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Duafüxin 31.10.2021 06:15

Urheberrecht an Gebäudeumrissen
 
Moin zusammen,

es gibt hier bestimmt die ein oder andere Person, die sich mit Urheberrechten auskennt, daher hier die Frage:
Für unser Jubiläumstrikot liegt der Vorschlag vor, einen Gebäudeumriss von einem selbstaufgenommenen Foto aufzudrucken.
Bei diesem Gebäude handelt es sich um die Marienburg bei Hannover, die auf einigen unserer Trainingsrunden liegt und wir oft dieses Bild vor Augen haben.
Die Frage ist nun darf dieses selbstaufgenommene Foto verwendet werden? Gibt es ein Recht auf den Umriss?

Pippi 31.10.2021 07:58

Ich würde beim Besitzer dieses Grundstückes nachfragen. Es gibts noch einen schönen Sponserenbeitrag von ihnen. :cool:

JENS-KLEVE 31.10.2021 09:30

Wenn es eure eigene Zeichnung ist, wird das gehen. Meistens benutzen ja schon andere Firmen oder Vereine ähnliche Umrisse der gleichen Gebäude als Logo. Sowas darf man natürlich nicht übernehmen, weil der Zeichner sich ja viel Mühe gemacht hat.
Wir haben auf unseren Trikots die Schwanenburg mit einer eigenen Zeichnung. Das gab keine Probleme.

qbz 31.10.2021 09:36

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1631100)
Moin zusammen,

es gibt hier bestimmt die ein oder andere Person, die sich mit Urheberrechten auskennt, daher hier die Frage:
Für unser Jubiläumstrikot liegt der Vorschlag vor, einen Gebäudeumriss von einem selbstaufgenommenen Foto aufzudrucken.
Bei diesem Gebäude handelt es sich um die Marienburg bei Hannover, die auf einigen unserer Trainingsrunden liegt und wir oft dieses Bild vor Augen haben.
Die Frage ist nun darf dieses selbstaufgenommene Foto verwendet werden? Gibt es ein Recht auf den Umriss?

Vorab ich bin kein Jurist.

Das Schloss ist ein historisches Gebäude und es wird im Besitz einer Stiftung mit öffentlichen Mitteln, d.h. Steuern saniert. Insofern dürft Ihr das natürlich verwenden genauso wie jeder selbst erstellte Abbildungen von dem Funkturm, dem Brandenburger Tor oder einem historischen Rathaus frei verwenden darf.

MattF 31.10.2021 10:33

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1631113)
Vorab ich bin kein Jurist.

Das Schloss ist ein historisches Gebäude und es wird im Besitz einer Stiftung mit öffentlichen Mitteln, d.h. Steuern saniert. Insofern dürft Ihr das natürlich verwenden genauso wie jeder selbst erstellte Abbildungen von dem Funkturm, dem Brandenburger Tor oder einem historischen Rathaus frei verwenden darf.

Sehe ich aus so.

Urheberrechte hätte wenn sowieso der Architekt. Nicht der Besitzer der Burg.

Da das aber wohl vor Jahrhunderten gebaut wurde, gibt es auch kein Urheberrecht mehr.

gerograph 31.10.2021 14:58

Zitat:

Da das aber wohl vor Jahrhunderten gebaut wurde, gibt es auch kein Urheberrecht mehr.
Sehe ich auch so, irgendwann wird es, vermutlich wie bei Büchern, zu Allgemeingut (Public Domain). So sind beispielsweise die original Sherlock Holmes Bücher Lizenzfrei sogar als ebooks im Netz verfügbar.

Früher (wo ich mal gearbeitet habe) haben wir Papierlandkarten (z.B. Straßenkarten oder Postleitzahlkarten) in Vektorkarten gewandelt. Solange die Karten nicht "eingescannt" und "onscreen" abgezeichnet wurden. Bzw. mittels Software vektorisiert wurden, war es kein Problem. Wir haben Sie auf ein Digiboard gepackt und sind die Grenzen/Linien mit einer (speziellen) Maus nachgefahren...somit war es juristisch gesehen ein "eigenes künstlerisches Werk".

Duafüxin 31.10.2021 15:48

Zitat:

Zitat von Pippi (Beitrag 1631103)
Ich würde beim Besitzer dieses Grundstückes nachfragen. Es gibts noch einen schönen Sponserenbeitrag von ihnen. :cool:

Die Burg gehört dem Prügelprinzen Ernst-August, von dem würde ich kein Sponsoring wollen ;)
Aber ich bin jetzt etwas beruhigter, danke euch!:Blumen:

ks03 31.10.2021 17:16

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1631131)
Die Burg gehört dem Prügelprinzen Ernst-August, von dem würde ich kein Sponsoring wollen ;)
Aber ich bin jetzt etwas beruhigter, danke euch!:Blumen:

Die Burg gehört dem Sohn bzw. einer Stiftung, eine Schenkung vom Prügelprinz.
Der Prügelprinz möchte die Schenkung wieder rückgängig machen, wegen grobem Undank.

