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Drop 26.03.2020 20:21

Kurzarbeitergeld
 
https://www.saarbruecker-zeitung.de/..._aid-49759289?

Timo Boll als Profi verdient einen hohen 6 stelligen Betrag p.a.

Dachte, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument des Sozialstaates, Härten abfedern und Menschen in Not helfen soll, so dass Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren sollen.

Helmut S 26.03.2020 20:29

Das kann viel heißen. Wahrscheinlich is es eine Scheißmeldung :Maso:

Außerdem verauslagt das Kurzarbeitergeld (und den AG Anteil der Sozialversicherungen) der Arbeitgeber. Nur wenn der Arbeitgeber vorher bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt hat, ihm die KA auch genehmigt wurde, dann kann er das vorher verauslagte KA Geld von der Agentur für Arbeit zurück bekommen. Außerdem kann man Kurzarbeit nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer abrechnen.

Inwieweit die Kriterien auf das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers zutreffen, weiß ich nicht. Gefühlt fällt Boll/sein AG nicht in die Regelungen.

:Blumen:

MattF 26.03.2020 20:32

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1520344)
[

Dachte, dass das Kurzarbeitergeld als Instrument des Sozialstaates, Härten abfedern und Menschen in Not helfen soll, so dass Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz nicht verlieren sollen.

Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.

Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.

KAG hängt nicht vom Vermögen ab, es gibt keine Anrechnung oder Überprüfung wie reich ein Mensch ist.
Und Nebentätigkeiten die man vorher schon hatte, werden auch nicht angerechnet.

Allerdings vielleicht beruhigt es etwas, es gibt KAG nur bis zur Bemessungsgrenze des Sozialversicherungsbeitrages, wobei ich schätze dass Boll bei seinem Tischtennisverein gar nicht so viel verdient.


Ein weiterer Aspekt ist, darüber sollten Profis nachdenken ist, dass Unfälle/Verletzungen beim Training, dann keine Arbeitsunfälle mehr sind, wenn man auf Kurzarbeit Null ist.
Training ist dann privat, bzw. max über den Verein abgesichert wie jedes Mitglied.

MattF 26.03.2020 20:38

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520348)

Inwieweit die Kriterien auf das Arbeitsverhältnis eines Profisportlers zutreffen, weiß ich nicht. Gefühlt fällt Boll/sein AG nicht in die Regelungen.

:Blumen:

Porfisportler in Vereinen, wie ich schon sagte auch Fußballprofis, sind Arbeitnehmer.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...3036d7a2b.html

Stefan 26.03.2020 20:46

Warum sollte er, wenn sein Arbeitgeber für ihn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, keine Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen?

Mir wäre nicht bekannt, dass für Kurzarbeitergeld Hilfsbedürftigkeit vorliegen muss.

Helmut S 26.03.2020 20:50

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520349)
Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.

Das ist falsch. Nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann KUG abgerechnet werden. Ich z.B. bin ebenfalls angestellter Arbeitnehmer, bin aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ich bin Vorstand einer kleinen AG. Für mich kann kein KUG von meinem Arbeitgeber angerechnet werden.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520349)
Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.

Auch das ist falsch hinsichtlich der Bedingung. Zahlungsunfähigkeit hat nichts mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld zu tun insbesondere ist es keine Voraussetzung.

Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen, wenn der AG seiner Gehltszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wird während einer Kurzarbeit das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der AG von der Arbeitsagentur KUG als Ersatz für die verauslagte Leistung erhalten und diese nicht an die AN weitergegeben, dann kann die Arbeitsagentur dies als Gläubiger zurückfordern.


:Blumen:

Helmut S 26.03.2020 20:58

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520351)
Porfisportler in Vereinen, wie ich schon sagte auch Fußballprofis, sind Arbeitnehmer.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...3036d7a2b.html

Wie oben schon gesagt: Es ist nicht das Kriterium, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht, sondern ob er sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist oder nicht.

Ob Sportprofis sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Selbstständige anzusehen sind, ist mit Sicherheit im Einzelfall zu prüfen. Hier sei als Verständnis z.B. auf die Scheinselbstständigkeitsprüfung von Freiberuflern hingewiesen.

Bei Haufe findet man:

Zitat:

1.3 Berufssportler
Berufssportler sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig, wenn sie ihre Sportart allein betreiben (z. B. im Tennis, beim Skispringen oder beim Golf). Sie verfolgen wirtschaftliche Interessen mit der Ausübung des Sports und unterscheiden sich insoweit von den reinen Amateursportlern. Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

:Blumen:

Bleierpel 26.03.2020 21:18

Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€.....

Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig.....

Drop 26.03.2020 22:24

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1520363)
Kug-Tabelle
Timo Boll bekommt also irgendwas zw. 1.909 € und 2.400€.....

Vorausgesetzt, er ist, wie Helmut S schrieb, SV-Pflichtig.....

Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.

MattF 26.03.2020 22:28

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520358)
Bei Haufe findet man:

Werden Berufssportler innerhalb einer Mannschaft tätig (z. B. Fußball, Eishockey), sind sie abhängig Beschäftigte und gelten als Arbeitnehmer. Das gilt auch bei sehr hohen Einkünften. Voraussetzung ist die Erbringung einer fremdbestimmten Leistung bei persönlicher Abhängigkeit.


Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2744477.html

:Blumen:

Also genau das was ich gesagt habe.

MattF 26.03.2020 22:30

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1520382)
Hinzu kommen noch die Sponsorengelder, die ihm wichtiger sind.

Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.

Das gilt für Einnahmen aus sozialversicherten Tätigkeiten aber auch für selbständige oder sonstige Tätigkeiten.

Helmut S 26.03.2020 22:31

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520384)
Also genau das was ich gesagt habe.

Timo Boll ist kein Fußballer. ;)

Helmut S 26.03.2020 22:35

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520385)
Wie ich schon sagte, Einnahmen die ein (sozialversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer schon vorher hatte, darf er weiterhin behalten, wenn er in Kurzarbeit geht.

Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. :Blumen:

MattF 26.03.2020 22:35

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520387)
Timo Boll ist kein Fußballer. ;)

Mannschaftssportler! Auch ein Tischtennisteam ist ne Mannschaft, angestellt beim Verein.

Genauso wenn ein Tennisprofi in einer Vereinsmannschaft spielt (nebenher).

Seine Tätigkeit als Profi auf der Tour, ist nicht sozialversicherungspflichtig.

MattF 26.03.2020 22:37

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520388)
Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. :Blumen:

Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.

Helmut S 26.03.2020 22:42

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1520391)
Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.

Das ist korrekt. Unter welchen Bedingungen erläutere ich unten. Das hat aber nichts mit (ich zitiere dich) „Einnahmen zu tun die er vorher schon hatte.“. Vergangene Einnahmen haben nichts mit dem KUG zu tun.

Was du meinst ist, dass einem AN der KUG erhält, Gehalt nicht auf das KUG angerechnet wird, dass er aus Arbeitsverhältnissen erhält, die bereits vor dem KUG Bezug begannen. Hier ist das Datum des ersten vertraglichen Arbeitstages maßgeblich. :Blumen:

Helmut S 26.03.2020 22:46

Beispiel zu #16

KUG ab Do, 01.04.2020

a)Nebentätigkeit Vertragsdatum 02.01.2020, erster Arbeitstag 07.01.2020 ==> Einkünfte aus Nebentätigkeit werden nicht angerechnet

b) Nebentätigkeit Vertragsdatum 02.01.2020, erster Arbeitstag 02.4.2020 ==> Einkünfte aus Nebentätigkeit werden angerechnet

:Blumen:

Edit sagt noch: Ich weiß jetzt aus dem Stegreif gar nicht ob für die Nichtanrechenbarkeit nicht sogar vor dem KUG Bezug im Nebenjob nicht mindestens eine Gehaltsabrechnung nötig ist. Hier bitte im Zweifel prüfen lassen. Jetzt beim Corona KUG ist es aber eh grundsätzlich unproblematisch.

Thomas W. 27.03.2020 22:16

Kann es sein, dass man nur den Verlust , durch die Nebentätigkeit anrechnungsfrei ausgleichen darf, der durch die Kurzarbeit entsteht ?

Helmut S 28.03.2020 07:35

Zitat:

Zitat von Thomas W. (Beitrag 1520684)
Kann es sein, dass man nur den Verlust , durch die Nebentätigkeit anrechnungsfrei ausgleichen darf, der durch die Kurzarbeit entsteht ?

Bisher galt: Wenn man während des Bezuges von KUG die Nebentätigkeit aufnimmt, wird das Nebeneinkommen angerechnet.

NEU! Ist seit 1.4./Corona halt, ich zitiere aus einem gestern eingegangenen Rundschreiben:

Zitat:

Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts.
Also, ja. Das stimmt aktuell aber halt nur in den systemrelevanten Bereichen (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen). Steht so auch auf der Seite der Arbeitsagentur irgendwo. :Blumen:

Thomas W. 28.03.2020 10:11

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1520723)

NEU! :

Und das fast täglich ;)

Danke und Lieben Gruß


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