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Shark 12.11.2016 18:18

Verwirrung um Wettkampflizenz
 
Hallo,

ich bin recht neu im Triathlonsport und trainiere in zwei verschiedenen Vereinen. Nun bin ich etwas verunsichert, was das Thema DTU-Startpass angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe wird diese von meinem Verein bei der DTU für mich gegen Bares beantragt. Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

1) Wenn ich für Verein A, der die Lizenz für mich beantragt hat, antrete gebe ich bei der Wettkampfanmeldung "Team Verein A" an?
2) Wenn ich für Verein B antrete kann ich dies dann mit der DTU-Lizenz die Verein A für mich gelöst hat tun? Spich kann ich bei der Anmeldung "Team Verein B" angeben und auch als dieses gewertet werden?
3) Wenn ich ohne Verein antrete, sprich kein Team angebe, kann ich dennoch die Lizenz nutzen?
4) Wie funktioniert die Kontrolle der Lizenz? Bringe ich diese zum Abholen von Startunterlagen mit?
5) Um es für mich verständlich zu machen: Ist die Lizenz personen oder vereinsgebunden? Wenn ich es richtig verstehe braucht man zwar einen Verein in dem man Mitglied ist hat aber eine personengebundene Lizenz.

Danke schon an dieser Stelle für eure Hilfe!

NBer 12.11.2016 18:33

du kannst in unendlich vielen vereinen mitglied sein und trainieren......bei wettkämpfen antreten kannst du jedem jahr nur für einen verein. der verein, für den der startpaß ausgestellt ist. du kannst nur mit einem extra beim startpaßausstellenden verein zu beantragenden zweitstartrecht noch für einen anderen verein antreten.
am wettkampftag musst du den startpaß beim abholen deiner startunterlagen vorzeigen. die daten in deiner anmeldung müssen mit den daten auf dem startpaß übereinstimmen. kannst oder willst du deinen startpaß nicht vorzeigen, musst du nochmal eine tageslizenz kaufen.

Shark 12.11.2016 18:35

und einen Zweitstartpass gibt es nicht?

zum Thema Daten müssen übereinstimmen:
Wie verhält es sich wenn ich mich für einen Wettkampf bereits angemeldet habe mit einem fiktiven/phantasie Teamnamen und erst danach die Beantragung meines Startpasses beim Verein gemacht habe. Muss ich dann für diesen Wettkampf eine Tageslizenz lösen?

NBer 12.11.2016 18:38

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272133)
und einen Zweitstartpass gibt es nicht?

habe gerade oben meine antwort nochmal ergänzt. es gibt ein zweitstartrecht, dass du aber beim startpaßausstellenden verein extra beantragen musst. schaue in der dtu sportordnung mal nach zweitstartrecht. da gibt es vorschriften.....

NBer 12.11.2016 18:41

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272133)
.....bereits angemeldet habe mit einem fiktiven/phantasie Teamnamen....

ist es ein teamname? oder ein fantasiename für dich persönlich? beim team wäre es egal, da bräuchtest du aber auch keinen startpaß. bei einer persönlichen meldung darfst du bei der meldung keine falschen angaben machen. das wäre sogar ein grund einen athleten für einen bestimmten zeitraum zu sperren.

Shark 12.11.2016 18:42

ok. bei der DTU steht auf deren Webseite:

Die Beantragungsfrist für ein Zweitstartrecht ist am 30.04.2016 abgelaufen.

Ich vermute das geht nur in der laufenden Saison, also wieder von Januar bis Ende April 2017.

NBer 12.11.2016 18:44

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272136)
ok. bei der DTU steht auf deren Webseite:

Die Beantragungsfrist für ein Zweitstartrecht ist am 30.04.2016 abgelaufen.

Ich vermute das geht nur in der laufenden Saison, also wieder von Januar bis Ende April 2017.

jo.............

Shark 12.11.2016 18:45

es handelt sich um einen fiktiven Teamnamen für ein Staffelteam à la "Team Kölns schönste Männer"

NBer 12.11.2016 18:48

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272138)
es handelt sich um einen fiktiven Teamnamen für ein Staffelteam à la "Team Kölns schönste Männer"

da ist es egal, da braucht aber auch niemand einen startpaß und da wird auch keiner kontrolliert.
oben bedenkst du bitte, dass es ein zweitstartrecht nur bei starts in der 1. und 2. triathlonbundesliga gibt, nicht im normalen triathlonsport.

