runningmaus |
16.09.2020 14:32 |
Zitat:
Zitat von Estebban
(Beitrag 1552793)
Zitat:
Zitat von Solution
Zitat:
Nein nicht direkt, das Tempolimit gibt nur für Kraftfahrzeuge.
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Jein, führt jetzt wahrscheinlich zu weit - es gelten nicht die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuglenker. Trotzdem gibts ein Bußgeld, wenn du mit 50 an einer Schule vorbeiballerst (und das vollkommen zu recht ;) )
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Nun, als Fahrradfahrer ist man nicht verpflichtet, einen Tacho mitzuführen.
Sich einigermaßen an die Tempolimits halten, sollte man sich dennoch, siehe oben.
Schließlich erwartet man das von den anderen Verkehrsteilnehmern ja auch. :Blumen:
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