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Grundsteuerformulare
Hallo,
weiß jemand ob ein EFH mit Einliegerwohnung ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus gemäß der aktuellen Formulare ist? :Huhu: Wann ist es denn ein Zweifamilienhaus? Bei meinen Eltern ist die Einliegerwohnung eine extra Wohneinheit, also über eine Teilungerklärung. War damals steuerlich wohl günstiger. Ist das dann ein 2 Familienhaus? Oder doch nicht, da die Einliegerwohnung sehr viel kleiner ist als die Hauptwohnung? Bei uns selbst gibt es 2 (komplett abgetrennte) Wohnungen auf 2 Etagen, die wir aber beide selbst nutzen. Die sind aber nicht über Teilungserklärung getrennt. Ist das dann ein Zweifamilienhaus, Verhältnis der Wohnungen 60/90? |
Zweifamilienhaus ist für mich ein Doppelhaus, also ein Reihenhaus mit nur 2 Einheiten.
Wenn die Einliegerwohnung deutlich kleiner ist ist das für mich ein EFH. Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH? Super-Muss ich auch noch machen-pimpf |
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wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte gehört jemand anderem
muss das als Zweifamlienhaus angegeben werden? aus dem Bauch raus würde ich EFH sagen. (Wenn ich in einem Reihenhaus wohne wo zB 6 Reihenhäuser in einer Reihe stehen würde ich doch auch eher als EFH angeben und nicht als 6-Familienhaus ...) |
Den Elster-Zugang habe ich seit ein paar Tagen, aber das Ausfüllen der Formulare schiebe ich auf Tage mit tieferen Temperaturen.
Ich lasse Euch üben und komme dann mit den Fragen, wenn Ihr Experten seid ;-) |
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Den Begriff muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. |
Servus,
bin kein Steuerberater, kann also verkehrt sein, habe aber die BayGrSt2 - Anlage Grundstück - vor ein paar Tagen ausgefüllt. Auf Seite 2 habe ich die Wohnfläche in der Summe angegeben, hätte sie aber auch aufschlüsseln können. Bei der Zensusumfrage vor ein paar Wochen haben wir die qm nach Wohnung aufgeschlüsselt und erläutert, daß in jeder Wohnung eine Person lebt. Die vor Ort ermittelte Wohnfläche ist "etwas" größer als die in den Plänen, nachdem ich aber beide Etagen bereits vor 20 Jahren vermietet hatte und es da schon Aussagen gegenüber dem Finanzamt auf die Fläche gab, wäre es deppert, auf eine andere Fläche zu wechseln. Mittlerweile wird das Gebäude selbst genutzt, es wurde von meinen Eltern 84 fertigstellt, selbst habe ich damals als 21-jähriger Student die Versklavung erlebt - nein, war die beste Zeit, die ich mit meinem Vater verbringen durfte - haben den ganzen Tag nur dummes Zeug gemacht und viel gelacht, da berichten Andere ganz Anderes. Damals gab es irgenteine Steuererleichterung bei Einhalten der 156m2 Grenze für das EFH mit untergeordnete Einliegerwohnung - in den Plänen steht bei uns im 1. OG in manchen Räumen die Bezeichnung "Staubfreier Boden" - das war damals Oma`s Reich - nie mehr mit "der" auf der gleichen Etage.... also hab ich mir im Keller den Party-Raum geschnappt, damals wurde für mich extra eine Klingel mit Gegensprech eingerichtet, etwas Privat-Bereich braucht der "Stenz". Vor 33 Jahren war ich als frischrausgeschauter Haus- und Vermögensverwalter beim Haus und Grund in der Rechtsberatung/Sprechstunde zum Thema Kinderwagen in Hausfluren, die die Fluchtwege zustellen und den Durchgang behindern. Im Wartebereich alles voller alter Weiber im 2-FamHaus und alle werden von ihren Mietern schikaniert - mir kamen die Kinderwägen unwichtig vor, was ich mir da alles anhören musste. Also: ins selber bewohnte 2-FamHaus kommt niemals ein Mieter mit rein - niemals, außer du möchtest innerhalb des nächsten halben Jahres an einem Infarkt dahingehen . Beim Ausfüllen von Formularen darfst Dich ruhig dumm stellen, wenn "denen" was nicht passt, dann fragen sie schon nach. |
Gegenüber unserer 8-WE-Hauses ist ein Haus mit 3 Wohnungen, was nur von einem Menschen bewohnt wird. Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?
