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Startpass-Frage
Mal `ne Frage ein aus Interesse, wenn ein Wettkampf als Volksdistanz und gleichzeitig als Sprintdistanz ausgeschrieben ist, und ich Inhaber eines Startpasses bin, MUSS ich dann für die SD melden oder kann ich prinzipiell auch für die VD melden?
Hab in der DTU-Sportordnung keine eindeutige Aussage dazu gefunden (vielleicht war ich auch nur zu blind:Cheese: ) Gruss Jörg |
Interessante Frage, die sich bei den VD´s die ich kenne nie gestellt hat, da die Veranstalter eine Anmeldung von Startpass-Inhabern in der Ausschreibung immer ausgeschlossen haben.
Gruss Frank |
In Niederkrüchten stand in der Ausschreibung explizit drin, daß Startpaßinhaber auf der SD starten müssen und nicht auf der VD starten dürfen.
Steht das bei dem von Dir angestrebten Wettkampf nicht drin? |
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Wenn 2 verschiedene Wettbewerbe statt finden, sollte es für tatsächliche Startpassinhaber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, sich nicht mit den "Volkssportlern" zu messen, oder?
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Es war eine Frage, ob das in der Sportordnung geregelt ist, um moralische Aspekte ging es mir dabei nicht. |
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Bei der VD treten nun einmal Leute an, die nicht direkt vom Triathlon kommen, sondern vom Eislaufen, Laufen, Radfahren oder eben vom Schwimmen. Und was vermutest du, kann jemand der für den DSV schwimmt recht gut und meist viel besser als ein Triathlet, der vielleicht nur 2-3 mal die Woche zum Schwimmen kommt? Richtig - schwimmen. Dafür kacken die dann beim Radfahren und/oder Laufen ab - genau wie ich :) Die Trennung wird doch gemacht, damit die ENDZEITEN vergleichbar sind: Volk und echte Triathleten eben :) |
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Stefan |
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...und ein Startpass sagt rein gar nix über die sportliche Leistungsfähigkeit aus.
Genauso wie ich Hawaii-Qualifikanten ohne Startpass kenne gibt's Leute mit Startpass, die sich nicht sicher sind, ob sie ne VD überleben. Deshalb wiederhole ich mich gerne: Lasst den Quatsch mit der Trennung von Sprint- und Volksdistanz. Es werden zur gleichen Zeit die gleichen Distanzen nach gleichem Reglement mit gleichen (Hilfs)mitteln zurückgelegt. Warum also eine Trennung der Starterfelder? Damit jeder Hanswurst sein Pokälchen bekommt? Was ich mir noch vorstellen könnte, wäre eine Trennung der Startfelder nach Rennrad/nicht Rennrad. Aber doch nicht danach, ob jemand den DTU-Lappen vorlegen kann oder nicht. So ein Humbug! Ingo |
Soweit ich das mitbekommen habe, will die DTU ja mehr in Richtung Breitensport (weil's dann mehr Gelder vom Deutschen Sportbund und/oder EU gibt nehme ich an), insofern macht das aus der Richtung gesehen dann wieder Sinn.
Mehr Pokale für's Volk -> mehr Leute die da hinkommen -> mehr Gelder :) Aber von der rein sportlichen Warte aus gesehen ist das natürlich Unsinn. |
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`ne Antwort auf meine Frage hat hier aber wohl trotzdem niemand, oder??;) |
Du kannst dich melden wofür du willst.
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Die 0,5% sind Veranstalter-Willkür. Wenn sie dich ausschließen, kannst du natürlich Protest einlegen. Nützt dir dann aber auch nix. Soweit ich weiß, gleicht normalerweise keiner die Starternamen mit den DTU-Startpassdaten ab... |
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Wieso gibt es eigentlich immer Leute, die lieber die Gerüchteküche anheizen und Geschichten vom Hören-Sagen verbreiten, als in die Sportordnung zu schauen? :Gruebeln: Einen Startpass brauchst Du zwingend ausschließlich bei Meisterschaften oder Liga-Wettkämpfen. Bei Wettkämpfen, bei denen eine der drei Disziplinen im Triathlon 0.75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf oder beim Duathlon 5km Lauf – 20km Rad – 5km Lauf überschreitet, brauchst Du entweder einen Startpass oder eine Tageslizenz. Eine Unterscheidung beim Sprint zwischen Teilnehmern mit und ohne Startpass gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr in der Sportordnung. |
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Kein Veranstalter könnte Listen "abgleichen" - es gibt auch in der DTU so etwas wie Datenschutz, und die DTU bzw. die Landesverbände dürfen gar keine Listen mit Startpassinhabern herausgeben. :Nee: |
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Das machen die nämlich selbst, da hat der KR nen Laptop mit ner Startpassdatei dabei, aber nur bei einer Meisterschaft und nicht bei einem Kirmesrennen. |
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Wie die an die Daten gekommen sind, weiß ich natürlich nicht.... Ciao Frank |
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Aber auch für die gilt mittlerweile das Datenschutzgesetz. Und auch die Kampfrichter haben bei einer Meisterschaft genausowenig wie bei 'nem Kirmesrennen Laptops mit Listen dabei. Das einzige, was zählt, ist der Startpass im Original. Ansonsten: solange es sich nicht um eine Meisterschaft handelt, steht es jedem Veranstalter frei, zu entscheiden, wer einen Startplatz bekommt und wer nicht. |
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Grundsätzlich gilt, dass das Startrecht durch den Erwerb einer Tageslizenz oder des Startpasses erlangt wird. Und weiter gilt, dass der Startpass als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle / Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden muss. |
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