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Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre
Am letzten Sonntag fuhr ich mit dem Rennrad auf einer sehr breiten Nebenstraße durch einen Ort. Ist auf meiner Lieblingsrunde und ich komme da regelmäßig durch. Am Sonntag kommt plötzlich ein Kind auf einem Fahrrad zwischen den parkenden Autos auf die Straße gefahren, ohne zu schauen und mit ziemlich Tempo. Wir beide konnten der Zusammenstoß nicht verhindern und es hat ganz ordentlich gekracht. Der Kleine ist direkt hingefallen, ich bin oben drüber geflogen (samt Fahrrad) und habe mich mehrfach überschlagen. Es hat etwas gedauert, bis das Ganze wieder sortiert war. Ergebnis: glücklicherweise ist dem Kind nichts passiert, er hatte nur eine kleine Schramme am Unterarm, Fahrrad heil und Klamotten auch. Bei mir ist der Helm kaputt, die Hose durchgescheuert, Radschuhe abgeschabt, Vorderrad kaputt und am Rahmen ist das Steuerrohr einfach mal durchgebrochen. Meine rechte Seite ist von Schulter/Rücken über den Arm bis zur Hand geprellt und blau, die linke Seite hat die Abschürfungen von Ellenbogen bis Knöchel. Erstmal die Woche krank geschrieben.
Da der Kleine allein unterwegs war, sind wir gemeinsam zu den Eltern und dort habe ich dann auch auf Polizei bestanden, damit der Unfall (Personen- und Sachschaden) aufgenommen wird. Die Eltern waren froh, dass dem Kind nichts passiert ist und damit war der Fall für sie erledigt. Ich wiess auf meinen Sachschaden (2000,- /3000,-) hin, war aber für die nicht wichtig, wäre halt Pech und ich solle einfach jetzt gehen. Eigentlich war die Atmosphäre ganz entspannt und ich sagte nur, dass ich einen Anwalt einschalte, damit das geklärt werden kann. Jetzt war ich von meinem anwaltlichen Gespräch doch etwas überrascht. Aussage Anwalt: ein 6 Jähriger darf im Straßenverkehr alles. Bei einem Unfall ist IMMER der Erwachsene schuld, auch wenn das Kind Schuld hat. Den Schaden bekomme ich von niemandem ersetzt. Ich muss immer und überall damit rechen, dass ein Kind plötzlich in meinem Weg steht und selbst, wenn es das vorsätzlich macht, darf es das. Die elterliche Aufsicht spielt auch keine Rolle. Ich glaube ich fahre besser nur noch auf der Rolle. |
Da hast du entweder dem Anwalt nicht ganz zugehört oder ihn falsch wiedergegeben oder er hatte einen schlechten Tag.
Natürlich gibt es das Stichwort "Deliktfähigkeit" Die Frage, die sich mir haftungsrechtlich aber stellt: haben die Eltern ggfs. die Aufsichtspflicht verletzt? Wie lange war das Kind unbeaufsichtigt draußen? Wie weit von zu Hause war das weg? Usw. Aber schön zu lesen, dass vergleichsweise wenig passiert ist. Man will sich nicht ausmalen, was hätte passieren können. Gute Besserung (auch dem Kind unbekannterweise) |
Zur Rechtslage kann ich nichts beitragen.
Als Eltern würde ich anbieten, zumindest einen Teil des Schadens zu übernehmen. Ich glaube, das wäre mir ein Bedürfnis, zumindest dann wenn der Radler mir glaubhaft versichern kann, dass wirklich mein Kind da auf die Straße gedüst ist. Aber da ist sicher jeder anders. Meinst du, du könntest dahingehend nochmal auf diese Leute zugehen? |
Zitat:
Motorrad auf einem Innenhof geparkt. Ich kam zurück, Motorrad lag auf dem Boden, einiges abgebrochen, Dellen im Tank usw. Nachbar hatte beobachtet, das zwei 7 jährige drauf rumgesprungen sind und es dann umgekippt ist. Die Eltern wollten dann sogar mich verklagen, da das Kind ein aufgeschürftes Knie hatte. Daraus wurde natürlich nichts, aber auch aus meinen Schadenersatzansprüchen, wegen von dir oben aufgeführten Gründen. Hatte kurz überlegt mal meine Kinder da zum "spielen" mit deren PKW vorbeizuschicken aber naja, war im ersten Anflug der Gefühle :Cheese: |
ich kenn mich da nicht aus hab aber das hier gefunden:
"Verursacht das Kind einen Verkehrsunfall, wird von Gesetzes wegen zunächst vermutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Die Eltern müssen dann beweisen, dass sie alles Erforderliche getan haben, um den Unfall zu vermeiden. Ein Nachweis, der in der Praxis regelmäßig nicht erbracht werden kann" https://www.aerzteversicherung.de/Ra...b %20dem%2010. Zitat:
P.S. Was hat eigentlich die Polizei gesagt? |
Mal kurz gegoogelt weil ich mir das nicht vorstellen konnte aber es scheint tatsächlich so ein Gesetz zu geben. Das ist ja krass unfair. Ich dachte Eltern haften für ihre Kinder bei sowas.
