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-   -   Ute Mückel tritt als Vize-Präsidentin Leistungssport wieder zurück (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=6172)

Klugschnacker 17.11.2008 14:43

Ute Mückel tritt als Vize-Präsidentin Leistungssport wieder zurück
 
Ute Mückel tritt als Vize-Präsidentin Leistungssport wieder zurück
-Pressemeldung-

Die Detmolderin Ute Mückel ist zehn Tage nach ihrer Wahl zur Vize-Präsidentin Leistungssport der Deutschen Triathlon Union aus persönlichen Gründen wieder von ihrem Amt zurückgetreten.
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dude 17.11.2008 15:08

Schade?

Lecker Nudelsalat 17.11.2008 15:31

"Eine im Zuge des Verbandstages in Frankfurt kurzfristig neu verabschiedete Satzungsordnung, die im Vorfeld noch nicht zur Diskussion stand, veranlasste die Detmolderin nun dazu, von ihrem Amt wieder zurückzutreten."

"DTU-Präsidentin Claudia Wisser bedauert den Rücktritt von Mückel sehr und will den Posten des Vize-PräsidentenLeistungssport bis spätestens Ende November neu besetzen. „Ich habe vollstes Verständnis für ihre Entscheidung. DieVerantwortung, die auf Ute Mückel in ihrer Position nach der Satzungsänderung gelastet hätte, wäre sehr groß gewesen. Sie hätte mit ihrem privaten Vermögen gehaftet.

Quelle und vollständiger Text

Kann man die neue Satzungsordnung irgendwo nachlesen? Ich habe leider nichts gefunden.

Das Risiko wäre mir persönlich auch zu hoch gewesen bei diesem Verein. ;)

Gruß strwd

Meik 17.11.2008 15:33

Hmm, versteh ich das richtig dass sie zurücktritt weil sie jetzt Verantwortung für ihr Handeln übernehmen soll? :Gruebeln:

Oder ist jetzt auf einmal auch ihr Aufgabenbereich größer als geplant? Was wären denn ihre Aufgaben nach alter und nach neuer Satzung? :confused:

Und wo findet man die neue Satzung überhaupt? :confused:

Gruß Meik

Lecker Nudelsalat 17.11.2008 15:39

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 155079)
Hmm, versteh ich das richtig dass sie zurücktritt weil sie jetzt Verantwortung für ihr Handeln übernehmen soll? :Gruebeln:

Oder ist jetzt auf einmal auch ihr Aufgabenbereich größer als geplant? Was wären denn ihre Aufgaben nach alter und nach neuer Satzung? :confused:

Und wo findet man die neue Satzung überhaupt? :confused:

Gruß Meik

Die erste Frage ist doch, warum sollte ich für einen Verein, für den ich ehrenamtlich tätig bin, mit meinem Privatvermögen haften?

Täte ich auch nicht.

Die zweite Frage, warum wurde die Satzung entsprechend geändert?

Gruß strwd

dude 17.11.2008 15:43

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 155085)
Die erste Frage ist doch, warum sollte ich für einen Verein, für den ich ehrenamtlich tätig bin, mit meinem Privatvermögen haften?

Täte ich auch nicht.

Bekommt sie keinerlei Entloehnung? Kann ich mir nicht vorstellen.
Und dann gibt es ja Berufshaftpflichtversicherungen.

Ausdauerjunkie 17.11.2008 15:46

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 155090)
Bekommt sie keinerlei Entloehnung? Kann ich mir nicht vorstellen.
Und dann gibt es ja Berufshaftpflichtversicherungen.

Und Anwälte.
Oder sie wollte sich eben diesen (eventuellen) Ärger nicht antun;)

Meik 17.11.2008 15:46

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 155085)
Die erste Frage ist doch, warum sollte ich für einen Verein, für den ich ehrenamtlich tätig bin, mit meinem Privatvermögen haften?

