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Radfahren in Deutschland
Liebe Alle
ich bin aus Wien und jetzt in München, in Ö gibt es eine Ausnahmebestimmung dahingehend, dass trainierende Sportler auch die Strasse benutzen dürfen, wenn ein Radweg vorhanden ist. Gibt es diese Regelung auch in Deutschland, ich habe echten Horror auf Radwegen zu trainieren. Danke Marco |
Also wirklich in(!) München und nicht drumherum? Ich kann ja nur von mir (und vielen in München wohnenden Sportlern, denen ich auf Strava folge) berichten, aber in München fährt man doch eigentlich nur, um so schnell wie möglich aus München herauszukommen und dort im Umland zu trainieren.
Zum Thema Radwege-Pflicht findest du hier im Forum generell sehr viel mit der Suche, ich handhabe es so: blaues Schild mit Rad = Benutzungspflicht, solange es irgendwie verhältnismäßig ist. |
In Deutschland gibt es keine Ausnahme für Radsportler bzgl. der Radwegebenutzungspflicht. D.h. wenn ein Radweg mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist, dann musst Du ihn benutzen.
Einzige Ausnahme, die aber für alle Radfahrer gilt: Bist Du in einer Gruppe von mehr als 16 Radfahrern unterwegs, dann bilden diese einen Verband und dürfen die Straße benutzen. Darüberhinaus darf (muss?) auch der ganze Verband geschlossen über die Ampel fahren was dazu führt, daß für die hinten fahrenden die Ampel schon wieder rot ist. Das führt bei den "Critical Mass" Veranstaltungen zu netten Fahrraddemonstrationen. |
Radwegbenutzungspflicht
Ausnahmen von bzw. Kriterien der Benutzungspflicht sind außerdem noch: 1. straßenbegleitend 2. benutzbar und 3. zumutbar Insbesondere zu Kriterium 3: "...Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepasste Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muss der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden." Edit: In Deutschland gibt es natürlich noch weitere Verkehrszeichen, die Wege kennzeichnen, die für den Fahrradverkehr freigegeben (!) sind, z.B. Radwanderwege oder freigegebene Gehwege. Der Unterschied besteht darin, dass hier keine Pflicht des Benutzens vorliegt, sondern lediglich die Möglichkeit. Verpflichtend nur bei den im Artikel genannten Verkehrszeichen 237, 240 und 241. |
Zitat:
Marco |
Ohne die Münchner Radwege allzu gut zu kennen: Wieso möchte man mit dem Rad auf die Strasse, wenn es einen Radweg gäbe? Verstehe ich weder als Radsportler noch als Automobilist...
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Ganz einfach, weil die Radwege oft in einem miserablen Zustand sind (zumindest bei uns suedlich von Muenchen). Voll Schlaglöcher, Dreck von Traktoren, Kieselsteinen oder groeberem, Ästen etc. Ganz zu schweigen von Fußgaengern und anderen Radtouristen, die kreuz und quer darauf "herumeiern". Mit 40km/h und 8bar in den Reifen sich dem zu stellen ist fuer mich ein zweifelhaftes Vergnuegen. Aber ich geb dir soweit Recht, dass es auch keinen Spaß macht, sich dem zum Teil sehr ignoranten Straßenverkehr zu stellen. So schoen Radfahren draussen ist, ich bin aufgrund mehrerer Fast-Unfaellen, die fuer mich definitiv nicht glimpflich ausgegangen waeren, auf das Sanders Prinzip umgestiegen. Konkret: unter der Woche die kuerzeren Einheiten bis 3 Std auf der Rolle im Garten, am Wochenende die langen Kracher auf der Straße.....Ganz frueh raus, dann gehts mit dem Autoverkehr.
