von Otto Walkes
|
es gibt jetzt wohl sogar einen 405 euro gutschein, aber ich denke wir können davon ausgehen das keiner auch nur die 88 euro gutschrift bekommt
|
Ich vermute, das Otto die Verkäufe storniert. Wenn nicht hätten wir schon sehr viel Glück aber mal schauen :)
|
Zitat:
|
Dann kann ich aber vom kompletten Angebot zurück treten - hab ja die Bestätigung der Rechnung mit Rechnungsbetrag. Online sowieso, kann also nicht viel verlieren :cool:
|
Also bei mir geht auch keiner der Gutscheincodes (mehr). Neukunden-akquise schön und gut, aber das wäre in der Tat sehr unwirtschaftlich für Otto.
|
|
Zitat:
|
Zitat:
wer die nicht hat, der hat wohl pech gehabt. der gutschein funktionierte wohl noch etwas länger, man bekam aber trotzdem keine bestätigung mehr. Otto wird sich wohl auf ein Urteil berufen können, bei dem der Verkäufer nen Preis i.H.v. 10% der UVP angab, s. unten. Schaumermal. In jadem Fall kann es den Kunden kein Geld kosten, sondern bloß nen Storno der Bestellung rauskommen. Dafür hat Otto allerdings auch bloß 2 Wochen Zeit. hmmm... Falsche Preisangabe und Anfechtungsmöglichkeit des Händlers Ein Internet-Versandhändler verweigerte jetzt sogar eine Lieferung, nachdem er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat. Damit wäre prinzipiell der Vertrag zustande gekommen. Das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums. Auslöser war das Missgeschick einer Elektrofirma, die ein Plasma-Fernsehgerät in ihrem Online-Shop präsentierten und dabei irrtümlich einen Preis von 399 Euro angegeben; tatsächlich hätte das noble Zimmerkino aber für 3.999 € über die virtuelle Ladentheke gehen sollen. Ein Schreibfehler, der allerdings auf Kundenseite die Hoffnung auf ein Mega-Schnäppchen weckte: Kurze Zeit nachdem das Angebot ins Web gestellt wurde, orderte ein Käufer aus Köln das Fernsehgerät zum ausgewiesenen Preis von 399 Euro. Das Unternehmen schickte dem Rheinländer umgehend eine automatisch erzeugte E-Mail, die den Auftrag bestätigte. Erst nachdem diese Nachricht versandt war, fiel dem Unternehmen der Fehler auf. Um vom Vertrag loszukommen, übermittelte man dem Kunden eine SMS, die ihn über den Tippfehler aufklärte, und fragte, ob er auch einem Kauf zum korrekten Preis von knapp 4.000 Euro zustimmen würde. Der Käufer fand das weniger lustig und wollte darauf nicht eingehen: Er wollte das Gerät für den ursprünglich ausgewiesenen Preis geliefert zu bekommen, und zog vor Gericht. Erfolglos!Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich um einen Erklärungsirrtum. Danach kann der geschlossene Kaufvertrag kann durch eine Anfechtungserklärung rückgängig gemacht werden. Dieses Recht besteht trotz der Bestätigung des Verkäufers, weil solche automatischen Mails nicht Bestätigungen im Sinne des Gesetzes seien. Der BGH sieht das übrigens in Fällen genauso, in denen etwa ein Preisirrtum auf einem Fehler bei der Datenübermittlung zurückzuführen ist. In dem seinerzeit entschiedenen Fall verlangte ein Besteller vom Betreiber eines Internet-Shops die Lieferung eines Notebooks für den irrtümlich angegebenen Preis von 245 Euro. Der tatsächliche Preis betrug 2650 Euro. Ursache der falschen Preisangabe war ein Datenübertragungsfehler. |
|
Urteil gut und schön.
Der Imageschaden durch negative Einträge in Preisvergleichen ist höher als der durch die Gutscheine. |
eigentlich ist es ja kein Preisfehler, denn der Artikel war ja nicht von sich aus schon so billig....
|
Zitat:
|
Guten Tag, lieber Herr ...,
herzlichen Dank für Ihre erste Bestellung bei OTTO am 26.11.2012, deren Zugang wir Ihnen hiermit bestätigen. =============================== Na dann bin ich jetzt gespannt. |
Zitat:
|
:Nee: :Nee: Ich krieg nix,schade ich habe auch keine Mail bekommen:(
|
Ich hoffe, dass ihr eure Waren bekommt - ich würde es euch gönnen.
