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Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
Fitness: Sportler haftet bei Unfall auf Bürgersteig mit
http://www.sport1.de/deeplink/sport1.de/article/5394722 Was meint ihr dazu? Sollen wir jetzt ähnlich dem Radfahren auch auf der Straße laufen gehen? |
Risiko-Sportarten wie Nordic Walking, Gleitschirmfliegen oder Apnoetauchen habe ich schon immer abgelehnt. :Lachen2:
Im Ernst: "In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war" ...und hat danach einen Anwalt und ein Gericht bemüht? :confused: Ist überliefert ob die Dame eine Rechtsschutzversicherung hat? Gruß N. :Huhu: |
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Das ein Sportler grundsätzlich Mitschuld ist, wenn er zu schnell innerorts unterwegs ist finde ich eigentlich richtig. Wenn man mit 5er Pace über eine Kreuzung ballert, dann kann man nicht erwarten das die Autos da noch rechtzeitig reagieren, denn mit sowas rechnet halt keiner. Wenn man über einen Bordstein stolpert und sich verletzt dürfte das dann ja das gleiche sein wie wenn man im Wald über ne Wurzel stolpert oder? |
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Er trägt also selbst das Risiko auf der Nase zu landen, wie vermutlich jeder andere Nutzer des Bürgersteiges auch - falls der Bürgersteig in verkehrssicherem Zustand ist. Oder anders ausgedrückt: er haftet für seine eigenen Schäden. Wie meine Vorredner schon schrieben: Ich wäre erleichtert gewesen, nicht der nächste ahit auf Youtube zu werden und wäre weiter (oder zum Arzt) gelaufen. M. |
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Mehr Details aus https://www.general-anzeiger-bonn.de...t_aid-46124911
...In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihren Nordic-Walking-Stöcken am losen Paketband eines Bündels Zeitungen hängen geblieben, das auf dem Bürgersteig abgelegt worden war. Durch den Sturz verletzte sich die Frau. Daher verlangte sie von der Verlegerin der Zeitung und der Zeitungsbotin Schadenersatz in Höhe von insgesamt 2500 Euro. Vor Gericht hatte sie nur teilweise Erfolg: Zeitungen, egal ob einzeln oder gebündelt, hätten auf Bürgersteigen nichts verloren, entschied das Gericht. Die Beklagten hätten den Bürgersteig ohne behördliche Sondernutzungserlaubnis als Ablage für die Zeitungsstapel genutzt. Daher müssten sie für einen Teil des Schadens aufkommen. Allerdings habe die Klägerin zu dem Unfall beigetragen, indem sie den Bürgersteig für ihre sportlichen Aktivitäten genutzt habe. Zudem habe sie gewusst, dass an der Stelle, an der sie gestürzt sei, regelmäßig Zeitungen für die Austräger bereitgelegt würden. Daher müsse sie 70 Prozent des Schadens selber tragen.... Gruß N. :Huhu: |
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Was bedeutet: Kann einem überall passieren und hat letztlich nichts mit Bürgersteig zu tun. Auch auf der Strasse können Hindernisse liegen oder Schlaglöcher sein oder sonstwas. Statt auf der Strasse zu gehen wäre der Rat also: Augen auf, wo du hin läufst! Hat meine Mutter im übrigen schon immer gesagt :Lachanfall: :Lachanfall: |
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Beispiel: ich kann mich erinnern, dass Staubsaugerhersteller verklagt wurden, weil Bananen in den Sauger gesteckt wurden, und nicht darauf hingewiesen wurde explizit in den Bedinungsanleitungen, dass das Folgen haben kann. Die Frau muss selbstverständlich 100% des Schadens selbst tragen. Wer des verkehrssicheren Laufens nicht mehr mächtig ist soll nicht in dieser Form am Straßenverkehr teilnehmen. Oder zumindest soviel A. in der Hose haben, nicht die Allgemeinheit mit so einem Mist zu belasten. LG, M.:Blumen: |
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Ich durfte schon eine Verkehrsunfallflucht aufnehmen, als sich eine ältere Dame auf dem Gehweg erschreckt hat, weil ein Auto "sehr schnell" an ihr vorbei fuhr und sie sich auf die Nase gelegt hat.... jaja nicht alles macht Sinn ;-)
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Die Denic sagt: Die Domain "staubsaugersex.de" ist nicht registriert. Gruß N. :Huhu: |
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Ansonsten gibt es schon Überlegungen in diese Richtung. Den "Staubsauger" als Roboter mit KI ausstatten und ab geht die Post! Insofern kein Patent darauf angemeldet wurde, freilich ;) |
Das geht in etwa in die gleiche Richtung:
In der Elbphilharmonie: Bislang 34 Stürze von Konzertbesuchern (...) Insgesamt zählte die Elbphilharmonie nach Angaben eines Sprechers bisher weit über zwei Millionen Besucher. Artikel bei der FAZ Das sich die FAZ für sowas nicht zu schade ist. |
Wird Zeit für ein entsprechendes Ministerium, um diese Probleme "anzugehen". Vorbild könnte das Ministry of Silly Walks sein.
