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Ulmerandy 07.05.2018 11:15

DSGVO – ab dem*25.5.2018
 
Hallo zusammen,

wie geht ihr auf euren Blogs und Websites mit der DSVGO um ? Stand jetzt bedeutet das ja quasi das Ende aller Blogs und Websites von Veranstaltungen :confused: :(

Der Betreiber des Forum bei dem ich zuerst registriert war hat Konsequenzen gezogen und schließt die Seite demnächst :(

@Arne
Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ?

Hier mal ein paar Links zu dem leidigen Thema:

https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/

https://dsgvo-gesetz.de/

Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht


Fragende Grüße

Andy

mon_cheri 07.05.2018 11:22

Demnach ist also quasi schon das reine Fotografieren von Personen nicht erlaubt, auch wenn das Bild nirgends veröffentlicht wird?
Das würde ja quasi bedeuten, dass auch Urlaubsfotos im Grunde nichtmehr gemacht werden dürfen. Gerade wenn man Sehenswürdigkeiten in Städten fotografiert hat man meist zwangsläufig auch andere Personen mit auf dem Bild. :confused:

FlyLive 07.05.2018 11:29

Wer soll das kontrollieren, wenn man Fotos nicht hochlädt oder provokant zielend Leute ablichtet, die man nicht kennt ?

Ich glaube, das gibt wieder nur Durcheinander und am Ende ändert sich nichts.

marlaskate 07.05.2018 11:36

Die Rechtssprechung dahin gehend ist so, dass wenn ich zum Beispiel als Zuschauer zu einem Fussballspiel gehe, ich damit rechnen muss, dass ggf. Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden. Ich trete dahn gehend also mein Recht am Bild quasi ab. Was nicht erlaubt ist: Fotos von Zuschauern, bei denen einzelne Personen herangezoomt werden und damit sozusagen der Kontext "Publikum" verloren geht. Und was auch nicht erlaubt ist: "anzügliche Bilder" zu veröffentlichen (also, wenn z.B. bei einem Zweikampf ein Trikot zerissen wird und die Damen plötzlich "oben ohne" da stehen).
Habe mich die Tage ziemlich mit dem Zeug auseinander gesetzt, was das Vereinswesen angeht.
Info stammt aus dem folgenden Buch.

tridinski 07.05.2018 12:35

Zitat:

Zitat von Ulmerandy (Beitrag 1377207)
Stand jetzt bedeutet das ja quasi das Ende aller Blogs und Websites von Veranstaltungen

wie kommst du darauf? also, ich weiss es bestimmt nicht besser, aber die Konsequenz klingt etwas drastisch, würde gerne besser verstehen wieso weshalb warum

MattF 07.05.2018 12:49

Zitat:

Zitat von marlaskate (Beitrag 1377215)
Die Rechtssprechung dahin gehend ist so,

Zu einem Gesetz was überhaupt noch nicht in Kraft ist, kann es keine Rechtsprechung geben.

Ulmerandy 07.05.2018 13:03

Zitat:

Zitat von mon_cheri (Beitrag 1377210)
Demnach ist also quasi schon das reine Fotografieren von Personen nicht erlaubt, auch wenn das Bild nirgends veröffentlicht wird?
Das würde ja quasi bedeuten, dass auch Urlaubsfotos im Grunde nichtmehr gemacht werden dürfen. Gerade wenn man Sehenswürdigkeiten in Städten fotografiert hat man meist zwangsläufig auch andere Personen mit auf dem Bild. :confused:

Genauso ist es - außer Du machst die Bilder mit einer analogen Kamera weil dann ja keine Informationen erhoben werden.

Viele Grüße

Andy

tridinski 07.05.2018 13:15

Zitat:

Zitat von Ulmerandy (Beitrag 1377234)
Genauso ist es - außer Du machst die Bilder mit einer analogen Kamera weil dann ja keine Informationen erhoben werden.

das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Ulmerandy 07.05.2018 13:35

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1377239)
das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Nein, bei analogen Aufnahmen werden keine Informationen wie Standort usw. (GPS Daten) gespeichert wie sonst bei digitalen Aufnahmen (EXIF usw.)