Hat 3 Briefkästen und es haben mal 3 Familien drin gewohnt. :-(( |
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Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert. |
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Aber zurück zur Ausgangsfrage ...... |
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Moin,
also wenn ich das aus meiner Ausbildung noch richtig zusammen bekomme sind alle Häuser die zur Einzelnutzung, also für eine "Familie", gebaut wurden, als Einfamilienhaus zu bezeichnen. Dabei ist die Bauart (.z.B. freistehend, DHH, RH) oder auch eine Einliegerwohnung nicht relevant. Ab 3 Wohneinheiten spricht man in der Regel vom MFH. Hierbei ist es aber egal ob die aber die Größen der Wohneinheiten vergleichbar ist. Dazwischen gibt es dann noch das Zweifamilienhaus, hier spricht der Name für sich. Die Wohneinheiten sind i.d.R. in vergleichbarer Größe... Grüße, Jens |
Interessant wird es, wenn in den "Einfamilienhäusern" keine Familien wohnen. :-)
Ich glaube zurück zum Thema. |
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Grad für mich interessante Objekte stehen leer, weil der/die Eigentümer/in die Kohle nicht braucht, kein Interesse hat, mittlerweile gestiegene Auflagen durch Renovierung zu erfüllen, keinen Ärger mehr will, und es ihm/ihr egal ist, wenn die Immobilie bei Übergang an die Erben nach zig Jahren Leerstand mehr oder weniger abrissreif ist. |
Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen. Sie dürfen dich nicht beraten, sind aber meines Wissens verpflichtet bei Unklarheiten dich zu unterstützen.
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Grundsätzlich sollen die Objekte bewertet werden und nicht die Nutzung. Zu einer Wohnung gehört, dass es Bad und Küche gibt und dass sie abschliessbar ist. Wenn diese Dinge geben sind, dann sehe ich das als eigenständige Wohneinheiten und würde das auch entsprechend deklarieren.
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Bad und Küche rausreißen?? wird gemacht! :)
es zählen die qm - alles andere ist wurscht. edit: in die Erläuterungen der Formulare für Bayern nachgeschaut - ====================================== Bezeichnung Verwenden Sie bitte aussagekräftige Bezeichnungen für Ihr Gebäude bzw. Ihre Gebäudeteile, wie z. B. Einfamilienhaus, Wohnung Nr. 3, Arztpraxis, Tiefgarage Nr. 5. ====================================== https://www.steuer-wirtschaft-recht....09.03.2022.pdf danach folgt eine riesige Abhandlung über den Unterschied von Wohn- zu Nutzfläche und was wie in Ansatz kommt. |
Ich stehe auch noch vor genau dieser Frage. Unser Haus, aus dem Bauch raus würde ich sagen, ein EFH, in unserem Kaufvertrag den wir erst Mitte April unterschrieben haben, steht aber Mehrfamilienhaus.
Theoretisch ist es gegeben, dass wir (aktuell noch, bauen grade um) zwei komplette Wohneinheiten hätten, beide mit Bad und Küche... weis man schon, was steuerlich günstiger gestellt sein wird? Darauf würde ich mich dann beziehen. |
Was ich nicht verstehe ist das der Bürger diese Daten liefern muss.
Eigenich alles vorhanden, nur in unterschiedlichen Systemen. Im BaWü steckt das im Katasteramt, Liegenschaftswesen was eigentlich digitalisiert ist und die Bodenwerte. Jetzt gibt es da BORIS, was aber keine Bodenwerte gerade anzeigen kann bei mir. Völliger Schwachsinn das wir das ausfüllen müssen. Mit ein paar Millionen hätte das ein guter IT Laden gewuppt. So tippe ich mal auf mehr unbewusste Falschangaben durch manuelle Eingaben. Und dadurch falsche Berechnungen, was wiederum zu niedrigeren Steuereinkünfte für den Staat führt. Aber ja, lieber Millionen für alles andere ausgeben. |
Wir haben außer unserem EFH noch eine Eigentumswohnung, die aber meiner Frau allein gehört, ich stehe nirgends im Grundbuch oder sonst was. Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört? Dann müsste sich meine Frau erstmal nen ELSTER Zugang zulegen...
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