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M. Nebenbei: Ich habe während des Studium in der Objektleitung eines Einkaufszentrums gejobt, da kamen gelegentlich auch so Personen wie im Eingangsartikel. Der eine hatte seine Brille verbeult, weil die Glastür sich nicht schnell genug geöffnet hatte, der andere hat sich (trotz Radfahrverbot) auf dem glatten Boden der Mall mit dem Rad auf die Nase gelegt... Also kein Einzelfall... |
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Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=Zc5bzKNW1Bk Zum Genießen. :) |
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Vielleicht mit Sonnenbrille und Mütze und in einer anderen Stadt, in der mich keiner kennt ... :o Alle vier Wochen so einen Stunt ... das wären gut 7000€ extra pro Jahr ... ![]() |
Habe ich auch gerade gedacht. Mit 2500 € reingehen und mit 30% davon wieder rauskommen ist ein guter Deal für pure Lebensunfähigkeit.
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Meinst du, die Skistöcke haben 2500€ gekostet ... ? ![]() Ich dachte, das war die Rechnung für die versaute Trainingseinheit oder den Schock, oder sowas ... :-(( |
Meinte, mit einer Forderung von 2500 € reinzugehen und sich dann wie ein Basar-Verkäufer freuen können, dass man noch 30% davon gekriegt hat, wo doch nur 2,50 € für ein Erfrischungsgetränk auf den Schreck gerechtfertigt wären.
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Anbei ein besonders dreister Fall: der, der stänkerte, mehrfach beleidigte und mehrfach nötigte, freute sich über Schmerzensgeld. Der, der eine Watschen ausgeteilt hatte deswegen über 3 T EUR an die Staatskasse. Nötigung und Körperverletzung, das kostet. Das Dreifache als Psychologe übrigens. Und da heißt es immer die Psychologen sollen Führungsrollen und Verantwortung übernehmen. Na-ja. Der Typ hatte eine Ohrfeige auf seinem Radhelm bekommen. Passiert ist dem nichts. Aber abkassiert hatte der. Dank gebührt auch der Zeugin, die behauptet hatte, der böse Mann hatte wie wild auf den Kläger mit Fäusten eingedroschen. Denn das hätte dem Staat noch mehr Geld eingebracht, wenn nicht der Kläger selbst gesagt hätte, dass er nur eine verpasst bekommen hatte. Man muss auch immer die Seite berücksichtigen, die, die solche Trickbetrüger - Nepper, Schlepper und Bauernfänger - finanzieren. ;) |
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Es ist noch überhaupt nicht allzulange her, dass ich morgens im Dunkeln beim Laufen gegen eine auf dem Bürgersteig stehende Mülltonne gerannt bin. Habe mich einmal hektisch umgeschaut, ob es möglichst niemand gesehen hat und schnell weiter :o ... habe ich bis heute fast niemandem erzählt :Lachanfall: |
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Denn ich kann mir vorstellen zu was die Erkenntnis führen wird, dass man gegen Mülltonnen rennen kann die auf Gehwegen stehen: Da laut kommunalen Müllsatzungen der Anwohner meist verpflichtet ist die Mülltonne an Leerungstagen auf den Gehweg zu stellen, wird der Anwohner verpflichtet ebenfalls seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Mülltonnen entsprechend abzusichern. Näheres regelt bald eine Verordnung zur Mülltonnensicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (MütoSicÖVrVO) welche die notwendigen Maßnahmen (s.u.) beschreibt. Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen können ggf. auf die Mieter umgelegt werden. ![]() Gruß N. :Huhu: |
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Macht auch Sinn, dann Wildscheine mit GPS auszustatten oder andere, stadtbekannte Wühler, die mit Rechen nach Plastikflaschen stochern. Aber wollen wir das? Deswegen: sich den Mülltonnen immer bewaffnet nähern. Mit der Faust voll drauf und fertig ist die progressive Muskelrelaxation nach Schmalz-Jacobson. Oder gleich mit der Ferse von oben. Damit sind dann auch Metallmülleimer eingebeult. Freue mich schon auf diese Barken. Weiter so. Da kann man dann sogar voll durchziehen und das vollkommen arschverreckte Ding berstet in alle Richtungen. |
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