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Falko 12.04.2009 23:45

Need help... Auto gegen Rad
 
Hallo zusammen,
nachdem ich den Roadrage-Fred mit Interesse verfolgt habe und mir nicht vorstellen konnte, dass so Irre wirklich auf der Straße unterwegs sind, folgende Begebenheit:

Heute morgen bin ich in Plattling mit dem Rad Richtung München losgetobt um meiner Family einen Besuch abzustatten. Kurz nach Moosinning fährt ein Auto auf gleiche Höhe mit mir und kurbelt die Seitenscheibe herunter:
Fahrer: "Warum fahrst`na ned am Radweg?"
Ich: "Weil ich seit drei Kilometern Slalom zwischen Scherben und Steinen fahren muss und eigentlich flott genug unterwegs bin um niemanden zu behindern."
Fahrer: "Aha"
Während dieser kurzen Unterhaltung kam mr das Auto bedrohlich nahe.
Ich: "So langsam drängst du mich von der Straße!"
Fahrer: "Tatsache?"
Und im selben Moment ziecht der Fahrer ruckartig nach rechts....
Die Fahrer des nachfolgenden Fahrzeuges meinten danach ich habe mich noch gegen das Auto gelent und versucht die Spur zu halten...aber es war nichts mehr zu machen.

Mein erster Gedanke während des Sturzes war: Um Himmels willen merk dir das Kennzeichen, der Typ ist sonst auf nimmer wiedersehen weg!!!!

Der Wahnsinnige ist einfach weitergefahren und war weg. Zum Glück hatte ich zwei aufmerksame Menschen hinter dem Geschehen, welche das ganze ebenso zu Protokoll gegeben haben und auch bis zum eintreffen der Polizei und Krankenwagen bei mir waren. Ich hatte Glück...derbe Schürfwunden, blaue Flecken und Rad sieht auch ziemlich mitgenommen aus...aber ansonsten ist mir nichts passiert.

Nachdem ich aus dem Krankenhaus wieder raus durfte haben wir noch mein Rad von der Polizei abgeholt (durfte im Krankenwagen nicht mit) und uns noch kurz mit der Polizistin unterhalten. Sie meinte, dass sie schon wissen wer es war ( Kennzeichen, Farbe, Halter und Aussagen passen zusammen) aber er war leider nicht daheim...nur seine Frau, die sich dies alles nicht vorstellen kann.
Mir wurde erklärt, dass ich mich um Schadenersatz etc. selber kümmern müsste.

Was muss ich tun?
Ich bin morgen bei einem befreundetem Arzt, welcher sich um ein med. Gutachten kümmern wird. Mein Rad werde ich zu einem Händler geben um den Schaden zu beziffern. Meine Mom telefoniert bereits wegen einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Gibt es irgendwelche Dinge die ich nicht machen sollte bzw. nicht versäumen sollte?

Im voraus Danke für eure Hilfe.

lonerunner 12.04.2009 23:57

Schockierend. Ich hoffe nie, nie auf so einen Verrückten zu treffen:Nee:

Dir gute Besserung:Blumen:

sybenwurz 13.04.2009 00:00

Nicht machen: gleich weitertrainieren.
Machen: guten Verkehrsanwalt suchen, medizinisch gut durchchecken lassen, den Rest erklärt dir der Anwalt.

Sieht ja bisher gut für dich aus.
Und schlecht für den "Unfallgegner".
Nötigung mit Unfallfolge und Fahrerflucht würde ich tippen.
Dafür gibts den Lappen nicht nach n paar Wochen wieder.

neonhelm 13.04.2009 00:00

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213664)
Was muss ich tun?
Ich bin morgen bei einem befreundetem Arzt, welcher sich um ein med. Gutachten kümmern wird. Mein Rad werde ich zu einem Händler geben um den Schaden zu beziffern. Meine Mom telefoniert bereits wegen einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Gibt es irgendwelche Dinge die ich nicht machen sollte bzw. nicht versäumen sollte?

Gute Besserung und ab zum Anwalt. :Blumen:

Falko 13.04.2009 00:01

Danke....aber wie sollte ich mich nun verhalten?

