triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=43092)

bobb77 03.11.2017 19:23

Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.

Bin bergab mit Rennrad auf Strasse, (rechts Fussgängerweg) an einen mir unbekannten Kreisverkehr gefahren. Vor dem Kreisverkehr eine Bahnunterführung, daher Kreisverkehr nicht einsehbar (Foto 1, 2), daher stark gebremst, und dann nach Blick nach links gerichtet, ob Auto kommt.
In Kreisverkehr eingefahren (wollte geradeaus drüber), an erster Einmündung ist Auto eingefahren, und hat mich vom Rad runtergefahren. Nacken, Rückenprellungen, Helm kaputt, Rad weiter fahrtüchtig aber Wertverlust wegen Kratzer etc, aber nix Bleibendes.
Problem 1: Genau mit Kreisverkehr geht ringsum ein Radweg (ich benutze immer Radweg, auf Strassen ist mir nicht immer wohl). OK würd sagen kann man Mitschuld evtl. nicht abstreiten.

Problem 2: Bei Einfahrt in den Kreisverkehr ist das "Radweg benutzen Schild" aber nicht für mich als Radfahrer sichtbar, weil es in 90 Grad Winkel zu mir steht (Siehe Bild 3). Also für die Radfahrer sichtbar die für mich gesehen von links kämen.

Gegnerische Versicherung stürzt sich nun natürlich darauf, dass nicht Radweg benutzt wurde.

Gibt es hier Rechtsexperten, die den Fall beurteilen können?

Urteile hab ich schon gefunden, die Schadensersatzansprüche des Radfahrers abgelehnt haben bei Nichtnutzung Radweg.


Bei mir aber Sonderfall, da Schild nicht in meine Radfahrerrichtung?
(Nun gut, die Autofahrerin kann ja auch nix dafür, dass das Schild blöd steht.)

Kann jetzt am Ende gegnerische Versicherung auch noch Geld für Schaden am Auto von mir einfordern?

Rechtsanwalt hatte ich bisher explizit nicht, weil es eigentlich nur Bagatellschäden sind...

Wenn es rechtliche Auseinandersetzung gibt und blöd läuft für mich, kann ich dann etwaig Kommune / Landkreis wegen schlechter Ausschilderung belangen - ihr könnt sicher sein, auf so etwas hätte ich natürlich überhaupt keine Lust?

PabT 03.11.2017 19:50

Zitat:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist
Nicht sichtbare Verkehrszeichen werden regelmäßig einschließlich ihrer Rechtsfolgen erfolgreich angefochten. Anwalt könnte sich lohnen. Nichts falsch machen und bluten müssen ist zum Kotzen.

Viel Glück!

DocTom 03.11.2017 20:02

Guter Verkehrsrechtsanwalt kostet Dich afaik ~120€ für die Erstberatung.
Wenn der Gegner seinen Schaden geltend macht evtl günstiger für Dich, wenn der RA dich da raushaut. Dann trägt den RA teilweise auch die Gegnerische Versicherung.
Rechtsschutz und/oder private Haftpflichtversicherung vorhanden?
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
Omtc
Thomas

be fast 03.11.2017 20:04

In diesem Fall hätte ich auch bei Ortskenntnis den Radweg nicht benutzt. Wenn du diesen befährst musst du die Arme des Kreisverkehrs orthogonal queren, was mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Nun gut, wir haben hier ein blaues Schild. In der Tat ist es für den Ortsunkundigen schwierig zu sehen. Du hast dich ja auch auf den Verkehr und vor allem auf die Einfahrt in den Kreisverkehr zu konzentrieren. Im Falle juristischer Auseinandersetzung wäre es ein Armutszeugnis der Rechtsprechung, wenn dir hier die Nichtbenutzung von einem Gericht negativ ausgelegt würde. Letztendlich muss auch die Autofahrerin auf dich Rücksicht nehmen, du hättest ja auch ein etwa gleich schneller und bezüglich der Abmessungen her ähnlich wahrzunehmender Mopedfahrer sein können.
Je nach Schadenshöhe und Verhalten der Gegenpartei und deiner Versicherungssituation wäre dennoch ein Besuch bei einem Anwalt in Erwägung zu ziehen..

