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-   -   Räder verschwunden beim Ironman 70.3 in Wiesbaden? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=4871)

*JO* 10.08.2008 22:23

Räder verschwunden beim Ironman 70.3 in Wiesbaden?
 
Hallo,
also ich Heute nachmittag mein Rad aus der Wechselzone schieben wollte hab ich dort einen bekannten getroffen der Dort sein Rad suchte es andelte sich um ein extrem Teues Cercelo P3 (wert bei gut über 10.000€) nach einigem nachfragen und nachdem das rad nun nicht auffindbar war hatten sich dann noch weitere 4 Leute gefunden mit dem gleichen Problem. Bei allen Rädern handelte es sich um sehr Teure Räder mit einem wert gut über 10.000€ alle Saßen dann noch zusammen im Radgarten um zu warten bis alle räder abgehohlt sind das es definitiv ist. Ich weiß jetzt leider noch nicht genau wie die sache ausgegangen ist aber kann mir schon gut vorstellen das es sich dabei um systematischen Diebstahl handeln könnte da es sich ja um teure Räder Handelt. Zwischenzeitlich ging dann das Gerücht um das der Zaun an einer stelle offen war.
nun meine frage: wisst ihr ob die Räder in der wechselzone versichert sind ?
mfg Jo

qbz 10.08.2008 22:56

Zitat:

Zitat von *JO* (Beitrag 119800)
nun meine frage: wisst ihr ob die Räder in der wechselzone versichert sind ?
mfg Jo

Der Veranstalter stellte bei allen Triathlons, an denen ich teilnahm, keine Versicherungen gegen Verlust.
Grund: Das Verlustrisiko durch Diebstahl würde von den Versicherungen bestimmt so gross eingeschätzt, dass die Versicherungsgebühren die Anmeldegebühren weit übersteigen würden.

Wie es bei 70.3 ist, müssten ja die Teilnehmer wissen.

-qbz

el_tribun 10.08.2008 23:02

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 119832)
Der Veranstalter stellte bei allen Triathlons, an denen ich teilnahm, keine Versicherungen gegen Verlust.
Grund: Das Verlustrisiko durch Diebstahl würde von den Versicherungen bestimmt so gross eingeschätzt, dass die Versicherungsgebühren die Anmeldegebühren weit übersteigen würden.

Wie es bei 70.3 ist, müssten ja die Teilnehmer wissen.

-qbz

ich denke da liegst du richtig! auf der homepage steht lediglich, dass man seinen bike-coupon zur abholung braucht, also so einfach zum ausgang der WZ sind die räder sicher net rausgekommen, ist natürlich hammerfrustrierend!
man sollte die "bewachung" einer WZ bei den bekannten werten der meist aufgefahrenen boliden nochmals neu definieren! kann IMO nicht sein, dass man da einfach durch ein loch im zaun die räder rauszieht! für sowas zahlt man dann 150 euronen startgeld! mein beileid für die beklauten! hoffentlich finden sie die säcke und dann aber :quaeldich:

Deichman 10.08.2008 23:18

Seh ich nicht so, die DTU-Sportordnung sagt was anderes. Ich würde den Veranstalter auf Einhaltung seiner Pflicht erinnern und Schadensersatz fordern:
"§12.6 VsO Die Wechselzone ist abzusperren. Sie darf nur von Teilnehmer, ... betreten werden." Mehr Nachzulesen in der Veranstalterordnung die bindend ist.
http://www.dis-arb.de/sport/Material...terordnung.pdf

Kann nicht verstehen, daß es immer noch Wettkämpfe gibt, wo es keine Überwachung (Kamera) oder genügend Personal gibt, daß sowas geregelt wird. Habs heute schon wieder beim Wettkampf erlebt, wie sich da alles wild rumtummelt. :Nee: Dieses Jahr waren von 4 Wettkämpfen 3 Wechselzonen total offen....

Deichman

qbz 10.08.2008 23:42

Zitat:

Zitat von Deichman (Beitrag 119843)
Seh ich nicht so, die DTU-Sportordnung sagt was anderes. Ich würde den Veranstalter auf Einhaltung seiner Pflicht erinnern und Schadensersatz fordern:
"§12.6 VsO Die Wechselzone ist abzusperren. Sie darf nur von Teilnehmer, ... betreten werden." Mehr Nachzulesen in der Veranstalterordnung die bindend ist.
http://www.dis-arb.de/sport/Material...terordnung.pdf

.......

