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Zitat von iaux
(Beitrag 1341791)
...Gelesen... (5$ über DCR) und liegt auch schon im Warenkorb... Assioma DUO - 634$
Das Paket wird wohl so durch den Zoll kommen, da es von privat an mich geschickt wird...
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Davon geh mal nicht aus, sonst wird es teuer:
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Privatsendungen (UZK-aktualisiert)
Zölle
Private Kleinsendungen sind in den meisten Fällen Geschenksendungen. Diese sind zollfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle in Artikel 25 bis 27 Zollbefreiungsverordnung genannten nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.
Es muss sich um eine Sendung handeln, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union gesandt wird. Die Befreiung gilt nicht für Sendungen von der Insel Helgoland (nicht zum Zollgebiet der Union gehörend) und
die Waren dieser Sendung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihre Art noch ihre Menge vermuten lassen, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt und
der Empfänger diese vom Absender ohne irgendeine Bezahlung, Gegenleistung oder vergleichbare Ersatzleistung erhält (damit sind z.B. Tauschsendungen ausgeschlossen) und
deren Warenwert nicht über 45 Euro liegt (einschließlich des Wertes der unten aufgeführten, mengenmäßig begrenzten Waren).
Wie wird der Warenwert ermittelt?
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 45 Euro ist der Warenwert ggf. einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Eine "Sendung" ist die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird - unabhängig davon ob die Sendung aus mehreren Packstücken besteht.
Übersteigt der Wert einer unteilbaren Ware die Wertgrenze von 45 Euro, sind die Einfuhrabgaben vom vollen Wert zu erheben.
Beispiel
Eine natürliche Person verschickt aus den USA als Geschenk ein Paar Schuhe (Wert: 70 Euro) an eine andere Privatperson nach Deutschland.
Schuhe sind als nicht teilbare Ware anzusehen, da der einzelne Schuh alleine nicht verwendbar bzw. handelsüblich erwerbbar ist. In diesem Fall sind die Einfuhrabgaben auf der Grundlage von 70 Euro zu erheben.
Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer
Sendungen nicht-kommerzieller Art von Privat- an Privatpersonen, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Besonderheiten ergeben sich aber bei der Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Kleinsendungs-Einfuhrfreimengen-Verordnung).
Innerhalb der Wertgrenze von 45 Euro dürfen bei den nachstehenden verbrauchsteuerpflichtigen Waren gewisse Höchstmengen nicht überschritten werden.
Kaffee
Die Befreiung gilt nur bis zu folgenden Höchstmengen:
500 Gramm Kaffee oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Tabak
Die Befreiung gilt nur bis zu folgenden Höchstmengen:
50 Stück Zigaretten oder
25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
Die Befreiung gilt nur bis zu folgenden Höchstmengen:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgewicht von 80 % vol oder mehr oder
1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
Parfüms, Eau de Toilette
Die Befreiung gilt nur bis zu folgenden Höchstmengen:
50 Gramm Parfüms oder
0,25 Liter Eau de Toilette.
Hinweis
Beim Überschreiten der Wertgrenzen oder Freimengen werden Einfuhrabgaben erhoben.
Abgabenerhebung bei einfuhrabgabenpflichtigen Postsendungen
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...und wenn eine Falschdeklaration vorliegt ist das Steuerbetrug, damit würd ich im Leben nicht spassen. Daher die Frage, lohnt das wirklich?
634US$$+Versandkosten+Versandversicherung+19%+Zoll (musst Du die Taric raussuchen) auch bei Privatsendung, da mehr als 49€ Warenwert. Und, bitte, glaub nicht die wären blöd beim Zoll!
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