Dieser post gibt mir wieder zu denken. Beruflich habe ich leider momentan mit einigen solche Wege zu tun. Die Auffassung von Nichtradfahrern wie man mit den blau beschilderten Radwegen umgehen könnte ist zum aus der Haut fahren. Wenn ein schlecht nutzbarer Radweg geschaffen wird heißt es, wenn man sein Gegenüber von den Nachteilen für Radler bei Benutzung überzeugt: „Verstehe, aber ihr fahrt doch dann eh uff de Straße“. Das sagen Verkehrsplaner mit Berufserfahrung.

be fast 03.11.2017 20:10

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1340397)
...
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
...

Wird hier wohl eher kein Rolle spielen, weil es keinen Einfluß auf den Unfall hatte...

Isemix 03.11.2017 20:41

Es gibt Rechtsprechungen, gerade auch im Bezug auf Vorfahrt, aus dehnen zumeist hervorgeht, dass selbst derjenige die Schuld ( oder zumindest eine Teilschuld) bekommt der wartepflichtig ist, auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich offensichtlich falsch verhalten hat.
Ich würde ganz klar einen Anwalt einschalten.

hanse987 03.11.2017 20:44

War es auf einer Trainingsausfahrt? Wenn ja hast du einen Startpass? Da ist doch eine Rechtschutzversicherung dabei. Da würde ich Mal schauen ob die helfen können.

ulrich66 03.11.2017 20:49

Das Verkehrszeichen 240 ist beidseitig angebracht. Du kannst unmöglich zeitgleich in beide Richtungen fahren und den Anordnungen der Verkehrszeichen Folge leisten. Daher ist die sich aus den Verkehrszeichen ergebene Anordnung nicht ausführbar und damit nichtig. Du darfst daher meiner Ansicht nach die Straße benutzen.

Thorsten 03.11.2017 22:00

Zitat:

Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt.
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

maximgold 03.11.2017 22:01

IMHO ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, weil er eine andere Vorfahrtsregelung hat, als die Straße.

be fast 04.11.2017 00:14

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1340420)
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!

Ist es denn nicht so, dass die Benutzungspflicht eines Radweges erst einmal durch das blaue Schild definiert wird. Für die Anordnung gibt es Vorgaben, unter anderem durch die Verwaltungsvorschrift StVO.

Das blaue Schild sollte (!) nur an straßenbegleitenden Radwegen montiert werden. Über diese Definition wird dann aber des Öfteren gestritten. Hier hängt nun mal (leider) ein blaues Schild. Warum der Weg nicht benutzt wurde gilt es gegebenenfalls zu begründen…:/

Andreundseinkombi 04.11.2017 08:42

Die Benutzungspflicht liegt trotz des Schildes nicht vor, wenn der Radweg nicht den rechtlichen Bestimmungen nach baulich ausgeführt ist. Es dürfte zumindest fraglich sein, da der Radweg nur im Bereich des Kreisverkehres vorhanden ist.

Hafu 04.11.2017 09:07

Wie hoch ist denn insgesamt der Schaden an Fahrrad und Fahrzeug? Lohnt es sich deswegen vor Gericht zu ziehen?

Da die Benutzungspflicht des Radweges zweifellos fraglich und die Beschilderung uneindeutig ist, bin ich mir fast sicher, dass kein Verkehrsrichter hier den Ehrgeiz hat, ein Urteil zu fällen und im Detail zu begründen.
Von daher wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleichsvorschlag (vermutlich 60/40 oder 70/30 in Abhängigkeit davon ob der Richter Radfahrern gegenüber eher positiv oder negativ eingestellt ist) nach der ersten Anhörung hinauslaufen und bis dahin sind zum tatsächlichen Schaden auf jeden Fall noch Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzugekommen, so dass es spätestens dann kein echter Bagatellschaden mehr ist.