Tschau

Duafüxin 01.11.2021 06:21

Zitat:

Zitat von ks03 (Beitrag 1631143)
Die Burg gehört dem Sohn bzw. einer Stiftung, eine Schenkung vom Prügelprinz.
Der Prügelprinz möchte die Schenkung wieder rückgängig machen, wegen grobem Undank.

Tschau

Ja und klagt jetzt gegen den eigenen Sohn. Da sag nochmal einer Triathleten wären peinlich :Cheese:

merz 01.11.2021 06:31

Ich bin juristischer Laie, wäre aber extra vorsichtig, wenn das Schloss selbst seine markante Silhouette als Logo verwendet, was es in diesem Fall wohl tut s. hier oben links

https://www.stiftung-schloss-marienburg.de/

m.

qbz 01.11.2021 08:00

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1631172)
Ich bin juristischer Laie, wäre aber extra vorsichtig, wenn das Schloss selbst seine markante Silhouette als Logo verwendet, was es in diesem Fall wohl tut s. hier oben links

https://www.stiftung-schloss-marienburg.de/

m.

Meines Erachtens gilt die sog. https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit .

Probleme könnten sich meines Erachtens erst ergeben, wenn sich die Schlossabbildung des Vereins nicht erkennbar von der Grafik des Stiftungslogos unterscheidet.

Der Eintrag von Wikipedia zum Schloss Marienburg enthält übrigens alte Stiche und Aquarelle, die dort alle als "gemeinfrei", public domain charakterisiert sind, weil die Urheberrechtsfrist abgelaufen ist.

(auch juristischer Laie).

Stefan 01.11.2021 08:08

Ich würde keine Wissenschaft daraus machen. Vielleicht kann man es mit einer Mail an die Geschäftsführerin klären: https://www.stiftung-schloss-marienburg.de/stiftungsrat

Matthias75 01.11.2021 10:52

Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).

Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.

Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?

M.

qbz 01.11.2021 11:08

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1631186)
Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).

Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.

Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?

M.

Schloss Marienburg ist hier vom früheren Schlossherr als Wort-Bildmarke eingetragen:
https://register.dpma.de/DPMAregiste...r/306410648/DE

Damit kann man das Schloss auf ein gewerbliches Verkaufskleidungsstück nur mit Erlaubnis des Markeninhabers drucken.

Matthias75 01.11.2021 11:21

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1631190)

Womit du nur die Unionsmarken erwischt hast, aber nicht die nationalen Marken. Die Recherche, vor allem bei Bildmarken, kann deutlich aufwändiger sein.

Aber wie schon geschrieben: Wenn das Trikot nur privat genutzt wird, kann man sich das ganze sparen. Ansonsten würde ich mal einen Anwalt anfragen, der darauf spezialisiert ist. Vielleicht gibt es auch eine kostenfreie oder kostengünstig Erstberatung, in der geklärt werden kann, ob man sich zuviele unnötige Gedanken macht.

M.

qbz 01.11.2021 11:32

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1631191)
Womit du nur die Unionsmarken erwischt hast, aber nicht die nationalen Marken. Die Recherche, vor allem bei Bildmarken, kann deutlich aufwändiger sein.

Aber wie schon geschrieben: Wenn das Trikot nur privat genutzt wird, kann man sich das ganze sparen. Ansonsten würde ich mal einen Anwalt anfragen, der darauf spezialisiert ist. Vielleicht gibt es auch eine kostenfreie oder kostengünstig Erstberatung, in der geklärt werden kann, ob man sich zuviele unnötige Gedanken macht.

M.

ich habe es durch die DE-Variante ersetzt.

Duafüxin 01.11.2021 17:15

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1631186)
Der Verweis auf das Markenrecht ist gut. Das könnte eher greifen als das Urheberrecht (das schon verjährt sein dürfte).

Eine Anfrage bei der Stiftung kann vielleicht etwas Klärung bringen, aber keine absolute Sicherheit. Geg. ist die Marke nicht auf die Stiftung eingetragen oder es gibt weitere Marken, von denen die Stiftung gar nichts weiß.

Allerdings: Das Markenrecht greift meines Wissens nur bei geweblicher Nutzung. Was ist denn das für ein Jubiläumstrikot? Nur für den Verein/Lauftreff? Oder für eine offizielle Veranstaltung?

M.

125 jähriges Vereinsbestehen, das Trikot wird einmal aufgelegt nur für die Mitglieder.

Duafüxin 01.11.2021 17:17

Danke nochmal allen. Heute wird erstmal entschieden, unabhängig von dürfen oder nicht, ob das Logo vom Vorstand gewollt wird.


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