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Bei uns weiter im Norden sind die Radwege meistens gegen jede Regelung gebaut. Meistens ist der Verkehr auf der Straße zu gering, der Radweg ist viel zu schmal, der Radweg ist vom Belag völlig desaströs. Hinzu kommt, dass bei uns die Radwege quasi nie gesäubert werden. Glasscherben habe ich schon mal ein halbes Jahr drauf liegen sehen und bei uns gibt es einige Wege, die damit bestreut werden - liebevoll. Auf den meisten Radwegen kann man wegen ca. 50 cm bis 1m (1,50m vorgeschrieben, bei Gegenverkehr mindestens 2m) bei höherer Geschwindigkeit schlichtweg nicht fahren. Äußerdem kreuzen die Radwege teils ständig die Straßen oder enden ohne Hinweis im Graben. Natürlich gibt es auch brauchbare Wege. Die sind aber dünn gesäht. Es gibt Wege, die sind bescheiden und ich fahre sie trotzdem. Bspw. an stark befahrenen Bundesstraßen, die sich manchmal nicht vermeiden lassen. Die Wege verlaufen da leider öfters nur einseitig und demnach teils linksseitig der Straße. Ist also saugefährlich bei Straßeneinmündungen, in die Richtung guckt nämlich niemand. Also insofern: sofern Radwege gut gebaut wären und entsprechend Instandgehalten wären ... könnte man die Frage stellen. In Anbetracht dessen, dass es bei uns meistens nicht an Platz mangelt, kann der Rückschluss nur sein, dass es an Wille mangelt. Ebenso werden geltende Gesetzregelungen & Co, also Bauvorschriften, meistens völlig missachtet und dementsprechend gibt es häufiger die sprichwörtlichen Rad-weck!e, also schlechtere Fuß- und Trampelpfade. Kullerichs Aspekt ist allerdings nicht zu unterschätzten. Der deutsche Hilfssheriff-Komplex der zwanghaften Belehrung ist weit verbreitet - auch wenn man die Gesetze nicht kennt. |
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- oftmals miserable Wegeführung und Qualität - zu voll mit "normalen" Radlern auf E-Bikes nebeneinander - usw. Sportlich mit dem Rennrad nutze ich Radwege höchst selten. Das ist mir ehrlich gesagt zu gefährlich. |
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Okay, danke allen Antwortern. Wusste nicht, dass in DE die Radwege generell oder zumindest häufig in solch desaströsem Zustand sind. Ich dachte es wäre hauptsächlich wegen anderen (langsameren) Radfahrern. Dann wäre für mich die Option innerorts bummeln und ausserorts dann erst zu ballern besser gewesen. So kann ich's aber gewissermassen nachvollziehen.
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Ich möchte dem widersprechen. Find unsere Überland-Radwege eigentlich ganz in Ordnung. Natürlich ist es so, dass man draußen auf andere Verkehrsteilnehmer achten muss. Fahre gerne die Überland-Radwege, wenn es einen gibt bin ich meistens drauf zu finden!
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Jetzt muss man dazu sagen, dass wir genau an der Grenze zum norddeutschen Flachland wohnen und bei uns die "Hügel" anfangen. Es ist also nicht unbedingt ganz so angenehm zu "radeln". Außer sowas wie Weserradweg. Der ist sicherlich ein wenig voller bei gutem Touri-Wetter, aber den fahre ich schon lange nicht mehr. Gibt ja genug Kreis- und Landstraßen, die gut befahrbar sind. Gerade im ländlicheren und wenig besiedelten Raum wird halt noch deutlich mehr das Auto bewegt auf Grund der längeren Strecken. |
Moin,
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Und shice auf die paar EUR Bußgeld, die sowieso noch nie jemand von mir wollte. Viel "interessanter" dürfte es werden, wenn es doch einmal krachen sollte. Was man so liest, werden Versicherungen von Unfallgegnern umso zickiger und uneinsichtiger, je höher der (Sach- oder sogar Personen-)Schaden ist. Und da hat man dann schlechte Karten wenn man irgendow rumgeeiert ist, wo man laut Gesetz nicht hingehörte. Glücklicherweise habe ich hier genug Platz, um diese Geißeln des spochtlichen Radfahrers weiträumig zu umfahren. Viele Grüße, Christian |
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Viel Spass beim Radeln |
"Die Verkehrsminister der Länder wollen Radfahren sicherer und attraktiver machen. Dabei soll eine "fahrradfreundliche Novelle" der Straßenverkehrsordnung helfen, die eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Minister erstellt hat und die die Minister am Donnerstag offiziell begrüßten.