Außerdem erspart sich der Autofahrer dann die Rückstufung in seiner KFZ-Haftpflicht, die er ansonsten nur vermeiden könnte , wenn er zu 100% vor Gericht Recht bekommt, was angesichts seiner Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr egal ob der Radfahrer diesen benutzen durfte oder nicht, sehr unwahrscheinlich ist.

Ich würde in dieser konkreten Situation dem Autofahrer den (mit den hier im thread genannten Argumenten der nicht eindeutigen Rechtslage) den Vorschlag unterbreiten, dass ohne Einschaltung des Gerichtes jeder seinen Schaden selbst zu tragen hat. Meist ist der Sachschaden an einem Auto ohnehin größer als an einem Fahrrad, wenn letzteres nicht gerade neues Highend-Material ist , weil jeder Kratzer an Kotflügel und Motohaube selbst ohne Dellen eine Neulackierung des betreffenden Teiles bedeutet (und man da schnell bei Vertragswerkstätten in den vierstelligen Bereich kommt), so dass man als Radfahrer hier besser wegkommt.

FlyLive 04.11.2017 09:18

Also wenn ich das jetzt nicht komplett missverstanden habe, dann bist Du in den kreisverkehr eingefahren nachdem Du nach freier Bahn von links geschaut hast. Du warst im Kreisverkehr bevor der Sensenmann mit seinem Auto im Kreisverkehr war. Dieser fuhr dort also ein ohne auf Dich zu achten und fuhr Dich vom Rad.

Wärst Du im Auto unterwegs gewesen, gäbe es keine Diskussion - Richtig !
Auch in diesem Fall sehe ich keinen Grund Dir irgendeine Mitschuld zu geben, da Du ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bist.
Im schlechtesten Fall droht Dir ein Bußgeld des Ordnungsamts wegen Missachten des Radwegs .....glaube ich aber auch nicht !
Gib die Sache an einen Anwalt und lass Dir den Schaden ersetzen. Wäre ja noch schöner, wenn man jeden ummähen könnte.

Trimone 04.11.2017 10:28

Ohne Rechtschutzversicherung wird das nicht bezahlbar.

Ich hatte vor 5 Jahren nach einem schweren Unfall auf dem Radweg das Yolandas verklagt. Da war ein Schild zur Straße gedreht und nicht auf den Radweg.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Mirko 04.11.2017 10:40

Zitat:

Zitat von Trimone (Beitrag 1340473)
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Ekelhaft! Genau mit dem Wissen machen die Versicherungen das ja. Auf der einen Seite sollte man das gerade deswegen nicht akzeptieren und dagegen halten, auf der anderen Seite könnte man in der Zeit auch Rad fahren oder anderweitig Spaß haben.

Was sagte denn die Polizei und der Unfallgegner dazu?

Trimone 04.11.2017 10:41

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1340459)
Also wenn ich das jetzt nicht komplett missverstanden habe, dann bist Du in den kreisverkehr eingefahren nachdem Du nach freier Bahn von links geschaut hast. Du warst im Kreisverkehr bevor der Sensenmann mit seinem Auto im Kreisverkehr war. Dieser fuhr dort also ein ohne auf Dich zu achten und fuhr Dich vom Rad.

Wärst Du im Auto unterwegs gewesen, gäbe es keine Diskussion - Richtig !
Auch in diesem Fall sehe ich keinen Grund Dir irgendeine Mitschuld zu geben, da Du ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bist.
Im schlechtesten Fall droht Dir ein Bußgeld des Ordnungsamts wegen Missachten des Radwegs .....glaube ich aber auch nicht !
Gib die Sache an einen Anwalt und lass Dir den Schaden ersetzen. Wäre ja noch schöner, wenn man jeden ummähen könnte.