Weiterhin geht es ja bei diesem Monstrum DSGVO nicht nur um Bilder - wenn man sich mal die Vorrausetzungen für konforme Webauftritte durchliest ist es kein Wunder dass kaum einer noch versteht was erlaubt ist und was nicht.

Viele Grüße

Andy

triwolf 07.05.2018 14:19

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1377239)
das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.
Damit hast Du ohne Zustimmung der Person Daten zu ihr gesammelt.
Muss man nicht verstehen, da ist man mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen.

dherrman 07.05.2018 16:12

Danke
 
für den Hinweis.

Da sind ja auch Sport Vereine (besonders) betroffen.
Oh Mann, des gibt viel Arbeit :(

Sind Sport-Seiten auf Facebook eigentlich save? Da müssten doch alle großen Tri-Veranstalter ihre Bilder löschen, oder deckt die "alte" Einverständnis Erklärung die DSGVO ab?

Und ja, ich finde das sehr gut, wenn etwas zu spät, nach den ganzen Mist um FB und Co.

VG

tandem65 07.05.2018 16:22

Zitat:

Zitat von triwolf (Beitrag 1377254)
Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.

Die EXIF_Daten lassen sich aber auch leicht manipulieren, respektive löschen.

MattF 07.05.2018 16:23

Aus dem Link oben:
Zitat:

Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.
MfG
Matthias

MattF 07.05.2018 16:24

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1377276)
Die EXIF_Daten lassen sich aber auch leicht manipulieren, respektive löschen.

Auch sonstige Daten die unter den Datenschutz fallen, lassen sich üblicherweise leicht löschen oder ändern. Das kann also kein Kriterium sein.

marlaskate 07.05.2018 17:01

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377231)
Zu einem Gesetz was überhaupt noch nicht in Kraft ist, kann es keine Rechtsprechung geben.

Die DSGVO ist seit 24.5.2016 in Kraft und zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....

Nobodyknows 07.05.2018 17:05

Zitat:

Zitat von marlaskate (Beitrag 1377291)
...zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....

Das ist doch normal. Schau mal wie viele Menschen ein bis zwei Tage vor Weihnachten noch auf der Suche nach Geschenken durch die Läden rennen... Und hier beträgt die Vorlaufzeit mittlerweile +/- 2000 Jahre. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

DocTom 07.05.2018 18:40

Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt, weil es viele trotz der Hinweise auf die leichte Schulter nehmen. Viele Vereine und Firmenwebseitenbetreiber wissen ja noch nicht einmal, was jetzt wirklich ins Impressum muss. Wie ist es mit reinen Visitenkarten im Web, muss da jetzt ein Hinweis dazu, dass keine Daten von Webseitenbesuchern erhoben werden? Wo finde ich gute Quellen zu den rechtlich zukünftig minimal nötigen Impressumszusätzen für Vereine, Ärzte, Architekten und so weiter und so fort?
:Blumen:

NBer 07.05.2018 18:54

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1377310)
Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt.....

das wird das hauptproblem werden. die polizei usw wird kaum von sich aus tätig werden um zb sportvereinen (um mal beim sportthema zu bleiben) nachzustellen (solang nicht jemand konkret anzeige erstattet).
es geht ja nicht erst bei fotos los, schon allein die nennung eines namens in einer berichterstattung geht nicht mehr, alles was eine person identifizierbar macht kann man nicht mehr veröffentlichen.......soang man nicht die genehmigung der person hat.
ich weiss nicht, ob über den DOSB noch n mustervordruck für sportvereine kommt, ansonsten entwerf ich mir selbst was, was ich mir dann von eltern und sportlern unterschreiben lasse.

Antischwimmer 08.05.2018 07:02

Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen. Ich könnte jeden einzelnen verklagen der mich in seinem Smartphone abgespeichert und WhatsApp installiert hat.

WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?

Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

Stefan 08.05.2018 07:59

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.
Also, keine Panik! ;)
.....
Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen

Diese Aussage halte ich für eine krasse Fehleinschätzung und im Gesetz geht es nicht nur um Fotos.

