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Neue Abstandsregelung 28.4.2020
Und wurde bei Euch heute der Corona Abstand 1,5 - 2 Meter auf der Straße
heute eingehalten? :) |
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Glaub ich auch !!!Schade !
Das Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wird auch kein Schwein wissen (:- |
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"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden." Interessant zu wissen wäre, was als Behinderung angesehen wird? |
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Mal abgesehen davon dass diese Diskussion nichts mit dem Thread-Titel zu tun hat: warum müsst ihr eigentlich ständig provozieren indem ihr nebeneinander fahrt? Kann man auf halbwegs verkehrsreichen Straßen nicht einfach hintereinander fahren?
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Ab wie oft ist es "ständig"? Warum - und für wen? - stellt rechtkonformes Handeln eine "Provokation" dar? Ab wieviel Verkehr welchen Typs ist eine Straße "halbwegs verkehrsreich"? |
Mein Erlebnis gestern früh:
Ich fahre auf breiter Straße (kein Radweg vorhanden), Gegenverkehr und der Bus überholt mich mit ca. 50cm Abstand. Zum Glück war er langsam, hat offenbar vorher abgebremst … nix mit neuer Abstandsregel !!!:( |
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.
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Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht.
Wenn die Straße so schmal ist dass man zwei nebeneinander fahrende Radler auch ohne Gegenverkehr nicht mehr mit 1,50 überholen kann wäre es Behinderung und man muss hintereinander fahren, so versteh ich das. Ich bin mal ne Woche im Österreichischen Lechtal geradelt, Deutsche, Österreicher, alle eng an mir vorbei. Immer hinter mir geblieben mit reichlich Abstand und erst überholt wenn kein Gegenverkehr kam haben die Belgier. Radsportnation. |
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Das interessiert die meisten der Auto und LKW Fahrer überhaupt nicht und sie überholen Radfahrer weiter genauso eng wie vorher.
In den sozialen Medien ist der Aufschrei der Autofahrer groß. Da wird jetzt noch mehr auf die Radfahrer geschimpft, vor allem auf die Rennrad Fahrer. :( |
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Wenn sich ein Autofahrer besonders vorbildlich verhält, dann bedanke ich mich. Ich bilde mir ein, dass ihm das in Erinnerung bleibt und er sich weiterhin so verhält. Außerdem hoffe ich, dass es auch das Bild, welches Autofahrer oft von uns Radfahrern haben, ein bisschen verbessert. Denn wenn wir ehrlich sind, auch unter uns gibt es Viele, die sehr selbstgerecht handeln. Und nun zur neuen Regelung: Finde ich toll. Es werden zwar die Wenigsten wissen, aber dann hat man mal eine Diskussionsgrundlage. Denn Diskussionen gibt es ja immer mal. Letzthin waren wir zu Sechst unterwegs (ich gestehe: nebeneinander) und als es zu einer Diskussion mit einem Huper und Abdrängler kam, wurden wir gefragt, "ob wir was auf die Fresse wollen". :dresche |
@jannjazz, Du hast noch 20cm = halbe Lenkerbreite vergessen ;-)
Die neue Regelung ist gut, weil sie Pro-Fahrrad ausgelegt ist. Viele Autofahrer werden es schlichtweg nicht wissen oder vergessen. Diejenigen, die sich darum kümmern, sind bisher schon mit genügend Abstand an einem vorbei gefahren. Diejenigen, denen Fahrrad-Fahrer eh ein Dorn im Auge sind oder sich einfach nicht um Regeln kümmern, werden auch mit der neuen Definition nicht anders fahren. Am Ende ist es wurscht. Es wird wohl selten eine Polizei zugegen sein und einen Strafzettel ausfüllen. Und wenns scheppert nützt es auch nix ob der Autofahrer sich nicht an 1,5m oder 2m gehalten hat. |
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Ich erlaube mir bei Gegenverkehr etwas weiter entfernt vom Rand zu fahren. So hat der von hinten Kommende nicht die Möglichkeit sich mitten durch zu trängeln. Dank Varia Radar habe ich die Info, dass sich von hinten ein Fahrzeug nähert schon frühzeitig. |
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Im Ernst: ich denke, so eine Änderung braucht schon seine Zeit, bis es breiter akzeptiert wird, da ist der Mensch zu träge. Es gibt erst mal nur eine juristische Handhabe für schwerere Konflikte, sonst ändert sich an der Sicherheit der Radfahrer nur langsam was. Deshalb stimme ich auch dieser kleinen Maßnahme voll zu (nur nutze ich statt Garmin einen 10-Euro Mini-Rückspiegel am Lenker): Zitat:
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was mir auffällt, es hupt nie jemand wegen zweier radfahrer nebeneinander, wenn sie ohne gegenverkehr sofort überholen können. sind sie durch gegenverkehr gezwungen mal 10 sekunden langsamer zu fahren, um auf die nächste überholmöglichkeit zu warten, wird gehupt. sprich es geht letztendlich gar nicht um die 2 nebeneinanderfahrenden radfahrer, sondern um das 10 sekunden warten, dass sie so nervt.