Schwierig. Aber man kann auch nicht jede Verantwortung streichen. Dann können die jeden Mist fabrizieren ohne nennenswerte Konsequenzen. Das kann es umgekehrt aber auch nicht sein.

Dann muss man halt ggf. die Haftung begrenzen oder was auch immer. Nur komplett abschaffen? Den Verein runterwirtschaften und dann sagen "tschüss, ich bin weg"? :confused:

Gruß Meik

dude 17.11.2008 15:53

Zitat:

Zitat von Ausdauerjunkie (Beitrag 155095)
Und Anwälte.

Meines Wissens haften die meisten Berufshaftpflichtversicherungen auch bei grober Fahrlaessigkeit, zumindest aber bei Fahrlaessigkeit. Wenn Dir eines der Beiden nachgewiesen wird, was hilft dann ein Anwalt?

Lecker Nudelsalat 17.11.2008 15:54

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 155096)
Schwierig. Aber man kann auch nicht jede Verantwortung streichen. Dann können die jeden Mist fabrizieren ohne nennenswerte Konsequenzen. Das kann es umgekehrt aber auch nicht sein.

Dann muss man halt ggf. die Haftung begrenzen oder was auch immer. Nur komplett abschaffen? Den Verein runterwirtschaften und dann sagen "tschüss, ich bin weg"? :confused:

Gruß Meik

Dazu gibt es Kontrollmechanismen, die aber vorher durch Vetternwirtschaft oder ähnliches nicht funktioniert haben.

In einem gut (normal) organisierten Verein kann so etwas nicht passieren.

Ausser der Wirt haut mit der "Sparkasse" ab. :Cheese:

Im übrigen finde ich so eine Änderung als Schnellschuss schon merkwürdig.

Warum ist eigentlich der Landesverbandsvorsitzende von NRW dort so schnell verschwunden, weiss da jemand Näheres?

Gruß strwd

Corki 17.11.2008 15:58

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 155096)
Schwierig. Aber man kann auch nicht jede Verantwortung streichen. Dann können die jeden Mist fabrizieren ohne nennenswerte Konsequenzen.

Bei der Bank geht das;) . In einem kleinen Sportverein oder bei den Taubenzüchtern nicht.

Was ich komisch finde: Wieso wird diese "plötzliche" Satzungsänderung erst nach der Wahl bekannt?

Das grenzt schon an Bananrepublik.

Jahangir 17.11.2008 16:28

Ich finde das Ganze ist wieder was für Verschwörungstheoretiker - also mich höchstpersönlich.
Sind das die wahren Gründe für Ute Mückels Rücktritt? Wer kommt an die Stelle von Ute Mückel? Wer bestimmt darüber? Hat der Rücktritt was mit der massiven Kritik von Jan Frodeno zu tun? Wieviel Macht hat das geschäftsführende Präsidium? Warum sitzten jetzt in dem geschäftsführenden Präsidum nur noch zwei Rechtsanwälte? Hat das was mit den gestiegenen Zulassungszahlen der Rechtsanwälte zu tun? Warum konnte sich einer der Rechtsanwälte auf der Pressekonferenz damit vorstellen, dass er seit ein paar Jahren Triahtlon macht und Kinder hat, die Triathlon betreiben? Wer wählt jemanden mit dieser Qualifikation? Wieso werden die zu besetzenden Stellen nicht vorher in den Landesverbänden öffentlich bekanntgemacht und stattdessen Personen gewählt, die nicht Mal anwesend sind? Und wer sonnt sich am besten in den Erfolgen von Jan Frodeno und Daniel Unger?
Cengiz

Nine 17.11.2008 16:28

Soweit ich weiß ist es immer so, dass die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder eines Vereins mit ihrem Privatvermögen haften. Bei uns im Verein ist es so, daher haben wir eine Vermögenshaftpflichtversicherung für diese Vorstandsmitglieder abgeschlossen.

Meik 17.11.2008 16:29

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 155105)
weiss da jemand Näheres?

