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Stulpen "unter" dem Neo
Hallo Zusammen,
kurze (doofe) Frage die mich aber einfach nicht in ruhe lässt... Es ist ja erlaub Stulpen unter dem Neo zu tragen. Nun geht mein Neo an den beinen ziemlcih weit hoch, sodass man von den Stulpen gut die Hälft sehen würde. Ist dies dann noch immer erlaubt? Nicht das mir jemand erhöhten Auftrieb nachsagt :Lachanfall: Wie Kleinlich sind in der Regel die Richter? danke und grüße |
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offiziell nicht erlaubt, siehe: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ad.php?t=17486 Hatte ausch schon mal bei der WK-Besprechung gehört das es nicht erlaubt ist, z.B. in Kitzingen |
also bei mir ginge es direkt um den Frankfurter city triathlon.
Dort steht in der Ausschreibung das Kompressionsbekleidung erlaubt sei. "Der Wettkampf wird nach dem Regelwerk der DTU ausgetragen. Die Wettkampfordnung und andere Bestimmungen finden Sie unter: www.dtu-info.de. Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken (beim Schwimmen), Paddles, Schnorchel. Kompressionskleidung ist erlaubt. Verboten sind Handys und das Nutzen von MP3-Playern oder sonstigen Musikgeräten." |
Zitat:
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es geht aber hierrum:
Es ist ja erlaub Stulpen unter dem Neo zu tragen. Nun geht mein Neo an den beinen ziemlcih weit hoch, sodass man von den Stulpen gut die Hälft sehen würde. Ist dies dann noch immer erlaubt? Nicht das mir jemand erhöhten Auftrieb nachsagt |
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Und das mit der Kompessionskleidung beim FCT ist eher allgemein und weniger auf das Schwimmen bezogen. Gilt Neoverbot (hoffe nicht am Sonntag) ist alles an Armen oder Beinen verboten, sofern es kein medizinisches Attest dafür gibt. Mit Neo muss alles sauber drunter verpackt und nicht sichtbar sein. Hatten wir gerade erst weider bei einem Ligarennen das Thema....da wollte auch jemand seine Calves unbedingt tragen... Nach dem Schwimmen kannst du dann auch Kompression tragen wo du magst |
Zitat:
1. bei der Wettkampfbesprechung -dann wissens alle 2. Per Telefon -dann weißt es nur du |
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Ganz richtig, der Veranstalter hat da nichts zu entscheiden, festzulegen oder auszulegen und leider auch nicht immer die gleiche Regelkenntnis wie der Einsatzleiter.
Einfach mal ganz genau lesen: "Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken." Heißt: Wenn Neoverbot ist, darf man keine Calves tragen. Wenn Neoerlaubnis ist, darf man tragen, was man will (mindestens ... siehe Sportordnung). Entsprechend dürfen bei Neoerlaubnis auch Calves getragen werden - selbst wenn man freiwillig auf den Neo verzichtet. Von verboten, falls sichtbar oder halb rausguckend oder bei Verzicht auf den erlaubten Neo steht da nichts, also gibt es da keine Einschränkungen. Wenn dir ein Kampfrichter mit einer seltsamen Regelauslegung kommt (lässt sich leider nie ganz ausschließen, auch bei uns gibt es KR, die die Regeln besser und schlechter kennen), lass dir das vom Einsatzleiter entscheiden. Der hat Ahnung. |
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