Volkeree 13.04.2009 00:01

Das hört sich ja ganz übel an. Hoffe es bleibt bei den Schürfwunden und blauen Flecken. Die gehen dann hoffentlich bald wieder weg.
Also erst mal das Wichtigste: GUTE BESSERUNG :Blumen:

Verkehr- Strafrechtlich:
- Verkehrsunfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
- gefährliche Körperverletzung, denke mal vorsätzlich
- wahrscheinlich noch ein paar kleinere OWIs
Das reicht für ne ordentliche Strafe und wahrscheinlich reichlich Fahrverbot.

Schadensregulierung:
Dafür bist du sicherlich selber zuständig. Sachschaden (Rad) und Schmerzensgeld stehen da wohl im Raum.
Egal ob Rechtschutzversicherung oder nicht, ich würde da auf jeden Fall mal bei einem Anwalt nachfragen. Das dürfte auf jeden Fall besser sein und könnte dir eventuell Ärger ersparen.

Zum Sachverhalt:
Ich bin ja auch schon einige Ar..lö.. begegnet, einen habe ich kürzlich auch angezeigt, aber das ist ja wohl die Krönung.:Nee:

Volker

LidlRacer 13.04.2009 00:02

Ach Du Scheiße!

Wie gefährlich war denn die Sache?
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?
Nur Schadensersatz etc. wäre etwas zu wenig für so einen Idioten!

Falko 13.04.2009 00:04

Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

KernelPanic 13.04.2009 00:05

Ich bin kein Jurist und kann Dir leider nichts konkretes raten, nur gute Besserung wuenschen.

neonhelm 13.04.2009 00:06

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213680)
Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

Halte ich erstmal für unwahrscheinlich, da hier ja Vorsatz vorliegt. Aber das wird der Anwalt dir erklären.

meggele 13.04.2009 00:08

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213680)
Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

Nur besteht zwischen einem normalen Unfall und Vorsatz schon ein gewisser Unterschied. Und selbst wenn Du ne Teilschuld an dem materiellen Schaden bekommt (der ja eh zu 100% zu Deinen Lasten geht), na und? Der strafrechtliche Teil bleibt voll bei ihm.

drullse 13.04.2009 00:10

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 213676)
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?

Natürlich kann man - nur die Gerichte tun dies leider nicht.

@Falko: wie hier schon geschrieben - Anwalt. Ohne Diskussion. Und vor allem: nicht weich werden, wenn der Unfallgegner dann das Flenne anfängt.

Falko 13.04.2009 00:11

Das nachfolgende Fahrzeug hat mir die ganze Sache noch einmal aus ihrer Sicht geschildert...da ist mir wirklich anders geworden. Es hätte nicht mehr viel gefehlt und ich wäre unter seinenm Hinterrad gelandet, da es mir auf Fahrerhöhe das Vorderrad weggezogen hat nachdem ich auf`s Bankett gedrängt wurde und ich Richtung Fahrzeug gestürzt bin.

Also:
Anwalt für Verkehrsrecht ist ein muss.

Meine Freundin meinte ich solle morgen beim med. Gutachten noch auf Fotos meiner Wunden bestehen? (nicht wundern...Gutachten werden bei Freunden der Familie auch am Feiertag geschrieben :cool: )


Gott ich kann euch gar nicht sagen wie wütend ich auf den Kerl bin!!!!!!!!!!

dude 13.04.2009 00:12

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213680)
Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.

Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?

Falko 13.04.2009 00:14

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 213686)
Natürlich kann man - nur die Gerichte tun dies leider nicht.

@Falko: wie hier schon geschrieben - Anwalt. Ohne Diskussion. Und vor allem: nicht weich werden, wenn der Unfallgegner dann das Flenne anfängt.

Das habe ich mir schon fest vorgenommen....
Ich Depp bin nämlich schon wieder am grübeln und überlegen....warum, wieso, weshalb. Naja...man sucht halt Gründe.

drullse 13.04.2009 00:14

Noch vergessen: dokumentiere den Zustand des Radwegs, damit Du eine Begründung hast, warum Du da nicht drauf gefahren bist.

dude 13.04.2009 00:15

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 213676)
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?

Welcher Tatbestand?

"§ 211 Mord.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."

