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Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
Hallo allerseits,
eventuell kann mir ja jemand erklären warum ich Disqualifiziert wurde. Etwa 300 Meter nach dem Schwimmstart verursachte mein Neo bei mir Atemprobleme kurz danach zog ich ihn im Wasser aus und legte Ihn einer Streckenpostin auf das SUP diese merte sich meine Nummer, die auf dem Arm stand, und gab ihn beim Veranstalter ab. Am Ausgang der Wechselzone hing er dann nach dem Wettkampf über dem Absperrgitter, ich nahm ihn und packte ihn ein. Im Protokoll stehe ich als DSQ am Ende der Liste. Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen aber keinen Vorteil erzielt. Ich hatte vier Möglichkeiten: 1 - An Sauerstoffmangel zugrunde gehen.....:( 2 - Ausziehen und abgeben wie getan 3 - Ausziehen und im Wasser liegen lassen -- DSQ wegen Littering :( 4 - Ausziehen und Hinterherziehen --DSQ wegen Neoausziehen vor der Wechselzone :( An sich ist mir egal, ich hab meine Zeiten und auf den 156 Platz kann ich auch verzichten aber warum gleich DSQ? |
Wie sollte denn die Regel Deiner Meinung nach lauten?
Jeder Teilnehmer darf den Neo ausziehen, wann und wie er will? Wenn der Teilnehmer den Neo ausgezogen hat, kann er ihn ruhig einem Helfer oder Kampfrichter seiner Wahl zur weiteren Verwendung übergeben? Wenn der Teilnehmer den Neo schon im Wasser auszieht und dabei andere Teilnehmer behindert macht das nix? Ich denke das beantwortet Deine Frage: die Karis haben gar keine andere Wahl. |
Aus welchem Grund Du ein DSQ bekommen hast, ist zweitrangig.
Es scheint aber, Du und dein Neo hätten nicht gemeinsam starten dürfen. Es war letztlich nicht kompatibel. Im Ernst, wenn jeder seine Klamotten bei den Helfern abgeben würde, hätten die eine Menge zu tun und der Sportler immer ne Menge Helfer. |
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Das Regelwerk sieht das ganz anders. |
Fremde Hilfe ist halt komplett verboten. Das ein Kari noch jedes Mal abwägen muss, ob das nun einen Vorteil gebracht hat oder nicht ist wohl nicht zumutbar.
Außerdem genau genommen hat es dir ja geholfen. Hättest du sie nicht gehabt hättest du de Neo ja mit dir rumschleppen müssen und wärst langsamer gewesen. Hätte es nicht gereicht nur den Reissverschluss zu öffnen und mit offenem Neo zu schwimmen? Ich glaube niemand hätte sich beschwert, wenn alle Karis da zufällig in die andere Richtung geschaut hätten und du kein DSQ bekommen hättest. Auf der anderen Seite kannst du froh sein das du nicht direkt aus dem Rennen genommen wurdest. Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv :Cheese: |
Inhaltlich vermag ich ein wenig nachzuvollziehen, dass es zu einer DSQ kam. Formal dagegen nicht. Ich hab mir die > Sportordnung 2018 nochmal durchgelesen und konnte keine Regel finden, die explizit besagt, dass der Athlet nach dem Schwimmstart den Neoprenanzug erst am Ende der Schwimmstrecke ausziehen darf. Auch der Sanktionskatalog gibt in der Rubrik "Schwimmen" nichts Derartiges her...
Klar, er darf dabei niemanden behindern (-> DSQ). Aber tut er das, wenn er seinen Neo auszieht? So ganz leuchtet mir das nicht ein. Wenn ich dagegen daran denke, dass kurzlich bei einem BuLi-Rennen eine Athletin mit einem offenen Lenkerrohr den Rad-CheckIn problemlos überstanden hat und dann - nachdem der KaRi davon erfahren hatte - problemlos starten durfte, dann krieg ich das nicht überein. |
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Auch sieht man auf IM Strecken (z. B in St. Pölten) Fahrradreparaturangebote. Auch das scheint keine verbotene Hilfe |
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden. |
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7.7 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen. Zudem können Ausnahmen zu dieser Regelung bei Mannschaftswettbewerben und Ligawettkämpfen gelten. Diese sind an entsprechender Stelle oder in der LigO zu finden. Gruß N. :Huhu: |
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Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen Notfall handelte, so dass er mehr Hilfe als nur das Festhalten an einem Boot/SUP oder einer Boje in Anspruch genommen hat. Wenn das Rettungspersonal oder ein Kampfrichter aktiv Hilfe geleistet also bei einem echten Notfall hat, dann darf ein Teilnehmer seinen Wettkampf nicht mehr fortsetzen. |
Die Frau mit dem Board war nicht Ehefrau vom Teilnehmer, sondern eine Helferin des Veranstalter Teams. Sie hätte jedem bei bei einem Problem geholfen und schneller war er auch nicht dadurch.
