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tklingler 01.02.2016 19:55

SpO 2016 ist veröffenlicht
 
Hallo, am WE ist die SpO 2016 veröffentlicht worden wen es interesiert ;-)

http://www.dtu-info.de/a/dateien/reg...02016_V1.1.pdf

Bin auf euere Kommentare dazu gespannt

FMMT 01.02.2016 20:10

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201328)
Hallo, am WE ist die SpO 2016 veröffentlicht worden wen es interesiert ;-)

http://www.dtu-info.de/a/dateien/reg...02016_V1.1.pdf

Bin auf euer Kommentare dazu gespannt

Die Kommentare gab es ja schon, für mich unverständlich und widersprüchlich(12.4 kontra den 5 Sekunden):( .
Ich bin aber immer noch bereit mich aufklären zu lassen:Huhu:
.

tklingler 01.02.2016 20:16

Hallo, bitte vor dem Schimpfen genau den neuen Text lesen ;-)

Zitat:

35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen.
zu vorher

Zitat:

Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach
hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen
Der Unterschied ist klein aber fein

FMMT 01.02.2016 20:32

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201331)
Hallo, bitte vor dem Schimpfen genau den neuen Text lesen ;-)



zu vorher



Der Unterschied ist klein aber fein

Ok., dann nehme ich etwas zurück:Blumen: .
Würde es bedeuten, dass man 5 Sekunden hat, um zu reagieren und dann weitere Zeit im Ermessen den vorgeschriebenen Abstand her zu stellen?

Dir vielen Dank für die Chance zur Meinungsäußerung:Blumen: .

FMMT 01.02.2016 20:39

Gab es 34.3 C schon früher? Wie auch immer, den finde ich gut :Blumen: (war mal Teil unseres Wunschzettels).

LidlRacer 01.02.2016 20:46

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201331)
Der Unterschied ist klein aber fein

Sorry, für mich ist das klein aber unfein.

Was soll das denn jetzt heißen?

a) Wenn man es wörtlich nimmt, heißt es, ich muss die Zone innerhalb von 5 s verlassen UND es muss erkennbar sein.

Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, wo es nicht erkennbar ist, wenn ich die Zone tatsächlich verlasse. Außer, es ist ein Nacht-Triathlon bei Neumond.

b) Es muss innerhalb von 5 s erkennbar sein, dass ich die Zone verlasse.

Dann kann ich 4 s lang 2 cm hinter dem Vordermann fahren, dann fange ich erkennbar an, mich zurückfallen zu lassen. Dafür lasse ich mir aber 1 Minute Zeit.

Beides kann nicht ernsthaft gemeint sein.
Aber woher soll man wissen, was wirklich gemeint ist, wenn es da nicht steht?

tklingler 01.02.2016 20:47

Ja die 12 m von Vorderrad zu Vorderrad sind wieder drin.

Wenn es keine weiter Info gibt, wurde ich die Regel nun so auslegen, inerhalb von 5 sek. muss erkennbar sein das du Hinterrad verlassen willst sost wird es unangenehm.
Dann ganz nach hinten und du kannst ohne Stress wieder angreifen.

tklingler 01.02.2016 21:07

Zitat:

Beides kann nicht ernsthaft gemeint sein.
Aber woher soll man wissen, was wirklich gemeint ist, wenn es da nicht steht?
Wenn du besser Vorschläge hast versuch es bei der TK.

Für mich ist Fall a unsinn, Fall b kann man konstruieren, dann müsstes du aber nach 4 sec. deutlich Bremsen, da du in Zeitnot bist, dann ist dein Vorteil von den 4 sek wieder hin.

LidlRacer 01.02.2016 21:16

Gut, mein Fall B war vielleicht zu extrem.
Aber wenn das Wörtchen "erkennbar" bewirkt, dass man innerhalb der 5 s nur erkennbar anfangen muss, die Zone zu verlassen, ist das ja nun das Gegenteil von dem, was zwischenzeitlich angedacht war - statt einer unmöglich krassen Verschärfung hätten wir nun eine Aufweichung, da überhaupt nicht mehr vorgeschrieben wäre, wann man denn nun wirklich raus sein muss.

tklingler 01.02.2016 21:35

Zitat:

statt einer unmöglich krassen Verschärfung hätten wir nun eine Aufweichung, da überhaupt nicht mehr vorgeschrieben wäre, wann man denn nun wirklich raus sein muss.
Da gebe ich dir recht, ein klare Deffinition wann man raus sein muss wäre noch besser.