Ravistellus 13.04.2009 00:15

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213680)
da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"

War es denn ein Radweg, der als solcher ausgeschildert war? Wenn er nicht ausgeschildert ist, ist die Benutzung auch nicht verpflichtend. Ich erlebe das in Berlin auch öfter - allerdings bisher ohne dass man mich gleich umbringen wollte - weil mir viele Radwege zu gefährlich sind. Im Allgemeinen fühle ich mich auf der Straße sicherer. Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss. Das begreifen die meisten Autofahrer aber nicht.

Ansonsten: Was Du jetzt tun und lassen sollst, kann Dir verbindlich nur ein guter Anwalt sagen.

Für Berlin würde ich ja sagen, dass es mehr asoziale Radfahrer als asoziale Autofahrer gibt - tut weh, erlebe ich aber jeden Tag und bin ja selber auch nur Radfahrer, habe kein Auto. Aber sowas habe ich echt noch nicht gehört. Das erinnert mich an die Schlussszene von Easy Rider. Zum Glück bist Du besser weggekommen.

Ravistellus

Thorsten 13.04.2009 00:19

Hoffe stark, dass dem Typen der Lappen entzogen wird, dann darf er selber mal Fahrrad fahren. Vielleicht denkt seine Gehirnzelle dann ein wenig anders darüber.

Ansonsten gute Besserung!

Ravistellus 13.04.2009 00:19

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213692)
Welcher Tatbestand?

"§ 211 Mord.

Das nun nicht gleich, aber schwere Körperverletzung ist es ja schon, bei der eine Todesfolge billigend in Kauf genommen worden wäre. Dann wäre es evtl. sogar versuchter Totschlag, denn ein Vorsatz lag ja vor. Die Frage ist, ob der Vorsatz nachweisbar ist. Aber da wird dem Staatsanwalt schon was zu einfallen.

Ravistellus

Falko 13.04.2009 00:21

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213689)
Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.

Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?

Klamotten sind noch nicht gewaschen und sehen recht zerfetzt aus, Kaufzettel (Rad) nicht mehr vorhanden...war ein Gebrauchtkauf (aber selbes Modell gibt es bei Rose zu kaufen)
Das mit dem Alkohol habe ich mir auch schon überlegt....es war kurz nach drei....bestes Biergartenwetter....seine Frau meinte zur Polizei, dass der Mann mit dem Auto unterwegs sei...und..hm...es geht mir nicht in den Kopf, dass man nüchtern solche Dinge fabriziert. Evtl. schläft er nur irgendwo seinen Rausch aus und geht dann zur Polizei?

Zum Thema Radweg: Gab es da nicht mal ein Urteil von wegen Zumutbarkeit etc? Wie gesagt...wollte nicht mehr um Scherben und Steine kurven...und da Aufgrund des Feiertages kaum Verkehr auf der Straße war habe ich die Straße für die bessere Alternative gehalten.

Thorsten 13.04.2009 00:22

Zitat:

Zitat von Ravistellus (Beitrag 213693)
Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss.

:confused:
Was sind Radweg, die nicht ausgeschildert sind? Ich dachte, wenn es als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es einer und wenn es nicht als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es auch keiner. Was gibt es dazwischen? Oder meinst du die Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei"? Die benutze ich lieber auch nicht, wenn die Straßenbenutzung nicht lebensgefährlich ist.

Falko 13.04.2009 00:23

Ob der Radweg ausgeschildert war kann ich nicht mit Sicherheit sagen...aber ich gehe einfach mal davon aus.

Falko 13.04.2009 00:28

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 213691)
Noch vergessen: dokumentiere den Zustand des Radwegs, damit Du eine Begründung hast, warum Du da nicht drauf gefahren bist.

Scheiße....den Geistesblitz hätte ich eher gebraucht. :(
Bin inzwischen schon wieder daheim, da mich die Kavallerie (Freundin) abgeholt und wieder nach Plattling gebracht hat.
Sind knapp 120km bis dorthin....

Thorsten 13.04.2009 00:32

Ist die Freundin oder Familie in der Nähe der Unfallstelle, dass die das morgen Fotografieren können?

