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DasOe 23.10.2008 11:47

Fahrverbot
 
Mal was ganz anderes ...

Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt" :Traurig:

Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.

Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken :Gruebeln: da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu :Schnecke:

Helmut S 23.10.2008 11:48

Polizei.

barbossa 23.10.2008 11:52

Zitat:

Zitat von turboschroegi (Beitrag 145353)
Polizei.

Er meint: beim dem Grünen Deines Vertrauens....
:Cheese:

Wandergsellin 23.10.2008 11:52

Soviel ich weiß, auf dem Landratsamt, Führerscheinstelle.
Auf jeden Fall musste ich meinen dort vor einigen Jahren abgeben.

Gruß
Wandergsellin

schwimmulli 23.10.2008 11:53

http://db.flensburg.de/buergerinfo/p...Produkt_ID=294

hoffe, das hilft....

kaiseravb 23.10.2008 11:56

Kannst ihn glaub ich bei jeder Polizeidienststelle abgeben oder per Post an die Behörde/Gemeinde/pipapo schicken, die das Fahrverbot "verursacht" ;) hat. War zumindest bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.

dmnk 23.10.2008 12:03

Zitat:

Zitat von kaiseravb (Beitrag 145359)
...bei jeder Polizeidienststelle...

so kenn ich das auch, zwar nicht aus eigener erfahrung, aber von kollegen.

LidlRacer 23.10.2008 12:24

Zitat:

Zitat von schwimmulli (Beitrag 145358)

Interessant, dass "Bußgeld - Fahrverbot, Führerschein abgeben" bei denen ein "Produkt" ist! Wird sicherlich von den "Kunden" gern genommen!:Cheese:

aussunda 23.10.2008 12:49

Zitat:

Zitat von kaiseravb (Beitrag 145359)
Kannst ihn glaub ich bei jeder Polizeidienststelle abgeben oder per Post an die Behörde/Gemeinde/pipapo schicken, die das Fahrverbot "verursacht" ;) hat. War zumindest bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.

Das stimmt. Mein Schwager wurde in Stuttgart geblitzt,und dort mußte er den Schein auch abgeben.

Es zählt übrigens der Eingangsstempel bei der Polizei. Soll heißen:

Wenn Du den Schein am Donnerstag abschickst, der am Samstag ankommt und am Montag erst gestempelt wird (ist wirklich so passiert) dann zählt das Fahrverbot ab Montag.

P. S. Ist aber gut für die Radform :Cheese: :Cheese:

Ausdauerjunkie 23.10.2008 13:02

Ich wußte gar nicht, daß das so human gehandhabt wird, daß man sich die Abgabezeit raussuchen kann? Ist ja dann meist gar keine Strafe, wenn ich ihn z.B abgebe, weil ich eh 4 Wochen nach Hawaii fliege...

Wagnerli 23.10.2008 13:05

Das ist nur beim ersten Mal so,dann nicht mehr.

Pascal 23.10.2008 13:09

Steht das nicht im Kleingedruckten des Bescheides?

Speedy Gonzales 23.10.2008 14:28

Aha ..... da nimmt jemand am "staatlich geförderten Spritsparprogramm" teil. :Cheese: :Lachanfall:

aussunda 23.10.2008 14:34

Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Speedy Gonzales 23.10.2008 14:36

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
:Cheese: :Lachanfall:

Rhing 23.10.2008 14:50

Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.

DasOe 23.10.2008 15:07

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 145422)
Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.

okay das werde ich dann mal beforschen, danke einstweilen :Traurig: :Blumen:

Volkeree 23.10.2008 15:38

Zitat:

Zitat von aussunda (Beitrag 145416)
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Das kommt drauf an, ob es da um Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht. Bei letzerem darst du den Lappen direkt an Ort und Stelle lassen. Dann bekommst du den aber auch nicht einfach zurück, sondern musst die Fahrerlaubnis ganz neu geantragen.

Wie das praktisch bei Fahrverbot geht, weiß ich auch nicht. Grundsätz ist dafür das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) zuständig.
Ob und wie weit die Polizei da Freund und Helfer ist, kann von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich sein.

Volker
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

F 18 23.10.2008 16:43

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145446)
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Volkeree 23.10.2008 16:49

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 145472)
Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Raimund 23.10.2008 17:13

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 145352)
Mal was ganz anderes ...

Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt" :Traurig:

Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.

Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken :Gruebeln: da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu :Schnecke:

Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

F 18 23.10.2008 17:18

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145475)
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.


Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????


Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.

kullerich 23.10.2008 17:24

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 145481)
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

Ja, aber man muss dann auf dem Moped hinten sitzen

kullerich 23.10.2008 17:26

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145475)
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich

Volkeree 23.10.2008 17:34

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 145485)
Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????


Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.

An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.

Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.

Volker

LidlRacer 23.10.2008 17:44

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145491)
An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.

Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.

