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Klugschnacker 29.07.2008 12:40

Live-Sendung 1.08.2008: Stoßtraining, Recht, Glücksgefühle, Speedrekorde
 
Unsere Themen
  • Schnell in Form kommen! Das Training mit der Stoßmethode
  • Recht für Triathleten: Gespräch mit Rechtsanwalt Matthias Ganser
  • History: Geschwindigkeitsrekorde auf dem Fahrrad
  • Training und Wettkampf im "Flow" - Glücksgefühle im Triathlon
Abgerundet wird die Sendung mit einem Blick auf die aktuelle Nachrichtenlage.

Die Sendungen sind interaktiv: Die Zuschauer können Fragen an die Moderatoren stellen. Systemvoraussetzungen: Aktueller Quicktime-Player oder VLC Player, einigermaßen aktueller Rechner mit mindestens 1 GHz, DSL-Anschluss.

Live-Sendung, Freitag 1. August, 19:00 Uhr. Ein Link zur Sendung erscheint um 18:50 Uhr auf unserer Homepage.

Klugschnacker 29.07.2008 12:42

Welche Fragen sollen wir unserem Rechtsanwalt stellen? Habt Ihr Vorschläge?

Viele Grüße,
Arne

garuda 29.07.2008 13:49

Ich hätte da eine Frage :Cheese:

Sollte bei einem zusammenstoß Radfahrer und PKW immer die Polizei eingeschaltet werden, oder kann darauf verzichtet werden, wenn sich beide der Schuldfrage einig sind?

runningmaus 29.07.2008 14:18

jip :)

wie siehts aus, wir starten bei wettkämpfen ja auf eigene Gefahr - wenn jetzt ein Rad eines Gegners beschädigt wird - z.b. umgestossen in der WZ, oder gestürtzt wegen Fahrfehler des anderen - zahlt doch jeder seinen eigenen Schaden? oder kann mich da jemand verklagen wie ein Großer? Kann ich da meinen Schaden einklagen, wenn es der andere war? Oder gibts einen gemeinsamen kaffee und es zahlt doch jeder seinen eigenen Kram?

oko_wolf 29.07.2008 14:50

Zitat:

Zitat von garuda (Beitrag 116121)
..Sollte bei einem zusammenstoß Radfahrer und PKW immer die Polizei eingeschaltet werden, oder kann darauf verzichtet werden, wenn sich beide der Schuldfrage einig sind?

Sofern die Identität der Beteiligten geklärt werden kann (habt Ihr beim Training einen Ausweis oä. dabei?) und kein Personenschaden vorliegt, kann man meiner Meinung nach verzichten. Gerüchteweise hab' ich gehört, daß die Polizei bei kleineren Sachschäden gar nicht mehr kommt.

Beweissicherung ist halt schwierig, vor allem wenn einer der Beteiligten dann später Erinnerungslücken bekommt (und plötzlich den Unfall gaaanz anders sieht) oder aber sich der Versicherer querstellt. In dem Zusammenhang verbieten Versicherungen oft, daß man eine Schuld anerkennt.

Pascal 29.07.2008 16:29

Meine Rechtsfrage:

Hat die Art des Rades im Falle eines Unfalles während einer Trainingsfahrt irgendeinen bestimmten Einfluss auf die Beurteilung/Schuldfrage? D.h. ist es prinzipiell egal ob ich mit einem Trekkingbike mit allem drum und dran (Klingel, Reflektoren....) oder mit einen Rennrad oder gar einer Zeitfahrmaschine mit Auflieger in einen Unfall verwickelt werde?

garuda 29.07.2008 16:51

Zitat:

Zitat von oko_wolf (Beitrag 116142)
Sofern die Identität der Beteiligten geklärt werden kann (habt Ihr beim Training einen Ausweis oä. dabei?) und kein Personenschaden vorliegt, kann man meiner Meinung nach verzichten. Gerüchteweise hab' ich gehört, daß die Polizei bei kleineren Sachschäden gar nicht mehr kommt.

Beweissicherung ist halt schwierig, vor allem wenn einer der Beteiligten dann später Erinnerungslücken bekommt (und plötzlich den Unfall gaaanz anders sieht) oder aber sich der Versicherer querstellt. In dem Zusammenhang verbieten Versicherungen oft, daß man eine Schuld anerkennt.


Na dann ist das ja mal eine kniffelige Frage für den Rechtsanwalt :Holzhammer:

Ist die Polizei nicht mehr verpflichtet? :Nee:
Auch wenn es sich um kleinere Sachschäden handelt, gibt es vll. ja immer noch die Rechts-/Unrechtsfrage.
Wer klärt das denn dann, ohen einen Streit vom Zaun zu brechen? Evtl. muss ich mich da ja noch anpöbeln lassen?

Wäre ja schon schön zu wissen, wie ich mich auch gerade bei kleineren Schäden am besten verhalte, auch wg. der evtl. später bei den Beteiligten, auftreitenden Erinnerungslücken. :Cheese:

merz 29.07.2008 20:48

eine verwandte Frage, wo ich endlich mal eine sichere Auskunft hätte:
Ist es wirklich war, daß Unfälle von mir bei meinen Radtrainingsfahrten nicht durch meine Haftpflicht und meine Unfallversicherung gedeckt sind, weil sie "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" dient? (vereinlos, startpasslos)
und was kann man dagegen tun, wenn man diese Umstand beheben will ....
m.


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