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Kurt Denk: "Meine Hand lege ich für keinen ins Feuer"
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Ich finde es aber richtig und konsequent ! |
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das könnte viell. etwas danebengehen:
ich denke, der Fragende wollte wissen ob sowas ohne Doping geht - klar geht dass (siehe auch Joe Kelly ;)) die Antwort dass dies nicht (reibungslos, siehe LotharL) gehe, verstehen viell. mache nicht ganz und assozieren Doping dort rein. |
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EDIT: ganzes interview gelesen. klarer fall von aus dem zshang gerissen. btw, ich hab grad mit gerard vroomen von cervelo (CSC-sponsor) ueber die lage diskutiert, hier seine meinung: http://forum.slowtwitch.com/gforum.c...;so=ASC;mh=25; |
Dazu gabs in der FAZ gestern auch ein Interview:
http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17...~Scontent.html und den passenden Kommentar auch: http://www.faz.net/s/Rub9CD731D06F17...Ak~E73882.html |
Es gehört eine gewisse Paranoia dazu, um aus dem Artikel eine Anschuldigung gegen Roth zu lesen - wenn dann liegen diese Anschuldigungen auch im berichtenden Teil, nicht in den Teilen die Denk zitieren. Derjenige der den Kommentar verfasst hat solle den Text nochmal lesen.
Dass der Artikel schlecht recherchiert ist, das ist hingegen keine Frage. Allerdings recherchierte der Kommentator auch kaum besser, denn weder Nina K. noch JZ wurden in FFM positiv getestet, damit haben ihre Dopingfälle nicht mehr oder weniger Zusammenhang mit dem IM FFM als mit der Veranstaltung in Roth. KS wurde hingegen in der Tat dort positiv getestet, aber das kann man kaum den Veranstaltern anlasten. Letzlich ist der Kommentar kaum mehr als sinnloses geflame und von 'passend' meilenweit entfernt. Die Tatsache, dass in jedes Wort von Denk auf Seite der Roth Anhänger ein Angriff interpretiert wird erinnert ein wenig an das Gejaule eines in die Ecke getriebenen Hundes. Dabei hat Roth das doch gar nicht nötig... FuXX PS: Das ändert nichts daran, dass ich die Maßnahme für sinnlos halte. |
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Sehr viele Mitglieder einer bestimmten Bevölkerungsgruppe klauen wie die Raaben. Deshalb werden auch nicht alle eingesperrt, sondern nur die, die erwischt werden. Ok, der IM ist eine mehr oder weniger private Veranstaltung. Ich kann zu meiner Geburtstagsfeier auch ausladen wen ich will. Trotzdem ist es doch etwas anderes. Volker |
schliesse mich volkeree an.
sollte hundertmark gedopt haben mitte der neunziger sieht die wada keine ahndung nach mehr als 8 jahren bei aktiven, maximal 5 jahre bei passiven sportler vor. ist jetz die frage wie er behandelt würde da er die sportart gewechselt hat. Aber gibt KH nicht zu in jüngster vergangenheit gedopt zu haben gibts keinerlei recthlich nachvollziehbare gründe ihn von irgendwas auszuschließen. Dummer aktionismus, nix weiter. Nina kraft wurde überführt, hat ihre strafe abgesessen und startet wieder, auch unter IM-label. Wie is das mit Denks "sichtweise" zu erklären??? die letzten absätze disqulifiziern ihn in meinen augen weiter. ne lebenslange sportsperre für überführte täter ist derzeit rechtlich nicht durchsetzbar. das wär vergleichbar damit jeden verbrecher der erwischt wird lebenslang hinter gitter zu sperren unabhängig von der tat. Die vorgehensweise is in meinen augen alles andere als zielführend, aber gott sei dank bin ich kein profisportler und muss mir über sowas keine gedanken machen |
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denk gehört dem IM-volk an ob er will oder nicht. wenn sie irgendwo unter IM-flagge starten darf dann muss sie es überall dürfen, die WTC hat regeln aufgestellt, bzw. akzeptiert und die gelten entsprechend für alle rennen die unter ihrem label ausgetragen werden, unabhängig davon wer der veranstalter ist. Aus privater sypmathie oder antipathie jemanden nicht starten zu lassen ist schlichtweg nicht haltbar |
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er fordert dass alle dopingsünder nicht mehr im profisport aktiv sein dürfen, weder vor noch hinter den kulissen. Also in meinen augen kommt das nem Arbeitsverbot zieml. nahe. was soll die kraft (zum Beispiel) sonst machen? ach und doch er verstößt gegen regeln. die wtc erkennt meines wissens nach die statuten der Wada und was sonst noch mit dran hängt an. das heisst im konkreten, 2 jahre sperre, nach der sperre is der sportler rehabilitiert. Denk schliesst die sportler weiterhin grundlos von veranstaltungen aus ohne grund. |
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ein mc-doof franchisenehmer kann auch nicht plötzlich anfangen Big Kings zu braten, sondern der hat sich zieml. genau an die vorgaben zu halten sonst isser ganz schnell seine lizenz los. wenn die WTC die windschattenregel dem veranstalter überlässt is das was anderes, soweit ich weiß gelten aber beim doping zieml. strikte regeln |
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aus sportrechtlicher sicht hat er keinen grund sie nach ablauf ihrer sperre weiter auszuschliessen. sie gilt international als rehabilitiert.
