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Zusammenprall mit Auto als Fußgänger
Hallo zusammen,
Bin gestern von einem Pkw beim laufen abgeräumt worden. Bisschen Tapete ab zzgl blaue Flecken ins Klamotten kaputt. Alles soweit kein Drama die oder der Fahrer hat das bei der Polizei auch direkt angegeben, dass sie nicht geschaut hatte etc.... Heute gegnerische Versicherung angerufen und da kam ich mir vor, als wolle ich jemanden anziehen. Bitte reichen Sie Rechnungfür alles ein was kaputt gegangen ist...! Schmerzensgeld ach ja schreiben Sie mal auf was Sie so an Verletzungen haben. Reichen Sie die Rechnung vom Arzt ( bin noch hin zwecks Attest für später) einfach mal ein und so weiter etc Ist das der normale Weg? Will man dadurch eventuelle Ansprüche im Keim ersticken? Wie sind eurer Erfahrungen? Anwalt ja nein? Bock hätte ich darauf nicht....was ist als Schmerzensgeld angemessene etc Freue mich auf eure Berichte ( wobei besser es passiert natürlich nie) Bleibt gesund |
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Ich denke, du kriegst die Klamotten erstattet, wenn du Rechnungen vorlegst. Schmerzensgeld würde ich nicht allzuviel erwarten. Natürlich alles dokumentiert einreichen, was Schaden genommen hat (Material + Person) und großzügig Ansprüche geltend machen ! Meine Anwältin konnte seiner Zeit das (erste oder zweite) Angebot der gegnerischen Versicherung nochmal auf etwa das Siebenfache steigern. War aber etwas mehr als blaue Flecken und Tapete. Wenn es voraussichtlich um nicht mehr als um einen kleinen dreistelligen Betrag geht, würde ich wohl nur die Rechnungen vorlegen. Viel Erfolg und gute Genesung ... :Huhu: |
Gute Besserung!
Scheint noch glimpflich ausgegangen zu sein. Mach Dir dringend ein Gedächtnisprotokoll wie der Ablauf war. Selbst falls Du sowieso bei der Polizei bereits eine Aussage gemacht hast ist das gut. Zitat:
Du musst Deine Ansprüche formulieren wenn Du etwas haben möchtest.:Huhu: |
Klingt jetzt noch nicht so dramatisch, dass sie von dir eine Aufstellung der Schäden an Mensch und Klamotten haben wollen. Brauchen ja schließlich eine Grundlage, auf der sie dann erst die Leistung drücken können ;).
Weiß nicht, ob das genauso wie beim Autounfall geregelt ist, wo die gegnerische Haftpflicht-Versicherung deinen Anwalt immer bezahlen muss. Da mache ich es nicht mehr ohne Anwalt, weil sie einen jedes mal mit kleinen Nadelstichen verarschen, was sie von der Summe wegstreichen. Wer 50 € unberechtigt kürzen will, muss halt die 500 € für den Anwalt drauflegen. |
Anwalt....oh Mann.
Glaubte noch an das Gute in Menschen aber hey ist eben eine Versicherung;-) Was macht man denn wenn es keine Rechnungen mehr gibt? Ich heb sowas nicht auf da ja die Eigenschaften der Kleidung bei normalen Gebrauch Jahre halten... |
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Oder du hast Online gekauft und findest die Bestellungen noch in den E-Mails? Ich würde erstmal alles einreichen und abwarten wie sich die Versicherung anstellt. Wenn die Versicherung unberechtigt kürzt oder dir einen weitergehenden Haftungsausschluss unterschieben will, dann ab zum Anwalt.
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Ich würde das ganze auch zunächst ohne Anwält*in angehen.
Bislang fand deine Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ausschließlich telefonisch statt? Dann dürfte nichtsdestotrotz automatisiert in den nächsten Tagen ein Schreiben kommen in dem man die die Schadennummer mitteilt, ggfs. noch ein paar Fragen stellt und ggfs. bereits schriftlich umEinreichung von Belegen bittet. Auf dieses Schreiben hin würde ich an deiner Stelle der Versicherung antworten und um Bestätigung der Eintrittspflicht und Übernahme aller schadenbedingten Kosten zu bitten. Wenn du das dann schriflich bekommst ist das schon mal viel wert. Nicht nur die beschädigten Klamotten würde ich in Form von Fotos festhalten sondern auch die Abschürfungen und die blauen Flecken (ggfs. erst nach ein paar Tagen). Solltest du AU sein dann mach eine Kopie der AU-Bescheinigung. Gute Besserung! |
gibts die kaputten Kleider denn noch irgendwo zu kaufen? Dann reichen die Preise aus dem I-net wenn du keine Quittung mehr hast. Falls nein, such vom Hersteller im Online Shop ein adäquates Gegenstück und gib das als Referenz an. Lass dich vom Arzt checken etc. und dann reichst du dies der Versicherung ein.