Der Wettkampf darf unterbrochen werden, wenn man anschließend wieder an der gleichen Stelle fortsetzt. Ich tippe auf einen Kommunikationsfehler. „Ich hab hier einen Nero was soll ich mit dem machen?“ Was war los, wo kommt der her? „Da war so ein Typ voll im Arsch, der hat sich bei mir eben festgehalten, Teil ausgezogen und dann hab ich den an Land gebracht. Der hat sein Rennen dann aber doch noch weitergemacht.“ |
Sportsfreunde, solltet Ihr der Meinung sein es gäbe redaktionelle Fehler in der Sportordnung wendet Euch bitte an die geeignete Stelle, inhaltlich dürfte die Sache doch wohl klar sein, oder? Die Wettkampfstrecke ist nicht die Umkleidekabine.
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Es kommt immer mal vor, dass ein Athlet nach dem Start Panik bekommt oder Beklemmungen hat, zurückschwimmt, Neo auszieht und doch nochmal von vorn beginnt. Das gab meines Wissens noch nie eine Disqualifikation.
Die Regel, die du zitierst resultiert daher, dass manche Athleten gerne ihren neo auf dem Weg vom Wasser zum Fahrrad ganz ausziehen würden um besser rennen zu können, dabei aber zwangsläufig anderen kurz im Weg stehen würden. Daher darf man den nur bis zur Hüfte ausziehen. In diesem konkreten Fall ist die Lage eine ganz andere, er wollte nämlich ohne neo schwimmen, und das darf man. |
Einfach mal beim KARI Nachfragen was der Grund war, der sollte das dann schon wissen wieso er ein DSQ ausgesprochen hat. Kontakt sollte der Veranstalter herstellen können.
Bringen wird es aber nichts mehr da die Einspruchsfrist 30min nach Aushang der Ergebnisse vorbei ist. Generell ist es ein Rat die ausgehängten Listen so schnell wie möglich zu kontrollieren, Fehler passieren und können dann noch am einfachsten korrigiert werden. |
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M. |
Man darf ohne Neo schwimmen, wenn man sich aber für den Neo entscheidet darf man ihn nur regulär ausziehen.
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Ich denke auch eher 7.10 ist für das DSQ verantwortlich:
7.10 Das Entsorgen von Gegenständen außerhalb von Verpflegungs- oder Wegwerfzonen ist untersagt. Der Neo wurde beim Schwimmen ausgezogen und zurückgelassen, d.h. er wurde entsorgt. |
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Und das Bedürfnis zu helfen ist (hoffentlich) in uns allen drin. Aber da Kampfrichter eine knappes Gut sind und die Regeln eindeutig, bin ich dagegen Grauzonen zu schaffen und anzufangen Regeln zu interpretieren. Das schafft nur vermeidbare Diskussionen mit Kampfrichtern (die mir auch nicht immer symphatisch sind). Aber ohne die Karis: Kein Wettkampf. Und wenn Du dich als Kari -nachdem du Sonntags um 4:30 Uhr für andere aufgestanden bist- noch darauf einstellen musst darüber zu diskutieren ob (siehe oben) das hinterhertragen von verlorenen Schuhen eine unerlaubte Hilfe darstellt oder nicht...dann hast Du vielleicht irgendwann keinen Bock mehr auf den Job. Gruß N. :Huhu: |
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Der Neo wurde vom Athleten nicht wieder mit in die Wechselzone gebracht, d.h. er hat ihn unterwegs entsorgt. Dabei ist es egal, ob der Neo im Wasser zurückgelassen oder jemanden übergeben wird. |
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Ausserdem stellt sich dann die Frage, ob für den Threadstarter der Neo "unerwünscht" war und er ihn "beseitigen" wollte. |
Gelöscht, weil Dopplung.
