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-   -   Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=44826)

icke 04.09.2018 15:07

Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
 
Hallo allerseits,


eventuell kann mir ja jemand erklären warum ich Disqualifiziert wurde.


Etwa 300 Meter nach dem Schwimmstart verursachte mein Neo bei mir Atemprobleme kurz danach zog ich ihn im Wasser aus und legte Ihn einer Streckenpostin auf das SUP diese merte sich meine Nummer, die auf dem Arm stand, und gab ihn beim Veranstalter ab.


Am Ausgang der Wechselzone hing er dann nach dem Wettkampf über dem Absperrgitter, ich nahm ihn und packte ihn ein.


Im Protokoll stehe ich als DSQ am Ende der Liste.


Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt.


Ich hatte vier Möglichkeiten:
1 - An Sauerstoffmangel zugrunde gehen.....:(
2 - Ausziehen und abgeben wie getan
3 - Ausziehen und im Wasser liegen lassen -- DSQ wegen Littering :(

4 - Ausziehen und Hinterherziehen --DSQ wegen Neoausziehen vor der Wechselzone :(


An sich ist mir egal, ich hab meine Zeiten und auf den 156 Platz kann ich auch verzichten aber warum gleich DSQ?

jannjazz 04.09.2018 15:16

Wie sollte denn die Regel Deiner Meinung nach lauten?

Jeder Teilnehmer darf den Neo ausziehen, wann und wie er will?
Wenn der Teilnehmer den Neo ausgezogen hat, kann er ihn ruhig einem Helfer oder Kampfrichter seiner Wahl zur weiteren Verwendung übergeben?
Wenn der Teilnehmer den Neo schon im Wasser auszieht und dabei andere Teilnehmer behindert macht das nix?

Ich denke das beantwortet Deine Frage: die Karis haben gar keine andere Wahl.

FlyLive 04.09.2018 15:17

Aus welchem Grund Du ein DSQ bekommen hast, ist zweitrangig.
Es scheint aber, Du und dein Neo hätten nicht gemeinsam starten dürfen. Es war letztlich nicht kompatibel.

Im Ernst, wenn jeder seine Klamotten bei den Helfern abgeben würde, hätten die eine Menge zu tun und der Sportler immer ne Menge Helfer.

Körbel 04.09.2018 15:23

Zitat:

Zitat von icke (Beitrag 1403561)
Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt.

Das sagst du.

Das Regelwerk sieht das ganz anders.

Mirko 04.09.2018 15:26

Fremde Hilfe ist halt komplett verboten. Das ein Kari noch jedes Mal abwägen muss, ob das nun einen Vorteil gebracht hat oder nicht ist wohl nicht zumutbar.

Außerdem genau genommen hat es dir ja geholfen. Hättest du sie nicht gehabt hättest du de Neo ja mit dir rumschleppen müssen und wärst langsamer gewesen. Hätte es nicht gereicht nur den Reissverschluss zu öffnen und mit offenem Neo zu schwimmen?

Ich glaube niemand hätte sich beschwert, wenn alle Karis da zufällig in die andere Richtung geschaut hätten und du kein DSQ bekommen hättest.
Auf der anderen Seite kannst du froh sein das du nicht direkt aus dem Rennen genommen wurdest.
Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv :Cheese:

Foxi 04.09.2018 15:29

Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die > Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...

Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.

Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.

Mirko 04.09.2018 15:34

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1403571)
Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...

Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein.

Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein.

Ich denke das das DSQ wegen der Berührung des SUB zustande kam. Festhalten an einem Boot gilt eben schon als Hilfe. Oder das Ablegen des Neos auf dem SUB. Hätte er das Teil selbst noch in die Wechselzone getragen wäre wohl nix passiert. So lange keine Neo-Pflicht besteht kann wohl wirklich jeder den Neo ausziehen wann er will. Die meisten machen das ja auch nicht in der Wechselzone sondern beginnen schon damit direkt nach Schwimmausstieg. Würde mich wundern wenn irgendwo stehen würde das man den neo nicht schon im Wasser ausziehen darf.

longtrousers 04.09.2018 15:37

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403570)
Fremde Hilfe ist halt komplett verboten.

