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Qroo Tequilo gestohlen
Weil Scubac nicht bei Arne angemeldet ist, leite ich es einmal weiter.... schöner Mist :Peitsche:
Zitat:
http://www.emu5.com/forum/viewtopic.php?f=18&t=7332 |
Scheint ja ne neue Disziplin beim Triathlon zu werden. :(
Mein Beileid an den Bestohlenen. |
Wo ich mir die Frage stelle, ob in einem abschließbaren Einzelkeller die Räder über die Hausratversicherung nicht versichert sind...:confused:
Das hat mir der Typ von der Versicherung nämlich gesagt.... |
..wie..das rad wurde aus dem keller heraus geklaut?
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yes..dann zahlt normalerweise die hausratversicherung.
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...hängt aber davon ab, wie der Vertrag ausschaut. Fahrradklausel gilt immer je Schadenfall mit einer Höchstentschädigung. Bei mir z.B. 2% von der Versicherungssumme...macht in meinem Fall max. 1000€...könnte bei dem Quintana "eng werden". ;)
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Versicherungssumme dürfte eher fürs Vorderrad reichen.
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Wer kann das denn ganz genau sagen?
Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass eine Fahrradversicherung eintritt wenn das Rad irgendwo draußen oder so geklaut wird. In der Wohnung oder im Keller ist auch ein Fahrrad Hausrat und wird von der Hausratversicherung, unabhängig zu wie viel Prozent die Fahrräder da drin sind. Wenn grundsätzlich die Fahrradversicherung eintreten würde, müsste ich ja angeben, dass mir mein P3- Rahmen, eine komplette DA, 2 Zipp- Laufräder usw. geklaut wurden (Beispiel). Volker |
dem ist auch so. du brauchst für die versicherung die genaue artikelbezeichung PLUS Rechung incl Rechungsdatum.
Ansonsten stellt sich die Versicherung quer... |
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Steht das mit den Rechnunge in den Versicherungsbedingungen oder steht da, dass der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht für die Sachen ist. Dass es diesbezüglich bei Hausratschäden zu Ärger mit Versicherungen kommt, ist mir bekannt. Volker |
wenn das rad aus dem keller geklaut wird zieht nach meinem wissenstand die hausrat. die bezahlt dann nur nach nachweis der belege den zeitwert. die geschichte mit den belegen steht in den AGBs..
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Kann man ja in einer ruhigen Stunde mal machen. Volker |
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Fände ich echt bekloppt, wenn die bei einem Radklau nur soundsoviel der Gesamtversicherungssumme bezahlen würden.
In diesem Fall bin mit zwei Cervelos Carbon sicher unterversichert... Da fällt mir aber sicher nochwas ein....;) |
1. Zahlen Versicherungen nie, wenn sie zahlen sollen, haben immer andere tolle Ausreden.
2. Gibt es für Fahrräder in der Hausrat Höchstgrenzen, die sich nach Otto Normalo richten, d.h. eine Tri Waffe muß man extra mit aufnehmen lassen, dann wird es manchmal auch unentgeldlich dazu genommen, aber einfach so....... 3. Habt ihr Eure Räder nicht im Wohnzimmer??? :) |
zu 1:
Klar, sonst wären die Vers. nicht so reich zu 2: Verstehe ich nicht so ganz. Aber man muss wohl kaum der Versicherung angeben, dass man ein 5000 € Rad im Keller stehen hat. Muss man für die gleich teuere Stereoanlage auch nicht. zu 3: :Holzhammer: würde meine Frau mit mir machen. Da ja sowohl in Kellern als auch in Wohnungen eingebrochen wird, dürfte das versicherungstechnisch egal sein. Andererseits nimmt der Wohnungseinbrecher grundsätzlich kein Fahrrad mit, der Kellereinbrecher aber schon, sind halt unterschiedliche Täter. Rechnung: Habe dazu nichts gefunden. Da steht was von ..... Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben..... und ..... wer beschei*** bekommt nix....... Bin mir aber sicher, dass die Versicherungen da noch Hintertüren haben. Wenn ich das richtig im Kopf habe, obliegt der Beweis des Besitzes/Eigentums nach dem BGB dem Versicherungsnehmer. Volker |
zu 2. Doch muß man schon, auch wenn man eine 5000€ Stereoanlage hat, denn für all die schönen Dinge gibbet Obergrenzen. Im Zweifelfall die Rechnung nehmen, von der Versicherung bestätigen lassen, daß dies und dies mit versichert ist. Immer schriftlich, denn sonst erinnert sich hinterher (im Schadenfall) Niemand mehr an irgendwelche Vereinbarungen! :)
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So wie ich das lese, gibt es die Obergrenzen nur für Sachen die wirklich gerne geklaut werden
- Bargeld - Sparbücher pp. - Schmuck - Pelze, Teppiche pp. - Antiquitäten Volker |
Zitat:
Versicherungsobergrenzen gibt es in der Hausratversicherung immer. Zumal der Gesamtschaden natürlich durch die Versicherungssumme = Obergrenze gedeckelt ist. Danach errechnet sich ja auch der Versicherungsbeitrag. Sollte es nun zum Schadensfall kommen muss man für aussergewöhnliche Dinge natürlich Belege haben. Sonst würden ja jeden mindestens 3 Pelzmäntel und 20 Goldbarren gestohlen werden. Fahrräder werden eigentlich immer zu einem festgelegtem Prozentanteil an der Versicherungssumme mitversichert. Sollte man also 50.000€ Versicherungssumme haben und 2% fürs Rad in der Versicherung haben gibbet nur 1.000€. Wenn man Pech hat versuchen die dann noch was mit Zeitwert... Für die richtig tollen Räder gibt es Extraversicherungen. Da sind die Beiträge aber so hoch das Du Dir in der Regel nach 2-3 Jahren eine neue Waffe leisten kannst. Am Ende "gewinnt" eh immer die Versicherung! :Kotz: Jens |
Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und arbeite als Direktionsbeauftragter für eine namhafte Gesellschaft. Das nur vorneweg als Erklärung.