Deichman

Und wenn die Teilnehmer, wie ich es fast immer machen musste, mit der Anmeldung oder beim Abholen der Startunterlagen ihr Einverständnis erklären oder schriftlich darüber informiert werden, dass der Veranstalter jede diesbezügliche Haftung ablehnt, wie wären dann die Erfolgschancen im Klagefall einzuschätzen?

-qbz

sybenwurz 11.08.2008 00:01

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 119851)
wie wären dann die Erfolgschancen im Klagefall einzuschätzen?

Dreimal darfste raten...

*JO* 11.08.2008 00:11

ich frage mal doof um ein Fremdes rad aus der Wechselzone zu schieben muss man doch nur das "eigene" startnummer über die rahmennummer eines anderen Rades machen oder ??

-MAtRiX- 11.08.2008 00:21

Mir ist aufgefallen das man an der oberen Stelle (Expo Gelände) ohne Kontrolle eintreten konnte. Rein theoretisch hätte man es evtl. dort entfernen können da ich zu diesem Zeitpunkt keinen Bewacher gesehen hatte.

Deichman 11.08.2008 08:16

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 119851)
Und wenn die Teilnehmer, wie ich es fast immer machen musste, mit der Anmeldung oder beim Abholen der Startunterlagen ihr Einverständnis erklären oder schriftlich darüber informiert werden, dass der Veranstalter jede diesbezügliche Haftung ablehnt, wie wären dann die Erfolgschancen im Klagefall einzuschätzen?

-qbz

Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.
Habe aber selber schon erlebt, daß ein geklauter Neo - trotz Ausschlußklausel - mit "Hängen und Würgen" komplett übernommen wurde. Da braucht es keine Klage. Meistens ist der Veranstalter interessiert, seinen guten Ruf zu wahren und einen Teil des Verlusts zu decken oder irgendwas zu machen. Bei 10000 Euro Verlust würde ich mir einen Anwalt suchen...aber auf KEINEN Fall kapitulieren.

Deichman 11.08.2008 08:24

Zitat:

Zitat von *JO* (Beitrag 119864)
ich frage mal doof um ein Fremdes rad aus der Wechselzone zu schieben muss man doch nur das "eigene" startnummer über die rahmennummer eines anderen Rades machen oder ??

Hast Du auch wieder recht.... Wobei ich wie gesagt nicht verstehen kann, daß die Wechselzonen nicht (video-)technisch überwacht werden oder genügend Personal da ist. An jeder Ecke eine wlan-webcam (kostet ein Fuffi) auf einem Pfosten wäre auch ne Massnahme. Dann würde viel weniger passieren. Da ist die DTU viel zu lasch.

Speedy Gonzales 11.08.2008 08:40

Ist das eigentlich eine sichere Info, dass da gestern mehrere Rädchen weggekommen sind ??? :confused:

Wenn ja, kann ich das gar nicht verstehen ..... sagen doch alle, dass die IM-Rennen von XDREAM eine SOOOO TOLL ORGANISIERTE VERANSTALTUNG sind. :Gruebeln:
Ist ja eigendlich schon übel, wenn man bei 160 Tacken Startgeld am Ende auch noch ohne Rad heim fährt.

Mein Beileid an die Geschädigten.

jofloglo 11.08.2008 09:12

Zitat:

Zitat von *JO* (Beitrag 119864)
ich frage mal doof um ein Fremdes rad aus der Wechselzone zu schieben muss man doch nur das "eigene" startnummer über die rahmennummer eines anderen Rades machen oder ??

aber dann bleibt am Schluss eines übrig!

qbz 11.08.2008 09:13

Zitat:

Zitat von Deichman (Beitrag 119880)
Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.

Würde ich persönlich andersrum gelagert vermuten, da Sportordungen meiner Ansicht nach nie den allgemeinen Gesetzen wie BGB übergeordnet sein können. Es handelt sich eher um so etwas wie Kulanz, wenn der Veranstalter den Schaden beim Vorhalten einer bewachten, kontrollierten Wechselzone (Leistung des Vertrages von seiten des Veranstalters ausreichend erfüllt) trotzdem ersetzt. Bietet er keine kontrollierte, abgetrennte WZ an, verspricht er hingegen eine Leistung, welche er nicht erfüllt.

Solche Fälle wären auch mal interessante Fragen für die Freitagssendung.