Was heisst fremde Hilfe? Die Dame auf dem SUB kann man doch der Organisation zuordnen. Ich bekam in Hawaii einen Ersatzschlauch von der Organisation, nachdem ein Polizist die angerufen hatten. Was ist da der Unterschied mit dem abgelegten Neo? Die Dame auf dem SUB wird wohl kaum geholfen haben den Neo auszuziehen, sowie die Orga in Hawaii mich nicht geholfen hat mit dem Schlaucheinbau.

Auch sieht man auf IM Strecken (z. B in St. Pölten) Fahrradreparaturangebote. Auch das scheint keine verbotene Hilfe

jannjazz 04.09.2018 15:38

34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.

Nobodyknows 04.09.2018 15:39

Zitat:

Zitat von icke (Beitrag 1403561)

Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen...

Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)

7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten
, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten
insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter
hierfür eingesetzte Personen. Zudem können Ausnahmen zu dieser Regelung bei
Mannschaftswettbewerben und Ligawettkämpfen gelten. Diese sind an entsprechender
Stelle oder in der LigO zu finden.

Gruß
N. :Huhu:

Mirko 04.09.2018 15:46

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403573)
Würde mich wundern wenn irgendwo stehen würde das man den neo nicht schon im Wasser ausziehen darf.

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1403576)
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.

Uhhhh peinlich... irgendwann sollte ich die Sportordnung doch mal lesen oder wenn ich sie schon nicht lese wenigstens nicht blöd rum schwätzen :o

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1403578)
Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)

7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten

Immerhin der Verdacht war richtig ...

Foxi 04.09.2018 15:49

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1403576)
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.

So sehr ich deine Kompetenz und Erfahrung schätze, aber die von dir zitierte Regel greift nur für das Verhalten in der Wechselzone bzw. im Umkleidebereich. Und betrifft m.E. auch nur das Halb- bzw. Ganz-Ausziehen des Neos auf dem Weg dorthin. Oder?

Hafu 04.09.2018 15:51

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403570)
...Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv :Cheese:

Laut §35.2 ist Festhalten an geeigneten Gegenständen während des Schwimmens ausdrücklich erlaubt.

Zitat:

Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des
Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er darf sich keinen Vorteil
verschaffen.
Wenn dein Kumpel also nur erschöpft war oder/ und mal durchatmen musste, dann war die Disqualifikation nicht von der Sportordnung gedeckt. Natürlich darf das Boot dann nicht aktiv mit Motor oder Rudern angetrieben sein

Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen Notfall handelte, so dass er mehr Hilfe als nur das Festhalten an einem Boot/SUP oder einer Boje in Anspruch genommen hat. Wenn das Rettungspersonal oder ein Kampfrichter aktiv Hilfe geleistet also bei einem echten Notfall hat, dann darf ein Teilnehmer seinen Wettkampf nicht mehr fortsetzen.

JENS-KLEVE 04.09.2018 16:01

Die Frau mit dem Board war nicht Ehefrau vom Teilnehmer, sondern eine Helferin des Veranstalter Teams. Sie hätte jedem bei bei einem Problem geholfen und schneller war er auch nicht dadurch.
Der Wettkampf darf unterbrochen werden, wenn man anschließend wieder an der gleichen Stelle fortsetzt.

Ich tippe auf einen Kommunikationsfehler.


„Ich hab hier einen Nero was soll ich mit dem machen?“

Was war los, wo kommt der her?

„Da war so ein Typ voll im Arsch, der hat sich bei mir eben festgehalten, Teil ausgezogen und dann hab ich den an Land gebracht. Der hat sein Rennen dann aber doch noch weitergemacht.“

jannjazz 04.09.2018 16:09

Sportsfreunde, solltet Ihr der Meinung sein es gäbe redaktionelle Fehler in der Sportordnung wendet Euch bitte an die geeignete Stelle, inhaltlich dürfte die Sache doch wohl klar sein, oder? Die Wettkampfstrecke ist nicht die Umkleidekabine.

JENS-KLEVE 04.09.2018 16:18

Es kommt immer mal vor, dass ein Athlet nach dem Start Panik bekommt oder Beklemmungen hat, zurückschwimmt, Neo auszieht und doch nochmal von vorn beginnt. Das gab meines Wissens noch nie eine Disqualifikation.

