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Goldfrosch 30.03.2016 19:00

Ordnungsamt zerflext mein 100€-Bügelschloss...
 
Hi,

scheinbar kennt die Bahn in (Nord-)Bayern nix, wenn's um Fahrräder am HBF geht. Wie ich jetzt erfahren habe, wird mindestens alle 4 Wochen das Ordnungsamt gerufen, damit die sämtliche Räder entfernen, die sich nicht genau innerhalb der gekennzeichneten (und u.a. mit vielen fahruntauglichen Rosträdern massivst überfüllten) Abstellplätze befinden. Bilder davon gibt's hier: http://imgur.com/a/yRBK5

Weil ich keine Lust hab, dass mir (nochmal) ein Rad geklaut wird, nutze ich seit Jahren ein massives Abus Granit-X Plus auch als Alltagsschloss (~100€, im Netz billiger) und schließe mein Rad immer fest irgendwo an. Auch die Polizei sagt in ihrem Flyer zur Radsicherheit, man soll "Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrradsicherung an einen festen Gegenstand an[schließen]" und auch, dass "Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser tatsächlich geeignet" seien.

Wie schon gesagt, die Radparkplatz-Situation ist am Hbf Erlangen echt beschissen - bei knapp 30.000 Studenden an der Uni Erlangen/Nürnberg auch wenig überraschend. Auf dem Schild der DB ist zu lesen, dass das Abstellen von Rädern in folgenden Bereichen verboten ist:


Sehe ich auch alles ein. Aus Sicherheitsgründen sind Flucht- und Rettungswege immer freizuhalten. Bei der Auslegung der Regeln scheint man aber extrem rigoros zu sein. Mein Bike stand hier:

Wen oder was habe ich dort hinten in der Ecke gefährdet?

Ich durfte dann bei Abholung 20€ für mein Rad zahlen (okay) und mir dann anhören, dass ich mein Rad halt nicht hätte befestigen sollen, wenn ich nicht will, das mein teures Schloss zerflext wird (nicht okay). Schon witzig, dass ich jetzt der Gearschte bin, weil ich mich an die Empfehlungen zur Radsicherung gehalten habe :Cheese:



Ich nehme mal an, dass ich da jetzt einfach mit leben muss und Schadensersatz o.ä. für das Schloss ausgeschlossen ist? Gilt Hausrecht immer vor Eigentum? Ist ein zerstörungsfreies Öffnen unzumutbar?
Bei Abschleppschäden an Autos haftet z.B. die anordnende Verkehrsbehörde bzw. die Stadt.

Silversky 30.03.2016 22:24

Mhh Gegenfrage: du besitzt ein Haus und jemand Kettet sein Fahrrad in deinem Grundstück an einen Baum. Dürftest du das unter Zerstörung des Schlosses entfernen? Ich würde mal sagen: ja auf jeden Fall :Lachen2:

Ich fürchte das ist einfach einer dieser Fälle bei denen man sich tierisch ärgert und nie wieder vergisst. Als Lehrgeld abhacken und vergessen. Wenn man sich darüber aufregt kostet das einen am Ende nur mehr Nerven und bringt wahrscheinlich garnix

sybenwurz 30.03.2016 22:44

Jou, das lief dann wohl unter 'Bahnhofsvorplatz'.
Ich nehme an, die haben dann wohl noch nen hybschen Fahrradabstellbereich irgendwo jwd.

Ich kam mal eines Tages (mitm Rad, womit sonst) zum Bahnhof in der Mittagspause, nur schnell nen Döner holen.
Bike fix vor der Tür (5m zum Dönerladen inside) ans Geländer ketten, schon kam ne knappe Hundertschaft Bundespolizei auf mich zugestürmt (ernsthaft jetzt, als gäbs nix Wichtigeres), ich solle das Ding gefälligst woanders hinstellen, es gäb jetzt extra ein Radparkgelände.
"Wo?"
N paar hundert Meter weg, ums Gebäude rum, hinterm Bahnsteig xyz...
Abgesichert, vermint, eingezäunt.

Hab ihnen gesagt, wasse mich mal können und dass ich meinen Döner dann künftig woanders hol.

Hafu 30.03.2016 23:30

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1213957)
...ne knappe Hundertschaft Bundespolizei ...
Hab ihnen gesagt, wasse mich mal können ....

Ich wette, das hast du dir nur gedacht und nicht so direkt gesagt, sonst wäre das "wild" abgestellte Rad sofort das geringste aller deiner Probleme gewesen.:Huhu: ;)

sybenwurz 30.03.2016 23:32

Das Rad hatte ich noch in der Hand (allerdings auch schon das Schloss) und können tatense mir ja auch mal den Buckel runterrutschen und genau so hab ich es gesagt...;)

Hafu 30.03.2016 23:39

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1213969)
Das Rad hatte ich noch in der Hand (allerdings auch schon das Schloss) und können tatense mir ja auch mal den Buckel runterrutschen und genau so hab ich es gesagt...;)

:Blumen:
O.K. Buckel runterrutschen können ist ja in Bayern noch normale Umgangssprache.;)

(und du warst offensichtlich schon fluchtbereit, was die Situation auch besser managen lässt)

Bei "ihr könnt' mich mal" denkt man dagegen doch eher an das verkürzte deutlich grobere Götz-v.B.-Zitat, dass einem Polizisten gerne mal in den falschen Hals rutscht...

Hafu 30.03.2016 23:53

On Topic:

Ich hab' auch in Erlangen studiert und kenne die Radparkplatzsituation sowohl aus der Sicht eines Radfahrers, der Abstellplätze braucht als auch aus der Sicht von Bahnreisenden, die irgendwie vom Bahnhof in die Stadt gelangen wollen, ohne über uralte Räder steigen zu müssen.