Zitat:
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Genau, im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren erstmal generell "deliktunfähig", eine Aufsichtspflichtverletzung wird praktisch nicht nachweißbar sein, da Kinder laut Urteilen des BGH in dem Alter für eine längere Zeit unbeaufsichtigt spielen dürfen etc.
So wurde da mir das damals dargestellt. Ist sicherlich auch stark Einzelfallabhängig, z.B. Innenhof vs. stark befahrener Straße usw. und wie will man belegen, dass die aufsichtspflichtige Person nicht gerade vor 5 Minuten nachgesehen hat..... Moralisch wäre ich ebenfalls auf Seite Miss Mika und würde mich da bemühen eine Kompromiss zu finden :Blumen: |
Da wir ha hier international sind - ein Hinweis:
Die Rechtslage scheint hier in DE und AT nicht ganz gleich zu sein. Meines Wissens sind Kinder in AT ab 14 Jahren deliktfähig (Im Sinne des Verursachens eines Unfalles). Bei jüngeren 'Unfallverursachern' haften die Eltern zwar nicht in jedem Fall - aber zumindest, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisbar ist. ...im gegenständlichen Fall wäre das nach AT Recht imho sehr eindeutig - denn was hat der 'Fratz' unbeaufsichtigt auf der Straße verloren? |
Zitat:
Wenn die eigene Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit abdeckt, fällt es vermutlich leichter, i nso einem Fall kulanter zu sein bzw. ein Angebot zur Schadenteilung zu machen. Haftpflichtversicherungen nehmen aber gerne deliktunfähige Kinder (sub7, im Straßenverkehr sub10) aus den Versicherungsleistungen heraus. Macht aus Versicherungssicht natürlich Sinn, weil das ein Alter ist, in dem die Kindern gerne mal unvorsichtig sind. Als Eltern hat man das aber vermutlich nicht immer auf dem Schirm, v.a. wenn die Versicherung vielleicht noch aus Singlezeiten ist oder man nicht gut beraten wurde. Das Problem taucht dann erst auf, wenn man sich mit einem konkreten Fall an die Versicherung wendet und diese die Regulierung ablehnt. M. |
Ich hatte mit dem Vater über meinen Sachschaden gesprochen. Er sagte, dass er eine private Haftpflichtversicherung hat aber er nicht die Notwendigkeit sieht sie einzuschalten, dafür sieht er keinen Grund.
Die Polizei sah die Verursachung des Unfalls klar beim Kind. Konsequenz hinsichtlich der Regulierung des Schadens hat das aber keine, wie mir mein Anwalt mitteilte. Mein Anwalt hat mich vor die Wahl gestellt: entweder gleich abhaken und Schaden selbst zahlen oder 6 bis 12 Monate vor Gericht eine Zivilklage durchziehen und dann abhaken und den Schaden selbst zahlen. Da fällt einem die Entscheidung echt schwer. |
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Dann kannst du dort deinen Schaden zwecks Prüfung anmelden. Die PHV reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Zitat:
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Bei unserer letzten Versicherungsberatung fiel hier das Stichwort "moralische Verpflichtung", mit dem Hinweis, dass es um Schäden geht, für die der Geschädigte keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das geht ja in die Richtung von Mika und Kromos. Für uns war der Punkt wichtig, da solche Schäden ja auch gerne im privaten Umfeld (Freunde, Verwandte) passieren, wo man es nicht unbedingt auf den Streit ankommen lassen will. Je nach Schadenssumme ist es da ganz nett, wenn man es einfach der Versicherung melden kann und nicht privat zahlen muss. M. |
Das tragische an der Sache ist dass seine Haftpflichtversicherung das wahrscheinlich ohne Zucken zahlen würde und dass für ihn keinerlei Nachteil wie ein Prämienanstieg entstehen würde.