Ich bin mir nicht ganz sich....aber ich meine wenn Radwegpflicht an der Stelle ist und man nutzt ihn nicht, hat man automatisch eine Teilschuld

be fast 04.11.2017 10:44

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1340456)
Die Benutzungspflicht liegt trotz des Schildes nicht vor, wenn der Radweg nicht den rechtlichen Bestimmungen nach baulich ausgeführt ist. Es dürfte zumindest fraglich sein, da der Radweg nur im Bereich des Kreisverkehres vorhanden ist.

Das einzige was in Richtung "rechtliche Bestimmung" geht ist die Verwaltungsvorschrift. Geplant wird nach "Empfehlungen und Richtlinien". Alle genannten Dinge werden regelmäßig bei der Beschilderung mißachtet. Dennoch gilt es für den Verkehrsteilnehmer der Anordnung Folge zu leisten, um nicht in eine schwierige Situation zu geraten. Sei es die Ordnungswidrigkeit oder die rechtliche Beurteilung nach einem Unfall.

Der Nachweis, dass eine Nutzung nicht verpflichtend gewesen sein konnte gelingt eher selten. Gleiches gilt dafür wenn die Nutzung aufgrund z.B. von Veerschmutzung nicht zumutbar ist. In Bayern "gab es" für einen berufspendelnden Polizisten, nach Schuldsprechung, die Begründung, er hätte unter anderem sinngemäß "bessere" Reifen aufziehen müssen.

Thorsten 04.11.2017 10:47

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1340446)
Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!

Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.

Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.

Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.

sandmen 04.11.2017 10:55

Ich würde mal Fotos des Kreisverkehrs zur Beweissicherung machen, bevor irgend jemand von der Straßenverkehrsbehörde an der Anordnung des Schildes etwas ändert.

Weiterhin würde ich den Unfall mal vorsorglich meiner Haftpflichtversicherung melden, einfach nur, falls du verklagt werden solltest. Solltest du einen DTU-Startpass besitzen müsste darüber auch eine Rechtsschutzversicherung laufen, über die du kostenlose Rechtsberatung bekommst, wenn du in Ausübung deines Sports unterwegs warst (Weg zur Arbeit könnte hier strittig werden).

Wenn man selber nur wegen der Kratzer des Fahrrades Schadensersatz geltend machen will, würde ich aus Aufwandsgründen davon abraten, weil vermutlich ein eigenes Mitverschulden berücksichtigt wird, so dass der Anspruch des Autofahrers größer sein dürfte. Hier würde ich aber mal abwarten, ob dann wirklich Klage erhoben wird. Wichtig wäre nur, einen möglichen Schaden seiner Versicherung zu melden, weil dies in der Regel einer Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag entspricht.

be fast 04.11.2017 11:02

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1340480)
Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.

Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.

Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.

Unterbrechungen sind bei Planungen (in Rhein-Main) schwer durchzusetzen. Dies wollte ich z.B. bei einem neu geplanten, ca. 2 Kilometer langen Radweg vorsehen, da er am Waldrand verläuft und auch land- und forstwirschaftliche Fahrzeuge darauf fahren. Kurz gesagt, er wird verschmutzt und auch des öfteren "versperrt" sein, sodass man auf die Straße ausweichen müsste.... Die Fachstellen für unter anderem die Schutzplanken lehnen das ab.
"Herr xxxx, Wird der Radweg benutzungspflichtig?". "Es ist von auszugehen, dass er nach Fertigstellung so beschildert wird". "Dann bleibt die Trennung, denn der Fahrradfahren hat auf der Straße nichts zu suchen."


