Zitat:
Zitat von keko#
(Beitrag 1637016)
Das könnte eine spannende Geschichte werden, da ich vermute, dass es in Deutschland einige Menschen gibt (Hundertausende sogar vielleicht??), die sich trotzdem nicht impfen lassen werden. Möglicherweise zögert der Gesetzgeber deshalb so lange.
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Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
(Beitrag 1637017)
Ich gehe davon aus das sich die Kollegen in D und Ö austauschen, weil die Rechtslage ja ähnlich sein wird, es handelt sich ja um ein Verwaltungs und kein Strafverfahren und der VfGH wird sicher angerufen
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Gefängnisaufenthalte und Zwangsimpfungen hat Scholz in Deutschland längst ausgeschlossen.
Außerdem ist in Deutschland die FDP mit in der Regierung (anders als in Österreich) und die deutschen Grünen sind auch wesentlich anders aufgestellt was Bürgerrechte und Sazialstaat anbelangt als die extrem konservativen österreichischen Grünen.
MAn braucht sich nur ansehen, wie in Deutschland mit Verweigeren der Masernimpfung umgegangen wird. Da wären Geldstrafen möglich, die aber in der Praxis nie verhängt werden.
Die Impfpflicht dient letztlich nur dazu die Unentschlossenen und noch halbwegs Vernpnftigen unter den Nichtgeimpften zu erreichen und so die Impfquote zu erhöhen.
Die Ungeimpften werden faktisch vom Sozialleben ausgeschlossen, aber dass man einen harten Kern von ca. 10% auch mit der Impfpflicht nicht erreichen wird, ist jedem Politiker in Deutschland klar.
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