Mittlerweile ist vieles vermutlich noch schlimmer als es vor 20 Jahren schon war.

Ist 'ne Lose-Loose-Situation für beide Seiten.

Der Bahn und der Stadt bleibt objektiv betrachtet nichts anderes übrig als wild abgestellte Fahrräder regelmäßig zu entfernen, da es sich auch eingebürgert hat, dass exmatrikulierte Studenten ihre nach dem Studium meist ausgedienten Räder einfach am Bahnhof abgestellt lassen, weil das Zugticket für den Transport nach Hause oft mehr kostet als der Restwert des Studenten-Fahrrades.

Dass bei solchen zweifellos sinnvollen Säuberungsaktionen gelegentlich auch, so wie beim TE über das Ziel hinausgeschossen wird, ist fast unvermeidbar. Mit Rechtsschutzversicherung hätte der TE eventuell eine geringe Chance, den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen, vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.

LidlRacer 31.03.2016 00:05

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1213976)
... vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.

Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.

be fast 31.03.2016 00:50

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1213979)
Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.

Schade, dass es nicht eindeutig kommuniziert wird, wenn schon so strikt durchgegriffen wird.
Einige Zeilen empfinde ich als etwas spießig, wenn ich mir den Verkehr in größeren Städten so betrachte. ;) Nur meine Meinung...

Matthias75 31.03.2016 08:34

Zitat:

Zitat von Goldfrosch (Beitrag 1213895)
Wen oder was habe ich dort hinten in der Ecke gefährdet?

Der gesamte Bahnhofsvorplatz wird nicht nur Fluchtweg, sondern auch Anfahrtszone für Rettungsfahrzeuge sein. Klar, an der Ecke hätte das Rad vermutlich keinem Arzt, Sanitäter oder Feuerwehrmann im Weg gestanden. Aber wo sollen die die Grenze ziehen? Da ist vermutlich so eine Radikallösung das einzig sinnvolle, sonst tasten sich die Radfahrer langsam immer wieder an die Grenzbereiche ran.

Dumm gelaufen und extrem ärgerlich, aber vermutlich rechtens, v.a. da das Schild, das vor dem Vorgehen warnt, keine 5m entfernt steht.

Zitat:

Zitat von Goldfrosch (Beitrag 1213895)
Ist ein zerstörungsfreies Öffnen unzumutbar?[/b]

Jetzt machst du mich neugierig, wie man ein Abus Granit-X Plus zerstörungsfrei öffnet (also ohne Schlüssel) :Huhu:

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1213983)
Schade, dass es nicht eindeutig kommuniziert wird, wenn schon so strikt durchgegriffen wird.

Auf dem Schild ist das doch klar kommuniziert.

M.

maotzedong 31.03.2016 08:45

Ist noch der Bahnhofsvorplatz. Kann HaFu in Bezug auf die Situation zustimmen,

Aber wenn man dein Bild betrachtet ( auch von oben) erkennt man ja, dass das noch der Vorplatz ist, der an das Gebäude anschließt (auch wenn es der Rand des Vorplatzes ist).
Des Weiteren gibt es in Erlangen wirklich einen Fahrradabstellplatz direkt am Bahnhof ( der leider auch immer voll ist),

gollrich 31.03.2016 09:08

Zitat:

Zitat von Silversky (Beitrag 1213954)
Mhh Gegenfrage: du besitzt ein Haus und jemand Kettet sein Fahrrad in deinem Grundstück an einen Baum. Dürftest du das unter Zerstörung des Schlosses entfernen? Ich würde mal sagen: ja auf jeden Fall :Lachen2:

und da liegst du Falsch.... nur weil es dein Grund und Boden ist darfst du und auch die Bahn nicht mit fremden Eigentum machen was Sie will...
Deiner Argumentation nach dürfte man schließlich nicht nur das Schloss zerstören sondern auch noch das Rad... und überhaupt was machst du mit dem Rad nach dem du das Schloss entfernt hast ? es ungesichert auf die Straße stellen ?... Fundunterschlagung, Diebstahl sind so die ersten Punkte die mir da einfallen...

Imho würde sich hier bei einer Rechtsschutzversicherung der Weg zum Anwalt lohnen...

TriSG 31.03.2016 09:21

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1214016)
und da liegst du Falsch.... nur weil es dein Grund und Boden ist darfst du und auch die Bahn nicht mit fremden Eigentum machen was Sie will...
Deiner Argumentation nach dürfte man schließlich nicht nur das Schloss zerstören sondern auch noch das Rad... und überhaupt was machst du mit dem Rad nach dem du das Schloss entfernt hast ? es ungesichert auf die Straße stellen ?... Fundunterschlagung, Diebstahl sind so die ersten Punkte die mir da einfallen...

Imho würde sich hier bei einer Rechtsschutzversicherung der Weg zum Anwalt lohnen...

Da kann ich dir nur zustimmen.
Wenn ich überlege was das für ein Aufwand ist ein schon seit Woche auf unserem Schwimmbadparkplatz angekettetes Fahrrad durchs Ordnungsamt entfernen zu lassen.:Nee:

be fast 31.03.2016 10:03

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214008)
....
Auf dem Schild ist das doch klar kommuniziert.

M.

