SpO 2016 ist veröffenlicht
Hallo, am WE ist die SpO 2016 veröffentlicht worden wen es interesiert ;-)
http://www.dtu-info.de/a/dateien/reg...02016_V1.1.pdf Bin auf euere Kommentare dazu gespannt |
Zitat:
Ich bin aber immer noch bereit mich aufklären zu lassen:Huhu: . |
Hallo, bitte vor dem Schimpfen genau den neuen Text lesen ;-)
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Würde es bedeuten, dass man 5 Sekunden hat, um zu reagieren und dann weitere Zeit im Ermessen den vorgeschriebenen Abstand her zu stellen? Dir vielen Dank für die Chance zur Meinungsäußerung:Blumen: . |
Gab es 34.3 C schon früher? Wie auch immer, den finde ich gut :Blumen: (war mal Teil unseres Wunschzettels).
|
Zitat:
Was soll das denn jetzt heißen? a) Wenn man es wörtlich nimmt, heißt es, ich muss die Zone innerhalb von 5 s verlassen UND es muss erkennbar sein. Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, wo es nicht erkennbar ist, wenn ich die Zone tatsächlich verlasse. Außer, es ist ein Nacht-Triathlon bei Neumond. b) Es muss innerhalb von 5 s erkennbar sein, dass ich die Zone verlasse. Dann kann ich 4 s lang 2 cm hinter dem Vordermann fahren, dann fange ich erkennbar an, mich zurückfallen zu lassen. Dafür lasse ich mir aber 1 Minute Zeit. Beides kann nicht ernsthaft gemeint sein. Aber woher soll man wissen, was wirklich gemeint ist, wenn es da nicht steht? |
Ja die 12 m von Vorderrad zu Vorderrad sind wieder drin.
Wenn es keine weiter Info gibt, wurde ich die Regel nun so auslegen, inerhalb von 5 sek. muss erkennbar sein das du Hinterrad verlassen willst sost wird es unangenehm. Dann ganz nach hinten und du kannst ohne Stress wieder angreifen. |
Zitat:
Für mich ist Fall a unsinn, Fall b kann man konstruieren, dann müsstes du aber nach 4 sec. deutlich Bremsen, da du in Zeitnot bist, dann ist dein Vorteil von den 4 sek wieder hin. |
Gut, mein Fall B war vielleicht zu extrem.
Aber wenn das Wörtchen "erkennbar" bewirkt, dass man innerhalb der 5 s nur erkennbar anfangen muss, die Zone zu verlassen, ist das ja nun das Gegenteil von dem, was zwischenzeitlich angedacht war - statt einer unmöglich krassen Verschärfung hätten wir nun eine Aufweichung, da überhaupt nicht mehr vorgeschrieben wäre, wann man denn nun wirklich raus sein muss. |
Zitat:
Man kann halt nicht alles haben ;-) |
Scheibenbremsen sind jetzt auch geregelt und bei Windschattenrennen verboten. (30.13)
Wenn ich ehrlich bin, Punkt 31.2 könnte man für mein empfinden mal raus werfen. |
Zitat:
Bei Internationalen Veranstaltungen kannst du nach Appendix K 48 Zitat:
|
Zitat:
Statt "35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen." würde ich schreiben: "35.2 Der Überholte muss unverzüglich damit beginnen, sich zurückfallen zu lassen und dies kontinuierlich fortsetzen, bis er nach spätestens 25 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten verlässt, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen." Außerdem könnte man aufgrund der aktuellen Motor-Diskussion noch was ergänzen. Im Abschnitt zum Paratriathlon steht in 91.4: "Motorisierungen aller Art sind ausnahmslos verboten und führen zur sofortigen Disqualifikation." Beim normalen Triathlon steht nur: "30.1 Das verwendete Fahrrad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden." Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht. Neben der Disqualifikation scheint mir da eine Behandlung analog zum Doping angemessen, also i.d.R. 4-jährige Sperre, wenn lebenslang nicht möglich ist. |
Zitat:
Zur Sache ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation Zitat:
Es ist daher nicht notwendig, dass es extra in die Regeln mit aufgenommen wird die SpO muss nur konsequent angewendet werden. |
Zitat:
|
Das solltest du bitte die Regelmacher fragen, ich verstehe es auch nicht. Bzw. Ich veruch mal ne Info zu bekommen.
Aber wie soll ein Motor sonst ausgelegt werden wenn nicht als grobe unsportlichkeit ? |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Ist doch schön, dass nicht alles schlechter wird.... VG Matwot |
Auch wenn ich es im ersten Moment abgelenkt falsch beurteilte(doofes Knie:dresche ), muss ich jetzt doch nochmal den Beteiligten ein extra Lob und herzlichen Dank aussprechen:Blumen: .
