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Radfahren nebeneinander erlaubt
Anscheinend zukünftig neue Verkehrsregeln. Radfahren nebeneinander jetzt wohl erlaubt, Überholabstand jetzt nicht empfohlene 1,5m, sondern innerorts auf 1,5m, und außerorts auf 2m festgelegt: https://www.tagesschau.de/inland/ver...t7VS7QzTFZF_nI
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Ich wäre ja schon froh, wenn 1,5m außerorts eingehalten würden. Gesetze können ja gemacht werden, aber die müssen dann auch eingehalten und geahndet werden, wenn dieses nicht geschieht. Ich habe noch nie gesehen das jemand von der Polizei angehalten wurde, weil er einen Fahrradfahrer wie ein gestörter überholt hat.
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Wann werden die Änderungen offiziell? |
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Der Bericht aus der Tagesschau ist vom 15. August. Zu diesem Zeitpunkt hieß es:
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Selbst wenn das durch ist, werde ich auf absehbare Zeit nicht nebeneinander radfahren. Auf das Gehupe und die Grundsatzdiskussionen mit den Autofahrern habe ich keine Lust. Die meisten dieser Vorgaben werden wahrscheinlich auch nicht beachtet, weil Verstösse schwer zu kontrollieren und ahnden sind. Trotzdem, ein Schritt in die richtige Richtung :Blumen: |
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Es wäre auf jeden Fall ein Fortschritt, wenn es gesetzlich in der STVO steht. Damit wäre das aktuelle Problem mit dem weichgespültem "hinreichend Abstand" (oder so ähnlich) weg.
Natürlich ist es ein berechtiger Einwand, ob es überhaupt bei den Leuten ankommt. Vermutlich nicht oder es dauert ziemlich lange. Zynisch könnte man auf das Fahrverhalten der Leute in Kreisverkehren verweisen. Da können auch ganz viele nichts, völliger Zufall wie bespw. geblinkt wird. Aber so oder so. Ein Fortschritt wäre es schon. Und wenn man ins Ausland schaut war es auch schon lange nötig. Mal gucken, ob es nicht noch weichgespült wird oder überhaupt nicht kommt. 2 m außerorts wäre natürlich richtig gut. Aktuell ist man ja teilweise 1,80 m davon entfernt... . Zitat:
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Hier noch eine andere Quelle von der motorisierten Lobby
https://www.auto-motor-und-sport.de/...-neue-strafen/ Da wird so berichtet: Zitat:
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Offroadfahrer kratzt das wenig.:Cheese:
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woanders habe ich gelesen "das der Autofahrer den Mindestabstand zum Radfahrer beim Überholen einhalten kann". sprich nach dieser deutung muss der autofahrer, wenn er komplett auf den anderen strassenrand fährt die chance haben 2m abstand zum nächsten radfahrer zu haben. das sollte locker ausreichen für 2 radler nebeneinander. |
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Als Autofahrer verhalte ich mich natürlich auch so. Problematisch in der obigen Situation ist, dass sobald mehrere Autofahrer durch einen rücksichtsvollen Überholer zu kurzem Abbremsen gezwungen sind, fast immer einer der hinteren Autofahrer plötzlich meint, "erzieherisch" tätig werden zu müssen und dann, während der erste Autofahrer perfekten Abstand einhält, maximal eng überholt, um damit ostentativ zu demonstrieren, dass man doch problemlos auch ohne Lücke im Gegenverkehr vorbei gekommen wäre. Seit ich mit dem Radar-Rücklicht fahre und somit den Verkehr hinter mir mehr im Blick habe, steigt mein Aufmerksamkeitspegel immer gravierend an, wenn ich mehr als einen Leuchtpunkt hinter mir sehe und der erste Fahrer in der Reihe sich Zeit lässt mit dem Überholen. |
Die neuen Regeln sind überfällig. Allerdings glaube ich nicht daran, dass dieses seitens der Autofahrer eingehalten werden. Insbesondere gilt das von den Mindesabstand. Meine Wahrnehmung ist, dass immer öfter Regeln missachtet werden. Zumal deren Einhaltung auch wohl selten überwacht wird.
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Sinnvoll wäre gewesen, wenn man festgelegt hätte, dass beim Überholen komplett auf die nächste Spur zu wechseln ist, oder sofern nicht vorhanden, zumindest unter Einhaltung eines angemessenen Abstandes und im angemessenen Tempo komplett am linken Fahrbahnrand zu überholen ist.