Falko 13.04.2009 00:35

Meine Eltern wohnen knapp 25km entfernt...ich werde sie morgen mal hinscheuchen und Ausschau nach Beschilderung und v.a. den Scherben und Steinen halten lassen. Aber ich glaube nicht, dass das vor Gericht von Relevanz ist....sie könnten es ja auch selber dort deponiert haben um meine Aussage zu stützen.

Thorsten 13.04.2009 00:46

Das mit der Beschilderung solltest du schon absichern (lassen). Autofahrer behaupten gerne mal, man sollte den Radweg benutzen, nur weil sie neben sich einen weiteren asphaltierten Streifen sehen und diesen sofort als Radweg ansehen. Vielleicht war es ja wirklich keiner. Und schaden würde die Aussage deiner Eltern sicher nicht. Schlimmstenfalls nützt sie halt einfach nichts. Und 25 km sind für das Ausmaß der Geschichte sicher gerechtfertigt, es geht ja nicht darum, einen 10 Euro-Strafzettel einzusparen - dafür würde ich mir die Arbeit sicher nicht machen.

Lecker Nudelsalat 13.04.2009 00:58

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 213674)
Danke....aber wie sollte ich mich nun verhalten?

Wegen versuchter Tötung anzeigen. Solche Leute gehören nicht auf die Strasse.

Gruß strwd

dude 13.04.2009 01:29

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 213706)
Wegen versuchter Tötung anzeigen.

Anzeigen kannst Du viel und ein uebermotivierter Staatsanwalt wird da auch nicht zimperlich sein. Der Richter wird das vermutlich aber anders sehen. Bei allem Hass auf den Fahrer - als selbst quasi identisch betroffener kann ich das gut nachvollziehen - ist mit Mord oder versuchter schwerer Koerperverletzung nicht zu spassen. Da wird der Vorsatz nicht nachweisbar sein. Genausowenig reicht es IMHO - leider? - fuer einen versuchten Totschlag. In diesem hasserfuellten Moment sind sich die allerwenigsten Menschen der Gefaehrlichkeit ihrer Tatwaffe Auto bewusst.

pamina 13.04.2009 02:24

Harter Tobak was du erlebt hast!
Ich ging immer davon aus, dass "sportliches Fahren - was u.a. mit dem Gewicht und der Ausstattung des RR" auf der Straße erlaubt ist und du von daher nichts zu befürchten hast.

Trainiere spätestens morgen Abend weiter und versuch nicht zu sehr das Negative aus diesem Angriff zu sehen!

Paulchen 13.04.2009 03:16

Hi! Erst einmal gute Besserung!

Zu den Radwegen:
An und für sich gilt eine Pflicht zur Benutzung der Radwege, sobald diese als solche gekennzeichnet sind (was meist der Fall ist)...

ABER:
Die zuständigen Gemeinden/Kommunen (oder wer auch immer) schildern in der Regel ALLE Radwege aus (weshalb sie dann benutzt werden müssen) und GENAU DAS ist nicht legitim. Da eine Pflicht zur Benutzung nur gelten darf, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, das eine Benutzung der Straße zu gefährlich ist. Streng genommen müssten viele Radwegbeschilderungen im Grunde somit entfernt werden und eine Nutzung der Straße wäre erlaubt. Auch wenn es dort einen Radweg gibt.

Heißt für Dich: Wenn dir wirklich jemand eine Teilschuld aufbrummen will, weil Du auf der Straße gefahren bist, lass Deinen Anwalt überprüfen, ob die Ausschilderung des Radweges dort überhaupt begründet und somit rechtmäßig war.

(Natürlich alles ohne Gewähr. Ich habe das mal in einem Mitschnitt einer Anhörung des Berliner Verkehrsausschusses zum Thema "Pflicht zur Radwegbenutzung" aufgeschnappt)

Schönen Gruß,
Paulchen

grübel 13.04.2009 09:28

also,der Polizist ist ein A.....!Das noch im Krankenwagen zu sagn - den würd ich gleich mit umbringen;)da weiss man doch gleich,auf welcher Seite er steht!Kann ja nicht sein,dass man einen potentiellen Mordversuch so lässig nimmt!