Man kann halt nicht alles haben ;-)

hanse987 01.02.2016 22:16

Scheibenbremsen sind jetzt auch geregelt und bei Windschattenrennen verboten. (30.13)

Wenn ich ehrlich bin, Punkt 31.2 könnte man für mein empfinden mal raus werfen.

tklingler 02.02.2016 19:04

Zitat:

31.2 Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.
Das ist ein rechtliches Problem, wenn der Veranstalter/Verband das nicht macht Haftet er im Zweifelsfall mit. Versicherungen sind da gnadenlos, wenn Sie auch nur die Idee haben es könnte ein anderer zumindest mit bezahlen

Bei Internationalen Veranstaltungen kannst du nach Appendix K 48
Zitat:

48. Not wearing helmet during bike familiarisation and/or official bike training sessions. - To be excluded from the specific session
Dafür vom Training/Besichtigung ausgeschlossen werden und mal ehrlich der Helm gehört beim Radfahren immer auf den Kopf. Es gibt bereits Urteile wo Radfahrer eine Mitschuld bei Kopfverletzungen bekommen haben, wenn diese durch einen Helm nachweislich gemildert und oder sogar verhindert hätten werden können.

LidlRacer 02.02.2016 19:42

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201344)
Wenn du besser Vorschläge hast versuch es bei der TK.

Ich hätte in der Tat einen m.E. besseren Vorschlag:

Statt
"35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen."

würde ich schreiben:

"35.2 Der Überholte muss unverzüglich damit beginnen, sich zurückfallen zu lassen und dies kontinuierlich fortsetzen, bis er nach spätestens 25 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten verlässt, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen."

Außerdem könnte man aufgrund der aktuellen Motor-Diskussion noch was ergänzen.

Im Abschnitt zum Paratriathlon steht in 91.4:
"Motorisierungen aller Art sind ausnahmslos verboten und führen zur sofortigen Disqualifikation."

Beim normalen Triathlon steht nur:
"30.1 Das verwendete Fahrrad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden."

Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht.
Neben der Disqualifikation scheint mir da eine Behandlung analog zum Doping angemessen, also i.d.R. 4-jährige Sperre, wenn lebenslang nicht möglich ist.

tklingler 02.02.2016 21:41

Zitat:

Eine entsprechende Sanktionierung sehe ich hier nicht.
Da es in der SpO fast keine direkten Sanktionen gibt ist das nur logisch.
Zur Sache ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation

Zitat:

18.1 Ein sofortiger Ausschluss eines Wettkampfteilnehmers ist vom Wettkampfgericht im laufenden Wettkampf wegen grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten auszusprechen. Vor einem sofortigen Ausschluss muss keine Verwarnung ausgesprochen werden
Danach liegt es an der Disziplinarkommission des Landesverbands ob die sich trauen den Athleten dann nach §19.2 zu Sperren oder nicht.

Es ist daher nicht notwendig, dass es extra in die Regeln mit aufgenommen wird die SpO muss nur konsequent angewendet werden.

LidlRacer 02.02.2016 21:48

Zitat:

Zitat von tklingler (Beitrag 1201700)
ein Motor betriebenes Rad ist eine grobe Unsportlichkeit und führt gemäß §18.1 zum sofortigen Ausschluss und nicht zur Disqualifikation

Was ist der Unterschied und warum steht beim Paratriathlon "Disqualifikation"?

tklingler 03.02.2016 20:16

Das solltest du bitte die Regelmacher fragen, ich verstehe es auch nicht. Bzw. Ich veruch mal ne Info zu bekommen.


Aber wie soll ein Motor sonst ausgelegt werden wenn nicht als grobe unsportlichkeit ?

longtrousers 03.02.2016 21:32

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1201665)
Ich hätte in der Tat einen m.E. besseren Vorschlag:

Statt
"35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. erkennbar die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen."

würde ich schreiben:

"35.2 Der Überholte muss unverzüglich damit beginnen, sich zurückfallen zu lassen und dies kontinuierlich fortsetzen, bis er nach spätestens 25 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten verlässt, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen.