Deine Versicherung hingegen zahlt höchstens wenn du eine überteuerte Vollkasko oder Crashversicherung abgeschlossen hast und selbst dann vermutlich nur mit hohem Selbstbehalt |
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Das ist in meinen Augen nicht richtig dargestellt, die Versicherer nehmen niemand raus auch keine Kinder. Wenn das Kind (und auch der Erwachsene) nicht haftet, muss auch eine Haftpflichtversicherung nichts zahlen. Anders rum wird ein Schuh draus, man muss den Fall dass das Kind nicht haftet mit in die Police reinnehmen. Meine Versicherung hat das im übrigen von sich auch angeboten und wir haben das auch drin. Wobei die Kids Heute eh alle schon deliktfähig sind :Huhu: Anders Beispiel wo man nicht haftet, wenn man man für den Nachbar die Blumen gießt wenn der um Urlaub ist und z.b. das Parkett bekommt Nässeschäden, haftet man nicht, weil das ein Gefallen ist und man damit von der Haftung automatisch frei gestellt ist. Genauso wenn man beim Umzug hilft und was fallen lässt, haftet man nicht und die Versicherung zahlt nicht (ausser man hätte das ausdrücklich vereinbart). |
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D.h., die können ihre Haftpflicht nur mit einbinden, wenn sie der Versicherung gegenüber angeben, sie hätten die Aufsichtspflicht verletzt. Das werden sie aber kaum tun. Auf der gleichen Seite zur Aufsichtspflicht. : Zitat:
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Was man da auch noch dazu sagen kann, eine Haftpflichtversicherung hat hier eine 2. sehr großen Nutzen. Sie wehrt nämlich für dich ungerechtfertigte Forderungen ab. Jemand kommt zu dir und sagt, du bist schuld weil mir der und der Schaden zugefügt wurde, zahl den bitte. Dann meldest du das der Versicherung und die regelt das alles für dich. Und wenn du am Schluss nicht haftest, hat die Versicherung das für dich abgewendet ohne jegliche Kosten deinerseits. ;) (oder sieh zahlt halt wenn es berechtigt war). |
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Ich versuch's mal anders: Nach meinem Verständnis springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wen das Kind nicht deliktfähig ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch, also springt die Versicherung grundsätzlich nicht ein. Außer, dieser Fall ist als Sonderfall in der Versicherungspolice erwähnt bzw. in diese aufgenommen. Wieso soll man den Fall, dass das Kind nicht haftet, in die Police aufnehmen, wenn doch sowieso kein gesetzlicher Anspruch besteht? Gerade nochmal nachgeschaut: Bei mir steht es genau so drin, dass Schäden von deliktunfähigen Mitversicherten auf Wunsch (des Versicherungsnehmers) auch erstattet werden, wenn hierfür kein Grund gegeben ist. M. |
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Edi: OK Missverständnis ich meinte genau das unten. Man muss denn Fall mit reinnehmen, dass die Versicherung zahlt obwohl das Kind (oder die Eltern) nicht haften würde. sondern das: Zitat:
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wollte nur darauf hinweisen, da man ja häufig davon ausgeht, dass mit der Haftpflichtversicherung "alles" abgedeckt ist. Kenne z.B. einen Fall, bei de das Kind das frisch gestrichene Treppenhaus mit einem Edding "verschönert" hat und sich die Versicherung erstmal quergestellt hat. Kann dem nachbarschaftlichen, freundschaftlichen oder familiären Frieden sehr zuträglich sein, wenn man solche Fälle, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einfach und schnell regulieren kann. Und im Fall des oben beschriebenen Unfalls fällt es vielleicht auch leichter, zum Telefon zu greifen und seine Versicherung anzurufen. M. |
Kann mir mal einer den Grund erklären, warum Kinder hier Narrenfreiheit haben und die Eltern nicht dafür haften? Letztendlich entbindet es sie dann ja davor, ordentlich aufzupassen und in der Regel sind sie haftpflichtversichert.