Nun gut, es geht ja nicht nur darum, was du wahrnimmst, sondern was eventuell der Autofahrer für einen Eindruck hat. Als Richter argumentiert man vielleicht damit, dass die Behörden sich bei der Beschilderung was gedacht hätten und dass der Autofahrer durch die Kenntnis der Benutzungspflicht nicht mit einem Radfahrer gerechnet hat... So doof wie es ist.

be fast 04.11.2017 11:29

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Seit einiger Zeit gibt es das bei uns. Die 4 Schilder stehen auch in der anderen Richtung. Der Radweg beginnt, wie man sieht, ca. 15 m vor dem "Parkour"...:(
Anhang 38087

DocTom 04.11.2017 11:43

das alles nutzt dem geschädigtem Kollegen hier nichts.
Werter TE, nimm erstmal den Telefonhörer, lass Dir einen sehr guten Verkehrsrechtsanwalt von zB dem ADAC empfehlen (ich kennte einen in Berlin) und frag nach, was eine Erstberatung Dich kostet.

AFAIK (!) ist das noch nicht an die RA Gebührenordnung gebunden, sondern verhandelbar. Und fragen kostet erstmal nichts.

Rest ist doch nur glauben und denken. Meine Erfahrung zeigt aber auch, vor deutschem Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Wenn der Unfallgegner schon einen Anwalt hat, wird der auch versuchen, Dir zumindest seine Kosten aufzudrücken.

Gut find ich die Tips mit dem Startpass und der Rechtsschutz, die da inkludiert ist. Wenn beim ADAC kann man da auch mal unverbindlich nachfragen, oft läßt sich die Rechtsschutz noch abschließen und man wird (mehr oder minder ) gut beraten.

immernoch nur meine pers. Meinung
Thomas

Hafu 04.11.2017 12:06

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340388)
Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.
...

Nachdem sich der TE seit gestern Abend und dem Öffnungspost nicht mehr gemeldet hat und eh unklar ist, welcher Schaden wem entstanden ist, warten wir vielleicht besser ab, bis weitere Infos bekannt sind.

bobb77 04.11.2017 12:36

Vielen Dank für die Infos.
Die wohl beste Info für mich:
Ja ich habe Startpass und ja das war eine Trainingsfahrt. Das mit der Rechtsschutzversicherung ist eine gute Nachricht, werde ich prüfen.

Weitere Antworten:

- ja ich hatte ein Schreiben der Polizei bekommen. Vorwurf: Ordnungswidrigkeit wegen Nichtbenutzung Radweg. Da mich 20 Euro nicht aufregen, hab ichs gezahlt, weil ich keine Ahnung habe, was eine Anfechtung für Folgenaufwand hätte.

- Das war bevor ich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen habe, sonst hätte ich vielleicht wirklich angefochten.

- Meiner Erinnerung nach hatte der aufnehmende Polizist mir im Telefon kurz nach Unfall gesagt, ja er müsse in Bericht schreiben, dass Radweg nicht benutzt wurde, hat mir auch gesagt, das Schild kann man eigentlich nicht sehen, ob ers in Akte auch reingeschrieben hat, keine Ahnung.

- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.
Mit der Unfallgegnerin hab ich zwei Tage nach Unfall telefoniert. Ich habe mich auch gefreut, dass Sie sich nach meinem Befinden erkundigt hatte. Ich nannte ihr auch dass ich Schmerzen habe, dies als Triathlet aber gewohnt bin und es schon wieder werden wird.

- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.
Schmerzen, ja nun gut, wegen 3 Wochen Rückenprellung konnt ich nicht trainieren und alle Wettkämpfe dann gecancelt, für mich dann persönlich sehr ärgerlich.

Obs wirklich ein Bagatellschaden ist, weiss ich nicht wirklich. Hatte Krankenwagentransport und Untersuchung in Notaufnahme was wohl gegnerische Versicherung zahlen muss.
Musste das als Unfall meiner Krankenkasse melden...

Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.

Hafu 04.11.2017 12:45

Was genau stand denn im Schreiben der gegerischen Versicherung drin?

PabT 04.11.2017 13:29

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1340397)
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.

