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Mit Fahrrad gestürzt - Buße wegen nicht beherschen des Fahrzeugs
Es ist ein schöner Tag, als sich Sigi Suhr (66) im vergangenen Sommer zu einer Velotour aufmacht. Der Deutsche fährt mit dem Zug nach Schaffhausen - und hier nimmt sein Unglück seinen Lauf. In der Neustadt übersieht er eine der Bodenwelle und stürzt. Beim Unfall bricht er sich mehrere Rippen und muss ins Spital gebracht werden. Alkohol hat er keinen im Blut, andere Personen hat Suhr nicht verletzt und auch nichts kaputtgemacht. Dennoch wird er noch im Spital von der Polizei befragt - dass es dabei um mehr als eine Routinebefragung geht, wird Suhr erst später klar.
Denn sechs Wochen später erhält der Deutsche Post von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft. Sie stellt einen Strafbefehl gegen den Freiburger aus wegen «Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». 150 Franken wären fällig - 150 Franken, die sich Sigi Suhr weigert, zu bezahlen. Stattdessen akzeptiert er zähneknirschend lieber die Ersatzstrafe: Zwei Tage und zwei Nächte im Gefängnis. Anfangs Januar muss er seine Freiheit zwischenzeitlich aufgeben. «Sie haben mir am Morgen noch angeboten, das Geld zu bezahlen. Aber ich habe es durchgezogen», sagt Suhr im «Südkurier». https://www.shn.ch/region/kanton/202...-hinter-gitter |
Welcome to Switzerland.
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Absurd:confused:
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Ich bin ja im Grundsatz ein sehr großer Freund von konsequenter Durchsetzung geltenden Rechts und habe gar nichts gegen hohe Bußen und harte Strafen - aber wer erfindet solche Rechtsnormen?
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Eventuell wäre man aus der Nummer wieder rausgekommen wenn man Einspruch erhoben hätte, behauptet, man hätte im Spital noch unter Schock gestanden und behauptet, in Wahrheit wäre ein Kind über die Strasse gerannt. Ob das dann als unverschuldet gilt, sollte man aber vorher abklären. Anyway, ist zu spät. |
Bekommt in der Schweiz doch jeder Fahrzeug führende nach einem Unfall - oder?
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Moin,
das mag in diesem Fall nicht gerechtfertigt sein. Das kann und will ich aber nicht beurteilen. Denn ich kenne nur eine Seite und auch da nur, dass Sigi Suhr ganz und gar nicht mit dem ergangenen Strafbefehl einverstanden war. Über seine Einwände dagegen erfährt man schon nichts mehr. Dass es diese Möglichkeit im im Schweizer Recht gibt, finde ich allerdings nur konsequent: Auch hierzulande wird es zurecht verfolgt wenn jemand wegen Alkohol oder Drogen nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn jemand keine Ausfallerscheinungen zeigt. Das wirkt u.U. sogar noch erschwerend. Warum dann also nicht auch gegen jemand vorgehen, der durch sein Verhalten im Straßenverkehr beweist, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen?! Wenn ich da beispielsweise an so manchen Senioren in meiner näheren Verwandschaft denke... Womit ich - wie schon gesagt - Herrn Suhr nichts bezüglich seiner Fahrtüchtigkeit unterstellen will! Viele Grüße, Christian |
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Moin,
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Ich kenne einen Fall, da wollte "Oma" es partout nicht einsehen, dass sie nicht mehr fahren kann. Selbst als sie eines Tages auf dem Parkplatz beim rückwärts fahren einen Rentner übersehen und tot gefahren hat - als es irgendwie blockierte hat sie noch einmal richtig Gas gegeben... - war sie noch uneinsichtig. Auch bei Übermüdung, nicht sofort nachweisbaren Drogen oder großem psychischem Druck kann man nicht fahrtüchtig sein. Und in solchen und ähnlichne Fällen, fände ich es richtig, eine Handhabe zu haben. Und wie schon gesagt, ich kann den konkreten Fall beurteilen, da ich darüber nur weiß, dass der Radfahrer sich ungerecht behandelt gefühlt hat. Viele Grüße, Christian |
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:
z.B. Sturz wegen übersehener Bordsteinkante, auf Glatteis, zuhause an Tepppichkante mit Schenkelhalsfraktur ==> 150 SFR Geldbuße wegen Nicht-Beherrschens des aufrechten Ganges! In einem Rechtsstaat sollten Strafen nie Selbstzweck sein, sondern ein bestimmtes Ziel verfolgen. In der Regel dienen sie dazu, die Bürger (durch den Abschreckungseffekt der Strafe) dazu zu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Was soll in diesem konkreten Fall mit der Strafe erreicht werden? Dass der Geschädigte nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und zu Hause bleibt? Oder dass er nur noch in Deutschland Rad fährt, wo fahrlässiges Verhalten, bei dem man sich selbst geschädigt hat, nicht noch zusätzlich vom Staat bestraft wird? |
Kann das einem nicht auch in Deutschland passieren?