Gerade ersteres lässt sich ja super einfach kontrollieren und auch die Autofahrer wüssten sofort, ob sie Regelkonform unterwegs sind oder nicht. Irgendwie vorbei mogeln, "weil der Abstand ja doch ausgereicht hat", ging dann halt nicht mehr bzw. gäbs da dann gar keine Diskussionsgrundlage mehr. Nen Unterschied zu den 2m (oder auch 1,5m) würde es auch nicht machen, zumindest wenn man sich wirklich dran hält.... |
Kriminell ist häufig auch das Überholen von Radfahrern, die auf einer markierten Radspur auf der Straße fahren. Wegen der Linie, welche die Radspur von der Straße trennt, halten die Autos oft gar keinen zusätzlichen Abstand. Am häufigsten und gefährlichsten ist das für mein Empfinden bei LKWs und Linienbussen.
Ein Gericht hat bereits klargestellt, dass die Abstandsregelung auch bei diesen Radstreifen gilt. Und zwar besonders dort, denn sie sollen ja besonderen Schutz bieten. Für LKWs und große Busse in der Stadt bedeutet dies, dass sie auf die linke Fahrspur wechseln müssen bzw. in den Gegenverkehr. Auf verkehrsreichen einstreifigen Straßen kommt das teilweise einem Überholverbot gleich. ![]() ![]() |
Ich begrüße die Regeln. Gehöre ja zu dem Verein, der diese überwacht. Für mich besteht allerdings weiterhin das Problem, wie kann ich jemand die 1,5m nachweisen ? Nur weil mein Streifenkollege und ich dies als zu wenig einschätzen ist das absolut nichtmal ansatzweise Gerichtsfest. Dadrüber lacht jeder Jurist.
Daher ist die Regel zwar nett, wird in der Praxis keinerlei Anwendung finden. |
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Bußgelder wegen Abstandsvergehen sind seit einigen Jahren alles andere als selten und werden heutzutage glaube ich nicht öfter von Gerichten kassiert als Bußgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen, sind also mittlerweile gut etabliert. Für die Einhaltung von seitlichen Mindestabständen beim Überholen muss man ggf. vergleichbare gerichtsfeste technische Messinstrumentarien in Verbindung mit Videoüberwachung etablieren. Letztlich ist es auch eine Frage des politischen Willens und wie wichtig es der Exekutive ist, dass vorhandene Gesetze und Vorschriften in der Praxis auch eingehalten werden. |
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Im Übrigen kamen ein paar weitere Verschärfungen daher, wie bis zu 100Öre fürs Parkken aufm Radweg. Hier wäre sicher ein einfacherer Nachweis möglich, nur: Wayne? Hier durch die Stadt gibts nen scheinbar als fest einkalkulierten Parkplatz missbrauchten Radweg. Glaubst nedd, dass ich da schon ein einziges Mal Knöllchen an den Autos gesehen hätte. (Der Radweg ist auch, wie viele andre, komplett für die Füsse, wurd da halt ausgewiesen, weils Kohle dafür gab, nen Streifen rot auszumalen und ein stilisiertes Fahrrad draufzusprühn) Die 3000€us Anteil von staatlicher Seite fürn Kauf von Elektroautos hätte man an andrer Stelle wirklich sinnvoller einsetzen können. |
.....oder man verfährt mit Autofahrern einfach so:
https://www.facebook.com/ojociclista...1Njk4MDQzNA / |
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@Hafu: Ja mit entsprechenden Instrumenten wäre das natürlich möglich. Nur wie soll das in der Praxis funktionieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine Straße entlang filmen dürfen. Da gibts wieder einen mega Aufschrei aus der Bevölkerung - Stasi, Überwachungsstaat etc. Die derzeitigen Messmethoden sind schon scharfer Kritik ausgesetzt. Andere Länder nutzen Durchschnittsgeschwindigkeitskontrollen in zb einem Tunnel. Dieses Verfahren ist meines Wissens in D nicht erlaubt. Das heißt nicht, dass ich so jemand nicht anhalten und kontrollieren kann. Was ich auch hin und wieder mache. Trotzdem bleibt mir nix anderes über, als ihn auf etwas mehr Rücksicht hinzuweisen. Eine Anzeige wegen sowas schreiben... ne danke. Das Ding kostet mehr Papier und Zeit als das es Wert ist. |
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Und der Autofahrer war auch noch so dumm, selbst anzuhalten, vermutlich um sich über den mehr als berechtigten Fußtritt des Radfahrers zu beschweren. (Bin natürlich auch kein Freund von Selbstjustiz, aber habe auch schon zweimal Autofahrer, die mich kurz zuvor angehupt bzw. absichtlich geschnitten hatten, an nachfolgenden roten Ampeln "angesprochen", um den Vorfall zu thematisieren und das erste, was ich da mache, ist die Fahrertür oder Beifahrertür zu öffnen, weil Autofahrer, die kurz zuvor noch aggressiv gedrängelt haben, plötzlich lachhaft ängstlich werden, sobald nicht mehr rings um sie herum Stahlblech ist.) |
