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Aufpassen, Tempolimit
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Fahrradgeschwindigkeit in Ortsschaften
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meines Wissens gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nur für Kraftfahrzeuge, es sei denn es steht explizit eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgeschildert (Ortsschild reicht nicht!). Die Geschwindigkeit des Fahrrads muß allerdings der Verkehrssituation angepasst werden. Mehr dazu gibt's hier zu finden. Gruß Thomas |
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Ganz unten bei den Kommentaren:
"NEU: Helmpflicht ab 1,1Promille"...:Lachen2: |
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Radwege gibt's im Regelfall nicht. Aber ich denke, dass man innerhalb der Ortschaft auf dem Rad auch nicht mit mehr als 30 fahren muss. Der Bremsweg dürfte bei den meisten eigentlich viel zu lang werden.... |
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