Nochmal das Schild:

Anhang 33306

Der Bereich wo das Rad entfernt wurde hat weder was mit der beschriebenen Feuerwehrfläche noch mit Rampen für Rollstuhlfahrer zu tun. Man kann daraus schließen, dass in erster Linie keine Behinderung von Rettungskräften und Mobilitätseingeschänkte erfolgen darf. Den Bahnhofsvorplatz, vor allem bezüglich der beschriebenen Verkehrsflächen, könnte man auch bis zu der Mauer mit Geländer definieren.

Anhang 33307

Rechts der Mauer findet keine Beeinträchtigung statt und das ist das Hauptthema des Schildes.

Wenn ich an diesem Bahnhof mein Rad anschliessen müsste, könnte es durchaus sein, dass ich auch diese Stelle genutzt hätte. Schließlich sind die offiziellen Abstellanlagen in Erlangen oft überfüllt. Was will man also machen? Ich denke jeder kennt diese Dilemmasituation, ob mit Kfz oder Fahrrad.

Das allumfassende Totschlagargument Ordnung (siehe Schild), welches vor allem die Forumsfreunde aus Bayern noch im Auge haben werden, ist für mich schlechte Politik. Der Radfahrer wird an die Seite gedrängt. Jede Stadt muss froh sein, wenn Fahrräder genutzt werden. Von daher sind aus meiner Sicht zwingend genügend attraktive Abstellbereiche zu schaffen. Dies wird im Zuge von Bauantragsverfahren auch immer strenger verfolgt.

Übrigens: Mir ist schon bewusst, dass rechtlich die Stadt am deutlich längeren Hebel sitzt. Es tut aber weh, wenn so ein hochwertiges Schloss zerstört wird, wenn ein Fahrrad neben dem Bahnhofsvorplatz oder eventuell auch im Seitenbereich des Bahnhofsvorplatzes..;), jedenfalls weit weg von irgendwelcher Behinderung, zerstört wird und der Radverkehr wieder eins von der deutschen Antiradverkehrspolitik vor den Latz geknallt bekommt.

Goldfrosch 31.03.2016 10:35

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214008)
Dumm gelaufen und extrem ärgerlich, aber vermutlich rechtens, v.a. da das Schild, das vor dem Vorgehen warnt, keine 5m entfernt steht.

Wie gesagt, ich sehe das schon ein. Ich hätte halt nur nicht gedacht, dass da so hart durchgegriffen wird.
Bei mir zu Hause (Ruhrgebiet) hab' ich sowas noch nie erlebt. Da heißt es immer "jaja, stell deinen Scheiß halt nicht direkt in den Weg und keiner macht Ärger". Aber ohne Vorwarnung direkt wegflexen (nichtmal mit einem Zettel dran "Achtung, Sie haben 24 Stunden, um ihr Rad hier zu entfernen" o.ä.), finde ich schon hart.
Law & Order. Bayern halt :Lachen2: :Cheese:

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214008)
Jetzt machst du mich neugierig, wie man ein Abus Granit-X Plus zerstörungsfrei öffnet (also ohne Schlüssel) :Huhu:

Ich bin mir sicher, dass die Polizei bei Abus anfragen kann, spezielle Lockpicker nutzen oder Schlüsseldienste anfordern darf.
"Es gibt Firmen, die sich auf die Herstellung von ausgeklügelten Pickwerkzeugen spezialisiert haben; der Verkauf erfolgt teilweise nur an Schlüsseldienste oder Polizeibehörden und Geheimdienste."
https://de.wikipedia.org/wiki/Lockpicking
Ich denke mal das geht schon, dauert halt nur. (und kostet)

Aber das ist scheinbar eh keine Sache der Polizei, sondern des Ordnungsamts - und die sind wohl recht "pragmatisch". Hab gestern noch erfahren, dass sie das Kabelschloss einer Freundin auch direkt gekappt haben, obwohl nur Rahmen und Hinterrad verbunden war. Ließ sich dann so wohl leichter schieben... :Nee:

be fast 31.03.2016 10:46

Zitat:

Zitat von maotzedong (Beitrag 1214010)
Ist noch der Bahnhofsvorplatz. Kann HaFu in Bezug auf die Situation zustimmen,

Aber wenn man dein Bild betrachtet ( auch von oben) erkennt man ja, dass das noch der Vorplatz ist, der an das Gebäude anschließt (auch wenn es der Rand des Vorplatzes ist).
Des Weiteren gibt es in Erlangen wirklich einen Fahrradabstellplatz direkt am Bahnhof ( der leider auch immer voll ist),

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214008)
.....

Auf dem Schild ist das doch klar kommuniziert.

M.

Platz in Wikipedia:
Platz

Hier taucht "freie Fläche" auf, "breite Straße" (eine Straße hat keine Mauern und Geländer) und im griechischen Ursprung ist in die Definition "flach" enthalten. Außer den Mauern und dem Geländer ist noch ein Höhenunterschied vorhanden.

Liest sich vielleicht wie ganz tief aus dem Keller rausgekramt, ich sehe diesen Seitenbereich aber nicht zwingend als Platz. Ob im Laufe der Zeit der deutsche Sprachgebrauch einen Bereich auch mal als Platz definiert oder nicht oder ein fränkisches Ordnungsamt mal eben meint in ihrem umgangssprachlichen Gebrauch war das schon immer ein Platz, darf eigentlich nicht sein..

Tetze 31.03.2016 10:59

Zitat:

Zitat von Goldfrosch (Beitrag 1214043)
...Ich bin mir sicher, dass die Polizei bei Abus anfragen kann, spezielle Lockpicker nutzen oder Schlüsseldienste anfordern darf.
"Es gibt Firmen, die sich auf die Herstellung von ausgeklügelten Pickwerkzeugen spezialisiert haben; der Verkauf erfolgt teilweise nur an Schlüsseldienste oder Polizeibehörden und Geheimdienste."
https://de.wikipedia.org/wiki/Lockpicking
Ich denke mal das geht schon, dauert halt nur. (und kostet)...