was kommt als nächstes? er wird von nem schwarzen überfallen und dann dürfen schwarze nicht mehr starten? könnten sie ja wenn sie verraten würden wers genau war, aber bis dahin haben die gefälligst was anderes zu machen als triathlon?! eben doch berufsverbot...solltest dich entscheiden;) jo dass die ärzte ihre zulassung verlieren entscheidet aber nicht ein herr rennveranstalter sondern da werden offizielle instanzen das letzte wort noch sprechen. die herren in weiß haben gegen geltende gesetze verstoßen, doping is in deutschland bislang nicht strafbar, und wenns strafbar wird, wirds entsprechend sanktioniert. Darüber hat aber der bundestag noch zu befinden, aber kein dahergelaufener eventmanager würde sie unbedingt starten wollen und den startplatz einklagen würde ihr ein richter zieml. sicher recht geben weil es rechtlich eben keinen grund gibt ihr den startplatz zu verwehren |
ach und noch was...solange kein berechtigter grund vorliegt darf man in deutschland niemanden von seinem ladengeschäft, bus oder taxi ausschließen.
wenn dich dein bäcker nicht leiden kann weil du mit seiner tochter rum gemacht hast, das aber in beiderseitigem einvernehmen statt fand und die kleine auch schon 18 war, also nichts gegen dich vorliegt und er dich nicht bedienen will, kannste ihn deswegen verklagen und er wird die brötchen rausrücken müssen, ob er will oder nicht....hat was mit rechtsstaat und so zu tun;) |
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und vor allem wie datt so gehandhabt wird :Huhu: und wenn du es auch vielleicht gerne so hättest ich muss dir gar nix verkaufen ...ich leg meine Preise selber fest:Cheese: und wenn ich dich mag...dann kannst die bezahlen...so läuft datt |
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Wenn er z.B. sagt, 50% aller Telekom-Fahrer haben zugegeben, dass sie gedopt waren und dann den Schluss zieht, alle anderen waren dann auch gedopt, finde ich das nicht in Ordnung, auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass das stimmt. Wenn Denk die Regel bei sich aufstellt, wer einmal gedopt hat, macht in Frankfurt nicht mehr mit, ist das schon in Ordnung. Aber erst dann, wenn es auch bewiesen ist. Andernfalls unterstellt er jemand in der Öffentlichkeit etwas, was nicht bewiesen ist, auch wenn er einen Ausschluss KH etwas anders begründen wird. Volker |
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Es ist letztlich ja ein öffentliches Verkehrsmittel Zitat:
@Hugo Nach welchem Gesetz muss dich der Einzelhändler denn bedienen und dir etwas verkaufen? Volker |
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mit dem gleichbehandlungsgesetz hätte n guter anwalt leichtes spiel die brötchen einzuklagen. klar das beispiel is trivial, aber in anderen maßstäben war das alles schonmal da. in dem moment wo der bäcker n schaufenster hat und in dem schaufenster n brötchen liegt an dem n preisschild hängt unterbreitet er jedem der vorbei kommt ein angebot(näml. dieses brötchen für X-euro). nimmt ein passant das angebot an, äußert also seine kaufabsicht liegt ein vertragsverhältnis vor von dem der verkäufer normalerweise nicht einfach zurück treten kann. in dem moment is der käufer dem händler gegenüber verpflichtet den kaufpreis zu erstatten und der händler wiederum verpflichtet das brötchen zu übergeben. |
Bzgl Einzelhandel muss man ja bspw noch differenzieren zwischen einzigem Laden weit und breit und einem kleinen Laden mitten in der Stadt.
Die Grundrechte (hier Gleichheitssatz) wirken nur in dann (auch dann nur mittelbar) in die privatrechtliche Beziehung ein, wenn einer von beiden eine sehr starke Monopolsstellung hat. Es gibt dann möglicherweise einen sogenannten "Kontrahierungszwang". Bei staatlichen Einrichtungen gilt ja sowieso das Diskriminierungsverbot, bei nicht staatlichen wird das, so weit ich mich erinnere, über die sittenwidrige Schädigung geregelt, bei zB Monopolmissbrauch. Unter die Geschäfte mit möglichem Kontrahierungszwang sind öffentliche Versorgungsleistungen zu nehmen. Ob da auch Kultur- oder Sportveranstaltungen drunterfallen weiß ich nicht. Möglich wär's. |
ich schliesse mich weiter KS an, ich seh in der aussage mit den zwei ironman in kurzer zeit ebenfalls ne zieml. offensichtliche anschuldigung gegen zwei triathleten.
