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-   -   Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=47045)

Running-Gag 01.10.2019 09:30

Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
 
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722

Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen?

Nobodyknows 01.10.2019 09:37

Risiko-Sportarten wie Nordic Walking, Gleitschirmfliegen oder Apnoetauchen habe ich schon immer abgelehnt. :Lachen2:

Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht? :confused:
Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat?

Gruß
N. :Huhu:

Mirko 01.10.2019 09:51

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481482)

Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht? :confused:
Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat?

Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme :Lachanfall:

Das ein Sportler grundsätzlich Mitschuld ist, wenn er zu schnell innerorts unterwegs ist finde ich eigentlich richtig. Wenn man mit 5er Pace über eine Kreuzung ballert, dann kann man nicht erwarten das die Autos da noch rechtzeitig reagieren, denn mit sowas rechnet halt keiner.
Wenn man über einen Bordstein stolpert und sich verletzt dürfte das dann ja das gleiche sein wie wenn man im Wald über ne Wurzel stolpert oder?

Matthias75 01.10.2019 10:07

Zitat:

Zitat von Running-Gag (Beitrag 1481478)
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722

Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen?

Wie fast immer, wenn es um Juristisches geht, kommt es auf die genaue Formulierung an. Ohne das Urteil gelesen zu haben, steht in dem Artikel nicht „der Sportler haftet“ (wofür überhaupt? Wurden die Zeitungen zerstört?), sondern
Zitat:

Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen
.

Er trägt also selbst das Risiko auf der Nase zu landen, wie vermutlich jeder andere Nutzer des Bürgersteiges auch - falls der Bürgersteig in verkehrssicherem Zustand ist. Oder anders ausgedrückt: er haftet für seine eigenen Schäden.

Wie meine Vorredner schon schrieben: Ich wäre erleichtert gewesen, nicht der nächste ahit auf Youtube zu werden und wäre weiter (oder zum Arzt) gelaufen.

M.

Schwarzfahrer 01.10.2019 10:07

Zitat:

Wer über Hindernisse stürzt und sich verletzt, kann andere dafür nicht haftbar machen.
Das ist doch einfach nur gesunder Menschenverstand. Wer dafür ein Richter bemüht, dem kann man wohl nicht mehr helfen. (Ob Nordic Talking - Betreiber überhaupt unter "Sportler" fallen, wäre dann eine eigene Diskussion :Cheese: )

Running-Gag 01.10.2019 10:14

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1481496)
(Ob Nordic Talking - Betreiber überhaupt unter "Sportler" fallen, wäre dann eine eigene Diskussion :Cheese: )

Es steht ja in der Rubrik Fitness :Cheese:

Nobodyknows 01.10.2019 10:30

Mehr Details aus https://www.general-anzeiger-bonn.de...t_aid-46124911


...In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war. Durch den Sturz verletzte sich die Frau. Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro.


Vor Gericht hatte sie nur teilweise Erfolg: Zeitungen, egal ob einzeln oder gebündelt, hätten auf Bürgersteigen nichts verloren, entschied das Gericht. Die Beklagten hätten den Bürgersteig ohne behördliche Sondernutzungserlaubnis als Ablage für die Zeitungsstapel genutzt. Daher müssten sie für einen Teil des Schadens aufkommen.


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe. Zudem habe sie gewusst, dass an der Stelle, an der sie gestürzt sei, regelmäßig Zeitungen für die Austräger bereitgelegt würden. Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen....


Gruß
N. :Huhu:

MattF 01.10.2019 11:24

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481505)


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe.


Was bedeutet: Kann einem überall passieren und hat letztlich nichts mit Bürgersteig zu tun. Auch auf der Strasse können Hindernisse liegen oder Schlaglöcher sein oder sonstwas.

Statt auf der Strasse zu gehen wäre der Rat also: Augen auf, wo du hin läufst!

Hat meine Mutter im übrigen schon immer gesagt :Lachanfall: :Lachanfall:

Trimichi 01.10.2019 11:27

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481505)
Mehr Details aus https://www.general-anzeiger-bonn.de...t_aid-46124911


...In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war. Durch den Sturz verletzte sich die Frau. Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro.