Das entscheidende Wort "erkennbar" Abstand herstellen war ja sogar Teil unseres Verbeserungsvorschlags O:-) , die 10 Meter netto passen wieder, der Seitenabstand spielt jetzt wohl (?) keine Rolle mehr, Rechtsfahrgebot, die erlaubten bedeckten Schultern, finde ich alles ok. Ob jetzt neu oder nicht, den "12.4 "man darf andere nicht behindern", dazu zählt für mich zu knappes Überholen und Ausbremsen ist ein guter Ansatz auch für zukünftige Verbesserungen. Den 34c kann man auch gut nutzen, um bestimmte, sonst fragliche, Streckenabschnitte aus der Windschattenregelung zu nehmen. Gibt es eine Übersicht, was sich sonst alles geändert hat? Jedenfalls nochmals vielen Dank:Danke: |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Also bezüglich Windschatten denke ich nicht, dass die Kampfrichter durch die neue Regelung plötzlich anders entscheiden als bisher. Und die Praxis der Wettkmapfrichter ist doch am Ende entscheidend.
Die Ausnahme im Bereich 500m vor und hinter der Wechselzone hört sich schon fast wie eine Einladung an, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. |
Die neue Sportordnung ist ein guter Schritt nach vorne, die Annäherung von ITU/DTU und WTC hilft dem Sport und letztlich allen Sportlern. Bei einigen Regeln wird die DTU in absehbarer Zukunft nachsteuern, Konfliktpotential gibt es ja immer ...
|
Habe eine Frage betreffs Rechtsüberholen.
Habe bei einem Wettkampf erlebt, dass der Kampfrichter mit dem Motorrad ganz nahe an der Mittellinie gefahren ist. Ist es erlaubt diesen rechts zu überholen??? |
Wenn der Motorradfahrer mit dem KR sich zurückfallen lässt, kannst du ganz normal weiterfahren und ihn rechts passieren. Von Überholvorgang würde ich da nicht sprechen.
Stell dir lieber nicht vor, was passieren würde, wenn der rechts rüberzieht, damit er an die Rennsituation hinter dir rankommt. Autsch ... |
Lenker
Bonsoir!
Auf syntace.de fand ich folgende Bemerkung: Zitat:
Bis jetzt bin ich ausschließlich bei Volkstriathlons gestartet, da wollten die KaRis immer nur wissen, ob der Helm gut sitzt und die Bremsen noch funktionieren ... nun habe ich mich aber für eine Mitteldistanz im Juni angemeldet und möchte mit meinem Rad auf der sicheren Seite sein. Komme ich da mit diesem Lenker durch? https://www.dropbox.com/s/uz3bp9386i...enker.jpg?dl=0 Größten Dank! (Im Büro bin ich der King mit drei Jahren VD, :Lachanfall: aber ich fühle mich hier wirklich unsicher. :Huhu: ) |
"Die Internationale Triathlon Union bzw. eine Ihrer Landesverbände untersagt quer zur Fahrtrichtung fest verschraubte Anbauteile."
Von so einer Regel hab ich noch nie gehört. Und ich mach schon ein paar Tage Triathlon. |
Das sieht bei dir zwar komisch aus, aber ich erkenne keinen Verstoß. Wichtig ist die Brücke ganz vorne, die ist ja auch quer verbaut und übrigens von Syntace selbst.
|
Ich danke Euch - das Rad ist schon deutlich länger im Triathlon unterwegs als ich, und ich hatte die Befürchtung, es habe einfach irgendwann eine Regeländerung verpasst. Immerhin sehe ich überall nur Lenkeraufsätze mit zwei freistehenden Griffen, wer weiß.
Dass es komisch aussieht, liegt sicher nicht zuletzt an meinem expressionistischen Smartphone-Kameraführungsstil, ich wollte niemandem wehtun. :D |
In welchem Zusammenhang schreibt Syntace das? Habe jetzt keine Lust, deren ganze Website zu durchforsten.
|
Zitat:
|
http://www.syntace.de/index.cfm?pid=3&pk=916
In der DTU-Sportordnung wüsste ich erstmal nichts davon, dürfte also irgendein anderer nationaler Verband sein. Der Vorgänger war in der Tat noch mit einer Schraube direkt mit dem Auflieger verschraubt. |
Vielleiht habe ich etwas nicht mit bekommen. Aber wie sieht es denn mit Kompressions-Sachen unter dem Neo aus? Es gab mal das Verbot z.B. Wadenkompressions-Stulpen (Calves) beim Schwimmen unter dem Neo zu tragen. In der neuen SO habe ich dazu nichts gefunden.
|
Laut SpO 2016 ist es nicht verboten sog. Calves unter dem Neo zu tragen. Wurde letztes Jahr vor dem IM 70.3 Kraichgau auch nochmal vor Ort zur Sprache gebracht weil es da wohl einige Anfragen gab.
Sofern kein Neo erlaubt ist dürfe Körperstellen unterhalb Ellbogen und Knie nicht bedeckt sein. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass diese Regelung in der SpO 2017 geändert wird. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:36 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.