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Wurde wohl, wie ich das mitgekriegt hab, ne zeitlang aufgrund rechtlicher Gründe ausgesetzt, mittlerweile aber scheinbar wieder re-aktiviert. Edit: https://www.heise.de/newsticker/meld...b-4256886.html und https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-...wieder-erlaubt |
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Gibt halt solche und solche. |
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Behinderung beutet im übrigen nicht, dass der Autofahrer ohne jegliche "Probleme" überholen kann. Wenn Gegenverkehr ist kann er halt nicht überholen, egal ob man nebeneinander fährt oder allein mit 1 m Abstand zum Randstein (zumindest auf 99% aller Straßen). Behinderung würde bedeuten, der Radfahrer fährt bewusst so, das Kilometerlange und Minutenlang nicht überholt wird und verhindert das Überholen durch den PKW Fahrer bewusst. Dazu der Sicherheitsabstand muss nur eingehalten werden, wenn man auf der selben Fahrspur fährt. D.h. wenn ein Autofahrer überholt und die Fahrspur wechselt, muss er nicht nochmal 1.5 m Abstand halten z.b. zur Mittellinie oder halt zum Radfahrer in 2. evtl. sogar 3. Reihe. Das wäre ja unmöglich. Zur Kontrolle: Natürlich ist das schlecht kontrolliebar, heißt aber nicht dass die Regelung unnötig ist. Erstmal muss es ins Bewusstsein der Autofahrer und dann ist es natürlich auch wichtig nach Unfällen, dass es die Regelung gibt wg. Haftungsfragen. |
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Nehmt lieber den Weg vom PabT, das ist im Zweifel der gesündere Weg ;) |
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Denke auch, dass die hintere rechte Tür die besten für eine (gegenüber dem Video etwas gemäßigtere) "Kontaktaufnahme" ist. Hatte ich noch gar nicht so drüber nachgedacht und eher durchs Fenster kommuniziert. |
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Anbei ein Link zum einem kurzen Bericht, in dem es um ein IG Post des Radprofis de marchi von CCC geht. Er berichtet von einem Überholmanöver, nicht dem einzigen, bei dem es nicht zum Einhalten des Mindestabstand kommt. Sein italienischer Kollege Trentino retweetet den Post und wendet sich dabei an die italienische Regierung...
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An der nächsten Haltestelle bin ich rein und habe ihm meine komplette Wasserflasche ins Gesicht gespritzt. Da war was los im Bus. :Cheese: :dresche |
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@Schwarzfahrer
In solchen Fällen darfst du gerne bei meinen Kollegen von der Polizei anrufen. Mit einer solchen Bedrohung sind wir im Strafrecht angekommen und der Busfahrer kann für solche Äußerungen neben einer Geldstrafe auch gerne mal seinen Job/seinen Führerschein verlieren. Nun könnte man meinen, ohh das will ich aber nicht. Irgendwann fährt so ein A*** einen um und man fragt sich nur...hätte man nicht früher intervenieren können. |
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Als mich zuletzt einer fast gerammt hätte (aus Nebenstraße kommend, ich konnte gerade noch stoppen aber legte mich neben dem Auto längs hin, wenn auch ohne nennenswerten Schaden), und der sich dann schnell verdrückte, obwohl er genau gesehen hat, was er verursacht hatte, habe ich das Ganze der Polizei gemeldet (Nummernschild gemerkt), damit er zumindest etwas "Verkehrserziehung" bekommt, und beim nächsten Mal sich vielleicht entschuldigt, oder gar erkundigt, ob etwa Schaden entstanden ist. Unschöner Nebeneffekt: zuallererst wurde mir von der Polizei vorgeworfen, daß ich eigentlich Unfallflucht begangen hätte, weil ich nicht vor Ort gewartet habe, sondern erst auf dem Rückweg von der Arbeit an der Wache vorbeifuhr, um es zu melden. Immerhin wurde ich nicht abgestraft, nur sehr ernst gewarnt, sowas nicht nochmal zu tun. Das motiviert leider auch nicht, das nächste Mal die Polizei zu benachrichtigen. |
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Dich fast umzufahren und mit dem Tod zu bedrohen, ist natürlich keine akzeptable Reaktion. Aber wäre es in solcher Situation nicht überlegenswert, hinter dem Bus zu bleiben? In dessen Windschatten, der noch in recht großem Abstand wirkt, wärest Du trotz der der Stopps möglicherweise schneller als mit der Überholerei und würdest niemanden aufhalten und nerven. |
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