Da hättest du aber jetzt nicht wirklich dran geglaubt, dass -selbst wenn die Polizei hier gehandelt hätte- diese bei Abus einen passenden Schlüssel angefordert hätte oder eine spezielle Firma mit geschultem Lockpicker angefordert hätte?

Gerade bei letzterem kannst du froh sein, denn mit schlappen 100,- Euro für das Schloss zzgl. 20,- Verwaltungs- oder Aufbewahrungsgebühr wärst du dann nicht davon gekommen. Ein Schlüsseldiensteinsatz ist da deutlich kostspieliger und die Kosten trägt der Verursacher - also du! (so denn die Maßnahme an sich rechtmäßig war)

tomcat 31.03.2016 11:04

Also Leut mal ganz ehrlich,

vielleicht bin ich einfach zu alt für solche Formen des zivilen Ungehorsams. Aber was denkt Ihr Euch eigentlich, wenn Ihr ein solches Schild lest? Die Frage ist ernst gemeint:

Denn für mich lautet die Botschaft auf dem Schild ganz klar: Rad abstellen zwischen Bahnhof und Straße => Stress!

Was das über die Fahrradfreundlichkeit dieser Kommune aussagt, oder ob man da als Jurist noch Ungereimtheiten erkennen kann, spielt doch dabei erst mal keine Rolle.
Wenn ich dann noch mein Monster-Abus nutze, wäre ich froh, dass die mir nicht den Rahmen durchzwicken, weil das den Bolzenschneider mehr schont.

Matthias75 31.03.2016 11:10

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214049)
Platz in Wikipedia:
Platz

Hier taucht "freie Fläche" auf, "breite Straße" (eine Straße hat keine Mauern und Geländer) und im griechischen Ursprung ist in die Definition "flach" enthalten. Außer den Mauern und dem Geländer ist noch ein Höhenunterschied vorhanden.

Liest sich vielleicht wie ganz tief aus dem Keller rausgekramt, ich sehe diesen Seitenbereich aber nicht zwingend als Platz. Ob im Laufe der Zeit der deutsche Sprachgebrauch einen Bereich auch mal als Platz definiert oder nicht oder ein fränkisches Ordnungsamt mal eben meint in ihrem umgangssprachlichen Gebrauch war das schon immer ein Platz, darf eigentlich nicht sein..

naja, die "Mauer" ist ca. 30cm hoch und hat obendrauf ein Geländer. Ob man das als Grenze eines Platzes definieren kann, weiß ich nicht, v.a. da das Geländer nicht umlaufend um den gesamten Platz verläuft, sondern lediglich im Bereich der Rampe. Ich hätte den Platz als bis zum Randstein gehend definiert. Das Schild im Hintergrund des ersten Bildes würde somit auch nicht vor dem Platz, sondern am Rand des Platzes bzw. auf diesem stehen.

Klar kann man sich drüber aufregen, dass das Ordnungsamt derart hart durchgreift. Würde ich auch. andererseits enthält das Schild eine klare, verständliche Warnung. Zettel kann man entsorgen, dann muss das Ordnungamt nachweisen, dass es genau an deinem Rad schon eine Warnung angebracht hat. Zudem sollte ein Rettungsweg bzw. eine Feuerwehr-Anfahrtszone dauerhaft freigehalten werden. Da bringt es wenig, wenn man einen Zettel anbringt mit der Aufforderung, das Rad demnächst mal wegzustellen.

Wie gesagt: Der Ärger ist verständlich! Gerade bei so einer Masse an Radfahrern bleibt dem Ordnungsamt aber vermutlich nicht viel anderes übrig, als hart durchzugreifen.

M.

schnodo 31.03.2016 11:16

Mal ein anderer Aspekt: Wenn der Bahnhof z.B. wegen einer Bombendrohung schnell geräumt werden muss, ist es vermutlich hilfreich, wenn die herausströmenden Massen nicht über abgestellte Fahrräder stürzen und sich im Zuge dessen zu Tode trampeln.

Dann gäbe es wieder den Aufschrei, dass die Bahn nichts unternommen hat, um in ihrem Einflussbereich Ordnung zu halten, und so Menschen zu Schaden gekommen sind... ;)

maotzedong 31.03.2016 11:19

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214026)
Nochmal das Schild:

Anhang 33306

Der Bereich wo das Rad entfernt wurde hat weder was mit der beschriebenen Feuerwehrfläche noch mit Rampen für Rollstuhlfahrer zu tun. Man kann daraus schließen, dass in erster Linie keine Behinderung von Rettungskräften und Mobilitätseingeschänkte erfolgen darf. Den Bahnhofsvorplatz, vor allem bezüglich der beschriebenen Verkehrsflächen, könnte man auch bis zu der Mauer mit Geländer definieren.

Anhang 33307

Rechts der Mauer findet keine Beeinträchtigung statt und das ist das Hauptthema des Schildes.

Wenn ich an diesem Bahnhof mein Rad anschliessen müsste, könnte es durchaus sein, dass ich auch diese Stelle genutzt hätte. Schließlich sind die offiziellen Abstellanlagen in Erlangen oft überfüllt. Was will man also machen? Ich denke jeder kennt diese Dilemmasituation, ob mit Kfz oder Fahrrad.

