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Rebekah Keat unschuldig wegen Dopings gesperrt
Findet ihr eigentlich, daß Jemand unschuldig des Dopings ist, weil er unwissentlich verunreinigte Nahrung-(sergänzungsmittel) zu sich genommen hat?
Ich denke: Unwissenheit/Dummheit schützt vor Strafe nicht. Wer, auch unwissentlich, verbotene Substanzen genommen hat, der ist eben gedopt, ob mit Absicht oder nicht. Kleines Beispiel: Wenn ich versehentlich Alkohol zu mir nehme (z.B. in einem "alkoholfreien" Cocktail) und dann angehalten werde und Alkohol im Blut habe, bekomme ich dann eine Strafe? Genau. Dazu hier der Bericht. |
das problem ist ja wenn jemand wirklich unwissentlich was eingenommen hat finde ich das man nur sein Aktuelles wettkampfergebniss löschen sollte und - Fertig.
Wenn man das aber einmal macht dann entsteht ja eine lücke und diese darf nicht entstehen sonst muss der Dopingjäger am ende noch Beweisen das der Athlet wissentlich gedopt hat....so entstehen schlupflöcher für Doper die nicht da sein dürfen..... |
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Zu dem Beispiel mit dem Alkohol. Bei Leuten, die Alkohl nicht gewohnt sind, muss davon ausgegangen werden, dass sie es merken, wenn sie etwas trinken, das Alkohol enthält. Und bei denen, die geltend machen, dass sie es nicht gemerkt hätten, kann davon ausgegangen werden, dass sie gewohnheitsmäßige Trinker sind. Denen wird man so eine Story natürlich nicht abnehmen. Du kannst also davon ausgehen, dass das so oder so als bloße Schutzbehauptung gewertet werden würde mit einer möglichen Verurteilung als Folge. |
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Wenn ich vor dem nächsten Triathlon z.B. ein PowerBar Produkt esse und später positiv auf Doping getestet werde und ich dann beweisen kann, dass PowerBar versehentlich was untergemischt hat........ Ist es in Ordnung, dafür gesperrt zu werden? IMHO: NEIN! Stefan |
Keine Strafe ohne Schuld: Das StGB bekennt sich, auf der Grundlage des Grundgesetzes, zum Schuldprinzip. Demnach kann es keine Strafe ohne Schuld geben.
http://de.wikibooks.org/wiki/Examens...a_sine_cul pa Eine zweijährige Sperre mit allen ihren Konsequenzen ist völlig überzogen, wenn der oder die Betroffene nichts dafür kann. Grundsätzlich muss immer die Schuld, also die persönliche Verantwortung, bewiesen werden. Im Sportrecht setzt man sich darüber hinweg, was in manchen Fällen nicht richtig ist und Unrecht erzeugt. Zu Deinem Alkohol-Beispiel: Wenn ich Dich von einer Brücke schubse, und Du erschlägst beim Aufprall eine Blumen pflückende alte Frau, wirst Du kaum des Totschlags angeklagt. Denn Dich trifft keine Schuld. Engt man den juristischen Blickwinkel jedoch so weit ein, dass allein die neben Dir liegende Leiche zählt und sonst gar nichts, wird man Dich verurteilen. Richtig ist das jedoch nicht. Deshalb ist es in manchen Fällen auch nicht ausreichend, allein auf eine positive Probe zu pochen und alle anderen Faktoren außer Acht zu lassen. Vielleicht ist es anders nicht praktikabel, aber es ist ein primitives Rechtssystem, das ich persönlich ablehne. Grüße, Arne |
Ich finde schon, das dass Schuldprinzip gelten sollte. Wenn also ein Athlet positiv getestet wird, sollte er die Möglichkeit haben zu beweisen, dass er das Mittel nicht wissentlich / schuldhaft eingenommen hat. Das Ergebnis sollte in jedem Fall gestrichen werden. Wenn dann das ganze noch vor ordentlichen Gerichten verhandelt wird und nicht vor irgendwelchen Verbänden oder so einem Klüngel, dann käme das einer gerechten Vorgehensweise schon nahe..
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"... In einer internationalen Marktstudie konnte gezeigt werden, dass von 634 zufällig ausgewählten nicht-hormonellen Nahrungsergänzungsmitteln 94 Produkte (14,8 %) nicht deklarierte anabol-androgene Steroide enthielten [4]. Im Rahmen dieser Studie wurden auch 129 Produkte in Deutschland erworben. Von diesen enthielten 15 (11,6 %) anabolandrogene Steroide. Als Hauptgründe für diese Kontaminationen werden unzureichende Standards bei Herstellung und Qualitätskontrolle vermutet." Studie Deutschen Sporthochschule Köln als PDF Für Eilige: Hier das Abstract, sehr lesenswert |
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Im "Sportrecht" bedeutet menschliches Ermessen, dass es eben viel wahrscheinlicher ist, dass ein Profiathlet gedopt hat, als dass ein NEM (oder eine Zanhpasta!!) verunreinigt war. In dem Zusammenhang würde mich einmal interessieren, wie stark eine NEM verunreinigt sein muss und wieviel der Athlet dann davon nehmen muss, damit der Test überhaupt positiv ausfällt. Oder anders herum ausgedrückt, wie groß muss bei üblichen Dosen der NEM die Verunreinigung sein, dass der Test überhaupt anschlägt? |
Beim Onkel Jürgen war es doch genauso.