Natürlich nicht, weißt doch, stilles Kämmerlein und so :Huhu:

Gruß Meik

massi 17.11.2008 16:30

Und wer taucht hier immer genau dann auf wenn man mit Dreck werfen kann?:Huhu:

Jahangir 17.11.2008 16:44

Zitat:

Zitat von massi (Beitrag 155128)
Und wer taucht hier immer genau dann auf wenn man mit Dreck werfen kann?:Huhu:

Naja, so ganz ernst war das Posting aber nicht gemeint. War mehr ironisch, so wie dein Beitrag.
Aber was kann ich dazu, wenn solche Steilvorlagen geliefert werden. Mann muss auch differenzieren. MO ist meines Erachtens ein Fall, der selbst für Dreck sorgte und zwar in einem Umfang, der von niemandem gewünscht war. Das die Umstände des letzten Verbandstages wenig transparent waren und Anlass für Kritik boten, dafür kann ich auch nichts. Wenn nun das neue Präsidium seine Arbeit so "professionell" beginnt, dann lässt das einiges befürchten. Aber hoffentlich täusche ich mich und wir haben ein neues Präsidium, dass den alten Kahn DTU wieder flott macht.
Warten wir ab und hoffe das Beste. Das ist auch mal ernst gemeint.
Cengiz

Ingo77 17.11.2008 18:08

Zitat:

Zitat von Nine (Beitrag 155126)
Soweit ich weiß ist es immer so, dass die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder eines Vereins mit ihrem Privatvermögen haften. Bei uns im Verein ist es so, daher haben wir eine Vermögenshaftpflichtversicherung für diese Vorstandsmitglieder abgeschlossen.


Ich kenne das eigentlich andersherum: Sobald der Verein eingetragen ist, haftet niemand mehr mit Privatvermögen.

Kann das bitte mal jemand aufklären, der davon richtig viel Ahnung hat?

Ingo

Meik 17.11.2008 18:32

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsa...hgebiet_id=155

Hängt wohl davon ab ob der Vorstand Mist gebaut hat oder nicht:
"Das jeweils handelnde Vorstandsmitglied haftet dem Verein stets dann, wenn es die ihm als Vorstand obliegende Sorgfaltspflicht bei der Führung der Vereinsgeschäfte schuldhaft verletzt hat, wobei die erforderliche Sorgfalt daran gemessen wird, wie eine gewissenhafte und ihrer Aufgabe gewachsene Person zu handeln pflegt."

Gruß Meik

maifelder 17.11.2008 18:33

Ich glaube kaum, dass da irgendwer privat haftet. Das wird sicherlich irgendwie durch irgendwelche Versicherungen abgefedert werden.

Wenn das alles wirklich so wäre, würde doch niemand mehr ein Ehrenamt machen. Derjenige wäre doch total bescheuert, dafür gibt es doch so viele Unwägbarkeiten, die niemand planen kann.

silbermond 17.11.2008 18:39

Ein eingetragener Verein haftet mit seinem Vermögen.

Einfach mal im BGB gucken. § 21 ff

Die persönliche Haftung des Vorstandes kommt erst zum Tragen, sollte der Verein durch Handeln des Vorstandes gegen die Vereinssatzung Dritten Schaden zugefügt haben.

Und dann haftet auch nur der Vorstand, durch dessen Handeln der Schaden entstanden ist.

Davon ist nicht die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein betroffen. Hier haftet der Vorstand natürlich mit seinem Privatvermögen gegenüber dem Verein.

Sollte das Verfahren gegen MO mit Schuldspruch ausgehen, kann sich die DTU natürlich aus dem Privatvermögen des MO bedienen.

Heinrich

Rhing 17.11.2008 18:41

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 155175)
Ich kenne das eigentlich andersherum: Sobald der Verein eingetragen ist, haftet niemand mehr mit Privatvermögen.

Kann das bitte mal jemand aufklären, der davon richtig viel Ahnung hat?