Das Gesetz halte ich nicht wirklich für sinnvoll. |
Mein Bruder hatte genau den gleichen Fall. Mit dem Rad auf einer Nebenstraße unterwegs. Kleinkind fuhr von der häuslichen Einfahrt mit dem Fahrrad auf die Straße und ihm genau vors Rad. Ergebnis: Rad kaputt, Schlüsselbeinbruch und ein paar Prellungen. Nach Rechtsberatung durch einen Anwalt war klar, das er weder materiell noch gesundheitlich entschädigt wird.
Ist allerdings schon ein paar Jahre her, scheint aber wohl rechtlich immer noch so zu sein. Manche Dinge sind seltsam,... |
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Würden die Eltern immer haften, wären sie gezwungen Kinder ständig zu überwachen, das will man nicht. Kinder sollen mit der Zeit auch mal ohne stöndigen Überwachungsdruck auskommen können. Gleichzeitig sind sie aber nicht entsprechend einsichtig, dass sie Dinge falsch machen und können deshalb nicht selbst haftbar gemacht werden. Da überschneiden sich etwas diese 2 Phasen. Es ist halt auch ein grundsätzliches Missverständnis, dass (wenn nicht ich) immer jemand anderes schuld sein muss und mir meinen Schaden bezahlt. So funktioniert Leben nicht. Deshalb sind im übrigen diese: "Eltern haftet für ihre Kinder" Schilder an Baustellen, völliger Unfug und bewirken gar nichts. Wer haftet ist gesetzlich festgelegt, nicht durch Schilder beeinflussbar. |
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Was ich mich nur im Lichte des letzten Jahres und der auch im Arbeitssicherheitsbereich zunehmenden Sicherheitsparanoia frage: wie lange bleibt es so pragmatisch in einer Zeit der Ausbreitung des Vorsorgeprinzips, das ja immer mehr und immer kleinere Risiken aus dem Leben vorbeugend verbannen möchte. |
Hak die Geschichte ab.
Dumm gelaufen, aber manchmal hat man halt auch Pech. Einer meiner Ex-Chefs durfte wegen ner ganz ähnlichen Story nicht (selbst) ausbilden. Kind hat sich ohne jegliche Beteiligung von ihm quasi auf sein Auto gestürzt, dem ist zwar glücklicherweise auch nix passiert (also nichtmal ne Schramme wie bei dir), aber die Eltern haben ihn dennoch erstmal angezeigt. Daher hat er seither nen Eintrag im Führungszeugnis. Also hoffe mal, dass, nachdems polizeilich aufgenommen wurde, nicht automatisch ein Offizialdelikt draus wird, und die Eltern nicht nachträglich noch auf dumme Gedanken kommen oder dem Kindl abends noch komisch wurde unds daraufhin beim Arzt war... |
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Auch in ein erweitertes Führungszeugnis, welche es für die Prüfung der persönlichen Eignung zum Ausbilder braucht, kommen nicht irgendwelche Anzeigen von Helikoptereltern sondern ausschließlich rechtskräftige Urteile. Also wenn es wirklich um die Story ging, dann war wohl doch mehr dabei als ein Kind was sich „quasi auf sein Auto gestürzt“ hat... |
Zu allererst, Gute Besserung! Zur Schadensregulierung kann ich nicht sonderlich viel beitragen. Da haben sich hier andere bereits zu Wort gemeldet, die mehr Wissen mitbringen.
Strafrechtlich hat so ein Verkehrsunfall mit Verletzten (und Fremdeinwirkung, sprich Verursacher selbst ist nicht der Verletzte) immer den Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung. Bei dem genannten Beispiel hat das Kind durch sein Fehlverhalten dich verletzt. Das Verfahren wird idr durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Ob man dir eine Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne der StVG vorwerfen kann (jederzeit bremsbereit etc) weiß ich nicht. Bei einem Unfall Kind vs Auto werden die Verfahren nahezu immer eingeleitet. Also unmöglich ist das nicht. Allerdings hätte dich der Polizist entsprechend belehrt (belehren müssen). Vll solltest du auf der Dienststelle mal anrufen und nachfragen. Nicht das es zu einem bösen Erwachen kommt und du noch strafrechtlich Konsequenzen fürchten musst. |
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Du solltest froh sein, dass dem Kind nichts passiert ist, auch wenn das mit dem Rad natürlich ärgerlich ist.
