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Wer ist die Deutsche Triathlon gGmbH?
Google findet nichts. Die machen bspw. die Jedermann (auch bei den Frauen) zu den Finals in Berlin.
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Zitat:
https://www.unternehmensregister.de/...nt&id=23152745 |
Scheint ne Tochter o.ä. der DTU zu sein - gleiche Adresse und gleicher Geschäftsführer.
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Vermutlich ein erforderliches Rechtskonstrukt, um irgendwelche Dinge zu machen, die einem Sportverband nicht gestattet wären.
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Muss ja nichts "Schlimmes" sein :Cheese:, geht vermutlich um die Änderung der Umsatzsteuerpflicht, wegen der Wettkampfbeteiligung der sogenannten "Partner"(Bierfirmen usw.). Kann man - wenn dem so ist - aber auch sagen/schreiben (zumindest News/Pressemitteilung).
Als Sportler möchte ich bei Sportveranstaltungen teilnehmen und nicht an "Werbe-Events" von (gewinnorientierten) Eventfirmen. |
Das ist doch die gemeinnützige GmbH, die ursprünglich nur für die Veranstaltung in Berlin gegründet wurde, dann aber auch Veranstalter in Tübingen war.
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Man kann schon die Frage stellen, ob es Aufgabe eines Verbandes ist, kommerzielle Wettkämpfe auszurichten und damit in direkte Konkurrenz zu kommerziellen Ausrichtern und vereinsgebunden Veranstaltern zu treten.
Interessenkonflikte sind da vorprogrammiert, z.B. wenn sich die "Deutsche Triathlon GmbH" um die Ausrichtung von Meisterschaften oder Ligawettkämpfe neben anderen Veranstaltern "bewirbt". Wer wird da wohl den Zuschlag bekommen? |
gGmbH
Die Gründung einer GmbH oder g(emeinnützige) GmbH ist für einen Sportverein oder Sportverband manchmal unumgänglich, alleine aus steuerrechtlichen aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen.
Eingetragene und gemeinnützige Vereine, dazu zählt auch die DTU, müssen ihre Finanzmittel in vier Bereiche aufteilen: -ideeller Bereich (das was direkt mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck zu tun hat: Mitgliedsbeiträge, Ausgaben direkt für den Sport, etc.) -Zweckbetrieb (nicht direkt mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck zusammenhängend, z.B. Vorträge, Trainingslager gegen Bezahlung, ....) - Vermögensverwaltung (Verwaltungsaufwand für größeres Vereinsvermögen, wohl eher selten zutreffend. Normale Kontogebühren fallen z.B. nicht darunter.) - Wirtschaftlicher Bereich (Sponsoring-Einnahmen und Ausgaben, Sportgaststätte, Profiverträge, ....) Gerade im letzten Bereich „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ müssen e.V.s sehr aufpassen, bestimmte Vorgaben der Finanzbehörden einzuhalten. Überschreitet hier ein Verein die Höchstgrenzen beim Umsatz, werden zu viele Ausgaben in diesem Bereich gemacht, werden Defizite aus diesem Bereich dauerhaft aus dem ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge) gedeckt, verliert der Verein seine Gemeinnützigkeit. Dieses hätte erhebliche Folgen. Umsätze, die Höchstgrenzen in diesem Bereich überschreiten, müssen versteuert werden. Zusammenfassend: Die DTU ist in bestimmten Bereichen (Bundesliga, Großveranstaltungen) gut beraten, GmbHs zu gründen, alleine um bei einer Schieflage einer solchen Veranstaltung nicht den Verbamd als solches zu gefährden. Die GmbH haftet ja nur mit ihrem Grundkapital. So manch ein Ausrichter und Verein läuft ohne Beachtung der finanzrechtlichen Vorgaben Gefahr, seine Gemeinnützigkeit zu gefährden bzw. steuerpflichtig zu werden. Z.B. Ist die Überlassung von Sportbekleidung an Sportler, Profisportler z.B., steuerrechtlich relevant. Sponsorings müssen besteuert werden, sind also keine (!) Spenden. Die DTU hat GmbHs schon immer mal gegründet, so wie es viele Sportvereine mit geschäftlichen Bereichen (Eintritt, Profis, Werbung, etc.) ebenfalls machen. Die GmbHs werden sicher auch in der Bilanz der DTU transparent ausgewiesen. |
Hallo Hafu,
Zitat:
Zitat:
Müssen Meisterschaften überhaupt ausgeschrieben werden? Müssen, wenn dem so ist, kommerzielle Anbieter berücksichtigt werden oder können sie berücksichtigt werden? Wie kann die DTU Verträge eingehen um den Sport medial so zu präsentieren wie es hoffentlich am Wochenende geschehen wird. Dazu gehört z.B. auch die terminliche Koordination mit den anderen Finals. Ich sehe Deine berechtigten Bedenken. Es gibt für mich tatsächlich auch gute Gründe dafür bestimmte Wettkämpfe selbst auszurichten. Wenn man sich jetzt entschieden hat Wettkämpfe auszurichten dann macht es in vielerlei Hinsicht Sinn eine gGmbH zu gründen. Haftung ist da schon ein ganz dicker Punkt den der Bunte Hund benannt hat. Steuerliche Gründe sind das nächste. Da geht es um Mehrwertsteuerbefreiung. Vereine können ihren Status als gemeinnützige Vereine verlieren. So etwas zieht eklige Steuernachforderungen nach sich. |
Zitat:
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Ich sehe HaFus Punkte sehr wohl. Nehmt das Beispiel Tübingen. Der erste Veranstalter ist ausgestiegen, weil außer kostspieliger Auflagen für Absperrungen, Gerüstübergänge über die Straße usw. keine finanziellen Gegenleistungen der Stadt kamen.