Ingo

Ich hab da nicht "richtig viel Ahnung" von, aber so ist es. Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen und weder die Mitglieder noch die Vorstände mit dem Privatvermögen.
Es sei denn, ...
- der Verein geht in die Grätsche, die Vorstände erkennen das oder hätten es erkennen müssen und gehen trotzdem neue Verpflichtungen ein,
- verletzen ihre Verpflichtungen dem Verein gegenüber oder
- bürgen für Verbindlichkeiten des Vereins oder übernehmen (aktiv) Haftung.
Bei dem Durcheinander, das wohl dazu geführt hat, daß massenhaft (für Verbandsverhältnisse) Knete verschwunden ist, halte ich das schon für ein ziemliches Risiko. Denn die neuen Vorstände können zwar nicht für Pflichtverletzungen des Altvorstandes verantwortlich gemacht werden. Die Neuvorstände haben aber die Verpflichtung, die Finanzen zu prüfen und ggfls. Gegenmaßnahmen wie z.B. Beitragserhöhung oder Insolvenzantrag zu stellen. Für letzteres haben sie 3 (glaub ich) Wochen Zeit. Da den Durchblick zu gewinnen neben einigen anderen "Beschäftigungen" ist sicher nicht einfach.
Es war wohl so, daß die Vorstandsposten wegen des Leistungssports neu "zugeschnitten" wurden. Gerade um dem Leistungssport mehr Gewicht zu geben wurde die Position "angehoben.
Das nach dem Durcheinander nicht alles schulbuchmäßig abläuft verstehe ich gut. Wenn das die Anforderung sein soll, kann keiner den Job übernehmen.
Soweit ich weiß war UM weder im Altvorstand noch hat sie etwas mit dem Durcheinander zu tun. Daher halte ich ein Äußerung "Den Verein runterwirtschaften und dann sagen "tschüss, ich bin weg"? für daneben.
Berufshaftpflichtversicherungen zahlen bei grober Fahrlässigkeit nicht. Das ist bei RA-Versicherungen so und wohl auch bei anderen. Zwangsläufig kommt jetzt eine Vielzahl von Problemen hoch, die der Altvorstand verursacht hat und die beurteilt werden müssen. Da ist das Risiko daneben zu liegen schon recht hoch. Denn dieses Risiko sind andere eingegangen und die "Neuen" können die Folgen jetzt ebenfalls auslöffeln.

hazelman 17.11.2008 18:47

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 155193)
Ich glaube kaum, dass da irgendwer privat haftet. Das wird sicherlich irgendwie durch irgendwelche Versicherungen abgefedert werden.

Wenn das alles wirklich so wäre, würde doch niemand mehr ein Ehrenamt machen. Derjenige wäre doch total bescheuert, dafür gibt es doch so viele Unwägbarkeiten, die niemand planen kann.

Ähm... also das stimmt nicht wirklich.

Unter Umständen ist der Vorstand bei Pflichtverletzungen eben doch mal "dran". Allein wissen das nicht wirklich viele Leute und besonders bei der deutschen Vereinsmeierei werden diese Risiken gern übersehen.

Allerdings haften die Vorstände im Regelfall bloß dem Verein gegenüber und im Feld-Wald-und-Wiesenverein wird der Verein meist nicht gegen altgediente Vereinskollegen vorgehen, es sei denn, es geht um die Existenz des Vereins.

Im Fall eines "etwas" chaotisch organisierten Dachverbandes im deutschen Sport kann das allerdings sehr schnell anders aussehen, s. MO!

maifelder 17.11.2008 18:48

wie gut, dass ich das jetzt weiß.

qbz 17.11.2008 18:49

Vorstandshaftung
 
Einmal kurz gegoogelt und folgendes gefunden:


"Aus Fachkreisen dazu noch das nachfolgende Statement, aus dem sich zugleich aus der Sinn des "Rituals" Entlastung ergibt:

Wann muss der Vorstand persönlich gegenüber Dritten haften?

