Schwarzfahrer |
27.12.2022 16:41 |
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
(Beitrag 1694448)
Ich denke man kann bei der Nachbetrachtung schon zwei verschiedene Listen machen:
Dinge, die man im Nachhinein anders machen würde (kein Vorwurf)
- Spielplätze im Freien offen lassen
- Verwandte Abschied nehmen lassen bei Sterbefällen
- Händewaschen alle 5 Minuten war nicht effektiv
…
Dinge, die man direkt hätte anders machen können (das war offensichtlich Mist)
- Verweildauer Parkbänke
- Polizei jagt Jugendliche im Park
- Maske an / Maske aus im gleichen Raum
…
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Ich stimme zu, daß es verschiedene Listen geben sollte; auf jeden Fall auch eine für "das hat ein gesichert gutes Aufwand/Nutzen Verhältnis gehabt" (z.B. Großveranstaltungen absagen, Minimierung der invasiven Beatmung bei der Behandlung, ...), weil gerade die positiven Beispiele für eine mögliche Wiederholung am wichtigsten sind.
Dann gibt es natürlich die Sachen, die man damals gut gemeint hat aber minimalen Nutzen hatten (unsinnig übertriebene Desinfektion von Tastaturen, Türklinken u.ä., Massentesterei n Schulen, unkontrollierte Förderung von Testzentren mit allen Betrugsmöglichkeiten...).
Den Punkt, die man direkt hätte anders machen können und müssen würde ich krasser als "unverhältnismäßige bis sträfliche Eingriffe in die Grundrechte" formulieren, und die Besuchsverbote bei Sterbenden und Isolierung der Behinderten ebenso wie an Impfstatus geknüpfte Diskriminierung bis hin zu Berufsverboten ganz klar hier einreihen. Für diese Kategorie würde ich erwarten, daß die Verantwortlichen sich mindestens öffentlich entschuldigen. Ich habe auch Verständnis für Leute, die eine juristische Aufarbeitung wünschen, auch wenn davon keiner mehr was hat - außer ein Zeichen, daß sich sowas nicht wiederholen darf.
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