Volker

Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Ausdauerjunkie 23.10.2008 17:50

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 145481)
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

Eigentlich nicht, denn als "Richter" erwarte ich nur Leute, die sich noch nichts zu schulden kommen haben lassen:Huhu:

Ausdauerjunkie 23.10.2008 17:52

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 145496)
Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Jawoll SIR! Bist Du Beamter?:Cheese:

FinP 23.10.2008 17:53

Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Joerg aus Hattingen 23.10.2008 17:58

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 145481)
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)


Schon, aber sie darf keine Karten wg zu schnellen Fahrens geben :Cheese:

Schlecht wäre, wenn sie den Führerschein verloren hätte wegen zu dichten Auffahrens :Lachanfall:

Joerg

Volkeree 23.10.2008 18:00

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 145496)
Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Welche Scheiße habe ich denn gebaut? Ich habe mein Auto an einen ansonsten zuverlässigen Menschen verliehen. Bisher habe ich nichts gemacht, was unser Rechtssystem nicht vorsieht.

Wenn dir das auf den Sack geht, ist das dein Problem.

Volker

Ausdauerjunkie 23.10.2008 18:02

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 145501)
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Also, wenn ich geblitzt weden würde, dann wüßte ich auch nicht, wer gefahren ist, das ist doch klar, deshalb machen sie doch auch die Bilder, da? sie es einem präsentieren können? Nur werden viele Bilder nichts:confused: , z.B. sind fast alle Regenbilder unbrauchbar und da auf mein Auto jeder in der Familie bzw. in der Firma Zugriff hat, kann und will ich ja gar nicht wissen, wer fuhr und lasse mir erst mal ein Bild schicken. Ist das nicht vorhanden oder unkenntlich wird das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen eingestellt:liebe053:

FinP 23.10.2008 18:04

Aber es gibt kein festgeschriebenes "Zeugnisverweigerungsrecht" oder? Dass sie einen nicht in Erzwingungshaft nehmen ist klar, daher ja auch das mildere Druckmittel "Fahrtenbuch".

Pascal 23.10.2008 18:09

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 145489)
Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich

Kann dem nur zu 100 % zustimmen.

Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten.

Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.

Volkeree 23.10.2008 18:11

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 145501)
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Es gibt da so eine Transformationsklausel (hoffe das halbwegs das richtige Wort), über die Vorschriften der StPO auch auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden/ werden können.

Wenn du Beschuldigter bist, hast du ein Aussageverweigerungsrecht, ansonsten kannst du nichts sagen, die Wahrheit sagen oder sonst irgendeinen Müll erzählen. Alles darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Wahrheit kann dann im Einzelfall dann aber zu deinen Gunsten ausgelegt werden (strafmindernd).

Ansonsten gibt es noch verschiedene Berufsgruppen die das Recht auch haben, Geistiche, RA pp.

Das steht alles in den §§ 52 ff StPO.

Deinen Kumpel hingegen musst du anschwärzen wenn du danach gefragt wirst.
Ansonsten kann es Zwangsgeld, Zwangshaft geben.

Volker

Alle Angaben ohne Gewähr.

Volkeree 23.10.2008 18:18

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 145515)
...
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. ...

Selbst wenn das so gesehen wird, sind die Regeln und damit auch die Kosten für Verstöße bekannt.
Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 145515)
...
Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.

Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren

Rhing 23.10.2008 18:41

Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!

Pascal 23.10.2008 18:45

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145520)

Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren

Richtig, es handelte sich um einen TV Beitrag der Autobahnpolizei mit Videoaufzeichnung (oder haben die heutzutage schon DVD oder Festplatte als Aufzeichnungsmedium??).

Der Mann der verfolgt wurde ignorierte insgesamt 5 Verkehrsschilder. Zur Entschuldigung sage er aus, er sei verliebt. Lustig. Wenn er so viele Herzchen sieht :Liebe: nimmt er vermutlich fast überhaupt nichts mehr vom übrigen Verkehr wahr. Er sollte besser in einem Waggon der Deutschen Bahn träumen...was ich ihm sehr gönne...:Cheese:

Rhing 23.10.2008 18:46

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 145520)
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Ne, muß nicht. Diese "3-Schilder-Regel" gilt so sicher auch nicht. Der Bußgeldkatalog ist auf fahrlässige Begehung ausgelegt und ein Schild kann man ja mal übersehen. Es gibt aber Stellen, an denen UNÜBERSEHBAR mit Schilderbrücke über der Autobahn etc. die Beschränkung angezeigt ist. Da könnte man auch früher von Vorsatz ausgehen und wenn man vorsätzlich handelt, gilt der Rahmen des Kataloges schon beim 1. Schild nicht. Nur braucht man für den Vorsatz irgendwelche Anhaltspunkte. Genauso könnte man weiter von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn die Schilder im Abstand von einigen Kilometern aufgestellt sind, denn die kann man schon übersehen. Kommt sicher auf die tatsächlichen Umstände, deren Darstellung und den Richter an.

Danksta 23.10.2008 19:00

Ich hab meinen Lappen mal per Einschreiben nach Flensburg geschickt. Der kam dann ebenso wieder und zwar ein paar Tage zu früh. Ich durfte zwar noch nicht fahren, aber so konnte ich pünktlich wieder Kette geben ;)


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