In der Regel wird durch das Handeln des Vorstandes eines eingetragenen Vereins nur der Verein verpflichtet. Eine persönliche Haftung des Vorstandes entsteht nicht.
Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn ein Vorstandsmitglied eine unerlaubte Handlung - auch durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - begeht. Das kann z.B. eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Körperverletzung oder Sachbeschädigung sein. In einem solchen Fall haften der Verein und das Vorstandsmitglied als so genannte Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er seinen Schaden ersetzt verlangt. Nimmt er den Verein in Anspruch, kann dieser sich möglicherweise bei dem Vorstandsmitglied schadlos halten.
Eine weitere wichtige Ausnahme, in der der Vorstand persönlich haften kann, ist der Fall, dass das Finanzamt vom Verein die Begleichung von Steuerschulden verlangt. Hat der Vorstand vorsätzlich oder grob fahrlässig die dem Verein obliegenden steuerlichen Pflichten verletzt, haftet er persönlich für die steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins! Das gleiche gilt für nicht abgeführte Sozialabgaben.
Außerdem besteht eine persönliche Haftung, wenn der Vorstand im Falle der Insolvenz des Vereins seiner Pflicht nicht nachkommt, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.
In allen Fällen kann neben der Verpflichtung zum Schadensersatz eine strafrechtliche Relevanz bestehen.


Wann muss der Vorstand gegenüber dem Verein selbst persönlich haften?

Eine Haftung gegenüber dem Verein selbst besteht immer dann, wenn ein Vorstandsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten verletzt, die er dem Verein gegenüber zu erfüllen hat, und dem Verein dadurch ein Schaden entsteht. Unterlässt es der Vorstand beispielsweise pflichtwidrig, Mitgliedsbeiträge einzuziehen, und entsteht dadurch dem Verein ein Schaden (z.B. weil der Verein darum einen Kredit aufnehmen und dafür Zinsen zahlen muss), hat der Vorstand den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wird der Vorstand auf der Mitgliederversammlung für die vergangene Wahlperiode entlastet, verzichtet der Verein damit auf mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand."


Aus: http://www.juraforum.de/forum/archiv...des-vorstandes

Was nun die Satzung der DTU abweichend davon und weshalb festlegt, könnten ja die Mitglieder mal darlegen.

-qbz

Meik 17.11.2008 19:22

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 155199)
Daher halte ich ein Äußerung "Den Verein runterwirtschaften und dann sagen "tschüss, ich bin weg"? für daneben.

Du solltest die Aussage nicht aus dem Zusammenhang reißen ;)

Das war in dem Zusammenhang dass ich es nicht für sinnvoll halte dass ein Vorstand auch bei groben Verfehlungen nicht sagen kann "tschüss ich bin weg" ohne irgendwo haftbar gemacht zu werden.

Und offenbar ist es ja so dass u.U. der Vorstand durchaus persönlich haftbar ist wie ich auch gerade per google herausgefunden habe.

Gruß Meik

Rhing 17.11.2008 21:26

Ich hab's wirklich anders verstanden, aber jetzt ist ja alles klar. :Huhu:

zorg 17.11.2008 23:00

Kann sie gut verstehen. Sowas würde ich auch nicht mit mir machen lassen. Denn dadurch ändert sich das Aufgabengebiet stark. Denn sobald man in der Haftung steht muss man sich im Prinzip alles im Verein informieren und kann sich nicht mehr nur auf ein spezielles Aufgabengebiet konzentrieren...

Mal abgesehen davon kann irgenwas an der Geschichte nicht stimmen, denn die DTU Satzung schreibt eindeutig vor, daß Satzungsänderungen 4 Wochen voher schriftlich eigehen müssen und es den Mitglieder auch fristgerecht bekanntgegeben werden muss. (§15) Satzungsänderungen sind sogar explizit von Dringlichkeitsanträgen nochmal ausgenommen.