Es hat nichts damit zu tun, dass sie sich vom Schaden drücken wollen, aber die Nachfrage nach vorhandener Quittung ist oftmals zuerst. Oftmals wird ja auch ohne diese anstandslos gezahlt. Ich denke die Person am anderen Ende der Leitung hätte es dir auch ein wenig netter sagen dürfen, der Ton macht die Musik, as always. |
Nimm dir 'nen Anwalt. Der Anwalt ist in diesem Fall eher sowas wie ein Dienstleister für die gesamte Abwicklung. Kostet kein Vermögen und wird von der gegnerischen Versicherung getragen. Ich weiß, es gibt viele verschiedene Meinungen dazu, aber mit einem engagierten Anwalt hat man wenigstens deutlich weniger eigenen Zeit- (und Nerven) Aufwand.
Wenn du krankgeschrieben wirst, hat dein Arbeitgeber Anspruch auf Lohnkostenerstattung. Und du hast z.B. auch Anspruch auf Erstattung (Aufwandsentschädigung) für Telefonieren, Arztbesuch, RA-Besuch usw. |
Danke für die Infos!
Ich halte euch auf dem laufenden Bleibt gesund |
Mein Mann wurde neulich vom Rad gefahren. Wir wollten es auch erst ohne Anwalt versuchen. Kennen jedoch einen privat und er hat uns davon abgeraten, weil sonst nichts weiter geht. Die Versicherungen nutzen das scheinbar grundsätzlich aus, wenn man sich nicht vertreten lässt.
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Fakt ist, dass die Regulierungsleistung der Versicherung oftmals höher ist, wenn ein*e RA*in im Spiel ist als ohne RA*in. Beispiel: es wird gezahlt, RA*in schreibt dann "fordere aber xx EUR mehr sonst klage ich" und die Versicherung zahlt dann oft den Betrag xx oder einen Teil davon wegen des Risikos der Klage. Das heißt aber nicht, dass ohne RA*in die schadenbedingten Kosten nicht gezahlt werden. Wie tandem65 schon schreibt: die Versicherungsgesellschaften müssen mit dem Geld der Kund*innen haushalten. Natürlich will man auch etwas verdienen aber das wollen Banken, Mobilfunkdienstleister, Speditionen usw. auch. Würde man mit beiden Händen das Geld aus dem Fenster werfen würden die Versicherungsprämien ins unermessliche steigen. Schon komisch, dass bei Eigenschäden (Wohngebäude, Hausrat, Teil- oder Vollkasko,...) oft geschimpft wird, die Versicherungen wären knauserig, bei Fremdschäden aber oft darüber geschimpft wird, die Versicherung habe zuviel gezahlt. Da kommt dann mal die Frage, ob man zwecks Erhalt des Schadenfreiheitsrabatt den Kfz-Haftpflichtschaden zurückzahlen könne. Und wenn man dann den Betrag nennt muss man sich was anhören. |
Für mich stellt sich die Frage, was du erreichen will und welchen Aufwand du im Gegenzug dafür betreiben willst.