Der zweite Veranstalter Dammann hat offensichtlich auch keinen finanziellen Schnitt gemacht und hat es nach zwei Jahren sein lassen. Nun kommt die DTU und erhält städtische Zuschüsse und tritt sehr wohl in Konkurrenz mit den anderen beiden Veranstaltern, für die es mit diesen Mitteln auch finanziell besser ausgesehen hätte. |
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Und wenn die DTU bessere Bedingungen von der Stadt erhalten hat, hat sie vielleicht einfach besser verhandelt?! Gruß Matthias |
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Die DTU hat also von der Partei übernommen, die sie vorher selbst ins Spiel gebracht hat. Für die Stadt gab es dann nur noch zwei Optionen: Kein Triathlon oder Unterstützung an die DTU, die für die Bundesliga aber auch keine weiteren Optionen hatte und auf das Rennen angewiesen war. |
Hi Alteisen,
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Ich sehe jetzt niemanden der geschrieben hat daß er seine Bedenken nicht sieht. |
Hi Alteisen,
hier sind einfach mehrere Sachen vermischt. Zitat:
"Wir dürfen sogar keine finanziellen Zuwendungen geben". Wenn ich die Sache richtig googele, und LidlRacer steh mir bei, dann ist es auch völlig korrekt. Die Zuwendung ist ein Begriff aus dem Haushaltsrecht für freiwillige Leistungen des Bundes/Landes. Jetzt gibt es sicherlich entsprechendes auf Kommunaler Ebene was sich anders nennt. Dementsprechend hätte das Kind einen anderen Namen. Das soll mich aber nicht weiter stören. Die von mir vermutete Version könnte auch mit der korrekten Benennung korrekt sein. Denn Zuwendungen bedürfen bestimmter Haushaltsrechtlicher Vorraussetzungen. Diese könnten ja für 2018 und 2019 geschaffen worden sein und es ist durchaus möglich daß der Vertragspartner Dammann diese Vorraussetzungen nicht erfüllen konnte. Da kann doch die Deutsche Triathlon gGmbH nichts für. [quote=Alteisen;1468551 die Firma Dammann ins Spiel gebracht.[/QUOTE] Inwiefern ist es relevant, daß Herr Zöll die Firma Dammann ins Spiel gebracht hat? Wenn ich die Sache richtig sehe hat doch die Ausrichtung 2018 funktioniert. Zitat:
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Wenn sie sich für Triathlon entscheidet bleiben ihr immer auch nur 2 Optionen. Egal mit welchem Veranstalter, egal ob mit oder ohne Zuschüsse. Sie ist verpflichtet mit den Zuschüssen nach den Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu handeln. Wenn ich nun ahne, daß da ein Veranstalter in der Insolvenz steckt, dann bleibt der Stadt eigentlich nicht mehr viel übrig an Handlungsspielraum. Es hätte sich auch sicherlich ein weiterer Ausrichter bewerben können. Ob das geschehen ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Die Konkurrenzsituation zu anderen Veranstaltern sehe ich nicht per se schlecht. Mal so nebenbei gefragt, wie sieht z.B das Ausschreibungsverfahren für das DFB-Pokalfinale aus? Wer kann sich da als Ausrichter alles bewerben? |
Kleine Ergänzung zu "Zuwendungen".
Ohne diese würden die "Finals" oder eine Leichtathletik EM bzw. viele größeren Sportveranstaltungen gar nicht stattfinden. Wobei die Stadt/Kommune zwei Möglichkeiten hat: Infrastruktur bereitstellen (Sportplätze, öffentliche Plätze, Straßen/Wege/Wasserwege) oder Geld/Zuwendungen. Richtig dargestellt, für Zuwendungen bedarf es Voraussetzungen: Geld/Zuwendung nur, wenn es nicht anders geht (Sachleistungen, Bürgschaften) Geld nur so viel, wie die Veranstaltung nicht selbst bewältigen kann. Die Geldmittel/Zuwendung müssen/muss vorher! im öffentlichen Budget (HH-Satzung/HH-Plan) vom kommunalen Rat/Parlament bewilligt werden. Der Veranstalter muss hinterher abrechnen, dass er die öffentlichen Gelder richtig verwendet hat (ansonsten zurückzahlen). Zuwendungen kann jede juristische Person erhalten, unabhängig von der Rechtsform. |
Zitat:
Schlielich läßt man sich in der lokalen Presse noch als Retter der Veranstaltung darstellen, der nur kurz Zeit hatte, das Rennen vorzubereiten weil man erst im Januar von der Absage Dammans erfahren habe obwohl seit Herbst jedem halbwegs denkenden Menschen klar war, dass Dammann aus dem Spiel ist. |
Hi Alteisen,
mir scheint hier liegt ein Wahrnehmungsproblem vor. Zitat:
Weshalb hat der erste Veranstalter dann diese Gespräche im Beisein von Herrn Zöll/der DTU geführt? Zitat:
Zitat:
Was ist dagegen einzuwenden wenn die DTU ein Interesse an dem Rennen hat? Sollen sie mit der Schulter zucken? Zitat:
Du brauchst nur zwei Sätze um Dir selbst zu widersprechen.:Huhu: Zitat:
Da kann die DTU wenig für wenn die anderen Veranstalter die nicht erhalten haben. Wobei nach Deiner Darstellung lediglich der Erste Veranstalter keine Zuschüsse für 2017 erhalten hat. Schlielic Zitat:
Zitat:
Was war die Rolle der DTU dabei? |
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