Die Regel, die du zitierst resultiert daher, dass manche Athleten gerne ihren neo auf dem Weg vom Wasser zum Fahrrad ganz ausziehen würden um besser rennen zu können, dabei aber zwangsläufig anderen kurz im Weg stehen würden. Daher darf man den nur bis zur Hüfte ausziehen. In diesem konkreten Fall ist die Lage eine ganz andere, er wollte nämlich ohne neo schwimmen, und das darf man.

deirflu 04.09.2018 16:24

Einfach mal beim KARI Nachfragen was der Grund war, der sollte das dann schon wissen wieso er ein DSQ ausgesprochen hat. Kontakt sollte der Veranstalter herstellen können.

Bringen wird es aber nichts mehr da die Einspruchsfrist 30min nach Aushang der Ergebnisse vorbei ist.

Generell ist es ein Rat die ausgehängten Listen so schnell wie möglich zu kontrollieren, Fehler passieren und können dann noch am einfachsten korrigiert werden.

Matthias75 04.09.2018 16:24

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1403588)
Die Frau mit dem Board war nicht Ehefrau vom Teilnehmer, sondern eine Helferin des Veranstalter Teams. Sie hätte jedem bei bei einem Problem geholfen und schneller war er auch nicht dadurch.
Der Wettkampf darf unterbrochen werden, wenn man anschließend wieder an der gleichen Stelle fortsetzt.

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1403578)
Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)

7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten
insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter
hierfür eingesetzte Personen
.

Der Streckenposten hatte nicht die Aufgabe, den Teilnehmern zu helfen. Anders als z.B. Ein vom Veranstalter eingesetzter Radservice oder Helfer in der Wechselzone. Aufgabe des Streckenpostens war nur die Richtung anzuzeigen und bei Notfällen Hilfe zu leisten. Die Inanspruchnahme seiner Hilfe ist also, unabhängig davon, ob ein Vorteil entsteht, nicht erlaubt.

M.

jannjazz 04.09.2018 16:26

Man darf ohne Neo schwimmen, wenn man sich aber für den Neo entscheidet darf man ihn nur regulär ausziehen.

JENS-KLEVE 04.09.2018 16:39

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1403593)
Der Streckenposten hatte nicht die Aufgabe, den Teilnehmern zu helfen. Anders als z.B. Ein vom Veranstalter eingesetzter Radservice oder Helfer in der Wechselzone. Aufgabe des Streckenpostens war nur die Richtung anzuzeigen und bei Notfällen Hilfe zu leisten. Die Inanspruchnahme seiner Hilfe ist also, unabhängig davon, ob ein Vorteil entsteht, nicht erlaubt.

M.

Wenn du in T2 deinen Radschuh verlierst, bekommst du ihn auch vom Helfer gebracht, obwohl er nicht dafür eingeteilt wurde. In T1 hält dir auch gerne mal ein Helfer das Rad bei Problemen fest usw. - Helfer dürfen durchaus helfen, weil sie für alle gleich da sind. Und das tun sie auch auf jedem Dorftriathlon den ich kenne. Ich selber auch.

Franco13 04.09.2018 16:50

Ich denke auch eher 7.10 ist für das DSQ verantwortlich:

7.10 Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb von Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt.

Der Neo wurde beim Schwimmen ausgezogen und zurückgelassen, d.h. er wurde entsorgt.

Nobodyknows 04.09.2018 16:55

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1403597)
Wenn du in T2 deinen Radschuh verlierst, bekommst du ihn auch vom Helfer gebracht, obwohl er nicht dafür eingeteilt wurde. In T1 hält dir auch gerne mal ein Helfer das Rad bei Problemen fest usw. - Helfer dürfen durchaus helfen, weil sie für alle gleich da sind. Und das tun sie auch auf jedem Dorftriathlon den ich kenne. Ich selber auch.

Wo kein Kläger, da kein Richter oder kein Kampfrichter in der Nähe.
Und das Bedürfnis zu helfen ist (hoffentlich) in uns allen drin.

Aber da Kampfrichter eine knappes Gut sind und die Regeln eindeutig, bin ich dagegen Grauzonen zu schaffen und anzufangen Regeln zu interpretieren. Das schafft nur vermeidbare Diskussionen mit Kampfrichtern (die mir auch nicht immer symphatisch sind). Aber ohne die Karis: Kein Wettkampf.