-qbz

Thorsten 11.08.2008 09:18

Zitat:

Zitat von Deichman (Beitrag 119881)
Da ist die DTU viel zu lasch.

Erklär mir bitte mal, was die DTU damit zu tun hat :Gruebeln: :confused:. Die Umsetzung der Regeln, dass die Wechselzone abzusperren ist usw. obliegt dem Veranstalter. Wenn ein Veranstalter dies missachtet, kann man ihm beim nächsten mal vielleicht die Genehmigung versagen. Aber das halte ich beim IM gestern nicht für gegeben. Wenn die Schilderungen stimmen, muss da jemand mit krimineller Energie vorgegangen sein.

Wie war denn der Checkout? Sind da maschinenlesbare, schwer fälschbare Barcodes auf den Radcoupons gewesen oder konnte man den über Nacht mit Photoshop mit einer neuen Startnummer duplizieren? Wobei in der Wettkampfbesprechung gesagt wurde, wenn der Athlet (mit Bändchen am Arm gekennzeichnet) das Rad nicht selbst abholt, ist auch ein Lichtbildausweis erforderlich. Sind denn die Teilnehmerbändchen auch mit Startnummer versehen? Ansonsten fälsche ich mir einen Radcoupon, hole dann erst mein eigenes Rad und dann noch das am Vortag ausgesuchte Rad ab.

In Roth wird beim Radabholen die Rahmenummer gegen den abzugebenden Transponder geprüft. Dürfte zumindest schwerfallen, sein eigenes UND ein fremdes Rad herauszubekommen.

Insgesamt ein heftiges Problem, die Rückgabe der Räder wirklich sicher zu machen.

Als ich letztens ein Foto unseres Teams in Waldeck sah, kam mir als erster Gedanke "und im Hintergrund liegen Fahrräder für mehr als eine Million Euro".

ChrisTRIan 11.08.2008 09:27

Juristisch sind es zweierlei Paar Schuhe
 
Moin,

juristisch seid ihr aus dem Bauch raus schon auf dem richtigen Weg. Die internen Verbandsvorschriften der DTU sind natürlich keine Gesetze und die wirken nicht direkt zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Lediglich könnte die DTU zukünftig dem Veranstalter die Genehmigung verweigern bzw. von Auflagen abhängig machen. Dazu passt ja, dass IRONMAN (WTC) und DTU super miteinander können :-)

Für den Teilnehmer gilt folgendes. Es könnte eine vertragliche Nebenpflicht sein, den Bike-Park gut zu sichern. Das gilt um so mehr, als der Veranstalter eines IRONMAN 70.3 klar ist, dass dort Räder von bis zu 10.000 EURO rumstehen. Es kommt dann allgemein darauf an, ob diese Nebenpflicht verletzt wurde oder nicht. Eine Lücke im Zaun und zu wenig Wachpersonal können so eine Pflichtverletzung sein, die dann zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Nicht jeder gut geplante Trickdiebstahl Und/oder Betrug führt jedoch zu dem Schadensersatzanspruch, es muss schon ein echtes Versäumnis des Veranstalters vorliegen. Daher gilt: Alle Zeugen melden !

Erschwert wird das ganze, dass der Veranstalter in seinen Teilnahmebedingungen die Haftung ausgeschlossen hat. Bei dieser Ausschlussklausel handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Es spricht vieles dafür, dass diese Klausel UNWIRKSAM ist. Denn elementare Rechtsgrundsätze eines Vertragsverhältnisses dürfen durch AGB nicht "umgedreht" werden. Eventuell ist die Klausel sogar überraschend. Ob die Klausel bei Online-Anmeldung wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, wäre zu prüfen. Es liegt ja ein Fernabsatzvertrag vor.

Ich hoffe, ich habe Euch nicht zu doll gelangweilt. Das Thema darf meines Erachtens nicht untergehen. Jedem von uns könnte das morgen passieren und jeder sollte nachdenken, was er als Zeuge an Infos beisteuern kann.

Gruß

Christian www.kanzlei-ahrensburg.de

Das soll keine Werbung sein, haben genug zu tun. Würde eher eine Empfehlung für einen Anwalt im Rhein-Main-Gebiet aussprechen.