In den letzten Threads waren jede Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten aufgelistet. Deshalb paar kurze Infos zur Hausratversicherung. 1. Die Hausratversicherung ersetzt immer den Neuwert einer Sache, also den Wiederbeschaffungspreis, es sei denn, der aktuelle Zeitwert unterschreitet den Neuwert um einen gewissen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist in der Regel 40 %. 2. Die sogenannte Fahrradklausel gilt nur für Räder, die außerhalb des Versicherungsorts entwendet werden. Innerhalb des Versicherungsorts, zu dem auch der Keller zählt, besteht ganz normal Versicherungsschutz bis zur Gesamtversicherungsumme. Der Keller muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. abschliessbar mit einem bündigen Zylinderschloss, massive nicht abschraubbare Beschläge etc. Das kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein was die Sicherungsanforderungen betrifft. 3. Die Beweisführung was die Schadenhöhe betrifft, obliegt immer dem Versicherungsnehmer, unabhängig von diesem Fall. Können keine Belege vorgelegt werden, ziehen die Gesellschaften in aller Regel etwas von der Entschädigung ab. Hilfreich sind also generell immer von höherwertigen Sachen die Rechnungen aufzubewahren, Fotos zu machen usw. . 4. Gewisse Entschädigungsgrenzen gibt es nur bei Wertsachen. Das Fahrrad oder die Stereoanlage zählt hier nicht dazu, muss auch demnach nicht gesondert angegeben werden. Zu den Wertsachen gehören Bargeld, Briefmarkensammlungen, Wertpapiere, Sparbücher, Antiquitäten, Gemälde usw. Sollten noch weitere Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter, auch in diesem konkreten Fall, sollte es Probleme mit dem Hausratversicherer geben. |
Ach so,
mir hat damals mein freundlicher Versicherungsvertreter der Allianz München gesagt, daß es klar ist, wenn mein Rad über 1000€ (!) kostet, daß es nicht ersetzt würde. War mir aber egal, da es nie ohne Aufsicht war.... |
Zitat:
Am besten solche Aussagen vom Vertreter immer zeigen lassen wo es steht. Durch neue gesetzliche Vorschriften müssen sowieso immer beim Vertragsabschluß, d.h. bei der Antragsaufnahme, die Bedingungen ausgehändigt werden. Früher reichte es, wenn die Bedingungen mit dem Versicherungsschein zugesandt wurden. Geht heute nicht mehr. |
Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nicht, es sei denn, eine spezielle Radklausel ist gegen Aufpreis eingeschlossen. Dann wird normalerweise 2 % der Versicherungssumme pro Fall gezahlt. Diese Prozentzahl kann allerdings je nach Gesellschaft erhöht werden.
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nachdem ich mich hier angemeldet hab, stolper ich doch gleich über mein ex-rad.
fakt ist, das versicherungen immer das bezahlen, was sie bezahlen müssen. im meinem fall eben 3700 eur. ob ein rad oder fernseher oder eine matratze gestohllen wird ist völlig wurscht. wer erzählt so einen blödsinn immer? bei fahrrädern gibt es aber - im gegensatz zu fernsehern und matratzen - die möglichkeit, diese auch außerhalb des versicherungsortes (am bahnhof, vor der kneipe etc) zu versichern. dafür gibts dann auch die obergrenzen. gruß in die runde. das rad ist übrigens immernoch weg und ich such mir gerade nen schönen neuen rahmen... |
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Gruß strwd |
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Irgendwie in % pro Jahr oder so..... Danke, Volker |
Soweit ich weiß, sollte die Hausrat zahlen, wenn das Fahrrad aus dem verschlossenen Keller oder dem Haus geklaut wird. Die Frage ist dann auch, ob der Bestohlene bei einem so teuren Rad auch genug Geld von der Versicherung bekommt. Man kann ja für Fahrräder eine Zusatzversicherung zur Hausrat abschließen, da kann man das Rad dann mit dem entsprechenden Wert versichern.
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