Geschäftführender Vorstand ist laut Satzung ( Stand 10 2007):

§26:
Zitat:

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Vertretung nach außen) sind der Präsident und die
Vizepräsidenten.
Das Präsidium (Innenverhältnis) besteht laut §23 aus
Zitat:

1. Das Präsidium besteht aus
- dem Präsidenten
- den drei Vizepräsidenten
- dem Vizepräsidenten Finanzen
- dem Vizepräsidenten Leistungssport
- dem Vizepräsidenten Vereins- und Zielgruppensport
- der Frauenwartin
- dem Jugendwart

Also bestand das geschäftsführende Präsidum schon vor dem Verbandstag aus 4 Personen:

- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten Finanzen
- dem Vizepräsidenten Leistungssport
- dem Vizepräsidenten Vereins- und Zielgruppensport

Hier stimmt also irgendwas nicht an der Presseerklärung.

In der Presseerklärung Quelle zum Verbandstag steht aber etwas von 3 Personen im Präsidum und es wird sogar noch ein "Vizepräsident Veranstaltungen" erwähnt, den ich in der Satzung nicht finde. Die Geschäftsordung ist auch nicht auf der Homepage zu finden. Sie sollte vielleicht noch ein wenig mehr Licht ins dunkel bringen.

Alles geklaut aus:

http://www.dtu-info.de/satzung.html?...en/Satzung.pdf

Irgendwie habe ich das Gefühl die DTU ist ein Saustall :Nee:

BunterHund 18.11.2008 11:24

Ein Teil der Wahrheit ...
 
Ein großes Präsidium mit sehr vielen Unterschriftsberechtigten kann unter bestimmten Konstellationen dazu führen, dass sich immer Zwei finden, die bestimmte Dinge abzeichnen, sog. "Erfüllungsgehilfen". Die Abstimmung zwischen den vielen mitsprache- und entscheidungsberechtigten ist auch deutlich schwieriger. Folgerung: Verkleinerung des "Wasserkopfes" auf eine der Größe des Verbandes angemessenere Zahl. Dann kommt man zu der Frage, wer denn in das geschäftsführende Präsidium sinnvollerweise reingehört: Präsident/in (ohne Zweifel), Vize Finanzen (ohne Zweifel) und a) Vize Leistungssport (macht Sinn, da dieser Etat den größten Batzen in der DTU ausmacht, die Finanzzuschüsse des Bundes etc. eng an den Leistungssport gekoppelt sind) oder b) dem Vize Veranstaltungen (auch nicht unwichtig, da hier über die Abgaben viele Einnahmen erzielt werden, mit kommerziellen Veranstaltern Lösungen gefunden werden müssen). Zwischen dem Vize Leistungssport oder Veranstaltungen mussten sich die Vertreter entscheiden-ich denke im Sinne des Sports haben sie es auch richtig gemacht.
Ergebnis:
Verschlankung der Strukturen, klare Aufgabenverteilung, klare Absprachen über die Verantwortung (auch der Geschäftsstelle) durch Geschäftsordnung), klarere Vorgaben zu den Finanzen und dem Umgang mit diesen, höhere Eigenverantwortung auch des Bereiches Leistungssport innerhalb des Verbandes, ...

Ach ja: Der Vertreter NRWs war es nicht, der vorzeitig den Saal verlassen hat! Und: Der Satzungsentwurf etc. lag auch allen rechtzeitig vor! Und: Natürlich kann es am Abstimmungstage auch noch die ein oder andere mit dem Gremium abgestimmte Änderung innerhalb der Satzung geben - wie soll denn sonst ein Konsens gefunden werden?
Und: In jedem (harten) Neuanfang steckt auch eine Chance! Gebt der DTU und den Verantwortlichen Zeit, lasst sie mal erst in Ruhe den "Laden umkrempeln", er hat es dringend nötig! Die Bezeichnung "Sauhaufen" finde ich in diesem Zusammenhang nicht so ganz passend, vielleicht sollte sich jeder auch einmal fragen, wie er im kleinen oder großen seinen Beitrag zur aktiven Mitgestaltung unserer Sportart beitragen kann anstatt pauschal zu schimpfen und zu meckern! Konstruktiv, in der Sacher hart aber fair - das wünsche ich mir!

dimarco 18.11.2008 11:40

Zitat:

Zitat von Nine (Beitrag 155126)
Soweit ich weiß ist es immer so, dass die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder eines Vereins mit ihrem Privatvermögen haften. Bei uns im Verein ist es so, daher haben wir eine Vermögenshaftpflichtversicherung für diese Vorstandsmitglieder abgeschlossen.