Nein ehrlich,ich habe bei ARBÖ mal bissl nachgelesen,wann wir rennradlfahrer so auf der Straße fahren dürfen - und es steht,dass man zu trainingszwecken auf der Straße trainiern darf!Das gilt für mich persönlich auch,wenn nebenan a Radlweg wäre!
Ist zwar nur so ne Auflistung und ohne Gesetze - ich denke aber, die werden keinen Mist veröffentlichen!

Außerdem - wenn ich auf kominierten Fuß- und Radlwegen immer fahren würde - anfangs durch die Stadt,dann ist das ungemein gefährlicher!

Tja,meist sind solche Autofahrer noch nie selbst auf Radltouren unterwegs gewesen!! Könnte mich da auch immer aufregen!
Von wegen einen Meter Abstand plus Geschwindigkeit in cm!

Wünsch dir viel Glück bei der Verhandlung!
lass uns wissen,wie es ausgeht!

So Dinge werden nämlich nie publiziert und debattiert- weil man schadet ja der Automobilindustrie und die dazugehörige Raserei!
Am Ende sind eh immer die Radlfahrer die Sündenböcke....die Umwelt/Gesundheitsaspekte sind ja generell gesehen egal!haha!

Daniel 13.04.2009 09:46

meine güte,das ist ja echt übel was dir passiert ist.

Aber zum Thema Radweg. Ich muss nicht jeden ,auch wenn ausgeschildert,Radweg benutzen.

Kann man hier http://www.adfc.de/index.php?id=526&languageid=1

nachlesen.

Wissen die meisten nicht,auch viele Polizisten sind da nicht richtig informiert.

PeterMuc 13.04.2009 10:19

Wenn Du in einem bayerischen Verein bist und einen Startpass hast, hast Du automatisch eine Unfall- und Rechtschutzversicherung: drum kümmern....
Auf alle Faelle einen Anwalt nehmen !!
Keiner kann Dich besser vertreten und weiss um die Fallstricke im verkehrsrecht besser Bescheid ! Ich wage zu behaupten bei dem von Dir geschilderten Vorgang, dass der Unfallgegner den Grossteil der Schuld trägt und auch Deine anwaltskosten tragen muss.

Nicht vergessen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter....weiss alles der Anwalt. Alle Schäden (auch sog. Vermoegensschaeden) dukumentieren (zb Fahrtkosten etc). Aerztl. Gutachten erstellen lassen.

Ganz wichtig: Die Nichtbenutzung eines Radweges (ist uebrigens nur eine Owi und keine Straftat;) ) rechtfertigt nicht die vorsätzliche schwere Körperverletzung !

Volkeree 13.04.2009 10:33

Jetzt haltet mal den Ball flach.

Mord und versuchter Totschlag ist da etwas weit hergeholt, wie Dude halt schon geschrieben hat.
Für eine schwere Körperverletzung ist eine schwere Folge erforderlich, z.B. Arm ab oder so.

Mehr als eine gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug Auto und eine das Leben gefährdene Behandlung) dürfte das nicht sein.

Die Tatbestände werden aber von Gericht zu Gericht anders ausgelegt. Wenn ein Richter da auf ein versuchtes Tötungsdelikt entscheiden würde, wäre das schon heftig, würde aber bestimmt die weiteren Instanzen nicht standhalten.

Was der Polizeit von wegen Teilschuld gesagt hat, würde ich mal nicht so eng sehen. Er wollte möglicherweise damit nur sagen, dass du auch was falsch gemacht hast, nämlich den Radweg nicht genutzt. Das rechtfertigt aber das Verhalten dieses Idioten kein bisschen.
Wenn der Radweg ausgeschildert ist, gehe grundsätzlich einfach mal davon aus, dass du ihn auch nutzen musst, egal was du sonst liest.

PN

Wenn du Alkohol bei dem Typ gerochen hast, dann sag es, wenn nicht dann lass es. Wenn man zu stark auf die Kacke haut, kann es auch unglaubwürdig wirken.

Jetzt einfach mal abwarten bis du zum Anwalt gehst und mache dich nicht weiter verrückt, schadet unter Umständen nur deiner Genesung.