Willst du "nur" Ersatz für die Klamotten und ein "bißchen" Schmerzensgeld oder willst du das für dich maximal mögliche aus der Sache herausholen? Für letzteres ist vermutlich ein Anwalt und Mehraufwand deinerseits erforderlich. Für das Minimalziel könnte es ausreichen, deine Schäden (materiell und körperlich) aufzuzählen, und wenn möglich zu belegen. Kannst ja erstmal schauen, wie die Versicherung reagiert. Wenn sie sich querstellen, kannst du immer noch einen Anwalt dazu holen. Das einzige, was du später nicht mehr dokumentieren kannst, dürften doch die körperlichen Verletzungen sein. Diese würde ich also möglichst genau von einem Arzt begutachten und festhalten lassen. Meine Erfahrung diesbezüglich sind bislang zum Glück begrenzt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Versicherung umso genauer hinschaut, je höher und umfangreicher deine Forderungen sind. Vielleicht sind sie auch froh, wenn das ohne Anwalt und dementsprechend ohne Zusatzkosten abläuft. Nur eine Vermutung, wie gesagt, keine eigene Erfahrung. M. |
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Und ja, es ist so: wenn kein*e RA*in im Spiel ist, die Versicherung den Schaden reguliert, der/die Geschädigte aber mehr möchte und dann mit RA*in "droht" kann es auch schon mal etwas mehr geben. Ist einfach eine Rechensache. Wenn ich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht weitere z.B. 100 EUR zahle, dafür aber RA*innen-Kosten spare hält das intern der Revision stand. |
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Sorry aber auf welcher Grundlage soll die Versicherung denn ansonsten irgendwas zahlen. Auf Zuruf und Vertrauen? Was hast du erwartet, dass die mal eben 1000 € zahlen und gut ist? Wenn du nicht stationär im Krankenhaus warst kommt auch schmerzengeldmässig vielleicht 200 € raus, wenn du ein kaputtes T-Shirt und ne Hose hast 150 €. Oder was erwartest du eigentlich? Ansonsten ich hatte z.b. ein Radschaden, hab dann weil der Rahmen gebrochen war, als Info nen Austauschrahmen aus dem Internetshop von Canyon angegeben (es war ein Aeroad). Also man braucht nicht unbedingt die Originalrechung. Bild und Warenkorb aus dem I-Net sollte auch reichen. Grundsätzlich eigentlich immer Anwalt aber ich würd das einreichen und wäre froh wenn die 250 € überweisen und gut ist. |
Hat dein Fußballverein heute verloren oder mit dem falschen Fuß aufgestanden?!? Der Ton macht die Musik…..
Ich schreibe Tatsachen auf und frage um die Meinung der anderen. Da erwarte ich gar nichts….und bei allem Respekt: lies deinen Text nochmal durch und frag dich selber mal, ob dass so nötig ist… Bin jetzt raus |
Gute Besserung!
Hast du ne Rechtsschutzversicherung, frag doch mal an, ob der Fall abgedeckt ist. Dann würde ich mir einen RA nehmen. Du hast keine Arbeit, der RA weiß was realistisch ist und was nicht und wickelt das professionell ab. Im Normalfall werden die Anwaltskosten des Geschädigten der gegnerischen Haftpflicht aufgedrückt, da deren Schadenregulierung sich ständig mit solchen Fällen befasst und du mit einem RA lediglich für bessere Chancengleichheit für dich sorgst. Versicherungen sind Unternehmen, als solche müssen sie wirtschaften. Je mehr Schäden, um so höher steigen die Beiträge und der Versicherungsnehmer, in dem Fall der Autofahrer und dein Unfallgegner geht zur Konkurrenz weil es dort billiger ist. Bei Haftpflichten ist der Versicherungsnehmer, der die Beiträge zahlt und den man nicht verprellen will, nicht Geschädigte an den man auszahlt. Dem Autofahrer dürfte es letztendlich schubbe sein, wieviel Entschädigung an dich ausgezahlt wird. Hauptsache seine Haftpflichtbeiträge sind günstig. Also wird die Versicherung immer versuchen (müssen), die Entschädigung klein zu rechnen. Hast du keine Rechtsschutz, solltest du natürlich Risiko und Nutzen für Anwaltskosten abwägen, das du nicht drauf sitzen bleibst, falls die Sache schief geht. Mit einem Anwalt "nur" zu drohen, wird eine Schaden Regulierung Abteilung einer Versicherung wahrscheinlich nicht beeindrucken. Erleben die täglich. Grüße |
Ach noch was (sollte eigentlich selbstverständlich sein).
Wenn du die Original Rechnungen nicht mehr hast, Recherche im Netz, was die Sachen kosten. Gibts die Sachen nicht mehr, dann was gleichartige Sachen kosten. Du mußt mal schauen, was zählt, Zeit- oder Wiederbeschaffungswert. Ein RA zB weiß so was. Einfach neue Klamotten kaufen und die Rechnungen abgeben wird wohl schief gehen. Hab ich hier irgendwo gelesen. Wie kommt man auf so was??? Steht doch ein Kauf Datum drauf!!! Grüße |
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