wie man das jetzt deuten kann dass loddar schon immer gern viele rennen in kurzer zeit bestritten hat, darüber könnte man sich jetzt streiten |
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Vereinfacht vorgestellt genügt zur Annahme eines Angebots ein einfaches "Ja", denn ein Angebot sollte umfassen: den Kaufgegenstand, die Vertragspartner und den Preis. Wenn ich aber in den Bäckerladen gehe und "Ja" rufe, dann weiß der Bäcker weder welches Brötchen ich haben will, wieviele ich haben will noch sonstwas. |
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1. Ich biete das Brötchen im Schaufenster (Verkäufer) 2. Käufer: Ich möchte dieses Brötchen kaufen 3. Verkäufer: Ok, ich verkaufe dir das Brötchen für.... oder auch ncht 4. Käufer: Ich nehme das Brötchen und zahle es Was anderes ist es, wenn der Verkäufer das Brötchen für 10 Cent im Schaufenster anbietet, es dir dann aber nur für 50 verkaufen will. Dieses Recht hat er zwar auch, das könnte aber unlauterer Wettbewerb sein. Volker ps. jetzt sind wir mal wieder etwas vom Thema abgekommen |
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Warum 4.? Für einen Kaufvertrag muss ich doch das Brötchen nicht nehmen geschweige denn bezahlen? Naja, egal... :-) |
jetz sin wir langsam wirklich vom thema ab.
ach...du meinst es gibt kein gleichbehandlungsgesetz? schlag ma das BGB auf. auf der vierten seiten steht: Bürgerliches Gesetzbuch mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (Gesetzesbeschluss), Beurkundungsgesetz, BGB....... das is noch vorm inhaltsverzeichnis in der version vom deutschen taschenbuchverlag;) was deine willenserklärungen angeht, wenn das preisschild am bröthcen hängt, werden I und III gleichzeitig gemacht, entsprechend braucht der kunde dann auch nur noch IV zu äußern und das vertragsverhältnis kommt zu stande, etwa wie wenn ein herr denk ausschreibt dass ein startplatz XXX€ kostet und eine Frau Kraft sich anmeldet. abgesehn davon dass sie ein pro is und da andere regeln gelten von wegen startgeld, und dass es schon ausgebucht sein könnte. jetzt rein hypotetisch sie würde unbedingt starten wollen, er hat ein verbindliches angebot abgegeben, nämlich einen startplatz gegen einen betrag von XXX € bereitzustellen, mit welcher begründung könnte er nun rechtens aus dem vertragsverhältnis ausscheiden? |
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was so beim brötchenkaufen alles passieren kann:Lachanfall: |
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Zum Rummachen (zusammen geschrieben) mit Zustimmung reichen mE schon 16 Jahre für die Bäckerstochter aus, falls der Typ nicht ihr Lehrer o.Ä. ist, aber das nur nebenbei. Sauer ist der Bäcker wahrscheinlich so oder so. |
habs nich so mit der neuen deutschen rechtschreibung...mit der alten auch nicht.:Lachanfall:
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Wenn ich das nicht mache verletzte ich diese Pflichten, der Kaufvertrag kommt aber unabhängig davon zu stande. |
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Ein Schild oder ähnliches, dass ein Startplatz XXX Euro kostet ist halt KEIN vebindliches Angebot! |
Ja dass der vertrag zustande kommt bestreite ich auch nicht, aber du verletzt damit sehr wahrscheinl. deine pflichten, es sei denn es steht ausdrücklich drin dass du nicht zahlen und nicht abnehmen musst...wobei das dann ein komischer vertrag wäre
wenn in der ausschreibung auf der homepage des veranstalters unter dem punkt "anmeldung" eine seite aufgeht, auf der man gebeten wird name, nachnahme und weiß der geier was noch alles an zu geben, ein häkchen macht dass man die AGB`s anerkennt und man gebeten wird den fälligen betrag auf folgendes konto zu überweisen dann is das unabhängig davon ob verbindliches angebot oder nicht ein vertragsschluss. wenn weiterhin in der ausschreibung ein preis genannt wird, und neben dem vermerk dass evtl. schon ausgebucht sein könnte oder bestimmte personengruppen aus welchen gründen auch immer den startplatz nicht bekommen können nichts weiter erwähnt wird, dann is das ein sehr konkretes und bindendes angebot. Mir ist von keiner veranstaltung bekannt dass ich zunächst dem veranstalter ne mail schreiben musste mit der bekundung meines willens bei dem event starten zu wollen und er mir doch bitte erst mal ein verbindliches angebot schicken möge. wenn ich in der ausschreibung schreiben dürfte was ich wollte als veranstalter, ohne dass mir daraus irgendwelche konsequenzen drohen würden, wozu dann noch solche klauseln einbinden wie "alle angaben ohne gewähr" oder "änderungen vorbehalten"? wenn es sich dabei ja ohnehin um ein unverbindliches angebot handeln würde? da biste ganz schnell im unlauteren wettbewerb drin |
Ich habe da keine Lust mehr drauf. Du schmeißt tausend Sachen in einen Topf und behauptest hinterher was anderes.
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wenn du das sagst.
ich bin dann radeln:Huhu: |
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