Volker

Falko 13.04.2009 11:36

Guten Morgen zusammen,

die erste Nacht ist überstanden. Zu den Schürf und Schnittwunden haben sich nun auch noch viele blaue Flecken und noch mehr Schmerzen gesellt...was uns nicht umbringt, macht uns nur härter. :cool:

Inzwischen habe ich bereits mit der Polizei telefoniert, Strafantrag "wegen aller in Betracht kommenden Vergehen" ist gestellt und auch die ausführliche Zeugenbefragung ist erledigt...dabei ist mir noch mal richtig bewusst, dass ich riesiges Glück hatte und mir bei der Aktion nichts Schlimmeres passiert ist.
Laut Aussage der Polizistin haben sie bereits einen "Tatverdächtigen"...welcher allerdings keine Angaben zur Sache macht.
Die Polizei wird später noch zu den zwei Zeugen fahren, welche das ganze Geschehen beobachtet haben, da sie nur ein paar Meter hinter uns gefahren sind.

Der Tip mit dem Startpass war auch klasse. Dankeschön! Dachte nämlich ich sei nur haftpflichtversichert. Mit meinem Vereinsvorstand habe ich deswegen auch schon gesprochen...er hat diese Rechtschutz nämlich auch schon in Anspruch nehmen müssen und kann mir darum recht gut helfen.

Meine Eltern werde ich heute noch nach Moosinning scheuchen um die Beschilderung und Beschaffenheit des Radweges genauer zu begutachten und gegebenenfalls zu dokumentieren.

Vielen Dank erst einmal für eure Hilfe. Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden. :Blumen:

Falko

Thorsten 13.04.2009 11:42

Zitat:

Zitat von grübel (Beitrag 213732)
ich habe bei ARBÖ mal bissl nachgelesen,wann wir rennradlfahrer so auf der Straße fahren dürfen

Habe ich letzte Woche etwas grundsätzliches verpasst? Bis dahin galt westlich von Passau noch deutsches Recht ;).

sybenwurz 13.04.2009 13:00

Zitat:

Zitat von pamina (Beitrag 213722)
Ich ging immer davon aus, dass "sportliches Fahren - was u.a. mit dem Gewicht und der Ausstattung des RR" auf der Straße erlaubt ist

Kannste komplett knicken.

Zitat:

Trainiere spätestens morgen Abend weiter ...
Um Himmels Willen nur das NICHT.
Wenn der Richter so n fettgefressener, nur Auto fahrender Sack ist und schon von vorneherein auf der Seite der Mobilisten steht und die Radler am liebsten komplett ausm Verkehrsbild weg hätte, fragt der nur eingangs und vor der eigentlichen Verhandlung, wie´s nu so gehe und ob man schon wieder aufm Rad gesessen hätte und schwupp!, iss alles schon nimemr so schlimm.
Lieber direkt diesen Weg gehen:

Zitat:

Zitat von PeterMuc (Beitrag 213740)
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter...

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 213742)
Mord und versuchter Totschlag ist da etwas weit hergeholt, wie Dude halt schon geschrieben hat.

Sehe ich auch so. Nötigung mit Unfallfolge zusammen mit Fahrerflucht.
In haargenau so nem Fall hab ich auch schon als Zeuge ausgesagt, allerdings gins um die gleiche Geschichte zwischen PKW und LKW und der PKW war links vom LKW, als er absichtlich geschnickt wurde.

qbz 13.04.2009 13:43

gute Besserung u. viel Erfolg beim kommenden Gerichtsverfahren; ich hoffe, der rücksichtslose u. aggressive Typ bekommt eine saftige Strafe.

Ich würde die Aussage des örtlichen Polizisten inbezug auf "Teilschuld" nicht für verbindlich halten (viele Polizisten sind leider nur autofreundlich u. kennen inbezug auf Radwege die Urteile nicht so genau, wie ich beim Versuch des Abkassierens öfters erleben musste).

-qbz

topre 13.04.2009 13:54

Na hoppla - in der Gegend war ich auch schon unterwegs. Krasse Geschichte und erstmal gute Besserung.
Da ich auch jemand bin, der lieber auf der Straße als auf einem holprigen und verschmutzten Radweg fährt, hab ich auch schon öfters mir Hupereien und dämliche Kommentare anhören dürfen. Verstehe da die Aufregung einiger Autofahrer nicht im geringsten... Aber wahrscheinlich ist das der Neid, dass man sich icht selbst bewegen kann. Oder so...


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