Wobei ich mich erinnere, dass es sich auf einer Übersetzung aus dem Englischen bezieht, und das war multi-interpretabel. Ich glaube, die ursprüngliche Übersetzung war insoweit einfach falsch, dass man wirklich innerhalb 5s raus sein musste (und also Bremsen musste). Die jetzige 35.2 ist sicherlich auch nicht ideal, aber ich glaube das ist auch deshalb weil man sich an die englische Version anlehnen muss.

anneliese 09.02.2016 16:42

Zitat:

27.5 Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine
Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken.
Super, warum entdeck ich das erst jetzt?! D.h. bedeckte Schultern erlaubt und damit weniger Sonnenbrandgefahr. :Blumen:

matwot 09.02.2016 19:41

Zitat:

Zitat von anneliese (Beitrag 1203454)
Super, warum entdeck ich das erst jetzt?! D.h. bedeckte Schultern erlaubt und damit weniger Sonnenbrandgefahr. :Blumen:

Das konntest Du bisher noch nicht entdecken, da neu ab 2016.
Ist doch schön, dass nicht alles schlechter wird....

VG
Matwot

FMMT 09.02.2016 21:33

Auch wenn ich es im ersten Moment abgelenkt falsch beurteilte(doofes Knie:dresche ), muss ich jetzt doch nochmal den Beteiligten ein extra Lob und herzlichen Dank aussprechen:Blumen: .
Das entscheidende Wort "erkennbar" Abstand herstellen war ja sogar Teil unseres Verbeserungsvorschlags O:-) , die 10 Meter netto passen wieder, der Seitenabstand spielt jetzt wohl (?) keine Rolle mehr, Rechtsfahrgebot, die erlaubten bedeckten Schultern, finde ich alles ok. Ob jetzt neu oder nicht, den "12.4 "man darf andere nicht behindern", dazu zählt für mich zu knappes Überholen und Ausbremsen ist ein guter Ansatz auch für zukünftige Verbesserungen.
Den 34c kann man auch gut nutzen, um bestimmte, sonst fragliche, Streckenabschnitte aus der Windschattenregelung zu nehmen.

Gibt es eine Übersicht, was sich sonst alles geändert hat?

Jedenfalls nochmals vielen Dank:Danke:

anneliese 10.02.2016 10:49

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1203523)
Gibt es eine Übersicht, was sich sonst alles geändert hat?

http://www.dtu-info.de/news/2016/201...nung-2016.html

Läuftnix 10.02.2016 11:19

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1201702)
Was ist der Unterschied und warum steht beim Paratriathlon "Disqualifikation"?

Bei einer Disqualifikation darf der Athlet den WK noch zu Ende machen, wird aber nicht gewertet. Beim sofortigen Ausschluss muss er sofort beenden.

FMMT 10.02.2016 12:24

Zitat:

Zitat von anneliese (Beitrag 1203621)

Vielen Dank:Blumen: , dies hatte ich schon gesehen, ist aber leider nicht vollständig.

rr. 11.02.2016 22:10

Also bezüglich Windschatten denke ich nicht, dass die Kampfrichter durch die neue Regelung plötzlich anders entscheiden als bisher. Und die Praxis der Wettkmapfrichter ist doch am Ende entscheidend.
Die Ausnahme im Bereich 500m vor und hinter der Wechselzone hört sich schon fast wie eine Einladung an, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert.

MC_Krug 15.02.2016 09:55

Die neue Sportordnung ist ein guter Schritt nach vorne, die Annäherung von ITU/DTU und WTC hilft dem Sport und letztlich allen Sportlern. Bei einigen Regeln wird die DTU in absehbarer Zukunft nachsteuern, Konfliktpotential gibt es ja immer ...

Pippi 03.04.2016 22:36

Habe eine Frage betreffs Rechtsüberholen.

Habe bei einem Wettkampf erlebt, dass der Kampfrichter mit dem Motorrad ganz nahe an der Mittellinie gefahren ist. Ist es erlaubt diesen rechts zu überholen???