Das allumfassende Totschlagargument Ordnung (siehe Schild), welches vor allem die Forumsfreunde aus Bayern noch im Auge haben werden, ist für mich schlechte Politik. Der Radfahrer wird an die Seite gedrängt. Jede Stadt muss froh sein, wenn Fahrräder genutzt werden. Von daher sind aus meiner Sicht zwingend genügend attraktive Abstellbereiche zu schaffen. Dies wird im Zuge von Bauantragsverfahren auch immer strenger verfolgt.

Da aber die Bahnhofsunterführung genau an dem Punkt beginnt, beziehungsweise der Weg ohne Treppen in die Unterführung, würde ich persönlich diese Stelle auch als Bahnhofsvorplatz ( gerade in Verbindung mit dem Schild) definieren.


PS: Zur Radfreundlichkeit dieser Kommune. Erlangen ist im Allgemeinen eine Sache für sich :Cheese:

be fast 31.03.2016 11:22

Was ich unterm Strich zusammengefasst nur sagen will:

Erlangen = den innerstädtischen Tagesablauf schonende Radfahrer vor vollendete Tatsachen stellen und vergraulen = Daumen runter

Ich denke der Threaderöffner wollte vor allen Dingen ein wenig Mitgefühl von gleichgesinnten und keine zwischen den Zeilen "du hast selbst Schuld" - Maßregelungen als feedback. Da bin ich bei ihm. :)

Übrigens: Kaum einer weiß so gut wie ich bescheid welchen Stellenwert der Radfahrer aus Sicht der Behörden hat...;)

rainhart87 31.03.2016 11:26

Was wirklich hilft:
1. Beim OB Stress machen, dass die Fahrradständer geräumt werden (passiert auch unregelmäßig). Am besten einen Artikel oder Leserbrief in den EN platzieren. Dann sind 3 Tage später alle alten Räder verschwunden und es gibt wieder Platz zum abstellen.

2. Politisch für den Bau des Fahrradparkhauses einsetzen. Die aktuelle Stadtregierung hat sich das zum Ziel gesetzt. Aber evtl. wieder aus den Augen verloren...

Matthias75 31.03.2016 11:55

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214066)
Ich denke der Threaderöffner wollte vor allen Dingen ein wenig Mitgefühl von gleichgesinnten und keine zwischen den Zeilen "du hast selbst Schuld" - Maßregelungen als feedback. Da bin ich bei ihm. :)

Sollte auf keinen Fall so rüberkommen! Wie gesagt, sehr ärgerlich und ich würde nicht ausschließen, dass ich auch mal mein Fahrrad so abgestellt habe. Hätte also auch mir passieren können. Ich hatte das Gefühl, Goldfrosch ging es auch um eine Einschätzung, ob er die 100€ als Lehrgeld abschreiben kann/soll oder ob es sich lohnt diese in irgendeiner Weise zurückzufordern. Und da denke/befürchte ich, hat sich die Stadt vermutlich rechtlich so weit abgesichert, dass ein Rechtsstreit wenig Aussicht auf Erfolgt haben dürfte, eben auch, weil mit den Schildern eindeutige Warnungen vorhanden sind.

M.

Arrakis 31.03.2016 11:56

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1214052)
Also Leut mal ganz ehrlich,

vielleicht bin ich einfach zu alt für solche Formen des zivilen Ungehorsams. Aber was denkt Ihr Euch eigentlich, wenn Ihr ein solches Schild lest? Die Frage ist ernst gemeint:

Denn für mich lautet die Botschaft auf dem Schild ganz klar: Rad abstellen zwischen Bahnhof und Straße => Stress!

Was das über die Fahrradfreundlichkeit dieser Kommune aussagt, oder ob man da als Jurist noch Ungereimtheiten erkennen kann, spielt doch dabei erst mal keine Rolle.
Wenn ich dann noch mein Monster-Abus nutze, wäre ich froh, dass die mir nicht den Rahmen durchzwicken, weil das den Bolzenschneider mehr schont.

+1

fällt für mich unter die Kategorie: kann man machen, meistens gehts gut, aber manchmal halt auch nicht. Aber sich nachher drüber beschweren? :confused:

be fast 31.03.2016 12:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214080)
Sollte auf keinen Fall so rüberkommen! Wie gesagt, sehr ärgerlich und ich würde nicht ausschließen, dass ich auch mal mein Fahrrad so abgestellt habe. Hätte also auch mir passieren können. Ich hatte das Gefühl, Goldfrosch ging es auch um eine Einschätzung, ob er die 100€ als Lehrgeld abschreiben kann/soll oder ob es sich lohnt diese in irgendeiner Weise zurückzufordern. Und da denke/befürchte ich, hat sich die Stadt vermutlich rechtlich so weit abgesichert, dass ein Rechtsstreit wenig Aussicht auf Erfolgt haben dürfte, eben auch, weil mit den Schildern eindeutige Warnungen vorhanden sind.

M.

Darum ging es ihm wohl auch, ist zumindest seinem Eröffner zu entnehmen. Ich denke aber, er wusste schon was die Stunde geschlagen hat und wollte uns mitnehmen. Ich finde es übrigens gut, wenn darüber diskutiert wird. Sonst bleibt alles so wie es ist für die Radfahrer...:)

deirflu 31.03.2016 12:05

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1214052)
Denn für mich lautet die Botschaft auf dem Schild ganz klar: Rad abstellen zwischen Bahnhof und Straße => Stress!

Sehe ich auch so und darüber zu streiten ob es dort wo das Rad gestanden ist ok ist oder nicht ist ganz nebenbei unerheblich.