Stichwort: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Vielleicht können die Polizisten und Juristen, die in diesem Thema bewandert sind, dazu was sagen? :Blumen: |
Moin,
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Es ist natürlich von mir frei spekuliert: Aber auf dem Bild sind die Schwellen farblich markiert und gut zu sehen. Verfügt Herr Suhr eventuell nicht mehr über die volle Sehkraft? Und diese Schwellen dienen der Geschwindigkeitsbegrenzung. War er eventuell zu schnell unterwegs? Wir wissen es nicht. Aber in diesen beiden Fällen wäre die Strafe in meinen Augen gerechtfertigt, weil es bei dieser hypothetisch angenommenen Fahrweise purer Zufall war, dass er nur sich selbst selbst zu Fall gebracht hat und nicht die Mutter mit Kinderwagen, die da gerade auf dem Gehweg ging. Alkoholfahrer werden ja auch immer bestraft und nicht nur, wenn etwas passiert ist. Zitat:
Nur macht Herr Suhr, der lieber für zwei Tage ins Gefängnis geht, um sich dann auch noch über die harten Haftbedingungen beschweren, als einfach die 150,- SFR zu zahlen, auf mich doch einen sehr uneinsichtigen, um nicht zu sagen bockigen Eindruck. Wenn er diesen Eindruck schon während des Verfahrens auf die ermitelnden Beamten gemacht hat, wundert es mich nicht, dass diese wiederum nicht von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht haben : "Aber nicht jeder, der mit dem Fahrrad einen Unfall baut, muss automatisch eine Busse zahlen oder ins Gefängnis. (...) Es wird der jeweils konrekt vorliegende Einzelfall beurteilt», sagt Schilling." Viele Grüße, Christian |
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Es war ja ein Selbstunfall, ohne Beteiligung anderer. So absurd das tönt, aber er hat gegen Art. 31 des CH-Strassenverkehrsgesetzes verstossen, und weil die Polizei davon Wind bekommen hat, muss sie halt auch rapportieren. Zitat:
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Wenn ich mich auf der Abfahrt von Beatenberg nach Interlaken hinlege, obwohl die Strasse sauber und trocken ist und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer bzw. Tiere oder Steinschlag beteiligt sind, dann liegt es natürlich daran, dass ich mein Rad (technisch 1A in Ordnung und damit als Verursacher auch ausgeschlossen) nicht im Griff habe. Mir dafür eine Geldstrafe aufzubrummen ist absurd. Das die Geldstrafe geltendem Recht entspricht, macht es nicht weniger absurd. |
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Ich kenne 2 Fälle aus meinem Bekanntenkreis, denen es genauso ergangen ist.
Sobald die Polizei involviert ist und man den Selbstunfall zugibt, wird ein Verfahren eröffnet und man bekommt eine Busse. Ich bin vor Jahren mal in Tramschienen geraten und es hat mich ordentlich zerlegt. Ich habe damals bei der Polizei ( die durch einen Passanten gerufen wurde ) keine Angaben zum Unfallhergang gemacht, da ich mich ja nicht selbst belasten muss. Das hat mich wohl vor einer Busse bewahrt ... |
Moin,
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Auch wenn man im konkreten Fall niemand anderen mit umgesemmelt hat, so hat die potentielle Gefährdung doch bestanden. Alkoholfahrer werden mit der gleichen Begründung ja auch bestraft, auch wenn sie niemanden umgefahren haben. (Nebenbei gesagt bist Du für den technisch einwandfreien Zustand Deines Rades verantwortlich und nicht das Rad;-) Viele Grüße, Christian |
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Was möchtest du mit diesem Foto mitteilen?
