Eben weil die Menschenwürde prinzipiell (als einziges Grundrecht) schrankenlos gewährleistet ist und demzufolge nicht angetastet werden darf, ist eine äußerst restriktive Auslegung geboten. Nicht alles was unangenehm ist verletzt die Menschenwürde. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen gerade mal in einer Hand von Fällen eine Verletzung der Menschenwürde überhaupt ernsthaft diskutiert. Vielleicht einfach mal kurz die sog. Objektformel googeln und nicht mit juristischem Halbwissen um sich werfen.
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Menschenwürde ist nicht verletzt, wenn man sich nicht mit lächerlichen Frisuren oder Kleidung zum Horst macht. ;) Menschenwürde im juristischen/rechtsphilosophischen Sinne ist dasjenige, was dem (bzw allen) Menschen alleine durch sein Mensch sein zukommt. Egal ob groß oder klein, dick oder dünn usw. Würde so wie wir das im täglichen Umgang verwenden, is was anderes. Die Menschenwürde ist also untrennbar mit dem Menschsein verbunden. Wenn der Staat nun ein Gesetz erlassen würde, welches zB den Menschen so behandeln würde als wäre er eine Sache bzw ihn in Abwägung mit einer Sache setzen würde, dann wäre das eine Verletzung der Menschenwürde. Aus diesem Grund ist eben das BVerfG Urteil zum Luftsicherheitsgesetz so lehrreich, weil man dort genau so eine Argumentation nachvollziehen und lernen kann. Das BVerfG verwendet hier die sog. Objektformel. Übrigen: Das Urteil des OVG Greifswald war ein Urteil im Eilverfahren/vorläufiger Rechtsschutz. Es gab also kein Hauptsacheverfahren mit Beweisaufnahme und dementsprechender Würdigung. Prüfungen werden hier nur summarisch vorgenommen. Das bedeutet vereinfacht(!) sowas wie, man schaut oberflächlich drauf, beurteilt das was man beteits weiß (also das vom RKI zB) und sagt dann: Berechtigt oder nicht. Und ja, Flow hat recht: Die Menschenwürde kann nicht so a bisserl angekratzt werden oder wenigstens a bisserl abgewogen werden. A bisserl zum Horst machen geht dagegen schon. Oder auch vom Staat begründet a bisserl aus dem Wohlfühlbereich gezwungen werden, wenn es der Gemeinschaft nützt. Wenngleich m.E. klar ist, dass auch diese Form der staatlich angeordneten Solidarität irgendwo Grenzen in dem Sinne hat, dass es einen Zeitpunkt gibt in dem man vor allem die besonders gefährdeten Personengruppen auch dazu verpflichten kann, dass sie selbst Schutzverantwortung für sich übernehmen ohne ihr Mensch sein zu verdinglichen und damit ihnen die Würde zu nehmen. :Blumen: |
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Aber dafür kann ich dann ja beruhigt sein, dass ich grundlos beunruhigt war;) Ich war gerade übrigens schwimmen, alles mit Online Anmeldung und Adresse. Falls also von den 500 Schwimmern heute 130 positiv getestet werden, wird man restlos alle auffinden können. Sehr gründlich in Düsseldorf. |
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Opel z.b. musste die Produktion einstellen, weil der Teilenachschub aus z.b. Tscheschien und Spanien nicht mehr nachkam, auch weil Grenzen geschlossen hatten. |
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Jetzt wo du es sagst, sehe ich grade dass wir in der Schweiz inzwischen auch unter 1000 sind. Neuinfektionen sind seit etwa 2 Wochen bei unter 50 pro Tag (oder vereinzelt ganz knapp drüber). Das ist besonders aus der Sicht bemerkenswert dass inzwischen auch jeder Verdachtsfall getestet werden kann, während man Anfangs ja schon fast im Krankenhaus landen oder Arzt sein musste um überhaupt getestet zu werden. So langsam dürften auch die ersten Fälle seit Schul-, Restaurant- und Ladenöffnungen vor etwa 10 Tagen einfliessen. Hoffen wir mal dass es so tief bleibt :Huhu: |
In China ist kürzlich eine sehr umfassende Studie mit der Analyse von mehreren tausend nachverfolgbaren Infekten außerhalb der Provinz Hubei zur Veröffentlichung eingereicht worden.. Konkret geht es in der Studie um zigtausen Covid-19-Fälle von 320 lokalen Infektausbrüchen. Bei jedem Ausbruch wurde detailliert nachverfolgt mit wem jeder Infizierte wann Kontakt hatte und wer von diesen Kontakten dann später selbst positiv wurde.
In dem Text wird sehr schön dargelegt, wie das infektionsrisiko in geschlossenen Räumen immer mehr ansteigt, je schlechter die Luft durch Belüftungsanlagen umgewälzt wird und je mehr Personen sich gleichtzeitig dort aufgehalten haben. Die aus nicht nur triathletischer Sicht interessanteste Aussage ist aber meiner Meinung nach folgender Satz: Zitat:
Das Risiko, außerhalb geschlossener Räume mit Sars-CoV-2 angesteckt zu werden ist, gemäß dieser Zahlen nicht nur gering. Es ist praktisch nicht existent! Unter Berücksichtigung dieser Studie gibt es nach meinem Dafürhalten keinen wissenschafltich belegbaren Grund, Outdoor-Verantstaltungen wie z.B. Konzerte, Demonstration und eben auch Sportwettkämpfe wie Triathlonveranstaltungen nicht durchzuführen bzw. abzusagen oder in ihrer Teilnehmerzahl zu limitieren. Auch Abstandsregeln in Freibädern, Biergärten machen outdoor (im Gegensatz zu indoor!) keinen echten Sinn. |
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In Art 1 Abs 3 wird das erste Mal von "nachfolgenden Grundrechten" gesprochen : "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."... und in Art 2 Abs 3 Satz 2 : "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."Wäre nun interessant, in welche Rechte genau eingegriffen werden darf, wo "eine Abwägung" stattfinden darf. Wie gehabt, gehe ich davon aus, daß die Würde davon in jedem Fall ausgenommen ist ! Zitat:
Helmut hat ja auch schon dazu geschrieben. Wünsche allen ein würdevolles Wochenende ... :Huhu: |
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