Largon 11.08.2008 09:42

Ein Helfer der beim Ironman 70.3 bis gestern Abend noch da war spricht von 8 Rädern die verschwunden sind.

http://littlefoot.blog.de/2008/08/10/ironman-70-4569078


Hinten am Expo Gelände war ich am Zaun und hab mir die Räder der Profis angesehen, da gab es eine Schleuse zum reingehen die sehr gut gesichert war. Im Vergleich zu anderen Veranstaltungen sah die Wechselzone für mich ganz gut abgesichert aus.

Sind die Security Leute die da stehen von einer externen Firma oder direkt vom Veranstalter? Evtl. hat die Security Firma ja auch Ihre Plichten nicht erfüllt...

Thorsten 11.08.2008 09:55

Zitat:

Zitat von Largon (Beitrag 119897)
Evtl. hat die Security Firma ja auch Ihre Plichten nicht erfüllt...

Die sind aber die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters (der sowas wie ein Generalunternehmer ist) und damit haftet der Veranstalter für diese. Als Teilnehmer habe ich einen Vertrag mit dem Veranstalter, nicht mit dem Sicherheitsdienst. Wenn der Veranstalter in dem Fall eine Chance sieht, sich das Geld vom Sicherheitsdienst wieder zu holen, umso besser für ihn.

qbz 11.08.2008 10:08

Zitat:

Zitat von ChrisTRIan (Beitrag 119893)

Ich hoffe, ich habe Euch nicht zu doll gelangweilt. Das Thema darf meines Erachtens nicht untergehen. Jedem von uns könnte das morgen passieren und jeder sollte nachdenken, was er als Zeuge an Infos beisteuern kann.

Vielen Dank für die fachkundige Darlegung.

Zitat:

Zitat von ChrisTRIan (Beitrag 119893)
Nicht jeder gut geplante Trickdiebstahl Und/oder Betrug führt jedoch zu dem Schadensersatzanspruch, es muss schon ein echtes Versäumnis des Veranstalters vorliegen. Daher gilt: Alle Zeugen melden !

Für solche Fälle sollte es halt unbedingt "bezahlbare" Versicherungsmöglichkeiten geben, d.h. mich würde auch die Frage an Versicherungsfachleute interessieren:

Unter welchen Umständen wären Versicherungen gegen Verlust durch Diebstahl möglich? Wie müssten die Fahrräder in der WZ geschützt sein, damit entweder der Veranstalter oder der Besitzer eine Versicherung zu annehmbaren Konditionen abschliessen könnte.

Ich vermute, die Versicherungen würden fest angeschlossene Fahrräder fordern, welche nur durch einen persönlichen Schlüssel, z.B. den individuellen Transponderchip zu öffnen sind.

-qbz

Volkeree 11.08.2008 10:09

Ich glaube es ist recht schwierig, die Rechtslage einzuschätzen. Ich würde da auch auf jeden Fall zum RA gehen.

Das sind doch bestimmt nicht die ersten Räder, die aus den WZ verschwinden. Gibt es da denn noch keinen Richterspruch?
Ich habe schon oft gedacht, es gibt so viele Möglichkeiten, ein Rad aus der Wechselzone zu bekommen.

Dieser Radklau sieht für mich genauso aus, wie der organisierte Skiklau in den Bergen.

Volker

Deichman 11.08.2008 10:12

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 119891)
Erklär mir bitte mal, was die DTU damit zu tun hat :Gruebeln: :confused:.

Erklär ich Dir gerne...:Prost:

Die DTU könnte den Sachverhalt zumindestens wahrnehmen, kommentieren und Auflagen machen bzw. abmahnen.
Krimineller Energie kann man z.B. mit Abschreckung (Wachpersonal, Kameras) begegnen. Dies sollte von einem Veranstalter im Vorwege ausreichend organisiert sein. Ist schon klar, daß es nicht die totale Sicherheit gibt aber wie ChrisTRIan schon schrieb, wäre es sinnvoll, alles zu prüfen und das Versäumnis und die mangelnde Sorgfaltsflicht des Veranstalters zu beweisen. Ich würde im Streitfall auf jeden Fall eine Teilschuld vermuten wenn da jemand mit Werkzeug den Zaun öffnen und ein paar Teuro-Räder durchschleusen kann oder an den Securitys vorbeilatscht. :Maso:

silbermond 11.08.2008 10:34

@ tristan und deichmann

70.3 ist keine DTU-Veranstaltung, ebensowenig wie der IM in Frankfurt.

Die DTU-Sportordnung gilt da nicht.