Shark 12.11.2016 18:52

man braucht beim staffelstart keinen startpass?

wovon hängt es ab ob es sich um 1. oder 2. tri-bundesliga handelt? vom wettkampf oder vom athleten?

NBer 12.11.2016 18:55

Zitat:

Zitat von Shark (Beitrag 1272141)
man braucht beim staffelstart keinen startpass?

wovon hängt es ab ob es sich um 1. oder 2. tri-bundesliga handelt? vom wettkampf oder vom athleten?

staffeln laufen immer unter volkssport, da will keiner n startpaß sehen.
und was die ligawettkämpfe betrifft......wenn du das nicht weisst, ist dein wettkampf garantiert kein ligawettkampf :-). es hängt also vom wettkampf ab.

bentus 12.11.2016 20:20

Wenn du aber ein Zweitstartrecht beanträgst verlierst du das Startrecht für deinen ersten Verein. Also ergibt für dich keinen Sinn, da kannst du gleich beim anderen verein den startpass beantragen.

NBer 12.11.2016 20:28

Zitat:

Zitat von bentus (Beitrag 1272152)
Wenn du aber ein Zweitstartrecht beanträgst verlierst du das Startrecht für deinen ersten Verein. Also ergibt für dich keinen Sinn, da kannst du gleich beim anderen verein den startpass beantragen.

noch einmal...es gibt ein zweitstartrecht nur in der 1. oder 2. bundesliga, damit die truppen dort ihre mannschaften voll bekommen bzw leistungsmäßig aufbessern können.
ansonsten gibt es nur ein startrecht. für den verein, der auf dem startpaß steht.

Trimichi 13.11.2016 09:13

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1272154)
noch einmal...es gibt ein zweitstartrecht nur in der 1. oder 2. bundesliga, damit die truppen dort ihre mannschaften voll bekommen bzw leistungsmäßig aufbessern können.
ansonsten gibt es nur ein startrecht. für den verein, der auf dem startpaß steht.

hallo NBer,

bitte noch einmal für die ganz doofen und noch nicht ganz ausgenüchterten wie mich, und auch für die dumm und dünkelhaften, bitte.


ich starte beim challenge regensburg 2017 als einzelstarter für den verein A mit dtu-lizenz. allerdings für den Verein B in der staffel beim Challenge Roth 2017.

darf ich das jetzt?

vg

Thorsten 13.11.2016 09:35

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1272198)
ich starte beim challenge regensburg 2017 als einzelstarter für den verein A mit dtu-lizenz. allerdings für den Verein B in der staffel beim Challenge Roth 2017.

darf ich das jetzt?

Ja, denn der Teamname bei einer Staffel ist nicht gleichzusetzen mit einem Verein bei einer Anmeldung, auch wenn die Buchstabenfolge "zufällig" übereinstimmt und dieser Verein damit später besser in der Zeitung dasteht.

Das Zweitstartrecht gibt es übrigens auch unterhalb der 1. und 2. Bundesliga, wenn auch vielleicht nicht in allen Landesverbänden.

Bei Meisterschaften und auch bei Nicht-Liga-Veranstaltungen MUSS man für den Verein mit seinem Erststartrecht starten, niemals den des Zweitstartrechts angeben, denn dieses gilt nur für die Liga, für die es beantragt wurde.

Alteisen 13.11.2016 09:47

Ihr macht Euch viel zu viele Gedanken.
Das Vereinsfeld ist bei der Anmeldung doch noch nicht einmal ein Pflichtfeld. Man muß bei Olympischen Distanzen und länger als Einzelstarter einen Startpass haben damit der Verband genug Geld bekommt und den gibt es nur über einen Verein oder eine Trinkgemeinschaft wie Team Erdinger.
Ob man diesen Verein dann tatsächlich angibt oder nicht interessiert in der Realität doch niemanden außer vielleicht Deinen eigenen Verein, da er natürlich ohne Eintrag des "richtigen" Vereinsnamens weniger Beachtung in der Öffentlichkeit findet.

bentus 13.11.2016 12:42

NB-ler das ist einfach quatsch. In Bawü gibt es in allen Ligen Zweitstartrecht, wir haben einige Studenten bei uns im Team, die das so machen, also bitte nicht falsch korrigieren, nur weil es das bei euch vielleicht nicht gibt.


Siehe:

http://baden-wuerttembergischer-tria...recht_2016.pdf


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