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Haftung bei Sturz wegen Glatteis auf Radweg
Servus zusammen,
mich hat es heute morgen leider wegen der Eisglätte auf den Asphalt gelegt. Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs. Aus der Seitenstraße kam ein Fahrzeug und nahm mir praktisch die Vorfahrt. Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert und ich lag da. Helm und den dicken Winterklamotten zum Dank bin ich bis auf etliche Blutergüsse okay. Die PKW Fahrerin ist auch sofort ausgestiegen und hat sich nach meinem Befinden erkundigt und entschuldigt. Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert. In der Stadt ist das ja praktisch Fahrradalltag. Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen. Wie wäre es denn nun, wenn ich nur gebremst hätte um meine Geschwindigkeit etwas zu verringern? Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht? Insgesamt waren heute fast alle Radwege in München immer wieder mal mit Glatteis überzogen. Der Regen hat gestern nacht gegen 22 Uhr aufgehört und da kann man dann auch nicht mehr von Blitzeis oder überraschenden Verhältnissen sprechen. Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz? Edit: Ich frage aus reinem Interesse und habe nicht vor hier irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten |
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StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Du bist zu schnell gefahren. Fertig. Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung). Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt. Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts. Gruß N. :Huhu: |
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Hi Triwolf,
gut daß Du so weit OK bist. Frohes Wundenlecken weiterhin. Zitat:
1. Hat sie Dich nicht berührt so ist sie nur mittelbar an Deinem Unfall beteiligt. 2. Sorry, Du hast gefragt, :Blumen: hattest Du offensichtlich für die Umstände nicht die angepasste Geschwindigkeit. Sie ist nicht so leicht dafür haftbar zu machen, daß Du Dein Rad nicht beherrschst. Zitat:
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Heute früh war es wirklich ordentlich glatt.
Habe auf dem Weg zur Arbeit an einer Stelle, wo ich sonst stets auf dem Radweg fahre für 2km die parallel verlaufende Bundesstraße benutzt, die im Gegensatz zum Radweg bestens gestreut und eisfrei war. Wurde dann natürlich dreimal angehupt, einmal mit runtergekurbelten Fenster und begleitender Schimpftirade, weil den Zusammenhang überholende Autofahrer logischerweise nicht kapieren. Aber das nehme ich dann in solchen Situationen in Kauf. |
Ich will jetzt überhaupt kein Fass aufmachen, letztlich ist nichts passiert was den Aufwand auch nur im Ansatz rechtfertigen würde. Meine Frage ist sozusagen mehr aus "was wäre wenn" Interesse.
Das mit der angepassten Geschwindigkeit hat natürlich was. Da kriegst Du letztendlich jedem den Wind aus den Segeln genommen :Lachen2: Zitat:
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Ich hatte vor 2 Wochen auch nen Crash, weil ein entgegenkommender Autofahrer abrupt links abgebogen ist und ich ihm seitlich ins Auto rein. Wäre ich mit 5km/h unterwegs gewesen, hätte ich wohl auf 0 bremsen können. Da ich aber 35km/h hatte ging sich das nicht mehr aus. Die Schuld liegt trotzdem natürlich beim Autofahrer. (Bisschen anderer Fall, weil ich ja tatsächlich ins Auto gecrasht bin.) |
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Wie ich oben bereits schrub.:Blumen: Auch bei Dir, gut daß Du so weit wohlauf bist. |
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- in dem von Dir beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wer als Fremdverschuldender in Frage kommt - die Frau, weil sie Dir die Vorfahrt genommen hat, oder die Stadt weil sie der Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. In weiterer Folge unterscheiden sich die strafrechtlichen Aspekte hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung und die zivilrechtlichen Aspekte hinsichtlich eines Schadenersatzes. Wäre die Stadt haftbar, dann müsste strafrechtlich eine konkrete Person belangt werden, die ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Straßenräumung nicht ausreichend nachgekommen ist. - wenn nicht viel passiert ist außer ein paar blauen Flecken, dann würde ich es dabei belassen - sonst hast Du in geraumer Zeit nur mehr die Erinnerung, dass Du auf der Straße weggerutscht bist, aber bald eine Polizeiladung im Postkasten und kannst Dich mit dem ganzen Behördenkram auseinandersetzen. |
So wie der Fall beschrieben ist, sehe ich die Schuld eindeutig bei der Autofahrerin.
Sie hat dem Radler die Vorfahrt genommen und der mußte eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Hätte sie ihm die Vorfahrt nicht genommen, wäre nix passiert. Wenn der Radler dabei stürzt, dann kann man ihm doch das nicht anlasten. Überhöhte Geschwindigkeit kommt höchstens dann in Betracht, wenn der Radler aufm Auflieger durch die Stadt brettert und grad seine Tempointervalle bolzt. Allerdings...wenn der Verkehrsrichter grad' einen blöden Tag hat, dann wird er vielleicht auch anders entscheiden. |
In diesem Zusammenhang: gibt es für die Kommunen überhaupt eine "Streupflicht" oder auch "Räumpflicht"?
