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Welchen Stellenwert haben Lehrer (in Rheinland-Pfalz)
Mit diesem Artikel wurde Frau Hubig gefragt, welchen Stellenwert denn Lehrer in Rheinland-Pfalz haben. Grund dafür: Eine Lehrerin an meiner Heimatschule war dort 5x1 Jahr lang mit Vertretungsverträgen beschäftigt, nach den 5 Jahren darf sie nun nicht mehr als Lehrerin arbeiten, was ihrer Meinung nach einem Berufsverbot gleichkommt.
Dies ist leider kein Einzelfall. Ich erlebe es gerade auch. Nach meinem Referendariatsende vor 1 1/2 Jahren bin ich nun an meiner 3. Schule angekommen. Vertragsende: Sommer 2021! Dann beginnt es wieder von vorne. Auch mir kann es blühen, dass ich im Januar 2024 arbeitslos bin und nicht mehr als Lehrer arbeiten darf. Gerne darf der Artikel geteilt werden. Vielleicht hat jemand von euch etwas von einer Petition gehört, oder sonstige Infos. Ich bin daran, persönlich betroffen, sehr interessiert. Danke euch! :Blumen: |
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Es ist von der SPD (ja sozialdemokratische Partei...) nicht gewollt, und zwar auf Bundesebene beschlossen, sollten es die Länder umsetzen. Der ursprüngliche Gedanke war, dass ausgebildete Lehrer nicht lange als Angestellte arbeiten und 20 Jahre lang immer nur Jahresverträge bekommen, sondern Beamte werden. Da das Land aber keine Stellen ausgeben WILL, weil zu teuer oder was auch immer, darf man nach 5 Jahren nicht mehr das tun, wofür man 7 Jahre ausgebildet wurde. Dann steht man so, wie diese Lehrerin, mit 36 vor einem Scherbenhaufen.
Das Land RlP plant an jeder Schule mit einem systematischen Unterrichtsausfall von 2-3%. Das heißt, hat eine Schule insgesamt 1000 Stunden zu vergeben, dass alle Klassen auch die Bildung genießen dürfen, werden pauschal von vorne herein nur 970-980 Stunden durch Lehrkräfte besetzt. Da ist noch nicht der Unterrichtsausfall von Krankheiten, Fortbildungen oder sonstigen Dingen einkalkuliert. Meiner Meinung nach ein Unding! Es gibt genügend Lehrer, genügend Bedarf, auch an Gymnasien, und trotzdem gibt es jedes halbe Jahr aufs neue keine/kaum Planstellen |
Ich habe mal dazu eine juristische Frage: Ist es erlaubt bzw. gesetzlich, 5 mal hintereinander einen befristeten Jahresvertrag anzubieten (Stichwort: Kettenarbeitsvertrag?)? Muss da nicht automatisch eine Übernahme in eine feste Anstellung erfolgen. (Bei zeitlich begrenzten Projektverträgen ist es natürlich anders). Was sagt die GEW dazu?
Bei mir im Öffentlichen Dienst (allerdings nicht Schule) hatten sich 2 Kollegen mit wiederholten Honorarverträgen in eine Festanstellung als Angestelle geklagt, allerdings vor 25 Jahren, mithilfe der Gewerkschaft. ;) |
Diese Verträge, es sind 3 insgesamt, müssen hintereinander an der selben Schule passieren, dann muss die ADD aus dem befristeten einen unbefristeten machen, soweit ich weiß. Wie gesagt, das ist alles ziemlich undurchsichtig. Aber die ADD ist ja auch clever, und gibt keinem 3x hintereinander die selbe Schule ;)
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In meiner Familien und im Bekanntenkreis (ich komme aus RP) sind alle Lehrer verbeamtet. |
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Die sachgrundlose Befristung geht z.B. nur für maximal 2 Jahre, wie ich dem Internet entnehme: "Grundsätzlich darf die maximale Befristungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung bis zu dreimal verlängern. Wichtig ist, dass die einzelnen Arbeitsverträge nahtlos ineinander übergehen. Eine zeitliche Unterbrechung von nur einem Tag reicht aus, um eine weitere sachgrundlose Befristung unwirksam zu machen." Und der Arbeitgeber (die Schulverwaltung des Landes) als Vertragspartner wechselt doch nicht, wenn der Lehrer an jeweils unterschiedlichen Schulen eingesetzt wird. |
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M. |
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Rheinland-Pfalz & Saarland Vertretungslehrer müssen nicht mehr vor Sommerferien bangen |
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GEW und / oder spezialisierter Rechtsanwalt aufsuchen. |
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M. |
Danke Jungs
So ganz genau kenne ich mich damit eben auch nicht aus. Aller3ist es für gewöhnlich so, dass man erst nach 2-4 Jahren verbeamtet wird, je nach facherkombi. Hat man Physik, bk oder so, auch direkt. Ich kenne viele, die eine 0.xx haben als note, aber eben keine Stelle bekommen, da keine zur Verfügung steht. Bezüglich Anwälte und Kettenverträge... Wenn dem so wäre, würde doch nicht es Gang und Gebe sein, dass kaum jemand verbeamtet wird... |
Ich finde den Thementitel unpassend. Für mich suggeriert er, dass die Lehrer von der Gesellschaft nicht oder zuwenig gewertschätzt werden (was auch der Fall ist), sei es nun seitens der Schüler (kein Respekt oder noch schlimmer), Eltern (die so tun, als hätten die Lehrer die fehlende Erziehung durch die Eltern zu kompensieren) oder halt Aussenstehende (faules Pack, dass zuviel Urlaub durch Ferien genießt, etc.).