Es gibt zwar Internetseiten von öffentlicher Seite zu dem Thema, aber ich würde mir wünschen, dass es eine Seite der Bundesregierung gibt, auf der das Thema (gut Verständlich) auf verschiedene Zielgruppen unterteilt(Privatperson, Sportverein, NGO, kleine Firmen.....) von A-Z, aber trotzdem halbwegs kurzt, besprochen wird.

MattF 08.05.2018 08:02

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)

WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?

Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

Stefan 08.05.2018 08:05

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377357)
Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

http://www.lareda.hessenrecht.hessen...#docid:7876045
"5. Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."

qbz 08.05.2018 08:39

Österreich änderte das DSGVO in einem eigenen Landesgesetz ab, obwohl das DSGVO EU-weite Geltung zukommt. Das gibt für die Zukunft sicher noch Klagen bis hin zu europäischen Gerichten.

Oesterreich-verwaessert-europaeischen-Datenschutz

qbz 08.05.2018 08:55

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
......
Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt. Ich erlebte eine Abmahnung schon mal bei einem Freund mit, unerfreulicher Stress und Kosten.

Mit der heutigen Gesichtserkennung ist es ein leichtes, alle öffentlich zugänglichen Fotos mit erkennbaren Gesichtern im Internet zuzuordnen und es kann durchaus sein, dass Menschen aus welchen Gründen auch immer einen Internetanwalt beauftragen, um alle Fotos, auf denen sie abgebildet, zu löschen bzw. ihre Person unkenntlich zu machen. Und sobald ein Anwalt tätig wird (Abmahnung), werden die Kosten in Rechnung gestellt. Internetanwälte könnten damit werben, für die Löschung der persönlichen Daten ihrer Klienten im Internet zu sorgen und Aufträge über das Internet dazu erhalten, als ihr Geschäftsmodell.

tandem65 08.05.2018 09:00

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Grundsätzlich wirklich eine gewagte These. Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn sich jemand mit Hoffnung auf Erfolg gegen eine Abmahnung wehrt.

Stefan 08.05.2018 09:28

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377378)
also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt.

Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

DocTom 08.05.2018 09:46

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1377381)
...Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn ...

Das ist ja sogar der Sinn der Abmahnung, ohne Gerichtsverhandlungen auf Rechtsverstösse hinzuweisen und diese beizulegen bzw abzustellen.
Gegen die Abmahnung anzugehen kann richtig Geld kosten und sollte nur nach Erstberatung bei einem fachlich wirklich passendem Anwalt erfolgen. Denn sich im Recht fühlen, Recht (nach den Gesetzen) haben und vor Gericht ohne richtig gutem eigenen Anwalt auch noch Recht bekommen ist ähnlich wie Lotto spielen.

:Blumen:
Thomas

qbz 08.05.2018 10:01

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1377388)
Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Ich habe mir bis jetzt aber noch nicht die Mühe gemacht, den Originalgesetzestext zu lesen, nur die Zusammenfassung bei SPON und bei Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, von daher weiss ich es nicht. Aber erstmal danke für den Hinweis, ich werde dem nachgehen, damit ich die Alben wieder öffentlich stellen kann. Sicher ist, eine digitale Datenverwendungseinwilligung vor dem 25. Mai 2018 gegeben, wird erstmal weiter gültig sein bis zum Widerruf.

Mit dem bisherigen Datenschutz kannte ich mich aus, da ich zusammen mit einem Freund und Informatiker vor Jahrzehnten eine elektronische Klientenverwaltung für Familienberatungsstellen als Open Source erstellte (elektronische Akte und Statistik), welche jetzt erneut auf dem behördlichen Datenschutz-Prüfstand steht, da wo sie angewendet wird. Da erhalte ich auf jeden Fall Rückmeldung, ob die Anwendung den neuen Bestimmungen genügt, wovon ich ausgehe, oder Änderungen erforderlich sein werden.

https://www.ebkus.org/

DocTom 08.05.2018 10:22

Für Endverbraucher gibt es ja staatlich gefördertes Informationsmaterial
https://netzpolitik.org/2018/max-sch...etzen-koennen/
Für die oben bereits genannten Vereine, NGOs, selbständige Einzelunternehmer, Ärzte etc etc etc allerdings bin ich noch nicht fündig geworden. Gut, bin tatsächlich selber auch erst am Ende der zweijahres Übergangsfrist mit diesem Medienrummel auf das Datum aufmerksam geworden...