Bei uns gibt es durchaus je nach verantwortlicher Kommune viele Straßen und Radwege, die überhaupt nicht geräumt und gestreut werden. Ich vermute, dass der Winterdienst im juristischen Sinne, zumindest für die Kommunen eher eine Art freiwillige Serviceleistung darstellt, so wie die sehr unterschiedliche Handhabung des umgangs mit Schnee und Eis je nach Stadt/ Gemeinde vermuten lässt. Für Autos mit Winterbereifung ist festgefahrener Schnee tatsächlich gut fahrbar und wesentlich griffiger als z.B. überfrierende Nässe. In Skandinavien wird das vielerorts ja auch seit Jahren so gehandhabt. Als Radfahrer sind die dann irgendwann entstehenden Sprurrillen, v.a. wenn es wärmer wird, allerdings ein massives Problem. Manchmal muss ich dann bei bestimmten Bedingungen auf ein Mountainbike mit besonders großvolumigen Reifen ausweichen, weil Crosser oder gar Rennrad in den entsprechenden Passagen nicht mehr fahrbar sind. |
Ich habe mir dieses Jahr Winterreifen mit Spikes gekauft, die am Sonntag zum ersten Mal bei Glätte zum Einsatz kamen und ich muss sagen, dass ich restlos begeistert bin.
Das hat Super-Spaß gemacht und ich freue mich schon auf den nächsten Schnee! P.S. Ohne Schnee fahren die Reifen natürlich nicht so super, aber so laut, dass alle registieren, dass ich jetzt komme. |
Da habt ihrs relativ einfach/gut "drüben".
Bei uns ist zumindest auf Gemeindeebene zB jeder Grundeigentümer für einen angrenzenden Geh- und/oder Radweg verantwortlich. Sprich: wird die Räum- oder Streupflicht (6-22h) verabsäumt, kann man haftbar gemacht werden. Bei Landes- und Bundesstraßen sieht es anders aus. Dort haftet das jeweilige Organ (Land bzw. Bund). Dies ist aber primär für Fußgänger gedacht. Als Radler wird man (je nach Verhältnissen) immer eine Mitschuld bzw. voll zum Zug kommen, da sich darüber streiten lässt, ob man bei Schnee und/oder Eis richtig ausgestattet war. |
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Du ziehst hier nicht in Betracht daß die Situation ohne Sturz entschärft werden könnte. Insofern ist diese Schuldfrage nicht einmal ansatzweise eindeutig.:Huhu: Zitat:
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Ich bezweifele übrigens daß die Seite des Autos grössere Schmerzen bereiten als das rutschen über den Asphalt.:Huhu: |
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt. |
Vorallem hat der TE nur danach gefragt, ob die Stadt haftbar wäre und nicht die Unfallgegnerin und zweitens kommt es bei der Haftung der Unfallgegnerin nicht auf Verschulden an. § 7 StVG ist als Gefährdungshaftung ausgeschaltet. Das einzige was ist, dass sich der TE evtl. ein Mitverschulden anrechnen lassen muss...
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Und wenn auch Du eine Frage zum Straßenverkehr, zur Atomphysik, zur Frankfurter Schule oder dem Spätwerk von Kafka hast...immer her damit. :Cheese: Gruß N. :Huhu: |
Da ich bisher hier noch keine Antwort auf die Frage bekommen habe, inwieweit Gemeinden überhaupt eine "Streupflicht" oder "Räumpflicht" haben und inwieweit diese u.U. einklagbar ist, habe ich mal eben Tante Google befragt.
Hier in Bayern gibt es sowas nicht, zumindest nicht für öffentliche Straßen bzw. öffentliche Wege sondern allenfalls für Gehwege neben Privatgrundstücken, für die wie anderswo der Besitzer eine Streu- und Räumpflicht hat. Zitat:
Damit dürfte auch die Fragestellung des TE hinreichend beantwortet sein (zumindest für Unfälle in Bayern. In anderen Bundesländern können evt. auch andere Rechtsnormen formuliert sein. |
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ich sehe hier niemanden gesehen der geschrieben hat daß er noch keine Fehler gemacht hat. Nur suche ich persönlich in einem solchen Fall den Fehler lieber bei mir. Wenn ich so fahre daß ich so überrascht bin daß ich mich auf die Fresse liegt das schon auch in meiner Verantwortung. Kollidiere ich mit dem Fahrzeug habe ich immerhin mein Fahrzeug so weit unter Kontrolle daß ich schon mal nicht gestürzt bin. |
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Aber ich habe tatsächlich eine kleine Frage: Erklär mir das Wesen des Weibes...!;) :Cheese: Zitat:
Aber zu erwarten, dass in dem sehr kurzen Moment vor dem Unfall man lieber IN das Auto fahren soll anstatt zu bremsen, ist vor dem Monitor wohlfeil, im realen Leben aber kaum. :Huhu: |
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Die Katze beisst sich eben gerne in den Schwanz.:Lachen2: |
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"Für den Mann ist jede Frau ein Rätsel, dessen Lösung er bei der nächsten sucht." (Jeanne Moreau) Gruß N. :Huhu: |
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