Heinrich

Thorsten 11.08.2008 10:44

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 119913)
Die DTU-Sportordnung gilt da nicht.

Sehe ich anders:

Zitat:

Zitat von Erläuterungen zum Wettkampfreglement
Mit seiner Anmeldung erkennt der Athlet/in die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters, der WTC (World Triathlon Corporation) und des Fachverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung und in dieser Reihenfolge an. Diese Rechtsgrundlagen dienen der einheitlichen und chancengleichen Ausübung der Sportart. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvorausetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Diese Regelungen sind gerichtlich nicht anfechtbar.

Quelle: http://www.ironman703.de/dokumente/d...2008_s6-13.pdf

Wagnerli 11.08.2008 11:02

Ich will nur eines schnell los werden.
Egal,wer zur Verantwortung gezogen wird.
Es ist mehr als ärgerlich und darf nicht passieren.
Das hört sich nach prof. Planung an.

Wagnerli

Joerg aus Hattingen 11.08.2008 11:45

Der Diebstahl von Räder, egal welcher Preisklasse, ist extrem ärgerlich. Allerdings sollte man einfach mal die z.T. begrenzten Möglichkeiten eines Veranstalters (Helfermenge) in Betracht ziehen. Es ist schon schwierig genug, einen Tri zu veranstalten und mit Helfern zu bestücken. Ein Laufevent ist einfacher. Wenn dazu noch haftungsrechtliche Forderungen der Teilnehmer drohen, können manche kleinen Veranstalungen gezwungen sein, auf eine Ausrichtung zu verzichten. Die Einnahmen reichen bei weitem nicht aus, den Schaden zu begleichen. Da beisst sich dann der Hund wieder in den Schwanz => massive Erhöhung der Startgelder. Zudem ist man gegen kriminelle Energie, die müsste man ja bei einer allzu genauen Kontrolle allen Teilnehmern unterstellen, mehr oder weniger machtlos. Oder man lässt als Veranstalter in Zukunft keine extrem teuren Räder mehr zu.

Joerg

Danksta 11.08.2008 11:47

Wenn wirklich Räder geklaut worden sind, ist das großer Mist.

Das darf nicht passieren und eigentlich sind die Sicherheitsvorkehrungen nicht von Pappe. Xdream war immer stolz drauf, dass bei ihnen keine Räder geklaut werden (vgl. Klagenfurt, Zürich, Monaco,...)

el_tribun 11.08.2008 11:56

wenn es sich hier wirllich um professionelle planung gehandelt haben sollte, wäre das echt bitter! dann müsste man bei jedem grossen event um seinen hobel bangen!
aber banken sind auch gut gesichert und werden trotzdem ausgeraubt!
allerdings kann es IMO bei den heutigen möglichkeiten nicht so schwer sein, eine wechselzone so zu sichern, dass es eben nicht möglich ist, räder zu klauen! bei den startgebühren, die xdream einnimmt, könnte man eben auch das gelände mit miettechnik kamerasichern, und eben einen überwachsungswagen einsetzen mit monitoren. dann müsste es radausgabecoupons geben, die in der kürze der zeit nicht kopierbar sind. wer weiss, vielleicht haben sich ja leute extra angemeldet, nur um so ein ding zu bekommen und mit gefälschten coupons die teueren räder abzuholen!

Onnomax 11.08.2008 12:57

Vielleicht nochmal einen Schritt zurück:

Ist es Fakt, dass Räder verschwunden sind?
Oder nur ein Gerücht?

Sonst ist es find ich ein bißchen voreilig und arge Spekulation, nach Orga-Fehlern, Haftungsfragen etc. zu suchen.

Weiß jemand definitiv, ob und wenn ja wieviele Räder verschwunden sind?

Marc

*JO* 11.08.2008 13:02

Zitat:

Zitat von Speedy Gonzales (Beitrag 119884)
Ist das eigentlich eine sichere Info, dass da gestern mehrere Rädchen weggekommen sind ??? :confused:


mittlerweile kann ich bestätigen das zumindest ein rad definitiv weg ist....

Wagnerli 11.08.2008 13:04

Zitat:

Zitat von *JO* (Beitrag 119961)

mittlerweile kann ich bestätigen das zumindest ein rad definitiv weg ist....

Das ist echt Schei$*& !!!!!

dimarco 11.08.2008 13:11

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 119907)
Vielen Dank für die fachkundige Darlegung.