Vor Gericht hatte sie nur teilweise Erfolg: Zeitungen, egal ob einzeln oder gebündelt, hätten auf Bürgersteigen nichts verloren, entschied das Gericht. Die Beklagten hätten den Bürgersteig ohne behördliche Sondernutzungserlaubnis als Ablage für die Zeitungsstapel genutzt. Daher müssten sie für einen Teil des Schadens aufkommen.


Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe. Zudem habe sie gewusst, dass an der Stelle, an der sie gestürzt sei, regelmäßig Zeitungen für die Austräger bereitgelegt würden. Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen....


Gruß
N. :Huhu:

Hier tippste wild umher. Und anderswo? Es ist doch vollkommen klar, dass die Frau einen Behindertenausweis braucht. Wollen wir hier amerikanische Verhältnisse? Nein.

Beispiel: ich kann mich erinnern, dass Staubsaugerhersteller verklagt wurden, weil Bananen in den Sauger gesteckt wurden, und nicht darauf hingewiesen wurde explizit in den Bedinungsanleitungen, dass das Folgen haben kann.

Die Frau muss selbstverständlich 100% des Schadens selbst tragen. Wer des verkehrssicheren Laufens nicht mehr mächtig ist soll nicht in dieser Form am Straßenverkehr teilnehmen. Oder zumindest soviel A. in der Hose haben, nicht die Allgemeinheit mit so einem Mist zu belasten.

LG,
M.:Blumen:

Flow 01.10.2019 11:32

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1481486)
Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme :Lachanfall:

Aber hallo ... :Lachen2:

Lebemann 01.10.2019 12:06

Ich durfte schon eine Verkehrsunfallflucht aufnehmen, als sich eine ältere Dame auf dem Gehweg erschreckt hat, weil ein Auto "sehr schnell" an ihr vorbei fuhr und sie sich auf die Nase gelegt hat.... jaja nicht alles macht Sinn ;-)

Nobodyknows 01.10.2019 12:08

Zitat:

Zitat von derpuma (Beitrag 1481535)
Sicher das das Bananen waren?

https://www.amazon.de/habe-mich-vers.../dp/386882698X

:Lachen2:

Vielleicht eine Geschäftsidee?
Die Denic sagt: Die Domain "staubsaugersex.de" ist nicht registriert.

Gruß
N. :Huhu:

Trimichi 01.10.2019 12:16

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481553)
Vielleicht eine Geschäftsidee?
Die Denic sagt: Die Domain "staubsaugersex.de" ist nicht registriert.

Gruß
N. :Huhu:

Keine gute Idee. Sonst müssen wir alle wieder die Staubsaugerverkäufer* an der Haustüre abwimmeln. Schreib doch bitte Beate Uhse an. Ich denke, dort gibt es entsprechende Artikel?

Ansonsten gibt es schon Überlegungen in diese Richtung. Den "Staubsauger" als Roboter mit KI ausstatten und ab geht die Post! Insofern kein Patent darauf angemeldet wurde, freilich ;)

mwpk71 01.10.2019 12:33

Das geht in etwa in die gleiche Richtung:
In der Elbphilharmonie: Bislang 34 Stürze von Konzertbesuchern (...) Insgesamt zählte die Elbphilharmonie nach Angaben eines Sprechers bisher weit über zwei Millionen Besucher.

Artikel bei der FAZ

Das sich die FAZ für sowas nicht zu schade ist.

neindochoh 01.10.2019 12:47

Wird Zeit für ein entsprechendes Ministerium, um diese Probleme "anzugehen". Vorbild könnte das Ministry of Silly Walks sein.

Matthias75 01.10.2019 12:51

Zitat:

Zitat von mwpk71 (Beitrag 1481567)
Das geht in etwa in die gleiche Richtung:
In der Elbphilharmonie: Bislang 34 Stürze von Konzertbesuchern (...) Insgesamt zählte die Elbphilharmonie nach Angaben eines Sprechers bisher weit über zwei Millionen Besucher.

Artikel bei der FAZ

Das sich die FAZ für sowas nicht zu schade ist.