Aber ich sehe da ganz schwarz für die Kunden, da es auch ein Tippfehler ist einen Gutschein über 88€ ab 88€ einlösen zu können. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt ;) |
Ich habe auch noch keine Mail.
Warten wir mal ab.:Huhu: |
Zitat:
Genau diese mail hab ich auch bekommen. |
Hallo,
also eine Mail habe ich schon bekommen, die habe ich gleich an meine zahlreichen Anwälte weitergeleitet. Wenn ich den Kopfhörer bekommen würde wäre das schon klasse, wenn nicht na dann halt nicht. :Cheese: Als Dauerpassimist lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Aber einen Negativ Komentar werde ich nirgendwo abgeben. Ich wünsche euch auch das ihr eure Sachen bekommt. Mir auch!!! Grüße Wolfgang |
Wenn die einen nicht anrufen, gibt's vielleicht auf fb mehr, waren ja immerhin "facebook"-Gutscheine: https://www.facebook.com/Otto
|
Ich habe keine Mail bekommen, hoffe aber, dass es klappt, weil mein Papa sich richtig freuen würde.:)
|
Zitat:
Na wenn's klappt schön, ansonsten muss ich die Weihnachtsgeschenke doch selber bezahlen ;) |
Na mal schauen, was daraus wird. Bei meiner Kamera und die meines Opas steht mittlerweile "Versand wird vorbereitet" und als Rechnungsbetrag 7,94€
Abwarten... :) Gruß Marcus |
Zitat:
Bin auch extrem gespannt! |
Hallo, finde ich auch. Vielleicht wäre es besser nur wirklich Schnäppchen mit deren Endpreis einzustellen. P.S. ich suche auch noch ein bike. Hat jemand hilfreiche Tipps?
|
:( :( :( :(
Ich habe immer noch nichts bekommen. |
Otto storniert immer... wenn es richtig gut läuft erhält man einen Brief... der Versandchance liegt hier bei unter 1%,.... hab ca 10 Schnäppchenblogs und sowas gab es bei denen sicher einige male und immer wurde storniert...
|
Ist die erste, automatisch versendete Email nicht meist nur eine Bestätigung des Bestelleingangs und noch keine Autragsbestätigung?
Oft stehen bei den "Bestätigungsmails" doch ganz unten Disclaimer, dass ein Kaufvertrag erst durch Zusenden der Ware, eine weitere Bestätigungsmail etc. zustande kommt. Matthias |
Scheint doch nicht geklappt zu haben. In meiner Bestellübersicht ist jetzt kein Artikel mehr zu sehen, sondern nur folgender Satz: "Für den gewählten Zeitraum und Status liegen uns keine Daten vor."
Eigentlich müsste jetzt mal so ein richtiger "Shitstorm" über Otto hereinbrechen. :cool: |
Zitat:
Der Shitstorm kommt, wird aber auf der Otto-Seite soweit unterdrückt wie mgl. |
Also wie es scheint sind alle 3 Bestellungen meiner Familie ohne Info gelöscht worden, hab mir ja fast gedacht es es nicht klappt aber die art und weise ist unter aller sau!!!
|
Einzige Reaktion - Löschung des Accounts mit dem sofortigen Verbot der Weitergabe pers. Informationen an Dritte. Geht nur per Mail oder Telefon. Wer seinen Account lässt, verbucht Erfolg bei Otto...
|
Zitat:
Was lernen wir daraus? Gutscheine einlösen, sobald man sie hat. :Cheese: |
Zitat:
schreib,
:-(( |
Zitat:
|
Ich möchte doch mal meine Verwunderung ausdrücken, dass hier scheinbar alle einhellig der Meinung sind die bestellten Sachen bei Otto stünden ihnen zu.
Dass ein Versandhändler massenhaft über Twitter verbreitete Codes nicht mit Umsonstlieferungen einlösen wird, sollte einem eigentlich klar sein. |
Zitat:
Was mich an dieser Stelle wundert, dass der Otto es nötig hat zu solchen Mitteln zu greifen um neue Kunden zu akquirieren. Ich habe die bis jetzt immer mit altmodischen Papierkatalogen assoziiert die bei meiner Großmutter herumlagen. Jetzt werde ich mich dann noch, wenn ich von Otto höre, an diesen billigen Trick erinnern. Ob sie mich damit als einen neuen Kunden gewonnen haben? :Nee: |
Zitat:
In meinen Augen war das ein Technikfehler und nicht von Otto geplant. MfG Matthias |
Zitat:
Dann wäre es angebracht den Kunden zu informieren, dass die Bestellung wegen eines technischen Fehlers storniert werden musste und nicht einfach kommentarlos zu löschen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:44 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.