Meinst Du die die in diesem Sommer abgeschafften Absätze 10 und 11 des §67 StvZO? :Huhu:

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340504)
- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.

Es gibt ja noch etwas dazwischen. Ich habe z. B. sääääähr gute Erfahrungen mit Schiedsleuten gemacht. Die Unfallgegnerin muss damit gar nicht groß "belästigt" werden, wenn die Deutungsdifferenz nur zwischen Dir und der Versicherung liegt. :Blumen:

FlyLive 04.11.2017 13:40

Mich würde noams Meinung dazu interessieren. Er arbeitet doch als Polizist und soweit ich das schon raus gelesen habe, nimmt er ständig Unfälle und sonstige Verkehrsverstöße auf.
Ein Indiz dafür, das der Unfall und der Verkehrsverstoß "Radweg nicht genutzt" zwei getrennt voneinander zu sehende Vorfälle sind, ist der Strafzettel.
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.

http://www.triathlon-szene.de/forum/member.php?u=6324

tandem65 04.11.2017 13:48

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340504)
- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.

Das wäre sehr ungewöhlich bei einer Versicherung. :Lachen2: ;)
Wenn die KfZ-Versicherung dran ist, ist der Versicherungsnehmer raus. :Huhu:

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340504)
Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.

Nein! Nicht machen. Wie gesagt da durch den Krankenwageneinsatz die Versicherung dran ist hat sie keinen Einfluß mehr. Bring die Dame nicht auf die Idee bei Dir einzufordern. :Huhu: Was die gegnerische Versicherung an Behandlungskosten nicht übernimmt zahlt dann sowieso Deine Kasse.

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340504)
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.

Das solltest Du bei Körperverletzung nicht machen. Wird zwar eh eingestellt aber immerhin wird sie noch einmal um schriftliche Stellungnahme gebeten. Macht ihr also wenigstens auch noch einmal Ärger der nicht direkt mit Dir in Verbindung zu bringen ist.

tandem65 04.11.2017 13:56

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1340515)
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.

Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.

FlyLive 04.11.2017 14:08

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1340520)
Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.

Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.

Ich bin gespannt wie das ausgeht.

tandem65 04.11.2017 14:38

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1340523)
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.

Ich bin gespannt wie das ausgeht.

Ja natürlich stellt sich diese Frage. Aber es ist auch die Frage ob die Schuldfrage von einem Gericht geklärt werden muß.
Wir können hier gerne die Unfallgegnerin als Schuldige deklarieren. Kein Thema.
Nur würde ich in dieser Situation die Füße still halten da ich finanziell keine Chance sehe etwas zu verlieren. Viel eher läuft der TE Gefahr noch Geld hinterher zu werfen. Möchtest Du ihm das dann erstatten? :Huhu:

bobb77 04.11.2017 15:11

Das Ganze wird noch dauern.
Gegnerische KFZ-Versicherung hat Ermittlungsakte angefordert, hat diese aber noch nicht.

Wortlaut an mich hiess:
"Unsere Versicherte hat uns mitgeteilt, dass um den Kreisverkehr in dem sich der Unfall ereignete ein Radweg verläuft. Diesen Radweg hätten Sie ggf. benutzen müssen...


Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

tandem65 04.11.2017 15:57

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Du müsstest schlicht einen Gutachter einschalten der auf Deine Kosten ein Gutachten erstellt. Hier sind wir dann halt tatsächlich nicht mehr bei dem Thema Bagatellschaden.

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Damit hast Du schon mal dem Gutachter ein Stück vorgegriffen. ;)

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Womit Deine eigentliche Zwickmühle deutlich wird. Wenn Du einen Gutachter einschaltest, dann wird auch diese Frage auf wundersame Weise geklärt. Wenn Du aber einen Gutachter einschaltest wachsen Deine Kosten so weit, daß Du um harte Verhandlungen mit der Versicherung nicht herumkommen wirst. Das musst Du dann mit der Startpassversicherung klären ob die das auch mit dem Gutachter mit Dir machen oder ob sie das Risiko zu hoch einschätzen.