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Die Interpretation der doch so eindeutigen Regeln hier ist klasse :) Was man sich alles zurecht dichten kann :Lachanfall: Chaos pur |
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Wie wäre es denn z.B. Wenn der Sportler in T2 zu die hingeht und fragt, ob du ihm den Radschuh einsammeln kannst oder wenn beim Radfahren einer versucht, dem nächsten Streckenposten seine Windweste in die Hand zu drücken, weil es mittlerweile zu warm geworden ist? Davon abgesehen, denke ich, dass man durchaus von einem Vorteil ausgehen kann, denn ohne das Ausziehen und Übergeben des Neos wäre der Wettkampf vermutlich beendet gewesen. M |
Schön.
So ein Streit um des Kaisers Bart!;) |
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Mit der Gelassenheit eines Zen-Priester der über allem Irdischen steht, erklärt er mit Gleichnissen seinen Novizen die Welt des sportlichen Dreikampf und die der Gemüsekisten. Gut dass wir dich haben. :Blumen: Gruß N. :Huhu: |
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Moin,
meiner Meinung nach ist die Disqualifikation nachvollziehbar. Der Neo darf zwar ausgezogen werden (soweit kein anderer Teilnehmer dadurch behindert wird), aber nicht Jemandem übergeben werden (außer dieser "Service" wurde vorher durch den Veranstalter angeboten;)). Es verhält sich dabei ja im Grunde genauso, wie auf der Radstrecke. Ziehe ich dort z.B. eine Wind-/Regenjacke aus und nehme diese dann nicht mit, sondern gebe sie Jemandem, dann ist dies auch "Annehmen von fremder Hilfe" und wird mit Disqualifikation geahndet. Selbstverständlich gibt es immer noch einen Ermessensspielraum für die Kampfrichter. Gerade wenn eine Aktion keinen Vorteil für den Teilnehmer bringt (hier ja sogar das Gegenteil... Ausziehen und Schwimmen ohne Neo wird einiges an Zeit gekostet haben) und auch keine "Top-Platzierung" betroffen ist. Könnte mir vorstellen, dass bei entsprechender, rechtzeitiger Nachfrage beim Einsatzleiter, die Disqualifikation zurückgenommen worden wäre... Viele Grüße, Peter |
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Hi
also denke das es bei dir nicht grad um die ersten Plätze ging, daher würde ich mir da keine Gedanken mehr machen wieso DSQ. hast ja deine Zeit und dafür macht man das ja mehr oder weniger. Interessant ist wie weit hier die Meinungen auseinander gehen was man darf und was nicht. Muss sagen meine Tria Erfahrung sich auf 5 WK beruht, schau mir immer mal die Ausschreibungen an lese die quer um wenigstens ein bisschen zu wissen wie die Regeln sind. Hab auch schon mal in irgendeinem Regelwerk gelesen das man an einem Boot Sup mal verschnaufen darf. |
Ich finde die Disqualifikation bei Kenntnis der Umstände, die der Kampfrichter vermutlich nicht hatte, völlig absurd.
Ähnlich absurd finde ich in diesem Zusammenhang zpitzfindige Regelauslegungsversuche, da es für so einen Einzelfall natürlich keine Regel gibt und geben kann. Nebenbei: Bin ich der Einzige, der nicht weiß, was ein SUB ist? Ein U-Boot wird's wohl nicht gewesen sein, oder? :Lachen2: |
Sorry
hab es geändert SUP Stand Up Paddle Boards |
Find die Regel-Interpretationsvarianten sehr gut. Es sorgt wenigstens dafür, und wenn es erst mal nur paar Leute sind, mal wieder unser extrem umfangreiches Regelwerk zu lesen.
Grundsätzlich ist es aus Umweltgründen außerhalb von Verpflegungsbereichen verboten, dauerhaft, oder vorübergehende nicht benötigte Gegenstände los zu werden. Da es beim Schwimmen keine Verpflegung gibt, muss ich alles was ich mit ins Wasser nehme, auch wieder mit raus nehmen. Kleiner Regeltipp an alle, die zukünftig den Neo im Wasser ausziehen wollen: Kompressionsstulpen, die unter dem Neo erlaubt waren, wären ohne Neo verboten. Diese müsste man parallel mit ausziehen und auch mit an Land nehmen. :Cheese: |
https://www.dtu-info.de/a/dateien/re...8_V_1_2_sw.pdf
18.2 Durch Hilfenahme ( Neo abnehmen) wäre der WK sofort beendet. Sehe ich recht wenig Diskusionsbedarf. |
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