Hier geht es eher darum, dass zuwenig Geld im Bildungssektor vorhanden ist (so wie immer eigentlich). Bedarf an Lehrern gibt es genug. Nur Geld für diese offenen Stellen will keiner ausgeben. Angeblich fehlen ja auch Lehrer, um Stellen zu besetzen, weil niemand mehr den Dummen spielen will (siehe fehlende Wertschätzung in der Gesellschaft). Dann fragt man sich aber schon, wie so ein Fall zustandekommt. Ich kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass jemand in ganz Deutschland keinen festen Lehrerposten findet, wenn er denn geneigt ist, einen anzunehmen. Die Frage ist wie immer auch eine der Flexibilität in Hinblick auf die Wohnortwahl. |
Es gibt aber auch Leute die können und wollen mit 36, 2 Kindern, einem Haus und einem Partner, der eine feste Arbeitsstelle hat, nicht mehr so einfach umziehen. Außerdem hat Rlp ihre Ausbildung finanziert. Steht ja auch im Artikel, dass andere Bundesländer dann gerne die Lorbeeren einsammeln. Aber das ist ja auch nicht Sinn und Zweck. Es besteht ja trotzdem Lehrermangel auch in RlP...
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Da geht es rein um die Frage des "Ich will arbeiten, aber dafür nicht umziehen." Zitat:
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Nein, französisch und spanisch in der Kombi ist blöd, weil eine Schule meist nur das ein oder andere anbietet. Selbst in Hessen bekommt sie nichts. So 100% weiß ich es nicht wie es bei ihr läuft, aber sie darf ja nicht mehr... Die Schule hat da kein Mitspracherecht. Die ADD bestimmt, ob sie eine planstelle bekommt oder nicht. Und das hängt halt von Geld ab. Will das Land sich die Lehrerin leisten oder nicht. Hier nein!
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Dies ist aber kein Einzelfall...Vielleicht in der Fächerkombi etwas unglücklich, dennoch geschieht dieses Vorhaben meines Wissens nach relativ häufig pro Schulhalbjahr!
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Wenn es über 2 Jahre hinaus geht bekommt man keinen sachgrundlosen Vertrag, sondern einen mit Sachgrund. Z.b. Elternzeitvertretung, vorrübergehender Mehrbedarf, Projekte usw usw Das geht so ~ 10 Jahre, erst dann ist das Recht/Gerichte der Meinung, dass man wenn beim selben Arbeitgeber angestellt, mit derselben Tätigkeit, dass man ein Anrecht auf eine Dauerstelle hat. Wo die genannten 5 Jahre her kommen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. |
Das wurde so anscheinend von der Landesregierung hier mal festgelegt... Es hieß mal, 8 Verträge, dann 5 Jahre... Wie gesagt, alles etwas undurchsichtig.
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Wie Mattf schrieb, bei einer Befristung mit Sachgrund muss natürlich im Vertrag immer ein Sachgrund für die Befristung angegeben sein. Würde der fehlen, könnte sie klagen. Lässt sich nachweisen, dass RLP zu viele befristete Lehrer systematisch einstellt, um Festanstellungen zu vermeiden, (z.B. durch Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern), würde es sich um einen Missbrauch handeln. "Insbesondere bei mehreren Befristungen die nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgt, muss jedoch ein institutioneller Rechtsmissbrauch ausgeschlossen werden. Anzeichen für einen solchen Rechtsmissbrauch können z.B. die lange Dauer der Befristung und eine Vielzahl an geschlossenen Arbeitsverträgen sein. So hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass eine Gesamtdauer von 11 Jahren und insgesamt 13 Befristungen einen Rechtsmissbrauch darstellen. Dies sei jedoch bei einer Dauer von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen noch nicht der Fall. Es muss also stets im geprüft werden, ob die Ausgestaltung und Anzahl der Befristungen im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam ist." Hier steht bei Verdi das Wichtigste zusammengefasst: https://verdi-bub.de/wissen/praxisti...chlichem-grund Ps.: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde 2001 vom Kabinett Schröder I (SPD/Grüne) beschlossen. Aufgrund der davor gültigen Arbeitsgesetze entschieden die Gerichte bei Klagen jeweils arbeitnehmerfreundlich, wie im Falle meiner 2 Kollegen. Es bräuchte IMHO dringend eine Änderung dieses Gesetzes, Stichwort: prekäre Beschäftigungsverhältnisse. "Hintergrund für die Gesetzesnovellierung war zum einen die wachsende Bedeutung von befristeter Beschäftigung und Teilzeitarbeit, zum anderen eine auf der Arbeitgeberseite zunehmend als beschäftigungshemmend empfundene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Bis zum Inkrafttreten des Beschäftigtenförderungsgesetzes prüften die Arbeitsgerichte bei jeder Befristung, ob damit der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz umgangen werden sollte. Insbesondere bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen (sogenannten Kettenarbeitsverhältnissen) nahmen die Gerichte eine rechtswidrige Gesetzesumgehung an, wenn kein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigte.Diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung wurde arbeitgeberseitig als Einstellungshindernis bewertet, da das Risiko einer befristeten Einstellung, die in ein Dauerarbeitsverhältnis mündet, für viele Arbeitgeber augenscheinlich zu groß war. Durch die Befristungsregelungen des TzBfG sollte die Beschäftigung durch einen sicheren rechtlichen Rahmen gefördert und somit einen breiterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden." https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Schr%C3%B6der_I |
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Hier ein ähnlich gelagerter Fall:
https://www.spiegel.de/lebenundlerne...a-1047254.html Das Problem existiert schon seit geraumer Zeit. |
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