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Daß Du schon Anzeigen gemacht hast die zu nichts geführt haben glaube ich Dir allerdings sofort. Darum geht es allerdings im Thread nicht und auch nicht in den Zitaten. |
Auch in der Schweiz ist sowas umstritten. Hier ein ähnlicher Fall:
Selbstunfälle: So geht das mit den Bussen Die Rentnerin Hedda Nees verlor auf ihrem Velo das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich dabei. Dafür wurde sie verzeigt. Justiz-Blödsinn oder schlicht das Gesetz? Sie hatte "Glück" und musste keine "Busse" sondern "«nur» die Verfahrenskosten bezahlen - ... 440 Franken." "Die Verzeigungen von Velofahrern nach Selbstunfall dürften ... im schweizweiten Mittel zwischen 100 bis 200 liegen." Ne lustige Sprache habt Ihr da! :Lachen2: PS: Hier Ausführlicheres zum Unfallhergang und ihrer Behandlung durch die Polizei: Grosi stürzt mit Velo - und wird dafür auch noch gebüsst |
In D gilt ja: „Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.“
Was ist, wenn einer stürzt? Kann ihm ausgelegt werden, dass er zu schnell war, um das Rad sicher zu kontrollieren? Dann erschiene mir eine Busse alles andere als absurd. |
In Deutschland wirst du genauso verknackt, das nennt sich "schuldhaftes herbeiführen eines Unfalls". Typischerweise Zweiradfahrer die z.B. auf nasser Fahrbahn oder Strassenbahnschiene stürzen ohne Schaden anzurichten.
Ich hab das selbst mal als Unbeteiligter mitbekommen. Unfall auf der Bundesstrasse, natürlich nachts und Regen, ca. 10 Fahrzeuge standen da schon. Kommt eine Motorradfahrerin an, bremst und kurz vor Stillstand kippt se noch um. Kommt doch gleich ein Polizist gerannt und sagt "Ich belasse es jetzt bei einer mündlichen Verwarnung, aber eigentlich müssten Sie jetzt zahlen weil Sie einen Unfall verursacht haben". In D kostet das natürlich nicht so viel wie in CH, aber Unfug ist es trotzdem. |
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Beim Googeln nach der gesetzlichen Grundlage stieß ich auch auf andere Fälle, wo in der Schweiz wesentlich härter "gebüsst" wird. Hab's jetzt nur noch grob im Kopf: Beim Rückwärtsfahren ein geparktes Auto anzufahren kostet da 200(?) Franken. Als ich das hier gemacht habe, war ich mit 20(?) dabei. Und auch das fand ich schon Quatsch, weil das gegenüber dem Schaden den ich bezahlen durfte (500) nicht ins Gewicht fiel, und selbst wenn das Ganze kostenlos wäre, würde ich's nicht zum Spaß noch mal machen. |
Für mich macht eine nähere Untersuchung nur Sinn wenn es mit dem Elektrofahrrad verursacht wurde. Da ist wegen Versicherungszahlungen schon auch wichtig, ob zum Beispiel das Fahrrad noch friesiert wurde. Ist dies der Fall, zahlen Versicherungen zu Recht keine Versicherungsleistungen (in der CH)
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In Deinem Fall bestreitet der Beschuldigte die Tat. Herr Suhr hat jedoch eine Aussage gemacht, eventuell in der Hoffnung noch Schadensersatz von der Kommune zu bekommen, Achtung!! Das ist spekulativ!!! Wie auch immer, es liegt nach Einschätzung der Behörden kein Fremdverschulden vor. Toranaga hat es anders gemacht. Er hat die Aussage verweigert. Hätte Herr Suhr das ebenso gemacht wäre er auch ohne Strafe weggekommen. Es wird mir letztendlich deutlich, daß wir hier in Deutschland so geringe Strafen haben, die keinem weh tun. Hier in der FAZ übrigens mal ein Beispiel für Dich daß KfZ-Führer nicht immer ungeschoren davon kommen. Bin ich Gestern auf dem Heimweg im Zug drüber gestolpert. Hier gab es halt Zeugen und eine klar vorsätzliche Tat. |
Ähnliches wie dem Herrn Suhr kann einem aber auch in Deutschland passieren.
Ich bin 2008 auf einem Radweg schwer gestürzt (erhebliche Kopfverletzungen, sodass ich mich nicht daran erinnern kann) und nach sechs Wochen Krankenhaus bin ich zur einer "Belehrung" auf das zuständige Polizeirevier "eingeladen" worden |
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