Für solche Fälle sollte es halt unbedingt "bezahlbare" Versicherungsmöglichkeiten geben, d.h. mich würde auch die Frage an Versicherungsfachleute interessieren:

Unter welchen Umständen wären Versicherungen gegen Verlust durch Diebstahl möglich? Wie müssten die Fahrräder in der WZ geschützt sein, damit entweder der Veranstalter oder der Besitzer eine Versicherung zu annehmbaren Konditionen abschliessen könnte.

Ich vermute, die Versicherungen würden fest angeschlossene Fahrräder fordern, welche nur durch einen persönlichen Schlüssel, z.B. den individuellen Transponderchip zu öffnen sind.

-qbz

Die preisgünstigste und einfachste Möglichkeit ist sein Fahrrad über eine Klausel in seine Hausratversicherung mit einzuschliessen. Dies geschieht prozentual zur Versicherungssumme. Zum Beispiel Versicherungssumme für den kompletten Hausrat: 100.000 EUR. Einschluß des Rads mit z.B. 2 % der Versicherungssumme = 2.000 EUR Entschädigung.

Nachstehend die Klausel im Original aus den Bedingungen der AachenMünchener Versicherung für die ich arbeite:

HR 0230 Fahrraddiebstahl – rund um die Uhr

1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur
Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
gesichert war.
2. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem
Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz
nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen
sind.
3. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze.
4. Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die
Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und
aufzubewahren.
5. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu erbringen,
dass das Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen seit
Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen
zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 20 der
vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen.
Danach können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungs-
pflicht ganz oder teilweise befreit sein.

Marcel70.3 11.08.2008 13:12

Zitat:

Zitat von Wagnerli (Beitrag 119964)
Das ist echt Schei$*& !!!!!

Ja das ist es auf jeden fall!!! Ist echt zum :Kotz: da freut man sich auf einen guten Wettkampf und dann soetwas :Nee:

Um was für ein Rad handelt es sich denn das man einfach mal die Augen offen halten kann falls es vielleicht bei einem anderen Wettkampf auftaucht oder vielleicht bei einem großen bekannten online Auktionshaus.

Marcel

Wasserträger 11.08.2008 13:18

Zitat:

Zitat von dimarco (Beitrag 119968)
...

ich bin bei der huk-coburg und hab die versicherung für meine stadtschlampen abgeschlossen... für die pussy galore ist das aber schon in astronomischen höhen.

ich werd's auch weiter so handhaben und hoffe, dass bei einem unikat eher vom diebstahl abgesehen wird :-((

hazelman 11.08.2008 13:23

Zitat:

Zitat von dimarco (Beitrag 119968)
1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur
Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
gesichert war.

Hausratversicherungen sind leider KEIN MITTEL ZUM SCHUTZ VON HOCHWERTIGEN RÄDERN!!!

Egal, wessen Versicherungsbedingungen Du Dir anguckst, Maschinen mit Werten um 5.000 werden nie so mit versichert sein, dass sie in einer Wechselzone gesichert sind! An Deinem eigenen Beispiel siehst Du, dass Du es in der Wechselzone ANSCHLIESSEN müsstest, damit die Police greift. Und da sind es meist nur max. €500.

Willst Du Dein Rad komplett schützen, kostet Dich das 9% der Versicherungssumme (bei Neurädern eben der Neupreis), guckst Du hier: http://www.pundpgmbh.de/BIKE-Fahrrad_Kasko.html

Wer dann sein €5.000 Rad für € 450 im JAhr versichert kann das gern machen. :Maso:

Newbie 11.08.2008 13:32

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 119950)
Wenn wirklich Räder geklaut worden sind, ist das großer Mist.

Das darf nicht passieren und eigentlich sind die Sicherheitsvorkehrungen nicht von Pappe. Xdream war immer stolz drauf, dass bei ihnen keine Räder geklaut werden (vgl. Klagenfurt, Zürich, Monaco,...)

in Zürich wurden doch vor 2 oder 3 Jahren auch ein paar der teureren geklaut :Nee:

Meik 11.08.2008 13:33

Auch die Vollkasko nutzt nichts in der Wechselzone:
"Damit Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist, muß es in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht werden, oder der Rahmen muß mit einem vom ADFC empfohlenen oder gegen Kälte(-spray) geschützten Sicherheits-Bügelschloß oder mit einem stahlummantelten Sicherheits-Stahl-seilschloß gegen die einfache Wegnahme gesichert sein, d.h. an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen werden."