:(

MattF 08.05.2018 10:51

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377396)
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.


Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

Stefan 08.05.2018 11:44

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377396)
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.

Das hatte ich kürzlich gelesen und bin noch dabei, die Quelle wieder zu finden.

--------------------------------
Ich lese mich gerade durch entsprechende Artikel auf diversen Fotoseiten.
Grundsätzlich ist mir Datenschutz wichtig, aber wenn die Rechtslage auf den Seiten richtig interpretiert wird, dann kann seine Digitalkamera jetzt zum Elektroschrott bringen (ok, das ist etwas übertrieben).
--------------------------------
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)

https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF

DocTom 08.05.2018 12:47

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 13774)
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)

https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF

DANKE Stefan! Das hilft mir doch schon sehr.:Blumen:

frederik 08.05.2018 13:22

Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....

Antischwimmer 08.05.2018 13:33

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377357)
Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

Ja natürlich. Bzw. du musst vorher alle im Telefonbuch befindlichen Personen um Erlaubnis bitten. Ist einer dagegen, darfst du es nicht installieren oder musst vorher die entsprechenden Kontakte löschen.

Du darfst nicht die Namen, Privat- und Firmenadressen, Mailadressen, Geburtsdaten usw. deiner Kontakte verkaufen. In dem Moment wo du WhatsApp installierst, tust du das aber. Das ist strafbar.

qbz 08.05.2018 13:41

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377404)
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

Selbstverständlich werden die Websites vor dem 25. Mai 2018 nicht rückwirkend nach dem ab dann geltenden Gesetz beurteilt. Aber die Verantwortlichen für die jeweiligen Websites müssen diese an die neuen Bestimmungen anpassen, z.B. das Impressum und anderes. Siehe dazu z.B.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...a-1205985.html Dafür gab es ene 2jährige Übergangsfrist. Man kann sich ab dem 25. Mai nicht darauf berufen, die Website wäre vorher erstellt worden.

Bei davor erstellten Fotos mag das evtl. anders sein, weil man nicht mehr rückwirkend die notwendigen Einwilligungen besorgen kann? Ich weiss es (noch) nicht. ( (Und Du offenbar auch nicht. Aber trotzdem danke für den Hinweis.)

qbz 08.05.2018 14:01

Zitat:

Zitat von frederik (Beitrag 1377443)
Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....

Gibt es dazu einen zugänglichen Link oder eine PDF-Datei im Internet? Würde mich interessieren. Danke.

Stefan 08.05.2018 14:13

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377452)
Gibt es dazu einen zugänglichen Link oder der eine PDF-Datei im Internet? Würde mich interessieren. Danke.

http://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/ (RLP, nicht von der Bundesvereinigung)

Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können:
https://www.kv-rlp.de/nachrichten/na...orgungsalltag/

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...tml#sponfakt=6

frederik 08.05.2018 14:25

http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

qbz 08.05.2018 15:11

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1377455)
http://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/ (RLP, nicht von der Bundesvereinigung)

Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können:
https://www.kv-rlp.de/nachrichten/na...orgungsalltag/

Danke für die Links. Ich glaube vor allem die Doku-Pflicht der Datenverarbeitung bringt erheblichen Mehraufwand. Ich bin ja sehr für Datenschutz, aber neue zusätzliche Bürokratie in der Form??

Am besten vielleicht man schreibt für diese verlangte Datenverarbeitungsdoku wiederum ein eigenes Programm, das sich automatisch an die jeweiligen Änderungen / Updates im Patientenverwaltungsprogramms anpasst und die Eintragungen in der Doku möglichst automatisch vornimmt. ;)

http://www.mit-sicherheit-gut-behand...30-ds-gvo.html

qbz 08.05.2018 15:45

Zitat:

Zitat von frederik (Beitrag 1377459)

vielen Dank für den Link. Sehr hilfreich, weil da alle erforderlichen Massnahmen aufgelistet sind incl. Musterformulare, so dass man sich einen Überblick über den Aufwand verschaffen kann.


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