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Scheibenverbot und Info durch Zuschauer
Hätte zwei Fragen:
1. Falls es ein Scheibenverbot gibt, wird dann auch ein hochprofiliges Vorderrad verboten? Meines hat nur 50 mm. Das Scheibenverbot sollte meiner Meinung nach möglichst am Vorabend ausgesprochen werden, da es sonst zeitlich sehr schwierig werden würde bei manchen WK das Auswechseln noch zu schaffen. 2. Info über Zeitabstände zum Konkurrenten auf der Laufstrecke Zurufen ist erlaubt, das Reichen eines Zettels ist verboten. Darf die Ehefrau den Zeitabstand auf ein Blatt notieren und dieses dem Läufer zeigen? (Niemand wird behindert). Herzlichen Dank für Antwort! |
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Am Vorabend gibt es keine solchen kurzfristigen Einschränkungen mehr. Es gibt ja Leute die von weit her kommen und allenfalls kein passendes Material dabei haben. Rufen ist erlaubt, zeigen auch, etwas überreichen nicht. |
Danke!
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Das stimmt so nicht. Es gibt natürlich WK bei denen Scheibenrädet von vornherein verboten sind. Prominenteres Beispiel ist wahrscheinlich Hawaii
Es gibt aber WK bei denen Scheibenräder aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse verboten werden. Das ist mir schon zweimal in St Peter Ording passiert. Auch Thorb Beach hatte das wohl schon mal. Der zweite Fall kann auch erst am Wettkampfmorgen entschieden werden. Bei solchen Windanfälligen Strecken daher besser einen flachen LRS zusätzlich einpacken. |
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Neben Hawaii ist auch Cozumel und Ägypten Scheibenverbot, das wir dann im Vorhinein bekannt gegeben, und wenn dann an dem Tag null Wind ist, ist es halt so. |
Scheibenverbot kann auch noch in der Früh vor dem Wettkampf ausgesprochen werden. Alles schon erlebt. Einer hat dann noch emsig ein normales Hinterrad gesucht. Bei dem Wetter damals, standen wir aber kurz vor Absage der ganzen Veranstaltung.
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Dieses Jahr habe ich beim Aufpumpen mein Ventil abgebrochen und war froh noch ein anderes Hinterrad zu haben. Ich hab auch immer zwei Helme dabei und anderen Ersatzkram. |
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Hochprofil-VR ist grundsätzlich nicht verboten.
Verbot von Scheibenrädern wird außer auf den Strecken, bei denen es eh von vornherein verboten ist, in der Regel erst bei extremen Bedingungen verboten. Dazu gehören 5 Windstärken noch nicht, das HR ist als Scheibe eigentlich recht wenig anfällig. Da macht dir ein erlaubtes VR eher Probleme. Wenn es wirklich nach 6-12 Windstärken aussieht, ist der eigene Kopf gefragt, sich auf die Einhaltung der möglichen Regeln vorzubereiten und morgens ein anderes HR dabei zu haben. Außerhalb der Großveranstaltungen ist der dies entscheidende Einsatzleiter normalerweise erst am Wettkampfmorgen vor Ort. Das Zurufen, zeigen von Zeiten ist grundsätzlich erlaubt. Wie sagt unsere liebe Einsatzleiterin beim Ironman immer so schön: So lange beide Beine des Betreuers auf dem Boden sind, ist in der Regel alles gut (so lange kein Material den Träger wechselt). |
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In Zeiten von Kurznachrichtenempfangsfähigen Sportuhren kann es ja nicht der Informationsvorteil sein. |
Eine neumodische alleskönnende Sportuhr benötigt dennoch zum Übermitteln von Nachrichten ein Handy mit GSM Empfang.
Handys sind für Teilnehmer verboten. Handy und Uhr sind meist über Bluetooth verbunden. Die Kurznachricht müsste also direkt beim Vorbeilaufen am Betreuer von diesem abgeschickt werden. Funktioniert das? |
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Wenn man Kienle like: „Abstääääände“ brüllt und dann „4 auf 1 und 2 auf 2“ o.ä. hinterher gebrüllt bekommt, braucht es alles Andere doch nicht :Blumen: |
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Aber natürlich funktioniert es auch, wenn du an deinem Handy vorbeiläufst und kurz eine Verdingung aufgebaut wird. |
Ich hätte im Wettkampf wohl keine Zeit und Lust, Zettel zu lesen, deren Inhalt mir nicht im Vorbeilaufen zugerufen werden kann.
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