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Ich wollte für so Situationen meine Familienhaftpflicht für meinen Sohn versichern. Der Agent sagte direkt, dass es überflüssig sei. Er verkauft zwar gerne, aber Kindergartenkinder haben erstmal Narrenfreiheit. Aufsichtspflicht ist eigentlich immer erfüllt.
Ich würde hier sogar sagen: Glück gehabt, dass die Eltern tiefenentspannt waren. Eine hysterische Mutti hätte dir das Leben schwer machen können. |
Ich habe eine Haftpflichtversicherung die explizit zahlen würde wenn unser deliktunfähiges Kind (wenn die Leute wüssten zu was unser Kind fähig ist ;-)) etwas anstellen würde. Das hat auch nicht viel mehr gekostet.
Fakt ist, dass man Kinder in diesem Alter nicht 100%ig kontrollieren kann, außer man legt sie an eine Hundeleine. Von daher finde ich die aktuelle Rechtslage die Eltern schützt nur konsequent. |
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Bin kein Experte, hab nur schnell diese Info bei einer Versicherung gefunden: Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt? "[...] Wann dürfen Kinder alleine mit dem Fahrrad auf der Straße fahren? Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren und bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie in der Lage, unübersichtliche Situationen wie den Straßenverkehr zu erfassen und mit Bedacht zu handeln. Eine Radfahrprüfung, die in der Regel in der vierten Klasse durchgeführt wird, ist ein guter Indikator dafür, ob der Nachwuchs für die Anforderungen des Straßenverkehrs bereit ist. Eine bestandene Radfahrprüfung entbindet aber nicht von der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Von einer vollständigen Straßenverkehrstauglichkeit kann aber erst mit 14 Jahren gesprochen werden, da erst in diesem Alter Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit voll entwickelt sind. [...] Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen? Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften. Im schlimmsten Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Wenn eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auch angeklagt werden. Bevor es dazu kommt, muss die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht richterlich festgestellt werden. [...]" Habe nicht alles Relevante zitiert. Für mich klingt das signifikant anders als die Auskunft des Anwalts. |
Ihr seht das alle ganz schön locker hier.
Mit dem Auto hätte das Kind schwer verletzt sein können. Ich will niemanden zu nahe treten aber oft war man zu schnell in so Situationen. Mir könnte sowas auch passieren und meine Absicht ist es nicht den Eröffner zu diskreditieren. Möchte generell etwas sensibilisieren. |
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Je nach Schadenshöhe kann es dann vorteilhaft sein, eine Versicherung zu haben, über die man den Schaden schnell begleichen kann. M. |
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Wenige Minuten nach dem Unfall kamen zwei junge Männer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (in der Straße ist 30km/h) und lauter Musik an der Stelle vorbei gefahren. Das wäre für den Kleinen ganz anders ausgegangen. Wenn er ab jetzt bei solchen Situationen vorsichtiger ist, hat es womöglich für ihn sogar etwas positives gebracht. Ich habe den Vater angerufen, um nach dem Sohn zu fragen. Dem geht es gut, er ist am nächsten Tag in die Schule gegangen. Wir hatten wohl beide ziemliches Glück, den Rest werde ich eben ersetzen. |
Gerade erst den Thread gesehen...
@ironshaky Glück im Unglück! Weiterhin alles Gute! :Blumen: |
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Ich weiß nicht, wie viel Abstand Du zu den parkenden Autos hattest. Ich fahre da möglichst immer so, dass ich nicht mit plötzlich aufgehenden Autotüren kollidieren würde. Vielleicht hätte das hier auch schon ausgereicht, um den Unfall zu verhindern!? |
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Um die Diskussion noch etwas zu versachlichen. Dieses Thema ist in § 828 BGB geregelt:
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat. (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Daraus folgt: Unter 7 Jahren müssen die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das nachzuweisen wird dann sportlich, ist aber nicht ausgeschlossen. Dadurch, dass der 6jährige mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs war, ist das nicht völlig ausgeschlossen. Wenn er jetzt nur aus dem eigenen Grundstück herausgerollt ist, dann trifft die Eltern wohl kein Verschulden. War er weit von zu Hause weg, vielleicht wieder schon. Wenn der Radfahrer mit mehr als 25 km/h unterwegs war, dann dürfte das Verschulden des Radfahrers überwiegen. Insgesamt dürfte es nur Sinn machen, das auszustreiten, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, damit man dem schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterherwirft. |
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