Leider haben die meisten Vereine bzw. deren Vorstände keine solche Vermögensschadenhaftpflicht, sondern eine Vereinshaftpflicht, die solche Schäden nicht abdeckt. Die Gefahr mit seinem Privatvermögen zu haften ist in meinen Augen doch relativ groß. Denke dabei nur an die Steuererklärung des Vereins. Kenne einen Fall aus dem Odenwald, in dem der Vorstand jahrelang eine unbewusst falsche Steuererklärung abgegeben hat. Bei einer Steuerprüfung fiel dies auf und der Verein durfte nachzahlen. Da dieser das Geld nicht hatte, ging es an den Vorstand. Meiner Kenntnis nach werden von den Finanzämtern auch verstärkt Vereine überprüft.

silbermond 18.11.2008 14:19

Zitat:

Zitat von dimarco (Beitrag 155467)
Meiner Kenntnis nach werden von den Finanzämtern auch verstärkt Vereine überprüft.


Das ist richtig, aber lediglich hinsichtlich der Gemeinnützigkeit.

Heinrich

zorg 18.11.2008 16:48

@BunterHund: Hier geht es nicht um pauschales beschimpfen, sondern darum, daß eine paar Infos in der Pressmitteilung irgendwie nicht stimmen können, extrem missverständlich ausgedrückt wurden oder alternativ nicht Satzungsgemäß gearbeitet wurde.

Was davon jetzt zutrifft kann ich von außen nicht beurteilen. In Verbindung mit dem letzten Jahr und der erneuten Unruhe durch den Rücktriff ergibt sich aber ein sehr unvorteilhaftes Bild der DTU.

barbossa 18.11.2008 18:57

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 155457)
Die Bezeichnung "Sauhaufen" finde ich in diesem Zusammenhang nicht so ganz passend, vielleicht sollte sich jeder auch einmal fragen, wie er im kleinen oder großen seinen Beitrag zur aktiven Mitgestaltung unserer Sportart beitragen kann anstatt pauschal zu schimpfen und zu meckern! Konstruktiv, in der Sacher hart aber fair - das wünsche ich mir!

Nachsichtig hast du vergessen: wir sollten auch noch nachsichtig sein mit den doch stark beanspruchten und nur ihr Besten gebenden gar trefflichen Vorsitzenden etc etc etc.

Nee danke, es reicht. Wenn einer shice baut, muß er sich auch die Bezeichnung dafür gefallen lassen.
Machs doch wie Herr Kules: miste den Augiasstall aus. War auch ein Schweinestall und hat unsterblichen Ruhm gebracht.

:cool:

swimslikeabike 18.11.2008 19:48

[quote=silbermond;155514]Das ist richtig, aber lediglich hinsichtlich der Gemeinnützigkeit.

/QUOTE]

wenn die fehlt / aberkannt wird hat das v.a. steuerliche Auswirkungen

Klugschnacker 20.11.2008 11:40

Gomez-Islinger beerbt Mückel als Vize-Präsident Leistungssport
-Pressemeldung-

Nur zwei Tage nach dem Rücktritt von Ute Mückel (Detmold) präsentierte die Deutsche Triathlon Union am Mittwoch bereits den Nachfolger für den Posten des Vize-Präsidenten Leistungssport der DTU. Der 43-jährige Weidener Ramon Gomez-Islinger wird den Posten des Vize-Präsidenten Leistungssport gem. § 5.3.2 der neuen Satzung bis zur Bestätigung durch den Verbandsrat kommissarisch übernehmen.
» Weiterlesen…


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