Ich fordere somit die sofortige Rehabilitätation von Jürgen Zäck. :Huhu: |
Es gilt auch immer noch 'in dubio pro reo'.
Man kann nicht eindeutig beweisen, dass sie gedopt hat, weil ebenso die Möglichkeit besteht, dass der hohe Wert aufgrund von den kontaminierten Nahrungsmitteln entstand. |
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Die Frage der Nachweisbarkeit einer wissentlichen oder zufälligen Einnahme ist jedoch eher rhetorisch und deswegen aus meiner (nicht juristisch vorgebildeten) Sicht problematisch. Ein Beispiel: Wenn ein Sportler mit seiner Freundin/Frau abspricht, dass Sie ihm ein konkretes auf der Dopingliste stehendes Mittel ins Essen mixt und er nicht weiß, wann und wie er das Mittel einnimmt, ist das dann kein Doping mehr? Die Frau/Freundin könnte bei einer evtl. Befragung ja auf ihr Zeugenverweigerungsrecht verweisen. Und wenn der Sportler kein Geständnis ablegt, kann eine verbotene wissentliche Einnahme nicht bewiesen werden. Auch das widerspräche meinem Rechtsempfinden :Nee: . Von daher eine spannende Diskussion. |
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Kritiker hielten dem entgegen, dass er trotzdem mit Leichtigkeit die Einkaufsquelle angeben könne, dazu müsse er nur ein wenig nachdenken und seine Kreditkartenabrechnung rauskramen. Zudem würde es reichen, den Produktnamen und das ungefähre Kaufdatum zu erinnern. Rebekah Keat hat genau das getan und die Kontamination konkret nachgewiesen. Grüße, Arne |
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:Cheese: |
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Solltest Du die alte Frau auch noch kennen, richt das sogar sehr stark nach Heimtücke und Verschwörung. Also Vorsicht: Du stehst mit Deinem Post kurz vor einer längeren U-Haft. ;) |
In dem Fall Keat gibt es schon ein paar Geschmäckle, die mir nicht gefallen. Ihre Unschuld hat sie bis jetzt zumindest offiziell nicht bewiesen, denn sie kann aktuell nur ein Untersuchungsergebnis eines Nahrungsergänzungsmittels vorlegen, daß von ihr selbst zur Untersuchung eingeschickt wurde. Sie hat sich vom CAS nicht rehabilitieren lassen wollen, weil ihre Strafe sowieso bald abgelaufen wäre und die Kosten zu hoch waren. Sie hat jetzt einen zivilrechtlichen Prozeß gegen die Firma Hammer Nutrition angestrengt, bei dem es wohl um Schadensersatzforderungen geht. Das größte Mysterium an ihrer Beweiskette ist die Tatsache, das die von ihr eingesendete Probe mit einem Cocktail von mehreren Substanzen verunreinigt war, in ihrer Dopingprobe damals aber nur eine einzige Substanz festgestellt wurde. Ihre Strafe hat sie jedenfalls abgesessen. Ich bin mal gespannt, wie der Prozeß ausgeht.
