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crimefight 28.11.2021 18:39

Rückerstattung Ironman Frankfurt
 
Hallo Zusammen

Bei mir wird im Dezember der Gutschein fällig

Hat jemand von euch schon eine Rücmkerstattung für ein Rennen erhalten-ging das anstandslos?

Laut Mail bei Erhalt des Gutschein heisst es ja ---nach Ablauf -Dezember 21-- erhält man das Startgeld abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück
Bin mal gespannt wie ein Flitzebogen

hanse987 28.11.2021 18:57

Bei mir ist jetzt kein Rennen sondern die Rückerstattung des Gutscheins für das TS-Trainingslager von März 2020. Ich hab vor 3 Wochen das Reisebüro angeschrieben und nach 1,5 Wochen hab ich die Antwort erhalten dass ich die Kontodaten senden soll. Ob das Geld schon auf dem Konto ist kann ich aber nicht sagen, da ich noch in Quarantäne bin und noch nicht auf der Bank war. Ich sollte doch mal auf Onlinebanking umstellen! :dresche

Ich würd an deiner Stelle mal anfragen wie die Abwicklung aussehen soll.

pstra 28.11.2021 19:27

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1635931)
Hallo Zusammen

Bei mir wird im Dezember der Gutschein fällig

Hat jemand von euch schon eine Rücmkerstattung für ein Rennen erhalten-ging das anstandslos?

Laut Mail bei Erhalt des Gutschein heisst es ja ---nach Ablauf -Dezember 21-- erhält man das Startgeld abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück
Bin mal gespannt wie ein Flitzebogen

Nachdem auch dieses Jahr die Cyclassics abgesagt wurden habe ich dann die Option der Rückerstattung gewählt. Mir wurde dann gesagt das es bis Januar 2022 dauern kann bis der Betrag erstattet wird aber hatte das Geld dann vor ca zwei Wochen auf dem Konto.

captain_hoppel 28.11.2021 23:13

Bei mir wird Nizza fällig. Ich bin auch sehr gespannt, wie das werden wird …

crimefight 29.11.2021 09:41

Hab heute Morgen eine Antwort von Ironman Frankfurt erhalten


Im Januar erfolgt eine Bündelauszahlung---hört sich gut an

ATom 29.11.2021 17:51

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1635999)
Hab heute Morgen eine Antwort von Ironman Frankfurt erhalten


Im Januar erfolgt eine Bündelauszahlung---hört sich gut an

Auf meinem Gutschein steht bei Punkt 3 folgendes:
Nach Ablauf der Frist aus Nr. 2 verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Hat der Athlet seinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst, erhält der Athlet einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Rückerstattungsgesuch des Athleten. Macht der Athlet seinen Rückerstattungsanspruch nicht geltend, verjährt dieser nach Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist des Landes, in dem der Athlet seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.


Demnach müsste ich ab dem 01.01.2022 mein "Rückerstattungsgesuch" anmelden.

Automatisch geht somit also nichts, ...
Außer die Verjährung, die geht natürlich automatisch. :Lachen2:

crimefight 29.11.2021 18:12

Ich habe nie etwas von !Automatisch"geschrieben....oder

ATom 29.11.2021 18:18

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1636094)
Ich habe nie etwas von !Automatisch"geschrieben....oder

Nein, das hast Du nicht geschrieben. (Ich hätte nicht "zitieren" sollen, sorry)

Ich habe mir nur selbst die Frage gestellt ob ich tätig werden muss und habe in Folge dessen meinen Gutschein rausgekramt.

Und nun wollte ich Euch -an meinem Erkenntnisgewinn- teil haben lassen.


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