Die Arbeitsgruppe schlägt 15 Maßnahmen vor. So soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Fahrzeuge Radfahrer nur noch mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern überholen dürfen. Außerdem sollen Lastwagen in Orten nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen, um Crashs mit Radfahrern zu vermeiden." fahrrad-verkehr-union-lehnt-neue-regeln-ab Die CDU/CSU in Berlin lehnt die Vorschläge ab. Bekanntlich passieren in Berlin die meisten tödlichen Unfälle von Radfahrern durch Rechtsabbieger, vor allem Lastwagen. Alles grauenhafte Unfälle. Vermutlich fährt keiner der CDU/CSU Abgeordneter selber Fahrrad in der Stadt. :( |
ich dachte, dass mit dem Mindestabstand von 1,5Metern gilt aktuell schon?!?
https://www.adfc.de/artikel/sicherhe...im-ueberholen/ Seit den 1980er-Jahren gilt: Beim Überholen müsse der Seitenabstand zu einem einwandfrei fahrenden Radfahrer je nach der Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs etwa 1,5 bis 2 m betragen (OLG Saarbrücken 3 U 141/79). Auch das OLG Hamm verlangt mindestens 1,5 m Abstand (6 U 91/93). 2003 nannte das OLG Düsseldorf einen von „der Rechtsprechung generell für erforderlich gehaltenen Mindestabstand von 1,5 m“ (1 U 234/02). |
Der Abstand ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Wieviel Abstand in den verhandelten Fällen richtig gewesen wäre, ist in mehreren Gerichtsurteilen festgestellt worden und wird seither als Richtlinie verwendet. Trotzdem ist es zu schwammig und eine eindeutige Regelung wäre wünschenswert.
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Bei einem gesetzlichen vorgeschriebenem Abstand kann dann auch bei Nichteinhaltung eine Busse verhängt werden. Jetzt führt der Verstoss nie zu einer Busse.
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wieder was gelernt; danke!
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Na ja der Artikel ist ein bisschen dünn, typisch Spiegel halt, da steht ja nicht, dass die Union alle 15 Massnahmen ablehnt, sondern nur einige, z.b. generelller grüner Pfleil für Radler und generelles Fahren gegen die Einbahnstraße.
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Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Regelungen zur erhöhten Sicherheit und Schutz von Fahrradfahrern im Verkehr eingeführt werden (z.B. Mindestabstand bei Überholen). Bzgl. Laastwagen wäre die verpflichtende Nachrüstung der Abbiegeassistenten (Beseitigung des Toten Winkels) hilfreicher und effktiver, als Schrittempo beim Abbiegen - deswegen guckt keiner genauer, nur der Radfahrer hat evtl. merh Zeit zur Notbremsung. Und die freie Fahrt gegen die Einbahnstraße halte ich sogar für brandgefährlich; auch von einem Radfahrer darf man einen kleinen Umweg über die Parallelstraße erwarten, wenn es nun mal Einbahnstraße heißt. Insofern ist hoffentlich eine differenzierte Diskussion der Einzelpunkte zu erwarten, und nicht eine paketweise Zustimmung oder Ablehnung. |
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Der Autofahrer muss einfach wissen, dass er hier mit Gegenverkehr zu rechnen hat und auch der Radfahrern muss seine Geschwindigkeit in Einbahnstraßen den Gegebenheiten anpassen, dann funktioniert das. |
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In Heidelberg gibt es mehrere extrem enge Einbahnstraßen so geregelt, die ständig zu engen Bremsmanövern führen - und ich sehe auch keinen Nutzen. Auch als Radfahrer kann ich den Umweg zur Parallelstraße fahren, das kostet doch nicht so viel. Warum sollen Verkehrsregeln nicht für alle Fahrzeuge gleich gelten - wir wollen doch als Radfahrer gleichberechtigt sein - dann sollte es auch keine Privilegien geben. |
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:Huhu: :liebe053: |
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Ansonsten kenne ich viele Straßen, die nicht breit genug für Gegenverkehr sind, aber durchaus breit genug für eine zusätzliche Radspur bzw. für Fahrrad-Gegenverkehr. Wenn es gefahrlos möglich ist, warum nicht. Sollte aber immer im Einzelfall entschieden werden und nicht pauschal. M. |
Sehr interessantes Interview auf Spon mit einem Verkehrsexperten des Wissenschaftszentrums Berlin.
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Dann lieber über städtebauliche Massnahmen das Radfahren attraktiver bzw. Das Autofahren unattraktiver machen. M. |
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