Und wenn Du dich als Kari -nachdem du Sonntags um 4:30 Uhr für andere aufgestanden bist- noch darauf einstellen musst darüber zu diskutieren ob (siehe oben) das hinterhertragen von verlorenen Schuhen eine unerlaubte Hilfe darstellt oder nicht...dann hast Du vielleicht irgendwann keinen Bock mehr auf den Job.

Gruß
N. :Huhu:

Stefan 04.09.2018 17:13

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1403598)
Ich denke auch eher 7.10 ist für das DSQ verantwortlich:

7.10 Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb von Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt.

Der Neo wurde beim Schwimmen ausgezogen und zurückgelassen, d.h. er wurde entsorgt.

Wenn ich etwas einem Helfer/Kampfrichter/Zuschauer übergebe, dann mag es nicht den Regeln entsprechen, aber eine Entsorgung ist es nicht.

Franco13 04.09.2018 17:24

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1403602)
Wenn ich etwas einem Helfer/Kampfrichter/Zuschauer übergebe, dann mag es nicht den Regeln entsprechen, aber eine Entsorgung ist es nicht.

Duden: Entsorgung = Beseitigung unerwünschter Dinge

Der Neo wurde vom Athleten nicht wieder mit in die Wechselzone gebracht, d.h. er hat ihn unterwegs entsorgt. Dabei ist es egal, ob der Neo im Wasser zurückgelassen oder jemanden übergeben wird.

Stefan 04.09.2018 17:38

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1403604)
Duden: Entsorgung = Beseitigung unerwünschter Dinge

Das der Duden es so definiert bedeutet nicht, dass jedes Regelwerk die Definition 1:1 übernimmt.

Ausserdem stellt sich dann die Frage, ob für den Threadstarter der Neo "unerwünscht" war und er ihn "beseitigen" wollte.

hazelman 04.09.2018 17:48

Gelöscht, weil Dopplung.

mayokleckz 04.09.2018 17:51

Zitat:

Zitat von icke (Beitrag 1403561)
Hallo allerseits,


eventuell kann mir ja jemand erklären warum ich Disqualifiziert wurde.


Etwa 300 Meter nach dem Schwimmstart verursachte mein Neo bei mir Atemprobleme kurz danach zog ich ihn im Wasser aus und legte Ihn einer Streckenpostin auf das SUP diese merte sich meine Nummer, die auf dem Arm stand, und gab ihn beim Veranstalter ab.


Am Ausgang der Wechselzone hing er dann nach dem Wettkampf über dem Absperrgitter, ich nahm ihn und packte ihn ein.


Im Protokoll stehe ich als DSQ am Ende der Liste.


Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt.


Ich hatte vier Möglichkeiten:
1 - An Sauerstoffmangel zugrunde gehen.....:(
2 - Ausziehen und abgeben wie getan
3 - Ausziehen und im Wasser liegen lassen -- DSQ wegen Littering :(

4 - Ausziehen und Hinterherziehen --DSQ wegen Neoausziehen vor der Wechselzone :(


An sich ist mir egal, ich hab meine Zeiten und auf den 156 Platz kann ich auch verzichten aber warum gleich DSQ?

Versuch den Kampfrichter zu erwischen, um den Grund zu erfahren. Alles andere ist Spekulation und du wirst nie wissen was war. Und falls du was erfährst haus hier rein, würde mich sehr interessieren.
Die Interpretation der doch so eindeutigen Regeln hier ist klasse :) Was man sich alles zurecht dichten kann :Lachanfall:
Chaos pur

Matthias75 04.09.2018 17:58

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1403597)
Wenn du in T2 deinen Radschuh verlierst, bekommst du ihn auch vom Helfer gebracht, obwohl er nicht dafür eingeteilt wurde. In T1 hält dir auch gerne mal ein Helfer das Rad bei Problemen fest usw. - Helfer dürfen durchaus helfen, weil sie für alle gleich da sind. Und das tun sie auch auf jedem Dorftriathlon den ich kenne. Ich selber auch.

Ich wollte lediglich auf die richtige Auslegung der von Nobody zitierten Textstelle hinweisen, die keine Vorteilsnahme voraussetzt und eine Abgrenzung gegenüber einem offiziellen Radservice darstellen. Schön, wenn gelegentlich auch ein Auge zugedrückt wird. Einen Anspruch darauf hab’ ich als Sportler aber nicht, das sollte ich mir klarmachen.

