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-   -   Was heißt es gilt STVO?? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=6658)

dasilva65 01.01.2009 20:11

Was heißt es gilt STVO??
 
Servus,

ich hab gerade erfahren dass der München Triathlon am BUGA 2009 ausfällt.
Als ich Ersatz gesucht hab ist mir u.a. der Tria am Chiemsee aufgefallen. Dort heißt es nur "Es gilt STVO und die Strecke ist nicht abgesperrt, Es gilt Rechtsfahrgebot"

Soll das heißen ich muss an jeder roten Ampel stehen bleiben????
Was soll denn das für ein Rennen seiN??

Gruß
Daniel

phonofreund 01.01.2009 22:25

Zitat:

Zitat von dasilva65 (Beitrag 173857)
Servus,

ich hab gerade erfahren dass der München Triathlon am BUGA 2009 ausfällt.
Als ich Ersatz gesucht hab ist mir u.a. der Tria am Chiemsee aufgefallen. Dort heißt es nur "Es gilt STVO und die Strecke ist nicht abgesperrt, Es gilt Rechtsfahrgebot"

Soll das heißen ich muss an jeder roten Ampel stehen bleiben????
Was soll denn das für ein Rennen seiN??

Gruß
Daniel

Da gibts doch gar keine Ampeln.......:Lachanfall:

Strandläufer 01.01.2009 22:39

Das bedeutet, es ist mit dem normalen (Auto) Verkehr zu rechnen. An Ampeln steht i.d.R. aber die Polizei und regelt die Vorfahrt. Ich kenne zwar nicht die Strecke dieser Veranstaltung, aber normalerweise ist die Streckenführung dann Ampelfrei, um zu verhindern, an einer roten Ampel warten zu müssen.
... und Handzeichen beim Abbiegen kann man sich auch sparen... auch wenn man es eigentlich müsste....:Cheese:

Raimund 02.01.2009 00:21

Wenn an ner Ampel ein Polizist steht, muss dessen Zeichen folge geleistet werden. Das sagt die STVO!

Dirkii 02.01.2009 05:48

Auf alle Fälle muss dein Rad der StVO entsprechen, also Licht, Schutzblech,... :Lachanfall:

TheAddicT 02.01.2009 08:56

Zitat:

Zitat von Dirkii (Beitrag 173991)
Auf alle Fälle muss dein Rad der StVO entsprechen, also Licht, Schutzblech,... :Lachanfall:

Da gibt es in der StVO für Sporträder ja eine Sonderregelung.

-MAtRiX- 02.01.2009 09:34

Letztes Jahr in Erding war etwas Problematisch da sich in einem kleinen Dorf ein kleiner Autostau gebildet hatte und man deshalb stark abbremsen musste.

Auf jeden Fall muss man bei nicht vollständig abgesperrten Strecken gut aufpassen und die Polizei kann dir auch mal nen Strafzettel geben wenn du z.B. den Kreisverkehr in die falsche Richtung fährst.

Volkeree 02.01.2009 09:59

Ich denke mal, mit dem Hinweis sichert sich der Veranstalter einfach für alle Eventualitäten ab. Grundsätzlich steht das immer da in den Ausschreibungen, wo die Straßen nicht vollständig gesperrt sind. Wenn also was passiert und der andere Vorfahrt hat, kannst du ihn nicht belangen. Eigentlich sollte es aber so sein, dass überall, wo es gefährlich sein könnte oder gar der Querverkehrt Vorfahrt hat, jemand steht, der den Verkehr anhält.

Zitat:

Zitat von Dirkii (Beitrag 173991)
Auf alle Fälle muss dein Rad der StVO entsprechen, also Licht, Schutzblech,... :Lachanfall:

*Klugscheissmodusan* Das ist die StVZO! :Cheese: :cool: *Klugscheissmodusaus*

Volker

amontecc 02.01.2009 10:21

Dass die StVO einzuhalten ist steht schon in der Sportordnung unter dem Punkt G1d.
Gemeldete Zuwiederhandlungen werden wie Regelverstöße gehandhabt.

Das heißt automatisch, dass bei jeder genehmigten Veranstaltung, egal ob abgesperrt oder nicht, die StVO einzuhalten ist! Man müsste es eigentlich nicht mal in der Ausschreibung erwähnen wenn man auf die Sportordnung verweist.

Nicht umsonst werden je nach Radstrecke vom Amt jede Menge Auflagen gemacht (Ampelabschaltungen, Polizei, Streckenposten), damit ein "Rennbetrieb" möglich ist.

Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)
(Schutzbleche sind glaub ich nicht vorgeschrieben, obwohl die bei Regen auch im "Rennen" ziemlich Sinn machen!)

LidlRacer 02.01.2009 11:43

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 174036)
Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)

Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?

Frieder 02.01.2009 12:27

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 174075)
Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben.

Und nicht nur die Lichtanlage - das Rad müsste mit jeder Menge Strahlern (1 vorne, 1 hinten, 4 in den Laufrädern und 4 an den Pedalen) sowie einer Klingel ausgestattet sein! :Lachanfall:

phonofreund 02.01.2009 16:45

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 174075)
Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?

In bestem total bescheuertem Rechtsdeutsch verfasst. Ich krieg die Krise, wenn ich so einen Mist lese........
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist. Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt. Und da sind es meist "normale" Autofahrer, die sich als Oberlehrer aufspielen. (Um am nächsten Stopschild ohne anzuhalten weiterfahen.....)

Volkeree 03.01.2009 11:10

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 174195)
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist.

Stimmt!

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 174195)
Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt.

Und da auch nur die Idioten! Man macht ja da so seine Erfahrung und spricht mit anderen....

Volker


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