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DSGVO – ab dem*25.5.2018
Hallo zusammen,
wie geht ihr auf euren Blogs und Websites mit der DSVGO um ? Stand jetzt bedeutet das ja quasi das Ende aller Blogs und Websites von Veranstaltungen :confused: :( Der Betreiber des Forum bei dem ich zuerst registriert war hat Konsequenzen gezogen und schließt die Seite demnächst :( @Arne Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ? Hier mal ein paar Links zu dem leidigen Thema: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/ https://dsgvo-gesetz.de/ Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht Fragende Grüße Andy |
Demnach ist also quasi schon das reine Fotografieren von Personen nicht erlaubt, auch wenn das Bild nirgends veröffentlicht wird?
Das würde ja quasi bedeuten, dass auch Urlaubsfotos im Grunde nichtmehr gemacht werden dürfen. Gerade wenn man Sehenswürdigkeiten in Städten fotografiert hat man meist zwangsläufig auch andere Personen mit auf dem Bild. :confused: |
Wer soll das kontrollieren, wenn man Fotos nicht hochlädt oder provokant zielend Leute ablichtet, die man nicht kennt ?
Ich glaube, das gibt wieder nur Durcheinander und am Ende ändert sich nichts. |
Die Rechtssprechung dahin gehend ist so, dass wenn ich zum Beispiel als Zuschauer zu einem Fussballspiel gehe, ich damit rechnen muss, dass ggf. Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden. Ich trete dahn gehend also mein Recht am Bild quasi ab. Was nicht erlaubt ist: Fotos von Zuschauern, bei denen einzelne Personen herangezoomt werden und damit sozusagen der Kontext "Publikum" verloren geht. Und was auch nicht erlaubt ist: "anzügliche Bilder" zu veröffentlichen (also, wenn z.B. bei einem Zweikampf ein Trikot zerissen wird und die Damen plötzlich "oben ohne" da stehen).
Habe mich die Tage ziemlich mit dem Zeug auseinander gesetzt, was das Vereinswesen angeht. Info stammt aus dem folgenden Buch. |
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Viele Grüße Andy |
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Weiterhin geht es ja bei diesem Monstrum DSGVO nicht nur um Bilder - wenn man sich mal die Vorrausetzungen für konforme Webauftritte durchliest ist es kein Wunder dass kaum einer noch versteht was erlaubt ist und was nicht. Viele Grüße Andy |
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Damit hast Du ohne Zustimmung der Person Daten zu ihr gesammelt. Muss man nicht verstehen, da ist man mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen. |
Danke
für den Hinweis.
Da sind ja auch Sport Vereine (besonders) betroffen. Oh Mann, des gibt viel Arbeit :( Sind Sport-Seiten auf Facebook eigentlich save? Da müssten doch alle großen Tri-Veranstalter ihre Bilder löschen, oder deckt die "alte" Einverständnis Erklärung die DSGVO ab? Und ja, ich finde das sehr gut, wenn etwas zu spät, nach den ganzen Mist um FB und Co. VG |
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Aus dem Link oben:
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Matthias |
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Gruß N. :Huhu: |
Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt, weil es viele trotz der Hinweise auf die leichte Schulter nehmen. Viele Vereine und Firmenwebseitenbetreiber wissen ja noch nicht einmal, was jetzt wirklich ins Impressum muss. Wie ist es mit reinen Visitenkarten im Web, muss da jetzt ein Hinweis dazu, dass keine Daten von Webseitenbesuchern erhoben werden? Wo finde ich gute Quellen zu den rechtlich zukünftig minimal nötigen Impressumszusätzen für Vereine, Ärzte, Architekten und so weiter und so fort?
:Blumen: |
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es geht ja nicht erst bei fotos los, schon allein die nennung eines namens in einer berichterstattung geht nicht mehr, alles was eine person identifizierbar macht kann man nicht mehr veröffentlichen.......soang man nicht die genehmigung der person hat. ich weiss nicht, ob über den DOSB noch n mustervordruck für sportvereine kommt, ansonsten entwerf ich mir selbst was, was ich mir dann von eltern und sportlern unterschreiben lasse. |
Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.
Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen. Ich könnte jeden einzelnen verklagen der mich in seinem Smartphone abgespeichert und WhatsApp installiert hat. WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle? Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin. Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung. Also, keine Panik! ;) |
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Es gibt zwar Internetseiten von öffentlicher Seite zu dem Thema, aber ich würde mir wünschen, dass es eine Seite der Bundesregierung gibt, auf der das Thema (gut Verständlich) auf verschiedene Zielgruppen unterteilt(Privatperson, Sportverein, NGO, kleine Firmen.....) von A-Z, aber trotzdem halbwegs kurzt, besprochen wird. |
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"5. Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen. Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden." |
Österreich änderte das DSGVO in einem eigenen Landesgesetz ab, obwohl das DSGVO EU-weite Geltung zukommt. Das gibt für die Zukunft sicher noch Klagen bis hin zu europäischen Gerichten.
Oesterreich-verwaessert-europaeischen-Datenschutz |
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Mit der heutigen Gesichtserkennung ist es ein leichtes, alle öffentlich zugänglichen Fotos mit erkennbaren Gesichtern im Internet zuzuordnen und es kann durchaus sein, dass Menschen aus welchen Gründen auch immer einen Internetanwalt beauftragen, um alle Fotos, auf denen sie abgebildet, zu löschen bzw. ihre Person unkenntlich zu machen. Und sobald ein Anwalt tätig wird (Abmahnung), werden die Kosten in Rechnung gestellt. Internetanwälte könnten damit werben, für die Löschung der persönlichen Daten ihrer Klienten im Internet zu sorgen und Aufträge über das Internet dazu erhalten, als ihr Geschäftsmodell. |
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Das braucht es erst wenn sich jemand mit Hoffnung auf Erfolg gegen eine Abmahnung wehrt. |
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Gegen die Abmahnung anzugehen kann richtig Geld kosten und sollte nur nach Erstberatung bei einem fachlich wirklich passendem Anwalt erfolgen. Denn sich im Recht fühlen, Recht (nach den Gesetzen) haben und vor Gericht ohne richtig gutem eigenen Anwalt auch noch Recht bekommen ist ähnlich wie Lotto spielen. :Blumen: Thomas |
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Mit dem bisherigen Datenschutz kannte ich mich aus, da ich zusammen mit einem Freund und Informatiker vor Jahrzehnten eine elektronische Klientenverwaltung für Familienberatungsstellen als Open Source erstellte (elektronische Akte und Statistik), welche jetzt erneut auf dem behördlichen Datenschutz-Prüfstand steht, da wo sie angewendet wird. Da erhalte ich auf jeden Fall Rückmeldung, ob die Anwendung den neuen Bestimmungen genügt, wovon ich ausgehe, oder Änderungen erforderlich sein werden. https://www.ebkus.org/ |
Für Endverbraucher gibt es ja staatlich gefördertes Informationsmaterial
https://netzpolitik.org/2018/max-sch...etzen-koennen/ Für die oben bereits genannten Vereine, NGOs, selbständige Einzelunternehmer, Ärzte etc etc etc allerdings bin ich noch nicht fündig geworden. Gut, bin tatsächlich selber auch erst am Ende der zweijahres Übergangsfrist mit diesem Medienrummel auf das Datum aufmerksam geworden... :( |
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Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu: |
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-------------------------------- Ich lese mich gerade durch entsprechende Artikel auf diversen Fotoseiten. Grundsätzlich ist mir Datenschutz wichtig, aber wenn die Rechtslage auf den Seiten richtig interpretiert wird, dann kann seine Digitalkamera jetzt zum Elektroschrott bringen (ok, das ist etwas übertrieben). -------------------------------- Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an: DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (Stand März 2018) https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF |
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Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....
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Du darfst nicht die Namen, Privat- und Firmenadressen, Mailadressen, Geburtsdaten usw. deiner Kontakte verkaufen. In dem Moment wo du WhatsApp installierst, tust du das aber. Das ist strafbar. |
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...a-1205985.html Dafür gab es ene 2jährige Übergangsfrist. Man kann sich ab dem 25. Mai nicht darauf berufen, die Website wäre vorher erstellt worden. Bei davor erstellten Fotos mag das evtl. anders sein, weil man nicht mehr rückwirkend die notwendigen Einwilligungen besorgen kann? Ich weiss es (noch) nicht. ( (Und Du offenbar auch nicht. Aber trotzdem danke für den Hinweis.) |
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Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können: https://www.kv-rlp.de/nachrichten/na...orgungsalltag/ http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...tml#sponfakt=6 |
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Am besten vielleicht man schreibt für diese verlangte Datenverarbeitungsdoku wiederum ein eigenes Programm, das sich automatisch an die jeweiligen Änderungen / Updates im Patientenverwaltungsprogramms anpasst und die Eintragungen in der Doku möglichst automatisch vornimmt. ;) http://www.mit-sicherheit-gut-behand...30-ds-gvo.html |
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