Ich verstehe aber den Ärger des TE, glaube aber das die €100,- weck sind. Ich würde aber trotzdem einfach mal beim zuständigen Amt nett und einsichtig anfragen, vielleicht gibts ja doch einen Entschädigung.

In Graz gibt es solche Aktionen auch, nur kommt da immer vorher ein Zettel ans Rad das es in X Tagen weggeräumt wird.


Bei unserem Wohnhaus ist auch das gleiche. 2-3x im Jahr kommt ein Brief von Vermieter das im Stiegenhaus keine Räder abgestellt werden dürfen. 1-2 Wochen sind dann alle weck, dann fängt einer wieder an und dann ist das ganze Stiegenhaus wieder voll.

Pfeffer und Salz 31.03.2016 12:59

Das erste, was im Ernstfall gebraucht wird, ist Platz. Wenn die Definition der der Feuerwehrfläche jedem Einzelnen überlassen bliebe, dann gute Nacht im Ernstfall. Ich unterstelle mal dass be fast nicht Brandschutzexperte, in der Feuerwehr, bei den Sanitätern oder im Tiefbau ist. Wenn doch erkläre das mal genauer, bin gespannt.

Abseits der Feuerwehrernstfallmobilitätseingeschränktendiskuss ion geht es auch darum, dass sich kein Unrat und Dreck ansammelt, sauber gemacht werden kann, Veranstaltungen möglich sein müssen, Erdkabel oder Wasserleitungen im Not/Schadensfall erreichbar sind, etc.
Und ich bin im Leben nicht Ordnungsfanatiker, .... ausser es ergibt Sinn.

Superpimpf 31.03.2016 13:44

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1214052)
Also Leut mal ganz ehrlich,

vielleicht bin ich einfach zu alt für solche Formen des zivilen Ungehorsams. Aber was denkt Ihr Euch eigentlich, wenn Ihr ein solches Schild lest? Die Frage ist ernst gemeint:

Denn für mich lautet die Botschaft auf dem Schild ganz klar: Rad abstellen zwischen Bahnhof und Straße => Stress!

Was das über die Fahrradfreundlichkeit dieser Kommune aussagt, oder ob man da als Jurist noch Ungereimtheiten erkennen kann, spielt doch dabei erst mal keine Rolle.
Wenn ich dann noch mein Monster-Abus nutze, wäre ich froh, dass die mir nicht den Rahmen durchzwicken, weil das den Bolzenschneider mehr schont.

ebenso +1 (oder auch +10 oder +100)

Super-Den Rest den ich geschrieben habe habe ich wieder gelöscht-pimpf

sybenwurz 31.03.2016 14:25

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1214086)

In Graz gibt es solche Aktionen auch, nur kommt da immer vorher ein Zettel ans Rad das es in X Tagen weggeräumt wird.

So kenn ichs auch und finds ok.
Zumals nie einfacher war als heute, wenn die ne Datenbank mit Bildern der Räder erstellen und damit bereits verwarnte Wiederholungstäter etwas straffer zu behandeln.

So riecht die ganze Aktion nach 'Exempel statuieren'.

Goldfrosch 31.03.2016 14:40

Zitat:

Zitat von Tetze (Beitrag 1214051)
Ein Schlüsseldiensteinsatz ist da deutlich kostspieliger und die Kosten trägt der Verursacher - also du!

Guter Punkt. Aber gibt's da keinen Mengenrabatt? :Lachen2:
Das ist doch locker eine vierstellige Anzahl an Rädern, die da jährlich geräumt werden, wenn das mit "ca. alle vier Wochen" wirklich stimmt.
Seltsam, dass ich da bisher auch nie von gehört habe. Ich hab' mir da wegen der schieren Masse an Rädern auf dem Platz auch nie wirklich Gedanken drum gemacht.

Zitat:

Zitat von Pfeffer und Salz (Beitrag 1214100)
Wenn die Definition der der Feuerwehrfläche jedem Einzelnen überlassen bliebe, dann gute Nacht im Ernstfall.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214056)
Zudem sollte ein Rettungsweg bzw. eine Feuerwehr-Anfahrtszone dauerhaft freigehalten werden

Zu meiner Ehrenrettung: Die Feuerwehr-Anfahrtszone befindet sich hier:

Da habe ich ja extra nicht geparkt, weil ich sowas verantwortungslos finde. Ich hab' mir halt naiverweise gedacht, dass das schon in Ordnung geht, wenn ich mein Fahrrad dort platzsparend "in der Ecke" verstaue.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214080)
Ich hatte das Gefühl, Goldfrosch ging es auch um eine Einschätzung, ob er die 100€ als Lehrgeld abschreiben kann/soll oder ob es sich lohnt diese in irgendeiner Weise zurückzufordern.

Ja, richtig. War mir eigentlich so gut wie klar, dass das Geld weg ist, weil ich selbst schuld bin.
Aber wenn jetzt zufällig jemand mit mehr Ahnung als ich ein Urteil o.ä. verlinkt hätte, dass Schadensersatz Erfolg haben könnte, hätte ich's ja mal probieren können. Fragen kostet nix :)

Zitat:

Zitat von Arrakis (Beitrag 1214081)
Aber sich nachher drüber beschweren? :confused:

Wo hab' ich mich denn beschwert? :confused:
Zugegeben, beim Erstellen des Threads war ich noch deutlich verärgerter als ich's jetzt bin. Naja, das Schloss kostet bei amazon mittlerweile auch "nur noch" 70€... Immer positiv denken!

