Kündigung der Vereinsmitgliedschaft: Startpass noch nutzbar?
Hallo, ich werde während der Saison meine Mitgliedschaft in dem Verein kündigen, auf den mein Startpass läuft. Weiß jemand, ob es nach der Kündigung noch möglich ist den Rest des Jahres den Startpass für Wettkämpfe zu nutzen oder muss ich dann eine Tageslizenz lösen? Die Jahresgebühr für den Startpass ist ja bezahlt und auf der Seite der DTU steht lediglich, dass ein Wechsel des Vereins in der laufenden Saison, d.h. eine Neubeantragung über den neuen Verein, nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich ist. Eine Neubeantragung ist aber in dem Fall nicht geplant. Danke vorab!
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Zitat:
Allerdings steht in den DTU-Statuten auch, dass ein regulärer Startpass an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden ist, d.h. wenn du die Mitgliedschaft in deinem Verein kündigst, um ein paar Euro Gebühren zu sparen, verstößt du damit gegen die zur Nutzung des Startpasses schriftlich fixierten Voraussetzungen und solltest dir auch von einem moralischen Standpunkt aus überlegen, ob es fair ist, deinem Verein während einer laufenden Saison die finnazielle Unterstützung zu entziehen, obwohl du weiterhin von den Vorteilen die eine vereinsmitgliedschaft im Triathlon bietet, profitieren willst. Die meisten Vereine sind zur Refinanzierung ihrer Nachwuchsarbeit, ihrer Trainer- und Kampfrichterausbildung sowie zur Bezahlung der Sportstättennutzung dringend auf die Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. |
Hafu, mir fällt grad kein Verein (in dem ich Mitglied bin) ein, bei dem ich meine Mitgliedschaft nicht ausschliesslich zum Jahresende kündigen könnte.
Von daher ist das Thema eh keine Frage, der Beitrag wird ja fürs laufende Jahr entrichtet und ich kenne keinen Verein, wo man zum Halbjahr rauskönnte und dann den halben Beitrag zurückkriegt. |
Zitat:
"Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig." Unabhängig von der Satzung finde ich es nur fair, Mitglied zu bleiben, bis der Startpass ausgelaufen ist. |
Finde ich interessant.
Wenns ein wenig Mitgliederfluktuation gibt, haste da echt Freud bei der Mitgliederpflege und Kassenrechnung... Wird der Beitrag dann zurückerstattet, wenn man beispielsweise zum Halbjahr austritt? Oder wird der auch quartalsweise eingezogen? |
Danke für die Antworten. In meinem Verein kann man auch zum Halbjahr kündigen. Der Beitrag wird auch in diesem Turnus eingezogen.
Ich teile eure moralischen Bedenken und habe auch überlegt, ob ich einfach zur Förderung des Leistungssports (in dem der Verein stark ist) noch das restliche halbe Jahr Mitglied bleibe. Allerdings zahle ich noch mehr als das doppelte des Mitgliedsbeitrags drauf, um eine individuellere Betreuung durch den Trainer zu erhalten (zum Schwimmen lernen). Der Trainer ist aber ständig nicht da (>50%), auch nachdem ich ihn mittlerweile jedes Mal vorab frage, ob er da sein wird, was er jedes Mal bejaht. Seine Vertretungen sind unqualifiziert, arrogant und unfreundlich. Hinzu kommt, dass ich eine weite Anreise habe, also schon ein hohes Anfangsinvestment in die Zusammenarbeit stecke, was er auch genau weiß und was das ganze noch respektloser macht. Moralisch tendiere ich daher in diesem Fall eher zur Kündigung. :) |
Zitat:
Der Verein hat circa 800 Mitglieder. |
Zitat:
Wenn du nicht zufrieden bist mit den Leistungen des Vereins würde ich auch gehen oder mir einen anderen suchen. Was zu klären wäre wie das ganze mit der Versicherung läuft, in AT laufen die ja über den Verein. Keine Ahnung wie das in D ist?! |
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