und am besten sind die selbsternannten sheriffs, die auch bei freier gegenfahrbahn absichtlich eng überholen, um den radfahrern die verwerflichkeit ihres nebeneinanderfahrens klar zu machen. |
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In Summe erlebe ich aber ein Straßenbild, dass sich sukzessive rücksichtsvoller gestaltet. |
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"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." |
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Aus Sicht des Autofahrers dürfte es aber auch der Ärger verständlich sein, wenn man den Radfahrer endlich - legal - überholt hat, und sich dieser an der Ampel wieder an einem "vorbei drängt", der Autofahrer also, nachdem die Ampel grün ist, aufgrund des Überholverbots wieder hinter dem Radfahrer fest hängt. Wen das noch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr ist.... Bissel Augenmaß und Rücksichtnahme auf beiden Seiten wäre auf jeden Fall besser. Wenn ich als Radfahrer weiß, dass die Autofahrer in den nächsten Kilometer nicht an mir vorbei kommen, muss ich mich auch nicht extra an den Autofahrern vorbei drücken. M. |
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Bissl tun mir die Autofahrer auch ein wenig leid. Meine Haus- und Hofrunde ist auf 10km am Stück ca. 4m breit. Da würde nie einer vorbei kommen. Ich fahre dann sehr weit rechts und winke die Autos vorbei.
Dafür kenne ich auf derselben Strecke einen Radfahr "Vollidioten", der bewusst mittig fährt. Den bin ich mit ca. 20km/h ewig hinterher gefahren. Bei Gegenverkehr fährt er rechts rann, um gleich danach wieder mittig zufahren. Null Chance, zu überholen. Auf kurzes anhupen kommt der Stinkefinger. |
Ich finde die neue Regelung gut.
Und ob jetzt mit 1,50 Meter überholt wird oder mit 1,37 Meter wird sich a) im Zweifelsfall nicht nachweisen lassen und b) ist es auch egal da 1,37 Meter deutlich > z.B. 50 cm Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann. Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich. |
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Da ist nichts mit "halber Lenkerbreite"! |
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Handzeichen gebe ich nicht, aber zum Rand fahre ich auch wieder. Das Verfahren ist auch gut vor Fahrbahnteilern. Dadurch unterbleibt das Vorbeidrängeln |
Die Leute können sehr wohl einschätzen wieviel 1,5m sind! Im Moment gut in den Läden zu beobachten!
Aber auch nur weil sie um ihren eigenen Arsch Angst haben! Sobald sie aber in ihren schusssicheren ProllSUVpanzern den Parkplatz verlassen und den erstbesten Radfahrer überholen ist von den 1,5m nur noch ein halber Meter übrig! Logisch! Jetzt gehts ja auch nicht mehr um die eigene Gesundheit! |
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Auf Instagram bekomme ich als Werbung für so ein Teil, weiß jemand ob das Material rechtlich verwertbar ist? |
Grds. wohl eher nicht. Gibt aber Ausnahmen.
So zum Beispiel laut OLG Stuttgart bei schweren Vertößen. Ist immer eine Abwägung im Einzelfall https://www.lto.de/recht/nachrichten...ld-straftaten/ |
Ist seit 2018 zulässig
https://taz.de/Urteil-zu-Dashcams-im-Verkehr/!5506193/ Da kann man dann auch so lustige Videos drehen You are a fucking little bicycle |
Passend zum Thema: heute von vier Autos überholt worden auf einer Brücke. Die ersten beiden vorbildlich, der dritte so o-la-la, der vierte auf max. 80 cm Abstand. Ratet mal, welcher der Polizeiwagen war :Lachen2: . Wenn die es noch nicht verinnerlicht haben, dann dürfen wir von den normalen Autofahrern auch nichts erwarten, fürchte ich.
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Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich. |
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Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:
Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden. Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre). Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren. Zitat:
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M. |
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Ich will ja auch nicht auf den Zentimeter genau wissen, mit wieviel Abstand ich überholt wurde. Ein paar Posts vorher schrieb ich ja auch, dass 1,37 Meter (oder sogar weniger) auch ok sind. Ich will dann was in der Hand haben wenn ich mich gefährdet fühle. Zum Gluck gibt es die Situationen nicht oft aber ich erinnere mich an gelegentliche Situationen wo mir das Herz bis zum Hals klopfte und die Hände zitterten. Im Gegenverkehr überholt einer weil er mich übersah zB. Das würde die Dashcam einfangen. Konkret zur Überhol- / Abstandsgeschichte: an der Art und Weise, wie Kfz-Fahrer*innen nach dem Überholen wiedereinscheren kann man aber sehr wohl ablesen, ob mit hinreichend Abstand überholt wurde oder nicht - ohne seitlich filmen zu müssen. Zudem erleichtert es Dokumentation von genauer Örtlichkeit, Uhrzeig, Fahrzeugtyp, amtlichen Kennzeichen, Aussehen von Fahrer*in und würde auch im Falle von gelegentlichen "Stinkefingern" hilfreich sein. |
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Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen. Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist), Gruß N. :Huhu: |
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M. |
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Meine Hoffnung bei dieser Regeländerung ist eigentlich so: bei 1,50 Meter Abstand muss es für jeden Überholer eines Radfahrers klar sein, dass er / sie zum Überholen die Fahrspur verlassen muss und somit (bei einer "normalen" Straße) den Gegenverkehr durchlassen. Falls das verstanden würde, da käme ein signifkanter Sicherheitsgewinn her. |
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