Wie wäre es denn z.B. Wenn der Sportler in T2 zu die hingeht und fragt, ob du ihm den Radschuh einsammeln kannst oder wenn beim Radfahren einer versucht, dem nächsten Streckenposten seine Windweste in die Hand zu drücken, weil es mittlerweile zu warm geworden ist?

Davon abgesehen, denke ich, dass man durchaus von einem Vorteil ausgehen kann, denn ohne das Ausziehen und Übergeben des Neos wäre der Wettkampf vermutlich beendet gewesen.

M

Körbel 04.09.2018 18:47

Schön.
So ein Streit um des Kaisers Bart!;)

Nobodyknows 04.09.2018 20:52

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1403622)
Schön.
So ein Streit um des Kaisers Bart!;)

Körbel, der Weise.
Mit der Gelassenheit eines Zen-Priester der über allem Irdischen steht, erklärt er mit Gleichnissen seinen Novizen die Welt des sportlichen Dreikampf und die der Gemüsekisten.

Gut dass wir dich haben. :Blumen:

Gruß
N. :Huhu:

Körbel 05.09.2018 02:27

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1403636)
Körbel, der Weise.

Gut dass wir dich haben. :Blumen:

Es kann nur Einen geben.:Cheese:

Pete4Tri 05.09.2018 08:26

Moin,
meiner Meinung nach ist die Disqualifikation nachvollziehbar.
Der Neo darf zwar ausgezogen werden (soweit kein anderer Teilnehmer dadurch behindert wird), aber nicht Jemandem übergeben werden (außer dieser "Service" wurde vorher durch den Veranstalter angeboten;)).
Es verhält sich dabei ja im Grunde genauso, wie auf der Radstrecke. Ziehe ich dort z.B. eine Wind-/Regenjacke aus und nehme diese dann nicht mit, sondern gebe sie Jemandem, dann ist dies auch "Annehmen von fremder Hilfe" und wird mit Disqualifikation geahndet.

Selbstverständlich gibt es immer noch einen Ermessensspielraum für die Kampfrichter.
Gerade wenn eine Aktion keinen Vorteil für den Teilnehmer bringt (hier ja sogar das Gegenteil... Ausziehen und Schwimmen ohne Neo wird einiges an Zeit gekostet haben) und auch keine "Top-Platzierung" betroffen ist.
Könnte mir vorstellen, dass bei entsprechender, rechtzeitiger Nachfrage beim Einsatzleiter, die Disqualifikation zurückgenommen worden wäre...

Viele Grüße,
Peter

icke 05.09.2018 08:46

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1403566)
Wie sollte denn die Regel Deiner Meinung nach lauten?
Jeder Teilnehmer darf den Neo ausziehen, wann und wie er will?
Wenn der Teilnehmer den Neo ausgezogen hat, kann er ihn ruhig einem Helfer oder Kampfrichter seiner Wahl zur weiteren Verwendung übergeben?

Dafür eine Regel, hmm das geschieht wohl nicht oft genug um eine Regel zu nötig zu machen.



Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1403566)
Wenn der Teilnehmer den Neo schon im Wasser auszieht und dabei andere Teilnehmer behindert macht das nix?

Ich denke das beantwortet Deine Frage: die Karis haben gar keine andere Wahl.

Ich habe niemand behindert, dieses Argument ist falsch bei dem Rest kann ich mitgehen.


Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403570)
Fremde Hilfe ist halt komplett verboten. Das ein Kari noch jedes Mal abwägen muss, ob das nun einen Vorteil gebracht hat oder nicht ist wohl nicht zumutbar.

Außerdem genau genommen hat es dir ja geholfen. Hättest du sie nicht gehabt hättest du de Neo ja mit dir rumschleppen müssen und wärst langsamer gewesen. Hätte es nicht gereicht nur den Reissverschluss zu öffnen und mit offenem Neo zu schwimmen?

Ja, hätte ich den Reißverschluss geöffnet wäre ich definitiv viel langsamer gewesen insofern war es ein Vorteil.



Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 1403570)
Ich glaube niemand hätte sich beschwert, wenn alle Karis da zufällig in die andere Richtung geschaut hätten und du kein DSQ bekommen hättest.
Auf der anderen Seite kannst du froh sein das du nicht direkt aus dem Rennen genommen wurdest. ... Also seh es positiv :Cheese:

Ich seh es ja positiv, es ging mir persönlich um meine Leistung und ich konnte bis zum Ende machen und den ansonsten sehr schönen Wettkampf geniessen.

Sam1 05.09.2018 10:50

Hi
also denke das es bei dir nicht grad um die ersten Plätze ging, daher würde ich mir da keine Gedanken mehr machen wieso DSQ. hast ja deine Zeit und dafür macht man das ja mehr oder weniger.

Interessant ist wie weit hier die Meinungen auseinander gehen was man darf und was nicht.
Muss sagen meine Tria Erfahrung sich auf 5 WK beruht, schau mir immer mal die Ausschreibungen an lese die quer um wenigstens ein bisschen zu wissen wie die Regeln sind.

Hab auch schon mal in irgendeinem Regelwerk gelesen das man an einem Boot Sup mal verschnaufen darf.

LidlRacer 05.09.2018 11:20

Ich finde die Disqualifikation bei Kenntnis der Umstände, die der Kampfrichter vermutlich nicht hatte, völlig absurd.
Ähnlich absurd finde ich in diesem Zusammenhang zpitzfindige Regelauslegungsversuche, da es für so einen Einzelfall natürlich keine Regel gibt und geben kann.

Nebenbei:
Bin ich der Einzige, der nicht weiß, was ein SUB ist?
Ein U-Boot wird's wohl nicht gewesen sein, oder? :Lachen2:

Sam1 05.09.2018 11:31

Sorry
hab es geändert
SUP Stand Up Paddle Boards

floehaner 05.09.2018 11:53

Find die Regel-Interpretationsvarianten sehr gut. Es sorgt wenigstens dafür, und wenn es erst mal nur paar Leute sind, mal wieder unser extrem umfangreiches Regelwerk zu lesen.

Grundsätzlich ist es aus Umweltgründen außerhalb von Verpflegungsbereichen verboten, dauerhaft, oder vorübergehende nicht benötigte Gegenstände los zu werden. Da es beim Schwimmen keine Verpflegung gibt, muss ich alles was ich mit ins Wasser nehme, auch wieder mit raus nehmen.

Kleiner Regeltipp an alle, die zukünftig den Neo im Wasser ausziehen wollen: Kompressionsstulpen, die unter dem Neo erlaubt waren, wären ohne Neo verboten. Diese müsste man parallel mit ausziehen und auch mit an Land nehmen. :Cheese:

Microsash 05.09.2018 13:17

https://www.dtu-info.de/a/dateien/re...8_V_1_2_sw.pdf

18.2 Durch Hilfenahme ( Neo abnehmen) wäre der WK sofort beendet. Sehe ich recht wenig Diskusionsbedarf.

jannjazz 05.09.2018 13:43

Zitat:

Zitat von jannjazz (Beitrag 1403576)
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.

Ich verstehe nicht, wieso es hier noch Fragen gibt. Wenn mabn es erlaubte hieße das, dass auch der Führende es darf. Und der behindert dann alle anderen. dsq völlig zu Recht, ausser, wenn man einen Sportler ganz hinten mit viel gutem Willen den Tag nicht verderben möchte.

gaehnforscher 05.09.2018 13:45

Zitat:

Zitat von floehaner (Beitrag 1403774)
Find die Regel-Interpretationsvarianten sehr gut. Es sorgt wenigstens dafür, und wenn es erst mal nur paar Leute sind, mal wieder unser extrem umfangreiches Regelwerk zu lesen.

Grundsätzlich ist es aus Umweltgründen außerhalb von Verpflegungsbereichen verboten, dauerhaft, oder vorübergehende nicht benötigte Gegenstände los zu werden. Da es beim Schwimmen keine Verpflegung gibt, muss ich alles was ich mit ins Wasser nehme, auch wieder mit raus nehmen.

Kleiner Regeltipp an alle, die zukünftig den Neo im Wasser ausziehen wollen: Kompressionsstulpen, die unter dem Neo erlaubt waren, wären ohne Neo verboten. Diese müsste man parallel mit ausziehen und auch mit an Land nehmen. :Cheese:

Das hab ich auch schon vermutet. Icke rennt ja eigentlich nie ohne seine leuchtenden CEPs rum ;)


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