Ob die WZ als "abgeschlossene Räumlichkeit" gilt? Wage ich noch zu bezweifeln. :Nee:

Schöner Sch... wenn das Rad nach dem WK weg ist. :Kotz:

Gruß Meik

Danksta 11.08.2008 13:36

Zitat:

Zitat von Newbie (Beitrag 119980)
in Zürich wurden doch vor 2 oder 3 Jahren auch ein paar der teureren geklaut :Nee:

Auch da war es eine offensichtlich organisierte Aktion.

Aber wie ich höre, gibt es Hinweise auf die Täter. :Peitsche:

dimarco 11.08.2008 13:37

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 119976)
Hausratversicherungen sind leider KEIN MITTEL ZUM SCHUTZ VON HOCHWERTIGEN RÄDERN!!!

Egal, wessen Versicherungsbedingungen Du Dir anguckst, Maschinen mit Werten um 5.000 werden nie so mit versichert sein, dass sie in einer Wechselzone gesichert sind! An Deinem eigenen Beispiel siehst Du, dass Du es in der Wechselzone ANSCHLIESSEN müsstest, damit die Police greift. Und da sind es meist nur max. €500.

Willst Du Dein Rad komplett schützen, kostet Dich das 9% der Versicherungssumme (bei Neurädern eben der Neupreis), guckst Du hier: http://www.pundpgmbh.de/BIKE-Fahrrad_Kasko.html

Wer dann sein €5.000 Rad für € 450 im JAhr versichert kann das gern machen. :Maso:

Ist schon klar, dass das Rad in der WZ gesichert sein müsste. Die Gesellschaften begrenzen den Einschluß der Räder prozentual, z.B. max 3 % der VS-Summe. Es gibt aber, zumindest bei der AMV, der Höhe nach keine Begrenzung (ausser der prozentualen). Bei einer Hausratversicherungssumme von 200.000 EUR wäre bei 3 % auch ein Rad von 6.000 EUR mitversichert. Problem ist eben nur das sichern mit einem Schloß.

Eine überlegenswerte Möglichkeit wäre, dass die Helfer in den Wechselzonen die Räder mit einem Schloß sichern. Dann würde auch der Versicherungsschutz greifen.

Mal ein Prämienbeispiel einer Erhöhung:

Bestehende Hausratversicherung: 100.000 EUR

Einschluß des Rads mit 1 % der Versicherungssumme. Prämie hierfür: 50 EUR netto (Hausratzone II, abzgl. eventueller Nachläße, zzgl. Versicherungssteuer).

qbz 11.08.2008 13:42

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 119976)
Willst Du Dein Rad komplett schützen, kostet Dich das 9% der Versicherungssumme (bei Neurädern eben der Neupreis), guckst Du hier: http://www.pundpgmbh.de/BIKE-Fahrrad_Kasko.html

Wer dann sein €5.000 Rad für € 450 im JAhr versichert kann das gern machen. :Maso:

Selbst bei dieser Vollkasko-Versicherung wäre das Rad in der WZ wahrscheinlich nicht gegen Diebstahl mitversichert, da diese kaum als "abgeschlossene Räumlichkeit" bezeichnet werden kann und die Räder nicht fest angeschlossen sind.

Sicherungsauflagen der Versicherung:
"Damit Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist, muß es in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht werden, oder der Rahmen muß mit einem vom ADFC empfohlenen oder gegen Kälte(-spray) geschützten Sicherheits-Bügelschloß oder mit einem stahlummantelten Sicherheits-Stahl-seilschloß gegen die einfache Wegnahme gesichert sein, d.h. an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen werden."

-qbz

Meik 11.08.2008 13:46

Gibt´s keine Beschreibung der Räder? Die Szene ist doch nicht soooo riesig und in den Foren treiben sich eine Menge Leute rum. Vielleicht tauchen die Räder ja irgendwo auf (ebay, Kleinanzeige) und jemand erkennt die.

Gruß Meik

Pascal 11.08.2008 14:02

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 119988)
Gibt´s keine Beschreibung der Räder? Die Szene ist doch nicht soooo riesig und in den Foren treiben sich eine Menge Leute rum. Vielleicht tauchen die Räder ja irgendwo auf (ebay, Kleinanzeige) und jemand erkennt die.

Gruß Meik

...die verscheuern die Räder sicher nicht als Kompletträder sondern die Einzelteile...


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