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214084)
Ich denke aber, er wusste schon was die Stunde geschlagen hat und wollte uns mitnehmen. Ich finde es übrigens gut, wenn darüber diskutiert wird.

Richtig. Erstens war die kleine Hoffnung, dass da was zu machen ist, und zweitens wisst ihr jetzt bescheid, dass ihr da eure Räder definitiv nicht abstellen solltet, weil die hier in Bayern ernst machen :Lachen2:

MarionR 31.03.2016 14:50

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1214086)
In Graz gibt es solche Aktionen auch, nur kommt da immer vorher ein Zettel ans Rad das es in X Tagen weggeräumt wird. ..

Dort kannst du das Rad aber nicht irgendwo um 20€ Parkstrafe wieder abholen sondern es (die klassische Studenten-Kutsche) wird gleich ins Fahrrad-Nirvana entsorgt... Für den Fall das es noch nutzbar aussieht gibt es aber einen Flohmarkt, auf dem eine Studienkollegin schon mal ihr eigenes Rad wieder zurück-ersteigert hat...

Matthias75 31.03.2016 15:45

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1214114)
So kenn ichs auch und finds ok.
Zumals nie einfacher war als heute, wenn die ne Datenbank mit Bildern der Räder erstellen und damit bereits verwarnte Wiederholungstäter etwas straffer zu behandeln.

So riecht die ganze Aktion nach 'Exempel statuieren'.

Hältst du das tatsächlich für praktikabel? Von der EDV-Seite mal abgesehen, müsstest du jedes Rad unverwechselbar erfassen. Ob das mit einem einfachen Bild möglich ist? Im Zweifel brauchst du eindeutige Identifikationsmerkmale,, bspw. die Rahmennummer oder das Rad muss so eindeutig identifizierbar sein, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Rahmennummer erfassen wird wohl schwierig, wenn das Rad irgendwo, am Besten noch in einem größeren Rad-Bündel angeschlossen ist. Räder eindeutig beschreiben? Möglichst noch anhand von Fotos? Dir würd' ich's zutrauen ;) . Aber meinst du, das bekommt der Durchschnittsordnungsamtsmitarbeiter hin? Nix gegen die Mitarbeiter, aber das ist ja nicht deren Hauptaufgabe. So wie die Zustände beschrieben werden, handelt es sich ja nicht um 100 Räder, sondern um eine deutlichere höhere Zahl, wobei die Räder auch häufiger mal wechseln könnten. Denke, da ist das Geschrei noch größer, wenn das Ordnungsamt eine eigene Abteilung zur Erfassung von nicht ordnungsgemäß abgestellten Rädern gründet. Da wäre es vermutlich sinnvoller, die Mitarbeiter gleich auf den Platz zu stellen und die betreffenden Radler zurechtzuweisen, bevor sie ihr Rad anketten können, auch auf die Gefahr hin, dass sie dem einen oder anderen Radler den Buckel runterrutschen müssen :Cheese: .

In Freiburg haben die wohl mal über mehrere Tage verschiedenfarbige Kabelbinder an den Rädern befestigt. wenn ein Rad alle Farben voll hatte, wurde es entsorgt. Hilft aber nur gegen Langzeitparker.

M.

gollrich 31.03.2016 16:15

kannst dir ja hier ein neues holen ;)

http://www.mydealz.de/deals/abus-bor...04-2016-701131

Abo aber nicht vergessen zu kündigen ;)

be fast 31.03.2016 16:31

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Zitat:

Zitat von Pfeffer und Salz (Beitrag 1214100)
Das erste, was im Ernstfall gebraucht wird, ist Platz. Wenn die Definition der der Feuerwehrfläche jedem Einzelnen überlassen bliebe, dann gute Nacht im Ernstfall. Ich unterstelle mal dass be fast nicht Brandschutzexperte, in der Feuerwehr, bei den Sanitätern oder im Tiefbau ist. Wenn doch erkläre das mal genauer, bin gespannt.

......

Liest du den thread eigentlich bevor du hier textest oder schaust dir die relevanten Fotos an?
Ich frage dich jetzt mal. Ist der Bereich am Baum wohl Feuerwehraufstellfläche?
Anhang 33308

Zu deiner Aussage. Was soll ich genauer erklären? Dass man beim Feuerwehreinsatz eher den Baum fällen müsste als das angekettete Rad entfernen zu müssen?

Deine Aussage über meine Tätigkeit ist auch nicht soooo ein Volltreffer...:)

Matthias75 31.03.2016 16:43

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214143)
Liest du den thread eigentlich bevor du hier textest oder schaust dir die relevanten Fotos an?
Ich frage dich jetzt mal. Ist der Bereich am Baum wohl Feuerwehraufstellfläche?

Zu deiner Aussage. Was soll ich genauer erklären? Dass man beim Feuerwehreinsatz eher den Baum fällen müsste als das angekettete Rad entfernen zu müssen?

Deine Aussage über meine Tätigkeit ist auch nicht soooo ein Volltreffer...:)

Locker bleiben :Blumen:

Auf dem Schild steht doch:

Zitat:

das Abstellen von Fahrrädern

- in den Feuerwehranfahrtzonen,
- auf/an den Rampen für Rollstuhlfahrer,
- in der Bahnhofsunterführung und
- auf dem Bahnhofsvorplatz

ist aus Gründen der Sicherheit und Ordnung verboten.
Es ist also vollkommen egal, ob das jetzt eine potentielle Aufstellfläche der Feuerwehr ist, ein potentieller Fluchtweg o.ä.. Die Bahn hat also festgelegt, dass auf dem Bahnhofsvorplatz keine Fahrräder abgestellt werden dürfen, nennt auf den Schildern "freundlicherweise" auch gleich die Folgen und setzt dieses Verbot durch.

