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Was heißt es gilt STVO??
Servus,
ich hab gerade erfahren dass der München Triathlon am BUGA 2009 ausfällt. Als ich Ersatz gesucht hab ist mir u.a. der Tria am Chiemsee aufgefallen. Dort heißt es nur "Es gilt STVO und die Strecke ist nicht abgesperrt, Es gilt Rechtsfahrgebot" Soll das heißen ich muss an jeder roten Ampel stehen bleiben???? Was soll denn das für ein Rennen seiN?? Gruß Daniel |
Zitat:
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Das bedeutet, es ist mit dem normalen (Auto) Verkehr zu rechnen. An Ampeln steht i.d.R. aber die Polizei und regelt die Vorfahrt. Ich kenne zwar nicht die Strecke dieser Veranstaltung, aber normalerweise ist die Streckenführung dann Ampelfrei, um zu verhindern, an einer roten Ampel warten zu müssen.
... und Handzeichen beim Abbiegen kann man sich auch sparen... auch wenn man es eigentlich müsste....:Cheese: |
Wenn an ner Ampel ein Polizist steht, muss dessen Zeichen folge geleistet werden. Das sagt die STVO!
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Auf alle Fälle muss dein Rad der StVO entsprechen, also Licht, Schutzblech,... :Lachanfall:
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Letztes Jahr in Erding war etwas Problematisch da sich in einem kleinen Dorf ein kleiner Autostau gebildet hatte und man deshalb stark abbremsen musste.
Auf jeden Fall muss man bei nicht vollständig abgesperrten Strecken gut aufpassen und die Polizei kann dir auch mal nen Strafzettel geben wenn du z.B. den Kreisverkehr in die falsche Richtung fährst. |
Ich denke mal, mit dem Hinweis sichert sich der Veranstalter einfach für alle Eventualitäten ab. Grundsätzlich steht das immer da in den Ausschreibungen, wo die Straßen nicht vollständig gesperrt sind. Wenn also was passiert und der andere Vorfahrt hat, kannst du ihn nicht belangen. Eigentlich sollte es aber so sein, dass überall, wo es gefährlich sein könnte oder gar der Querverkehrt Vorfahrt hat, jemand steht, der den Verkehr anhält.
Zitat:
Volker |
Dass die StVO einzuhalten ist steht schon in der Sportordnung unter dem Punkt G1d.
Gemeldete Zuwiederhandlungen werden wie Regelverstöße gehandhabt. Das heißt automatisch, dass bei jeder genehmigten Veranstaltung, egal ob abgesperrt oder nicht, die StVO einzuhalten ist! Man müsste es eigentlich nicht mal in der Ausschreibung erwähnen wenn man auf die Sportordnung verweist. Nicht umsonst werden je nach Radstrecke vom Amt jede Menge Auflagen gemacht (Ampelabschaltungen, Polizei, Streckenposten), damit ein "Rennbetrieb" möglich ist. Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-) (Schutzbleche sind glaub ich nicht vorgeschrieben, obwohl die bei Regen auch im "Rennen" ziemlich Sinn machen!) |
Zitat:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit." http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen? |
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Zitat:
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist. Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt. Und da sind es meist "normale" Autofahrer, die sich als Oberlehrer aufspielen. (Um am nächsten Stopschild ohne anzuhalten weiterfahen.....) |
Zitat:
Zitat:
Volker |
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