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

Das geht nur über Anwalt.

Hafu 04.11.2017 16:08

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
...Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
...

:confused:

Du musst gar nichts!!


Untersteh dich eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die Versicherung des Unfallgegners zu unterschreiben. Du kannst sicher sein, dass sie nur an Details interessiert sind, die dir (im Falle dass die Angelegenheit vor Gericht geht) zum Nachteil geraten.
Du solltest überhaupt nicht mit dieser Versicherung kommunizieren. Das ist keine Behörde und du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit ihr und so weit du uns bisher mitgeteilt hast, willst du bislang auch nichts von ihr.

Du bist alleine deiner eigenen Krankenversicherung gegenüber auskunftspflichtig, was du ja mit der Unfallschilderung getan hast, den Rest müssen die beiden Versicherungen untereinander ausmachen.

Überlege dir genau, was du eigentlich wilst und das Sinnvollste ist zweifellos, den Rechtsschutz der ARAG-Sportversicherung, die im Startpass enthalten ist, in Anspruch zu nehmen, um dir ohne Kostenrisiko zumindest professionelle Beratung zu holen.

Wenn kein nennenswerter materieller Schaden bei dir entstanden ist und die Unfallgegenerin (bis jetzt) noch keinen Schaden bei dir geltend gemacht hat, ist es u.U. sinnvoll, schon um dir Nerven zu sparen, auf zivilrechtliche Ansprüche zu verzichten und es bei den bislang aufgelaufenen Kosten (Notarzttransport plus Notaufnahme-Behandlung) zu belassen. Das wären so etwa 1000,-€ und für die gegnerische Haftpflicht damit Peanuts, so dass sie das wohl begleichen, wenn sie damit den Vorgang ein für alle mal vom Tisch haben. Egal wie die tatächliche Schuldfrage auch liegt. Die 1000,-€ werden sie höchstwahrscheinlich auch begleichen, wenn eine Teilschuld bei dir anzunehmen ist.

Wenn du dagegen dir einen neuen Rahmen erstatten lassen willst, wird das Ganze zwangsläufig eskalieren. Das kann gut gehen, kann aber auch wegen zu vieler unbekannten Variablen nach hinten losgehen.
Nach gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung ist ein Carbonrahmen, an dem äußerlich nichts zu sehen ist und der sich auch noch normal fährt, in der Regel auch noch intakt (in einer etwaigen Verhandlung müsstest du aber selbstverständlich kategorisch vom Gegenteil ausgehen und der gegnerischen Versicherung würde es dann obliegen mit entsprechender Beweisführung durch teures Gutachten dir nachzuweisen, dass an dem Rahmen tatsächlich nichts ist).

Hafu 04.11.2017 16:15

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

...

Wem hast du das geschrieben?

FlyLive 04.11.2017 17:06

Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Trimone 04.11.2017 17:21

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1340539)
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Wieso kostenfrei?

FlyLive 04.11.2017 17:38

Zitat:

Zitat von Trimone (Beitrag 1340542)
Wieso kostenfrei?

Weil er der Geschädigte ist und alle Kosten vom Unfallverursacher zu zahlen sind. Zumindest bis zum Punkt an dem die Höhe der Schadensregulierung von beiden Seiten akzeptiert wird.
Manchmal geht es leider nur über den Anwalt. Aber wenn ich keine Schuld am Zusammenstoß habe, dann wird mein Schaden ersetzt.

bobb77 04.11.2017 17:39

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1340534)
Wem hast du das geschrieben?

"Zitat von bobb77 Beitrag anzeigen
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

..."

der gegnerischen Versicherung, weil es so der Wahrheit entspricht.
Sozusagen als Zeichen, dass ich an schneller Erledigung (hiesse geringe Entschädigung) und nicht an Gutachten etc interessiert bin.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:22 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.