Gruß Jürgen |
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Das heißt eine 'Unwissenheit' ist ja gar nicht gegeben. Nur über den Zeitpunkt der Dopinggabe... Problematischer finde ich die Beweissicherung. Der Sportler kann hinterher immer in irgendwas das entsprechende Dopingmittel reinmischen und behaupten, dass ihm das untergeschoben wurde (in die Zahnpasta z.B. :Cheese: ) |
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Das eine ist der Grundsatz "Nulla poena sine culpa", das andere "in dubio pro reo". Der erstere gilt im Sportrecht genauso wie im Strafrecht, der zweite nicht. Wenn bei Dir eine positive Doping-Probe vorliegt, mußt Du nachweisen, dass Du unschuldig bist. Wenn Dir aber der Nachweis gelingt, darf keine Strafe erfolgen. |
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Wenn aber die Gefahr besteht, sich mit NEM auch Dopingsubstanzen zuzuführen, warum nimmt ein Profi dann dieses Zeug? Das sind doch Leute, die unter generellem Verdacht stehen (unangemeldetet Kontrollen etc.) und daher doch ein ureigenstes Interesse haben müssten, alle Eventualitäten auszuschließen. Oder ist es ohne diesen ganzen Mist einfach nicht möglich, als PRO Erfolg zu haben? Kann man mit normaler Ernährung, d.h. ohne Rückgriff auf diese Astronaten- und Pulver"nahrung" nicht auskommen ??? In dem Fall stellt sich mir schon die Frage, wieviel Sinn das eigentlich noch macht, einen Sport auszuüben, der mit normaler Ernahrung garnicht mehr ausgeübt werden kann, zumindest nicht auf PRO Level. Ich persönlich glaube, dass die Profis entdeckt haben, dass die Story mit den NEM eine Schiene ist, die man fahren kann, um im Falle eines Falles den Kopf wieder aus der Schlinge zu bekommen. Da ist die zitierte Studie ja geradezu Wasser auf deren Mühlen. |
On Topic:
Aus meiner Sicht ist das Thema "Sportrecht" eh Problematisch. Wir reden ja hier in weiten Teilen nicht von einem Staatsrecht, dass sich mit Sportfragen auseinandersetzt sondern von einem selbstgegebenen Recht (Regelwerke, Satzungen, ...) die sich Vereine, Verbände, ... selbst gegeben haben. Nur die handeln ja auch nicht in einem rechtsfreien Raum und unglücklicherweise greifen Entscheidungen auf Basis dieses "Sportrechts" u.U. in die rechtsstatliche Position (z.B. Hinderung/nicht Hinderung bei der Ausübung seines Berufes) einen Sportlers ein. Ich mein, wenn man sich beim Boxen eine auf's Maul hauen lässt, dann ist das keine Körperverletzung Deines Gegners. Dafür hat der Staat dem Sport zunächst die Freiheit gegeben das so regeln zu dürfen. Andererseits: Nicht umsonst sagt der Ulle dauernd: "Ich habe niemanden betrogen." Doping erfüllt meines Wissens nach nämlich nicht den Betrugstatbestand des Strafrechts (§263) Also es ist schon recht Problematisch mit so rechtsstaatlichen Grundsätzen (wie in dubio oder ohne Schuld keine Strafe) auf das Thema loszugehen. |
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Dummerweise sind kontaminierte NEMs die Standardausrede ertapter Doper. Daher hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass der Sportler für den Inhalt von dem Zeug, das er zu sich nimmt, selbst verantwortlich ist. Es gibt ja inzwischen auch etliche Hersteller, die die Unbedenklichkeit ihrer Produkte garantieren. 2004 war das wohl noch nicht der Fall. |
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Kurz dazu: "Nulla poena sine lege" gilt auch im Sportrecht. Die "culpa" ("Schuld") muss auch vorhanden sein. Es gilt jedoch anders als im Strafrecht die Schuldvermutung bei einer positiven Kontrolle! Gfundsaetzlich: Strafrecht und Sportrecht sind zwei voellig verschiedene Baustellen, auch wenn richtigerweise in manchen Laendern mittleweile im Doping auch Strafecht greift. |
Mein Stand war wohl nicht der aktuellste, denn Rebekah Keat hat den anhängigen Prozeß in den USA gewonnen. Es wurde vor Gericht bewiesen, daß die Nahrungsergänzungsmittel seitens einer Zulieferfirma von Hammer Nutrition auf verunreinigten Produktionsstraßen hergestellt wurden. Hammer Nutrition wurde zur Zahlung einer Schadensersatzsumme verurteilt und Rebekah Keat des Dopings freigesprochen. Was den Vorteil in dem besagten Rennen betrifft, wurde schon länger festgestellt, daß die gefundene Menge keinerlei Leistungsvorteil bringt.
Gruß Jürgen |
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Das klarste, was ich über ihren Fall finde, ist dieser Ausschnitt aus einem Buch: http://www.rebekahkeat.com/sub-nine-...test-ironwomen Da steht nichts von einer Verurteilung von Hammer Nutrition, sondern es soll eine außergerichtliche Einigung gegeben haben inkl. vereinbartem Stillschweigen. Und ich sehe auch nichts davon, dass sie vor einem Sportgericht freigesprochen worden wäre. Hier ist sie im Februar 2006 beim CAS mit ihrem Einspruch gegen ihre Sperre gescheitert: http://www.asada.gov.au/publications...S/CAS_Keat.pdf Gibt es noch etwas neueres? Ansonsten könnte ich auch nicht nachvollziehen, warum Contador bei praktisch gleicher Lage verurteilt wurde. |
Sauber, die Frau, ich zitiere mal aus der Liveübertragung vom Challenge 2010 (sinngemäß): "Nirgends sind die Dopingkontrollen so streng wie in Roth, d.h. jeder, der nach Roth kommt ist sauber!"