Thorsten 03.04.2016 23:08

Wenn der Motorradfahrer mit dem KR sich zurückfallen lässt, kannst du ganz normal weiterfahren und ihn rechts passieren. Von Überholvorgang würde ich da nicht sprechen.

Stell dir lieber nicht vor, was passieren würde, wenn der rechts rüberzieht, damit er an die Rennsituation hinter dir rankommt. Autsch ...

PabT 04.01.2017 21:10

Lenker
 
Bonsoir!

Auf syntace.de fand ich folgende Bemerkung:
Zitat:

Die Internationale Triathlon Union bzw. eine Ihrer Landesverbände untersagt quer zur Fahrtrichtung fest verschraubte Anbauteile.
In der o. a. Sportordnung fand ich keinen entsprechenden Hinweis, aber das muss nicht unbedingt am Dokument liegen. ;)

Bis jetzt bin ich ausschließlich bei Volkstriathlons gestartet, da wollten die KaRis immer nur wissen, ob der Helm gut sitzt und die Bremsen noch funktionieren ... nun habe ich mich aber für eine Mitteldistanz im Juni angemeldet und möchte mit meinem Rad auf der sicheren Seite sein.

Komme ich da mit diesem Lenker durch?

https://www.dropbox.com/s/uz3bp9386i...enker.jpg?dl=0

Größten Dank!

(Im Büro bin ich der King mit drei Jahren VD, :Lachanfall: aber ich fühle mich hier wirklich unsicher. :Huhu: )

LidlRacer 04.01.2017 21:52

"Die Internationale Triathlon Union bzw. eine Ihrer Landesverbände untersagt quer zur Fahrtrichtung fest verschraubte Anbauteile."

Von so einer Regel hab ich noch nie gehört. Und ich mach schon ein paar Tage Triathlon.

JENS-KLEVE 04.01.2017 22:02

Das sieht bei dir zwar komisch aus, aber ich erkenne keinen Verstoß. Wichtig ist die Brücke ganz vorne, die ist ja auch quer verbaut und übrigens von Syntace selbst.

PabT 04.01.2017 22:27

Ich danke Euch - das Rad ist schon deutlich länger im Triathlon unterwegs als ich, und ich hatte die Befürchtung, es habe einfach irgendwann eine Regeländerung verpasst. Immerhin sehe ich überall nur Lenkeraufsätze mit zwei freistehenden Griffen, wer weiß.

Dass es komisch aussieht, liegt sicher nicht zuletzt an meinem expressionistischen Smartphone-Kameraführungsstil, ich wollte niemandem wehtun. :D

Thorsten 05.01.2017 06:56

In welchem Zusammenhang schreibt Syntace das? Habe jetzt keine Lust, deren ganze Website zu durchforsten.

PabT 05.01.2017 07:16

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1283071)
In welchem Zusammenhang schreibt Syntace das? Habe jetzt keine Lust, deren ganze Website zu durchforsten.

Stimmt, das hätte ich verlinken können. Ich fand es auf der Produktseite für eine Fahrradcomputerhalterung ("Nob"), die von dem Verbot nicht erfasst sei.

Thorsten 05.01.2017 08:28

http://www.syntace.de/index.cfm?pid=3&pk=916

In der DTU-Sportordnung wüsste ich erstmal nichts davon, dürfte also irgendein anderer nationaler Verband sein. Der Vorgänger war in der Tat noch mit einer Schraube direkt mit dem Auflieger verschraubt.

ironshaky 05.01.2017 08:36

Vielleiht habe ich etwas nicht mit bekommen. Aber wie sieht es denn mit Kompressions-Sachen unter dem Neo aus? Es gab mal das Verbot z.B. Wadenkompressions-Stulpen (Calves) beim Schwimmen unter dem Neo zu tragen. In der neuen SO habe ich dazu nichts gefunden.

jokra 05.01.2017 11:59

Laut SpO 2016 ist es nicht verboten sog. Calves unter dem Neo zu tragen. Wurde letztes Jahr vor dem IM 70.3 Kraichgau auch nochmal vor Ort zur Sprache gebracht weil es da wohl einige Anfragen gab.
Sofern kein Neo erlaubt ist dürfe Körperstellen unterhalb Ellbogen und Knie nicht bedeckt sein.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass diese Regelung in der SpO 2017 geändert wird.


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