Ziemlich nichtssagender Artikel, da kein Wort zu möglichen Ursachen der Stürze gesagt wird. Es gab und gibt ja durchaus Bauwerke, die durch ihre Konstruktion ein erhöhtes Undallrisiko haben. Es gab z.B mal eine Außentreppe, deren Verhältnis von Stufenlänge und -höhe so seltsam war, dass es vermehrt zu Stürzen kam. Neulich hatte ich auch mal von einer Brücke gelesen, deren Stufen (ich glaube, die waren sogar aus Glas) bei Nässe so glatt sind, dass die Brücke bei Regen gesperrt werden muss. Aber zu den Ursachen der Stürze steht ja noch nicht mal eine Vermutung.

M.

Nebenbei: Ich habe während des Studium in der Objektleitung eines Einkaufszentrums gejobt, da kamen gelegentlich auch so Personen wie im Eingangsartikel. Der eine hatte seine Brille verbeult, weil die Glastür sich nicht schnell genug geöffnet hatte, der andere hat sich (trotz Radfahrverbot) auf dem glatten Boden der Mall mit dem Rad auf die Nase gelegt... Also kein Einzelfall...

Trimichi 01.10.2019 12:55

Zitat:

Zitat von neindochoh (Beitrag 1481576)
Wird Zeit für ein entsprechendes Ministerium, um diese Probleme "anzugehen". Vorbild könnte das Ministry of Silly Walks sein.

Ne, Du, Vorbild könnte schon eher die Lockhead A-12 sein.

Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=Zc5bzKNW1Bk

Zum Genießen. :)

Flow 01.10.2019 13:01

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1481533)
Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1481486)
Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme :Lachanfall:

Aber hallo ... :Lachen2:

Ich habe es mir jetzt nochmal überlegt ... :cool:
Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481505)
[...] Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro. [...]
Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen....

Also für 0,3x 2500€ = 550€ würde ich das vielleicht, eventuell auch gelegentlich mal machen ... :o
Vielleicht mit Sonnenbrille und Mütze und in einer anderen Stadt, in der mich keiner kennt ... :o

Alle vier Wochen so einen Stunt ... das wären gut 7000€ extra pro Jahr ...

Thorsten 01.10.2019 13:31

Habe ich auch gerade gedacht. Mit 2500 € reingehen und mit 30% davon wieder rauskommen ist ein guter Deal für pure Lebensunfähigkeit.

Flow 01.10.2019 13:45

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1481599)
Habe ich auch gerade gedacht. Mit 2500 € reingehen und mit 30% davon wieder rauskommen ist ein guter Deal für pure Lebensunfähigkeit.

Was heißt hier "reingehen" ?
Meinst du, die Skistöcke haben 2500€ gekostet ... ?

Ich dachte, das war die Rechnung für die versaute Trainingseinheit oder den Schock, oder sowas ... :-((

Thorsten 01.10.2019 13:50

Meinte, mit einer Forderung von 2500 € reinzugehen und sich dann wie ein Basar-Verkäufer freuen können, dass man noch 30% davon gekriegt hat, wo doch nur 2,50 € für ein Erfrischungsgetränk auf den Schreck gerechtfertigt wären.

Flow 01.10.2019 14:04

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1481610)
Meinte, mit einer Forderung von 2500 € reinzugehen und sich dann wie ein Basar-Verkäufer freuen können, dass man noch 30% davon gekriegt hat, wo doch nur 2,50 € für ein Erfrischungsgetränk auf den Schreck gerechtfertigt wären.

Bei den Startgelddiskussionen heißt es doch sinngemäß immer "gerechtfertigt ist, was der Markt hergibt !" ... insofern kostet eine unberechtigterweise auf dem Gehweg entgegenkommende Zeitung eben 550€ ... :)

Trimichi 01.10.2019 14:41

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1481617)
Also für 0,3x 2500€ = 550€ würde ich das vielleicht, eventuell auch gelegentlich mal machen ...
Vielleicht mit Sonnenbrille und Mütze und in einer anderen Stadt, in der mich keiner kennt ...

Alle vier Wochen so einen Stunt ... das wären gut 7000€ extra pro Jahr ...

Krass sich auch die, die andere beleidigen und nötigen.