Außerdem haben es doch auch die Nürnberger Nachrichten geschrieben. das darf man einfach mal so glauben. Aber etwas anderes: ist Contador wirklich aufgrund eines verunreinigten NEM verurteilt worden? |
da fällt mir spontan die begründung bei diesem ösi ak athleten ein.
egal woher es kommt. es ist bekannt, dass NEM risiken beinhalten können, weshalb normalaufgeklärte athleten da eh vorsichtig zu sein hätten. ob absicht oder nicht würde keine rolle spielen. nunja, ich glaube das dreht man immer so, wie man es grade braucht! |
textauszug
Im vorliegenden Fall hat der Athlet Manfred Jung in seiner Verantwortung dargelegt, dass er die verbotene Substanz durch ein ihm namentlich nicht mehr erinnerliches Präparat für seine allgemeine Gesundheit eingenommen habe. Selbst wenn dies zutreffend gewesen sein sollte, sohin die Einnahme der verbotenen Substanz vom Athleten Manfred Jung nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig durch Einnahme eines verunreinigten Präparates erfolgt wäre, wäre für den Athleten Manfred Jung im vorliegenden Fall nach Ansicht der Rechtskommission nichts gewonnen, da einerseits jeder Sportler dafür verantwortlich ist bzw. zu vertreten hat, was in seinem Körper gelangt bzw. in diesem vorgefunden wird und andererseits ein in der Öffentlichkeit bereits ausreichend bekanntes Bewusstsein vorhanden ist, dass Nahrungsergänzungsmittel ein hohes Risiko haben, nicht deklarierte verbotene Substanzen, insbesondere anabole Steroide zu enthalten, und musste dies einem durchschnittlich verantwortungsvollem Sportler bekannt sein bzw. hätte es diesem bei ihm jedenfalls zumutbarer Sorgfalt bekannt sein können. quelle: http://www.trinews.at/trimag/index.a...ht =Positiver Dopingfall beim IRONMAN 70.3 St. Pölten |
Ich kann mich am einen Vortrag von Professor Schänzer erinnern. Darin sagte er sinngemäß, dass Verunreinigungen von NEM Fakt ist. Die Frage sei allerdings, ob die Sachen wirklich als (unwissentliche) „Verunreinigungen“ darein kommen oder extra drunter gemischt werden.
„… denn eines ist klar, wenn ein Produkt ‚bessere‘ Wirkungen, als ein anderes hat, dann spricht sich das in Athletenkreisen rum!“ Ich kenne (Leicht-) Athleten, die genau aus diesem Grund selbst bei namhaften Herstellern immer einen kleinen Rest der Dose/des Beutels… aufbewahren, um dann eventuell eine Analyse machen zu lassen. Welche Firma war noch mal betroffen? Ich denke, das ist ganz gut, dass ich nie was von denen genommen habe…:Huhu: |
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nach der begründung der österreicher würde dir das bezgl. deiner sperre garnichts helfen. vielleicht bzgl. privatrechtlicher konsequenzen bzgl. des herstellers. dass das bei amifirmen vorkommt, wo es einige produkte für den us markt gibt, die absichtlich und offiziell mit hormonen versetzt sind (und es dadurch zu verunreinigungen kommen kann - mischbehälter nicht ordentlich gereinigt o.ä.) ist ja bekannt. dass das bei z.b. einer deutschen firma mit deutscher produktion vorkommt, wo das zeug verboten ist und nichts darin zu suchen hat und auch nicht so verkauft werden dürfte wenn man es so auszeichnet, wäre allerdings höchst seltsam. |
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Norandrostendion... 99% der Fälle, die in den letzten 10 Jahren damit aufgeflogen sind, haben das wirklich unwissentlich eingenommen - ihr Anabolikum wurde leider seitens des Labors mit Norandrostendion oder Nadrolon "gestreckt" bzw. zwecks stärkerer Wirkung "aufgemotzt". Für den Pumpi im Fitness-Center ist das super, für nen WADA-saktionierten Athleten eher weniger. Das Zeug ist ewig nachweisbar.
Natürlich kann man dann schwer sagen, dass sein Untergrund-Labor Mist gebaut hat. Dann muss man eben einen NEM-Hersteller ans Bein pinkeln. Wenn man ÖSV Athlet ist, kommt man sogar damit durch und darf fortan Kommentator im ORF und Werbefigur für Audi Quattro sein (siehe H. Knauss vs. Ultimate Nutrition) |
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jetzt hab ich aber gesucht... war nicht ultimate, sondern optimum nutrion. ist aber schon ne weile her.
hab letztes jahr mal ein paar firmen angeschrieben bzgl. bestätigung dessem, dass ihr zeug sauber ist. hab nur von einem ne antwort bekommen... sagt das was aus? :cool: |
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