Auf dem Schild wird übrigens auch davor gewarnt, das auch befestigte Räder entfernt werden.

ich schätze mal, das in Fluchtwegen oder Rettungswegen die Räder nicht nur alle vier Wochen entfernt werden, sondern relativ zeitnah.

Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob der Bereich des Bahnhofsvorplatzes genau definiert ist.

M.

Pfeffer und Salz 31.03.2016 17:10

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214143)
Liest du den thread eigentlich bevor du hier textest oder schaust dir die relevanten Fotos an?

Selbstverständlich. Und bei Deinem Thread nicht nur einmal.
Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214143)
Ich frage dich jetzt mal. Ist der Bereich am Baum wohl Feuerwehraufstellfläche?
Anhang 33308

Das kann sehr wohl Feuerwehraufstellfläche sein. Weißt Du wie und wo man eine Drehleiter, Scheinwerfermastwagen ideal und in allen Fällen aufstellt um Leben zuretten?? Ob gernau da ein Sanizelt stehen muss um andere Arbeiten nicht zu behindern? Weist Du ob da Versorgungsrohre zum Bahnhof drunter verlaufen? Ob das ggf. Veranstaltungsfläche sein kann? Ob nicht genau diese Fläche dann auch deshalb durch Fahrräder und anderem Krempel ständig zugemüllt wird? Genau deshalb finde ich meine Frage ziemlich treffend formuliert, ob Du irgendeine Ahnung hast.

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214143)
Zu deiner Aussage. Was soll ich genauer erklären? Dass man beim Feuerwehreinsatz eher den Baum fällen müsste als das angekettete Rad entfernen zu müssen?

Du sollst erklären, ob Du vom Fach bist! Und zwar relevant. Und nicht spekulativ über Baum oder Rad daherlabern.
Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1214143)
Deine Aussage über meine Tätigkeit ist auch nicht soooo ein Volltreffer...:)

a habe ich keine Aussage gemacht was Du machst , b habe ich nur vermutet das Du was nicht vom Fach machst, und c nun klär doch mal auf warum Du zum Thema vollkompetent bist, ausser dass Du ein Rad hast und treten kannst.

be fast 31.03.2016 17:18

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1214147)
Locker bleiben :Blumen:

Auf dem Schild steht doch:



Es ist also vollkommen egal, ob das jetzt eine potentielle Aufstellfläche der Feuerwehr ist, ein potentieller Fluchtweg o.ä.. Die Bahn hat also festgelegt, dass auf dem Bahnhofsvorplatz keine Fahrräder abgestellt werden dürfen, nennt auf den Schildern "freundlicherweise" auch gleich die Folgen und setzt dieses Verbot durch.

Auf dem Schild wird übrigens auch davor gewarnt, das auch befestigte Räder entfernt werden.

ich schätze mal, das in Fluchtwegen oder Rettungswegen die Räder nicht nur alle vier Wochen entfernt werden, sondern relativ zeitnah.

Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob der Bereich des Bahnhofsvorplatzes genau definiert ist.

M.

Leute, Leute. Wir drehen uns im Kreis. Wir hatten es doch quasi geklärt. Ich habe doch geschrieben, dass gegen die Stadt hier nichts zu machen ist und somit auch anerkannt, dass man sein Rad besser nicht hier abstellt. Auch den Bahnhofsvorplatz hatten wir durchgekaut. Du zauberst ihn in Fettdruck wieder raus.

Ich soll locker bleiben? Sag das doch mal zu Pfeffer und Salz. Er unterstellt mir doch mit seiner Aussage "...Ich unterstelle mal dass be fast nicht Brandschutzexperte, in der Feuerwehr, bei den Sanitätern oder im Tiefbau ist. Wenn doch erkläre das mal genauer, bin gespannt..." ich würde mir hier anmaßen irgendwelche Dinge zu behaupten bei eigentlicher Ahnungslosigkeit.

be fast 31.03.2016 17:30

Zitat:

Zitat von Pfeffer und Salz (Beitrag 1214153)
...
Du sollst erklären, ob Du vom Fach bist! Und zwar relevant. Und nicht spekulativ über Baum oder Rad daherlabern.
a habe ich keine Aussage gemacht was Du machst , b habe ich nur vermutet das Du was nicht vom Fach machst, und c nun klär doch mal auf warum Du zum Thema vollkompetent bist, ausser dass Du ein Rad hast und treten kannst.

Wo habe ich geschrieben, dass ich vollkompetent wäre? Ich habe hier meine Meinung geäußert wie andere auch.


Soll ich hier jetzt meinen Lebenslauf auf deine Forderung hin zum besten geben?

be fast 31.03.2016 18:32

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 4)
Zitat:

Zitat von Pfeffer und Salz (Beitrag 1214153)
....

Du sollst erklären, ob Du vom Fach bist! Und zwar relevant. Und nicht spekulativ über Baum oder Rad daherlabern.
a habe ich keine Aussage gemacht was Du machst , b habe ich nur vermutet das Du was nicht vom Fach machst, und c nun klär doch mal auf warum Du zum Thema vollkompetent bist, ausser dass Du ein Rad hast und treten kannst.

Anhang 33320
Anhang 33315
Anhang 33316
Anhang 33317

Das habe ich auf meinem Rechner gefunden. Auszug eines meiner früheren Projekte. Auf Arbeit habe ich viieeel mehr. :D) Teilgeschwärztes Arbeitszeugnis habe ich wieder rausgenommen...:)


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