Anbei ein besonders dreister Fall: der, der stänkerte, mehrfach beleidigte und mehrfach nötigte, freute sich über Schmerzensgeld. Der, der eine Watschen ausgeteilt hatte deswegen über 3 T EUR an die Staatskasse. Nötigung und Körperverletzung, das kostet. Das Dreifache als Psychologe übrigens. Und da heißt es immer die Psychologen sollen Führungsrollen und Verantwortung übernehmen. Na-ja. Der Typ hatte eine Ohrfeige auf seinem Radhelm bekommen. Passiert ist dem nichts. Aber abkassiert hatte der. Dank gebührt auch der Zeugin, die behauptet hatte, der böse Mann hatte wie wild auf den Kläger mit Fäusten eingedroschen. Denn das hätte dem Staat noch mehr Geld eingebracht, wenn nicht der Kläger selbst gesagt hätte, dass er nur eine verpasst bekommen hatte.

Man muss auch immer die Seite berücksichtigen, die, die solche Trickbetrüger - Nepper, Schlepper und Bauernfänger - finanzieren. ;)

BunteSocke 01.10.2019 14:42

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1481486)
Das ist auch das einzige das ich da raus gelesen hab! Ich würde mich schämen wegen so was ein Fass aufzumachen. Wenn ich mich ablegen würde wegen ein paar Zeitungen dann würde ich hoffen das mich keiner gesehen hat und schauen das ich weg komme :Lachanfall:

(...)

Sowas ähnliches war auch mein Gedanke ;)

Es ist noch überhaupt nicht allzulange her, dass ich morgens im Dunkeln beim Laufen gegen eine auf dem Bürgersteig stehende Mülltonne gerannt bin. Habe mich einmal hektisch umgeschaut, ob es möglichst niemand gesehen hat und schnell weiter :o ... habe ich bis heute fast niemandem erzählt :Lachanfall:

Nobodyknows 01.10.2019 15:12

Zitat:

Zitat von BunteSocke (Beitrag 1481635)
Es ist noch überhaupt nicht allzulange her, dass ich morgens im Dunkeln beim Laufen gegen eine auf dem Bürgersteig stehende Mülltonne gerannt bin. Habe mich einmal hektisch umgeschaut, ob es möglichst niemand gesehen hat und schnell weiter :o ... habe ich bis heute fast niemandem erzählt :Lachanfall:

Behalte es bitte weiterhin für dich.
Denn ich kann mir vorstellen zu was die Erkenntnis führen wird, dass man gegen Mülltonnen rennen kann die auf Gehwegen stehen:

Da laut kommunalen Müllsatzungen der Anwohner meist verpflichtet ist die Mülltonne an Leerungstagen auf den Gehweg zu stellen, wird der Anwohner verpflichtet ebenfalls seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Mülltonnen entsprechend abzusichern. Näheres regelt bald eine Verordnung zur Mülltonnensicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (MütoSicÖVrVO) welche die notwendigen Maßnahmen (s.u.) beschreibt. Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen können ggf. auf die Mieter umgelegt werden.


Gruß
N. :Huhu:

Trimichi 01.10.2019 17:35

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1481648)
Behalte es bitte weiterhin für dich.
Denn ich kann mir vorstellen zu was die Erkenntnis führen wird, dass man gegen Mülltonnen rennen kann die auf Gehwegen stehen:

Da laut kommunalen Müllsatzungen der Anwohner meist verpflichtet ist die Mülltonne an Leerungstagen auf den Gehweg zu stellen, wird der Anwohner verpflichtet ebenfalls seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Mülltonnen entsprechend abzusichern. Näheres regelt bald eine Verordnung zur Mülltonnensicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (MütoSicÖVrVO) welche die notwendigen Maßnahmen (s.u.) beschreibt. Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen können ggf. auf die Mieter umgelegt werden.


Gruß
N. :Huhu:

Das geht auch intelligenter und kosteneffizienter. Die Mülltonnen werden mit Annäherungsalarm ausgestattet. Kleiner Sensor, so wie im Porsche. Fertig.

Macht auch Sinn, dann Wildscheine mit GPS auszustatten oder andere, stadtbekannte Wühler, die mit Rechen nach Plastikflaschen stochern.

Aber wollen wir das? Deswegen: sich den Mülltonnen immer bewaffnet nähern. Mit der Faust voll drauf und fertig ist die progressive Muskelrelaxation nach Schmalz-Jacobson. Oder gleich mit der Ferse von oben. Damit sind dann auch Metallmülleimer eingebeult.

Freue mich schon auf diese Barken. Weiter so. Da kann man dann sogar voll durchziehen und das vollkommen arschverreckte Ding berstet in alle Richtungen.


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