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-   -   [S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=36971)

holly79 11.08.2015 23:03

[S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes
 
Hallo zusammen, ich möchte gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichtes bei einem WK vorgehen und das Verbandsgericht anrufen (nennt sich wohl so). Wer hat Erfahrung mit so einer Anrufung? Auf was sollte man achten? Wie sollte die Anrufung aufgebaut sein? Hat jemand Entscheidungen von einem Verbandsgericht als PDF? Vielen Dank Holly

Neoprenmiteingriff 11.08.2015 23:25

Meine Idee

Frag hafu direkt.....Wenn einer fundiertes (!) Wissen uat dann er

popolski 12.08.2015 09:21

Du hast demnach nach dem WK Einspruch eingelegt?
Um was geht es dabei? Gegen was willst du einsprechen? Wenn es dabei um eine Tatsachenentscheidung geht, so ist diese nicht anfechtbar.

Thorsten 12.08.2015 10:05

Der Einspruch wurde - wie geschrieben - vom Schiedsgericht angenommen und verhandelt und da Holly mit dem Verlauf und Ergebnis der Verhandlung nicht einverstanden ist, wird er jetzt die nächste Instanz anrufen und die Disqualifikation (aus einem ... nennen wir es mal ... Skandalrennen) wird dann hoffentlich zurückgenommen.

Geht halt nur darum, WIE das mit dem Verbandsgericht abläuft.

holly79 12.08.2015 15:16

Es ist genau so wie es Thorsten beschrieben hat.

Ich habe zwar eine Jurstin an meiner Seite, aber manche Dinge sind doch anders als im "echten" Leben.

DasOe 12.08.2015 16:03

Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.

jofloglo 12.08.2015 16:21

Zitat:

Zitat von holly79 (Beitrag 1155876)
Hallo zusammen, ich möchte gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichtes bei einem WK vorgehen und das Verbandsgericht anrufen (nennt sich wohl so). Vielen Dank Holly

Was haste denn verbrochen? :)

Matthias75 12.08.2015 16:24

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1155989)
Disqualifikation (aus einem ... nennen wir es mal ... Skandalrennen)

Jetzt bin ich zugegebenermaßen auch langsam neugierig :Blumen:

M.

Neoprenmiteingriff 12.08.2015 16:44

Bist du etwa alleine ohne Belgischen Kreisel radeln gewesen?!? So ganz alleine ;-)

Hafu 12.08.2015 17:10

Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.

Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden.

Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht.

Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung...

Man sollte zumindest im Hinterkopf haben, dass auch die Angehörigen des Verbandsgerichtes im Ehrenamt arbeiten (und damit über begrenzte Zeitressourcen verfügen, vorgesehen für eher "wichtige" Streitfragen), dass es beim Triathlon nicht um Leben und Tod geht, sondern um ein Hobby, eine schöne Nebensache) und dass generell Fehlentscheidungen im Sport nunmal vorkommen. Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.


(Ich war in diesem Jahr zweimal (mittelbar) Betroffener von krassen Kampfrichterfehlentscheidungen (eine davon hat für meinen Sohn möglicherwiese weitreichende Folgen über diese Saison hinaus) und habe beide male aber (auch im Hinblick auf die oben geäußerten Gedanken) bewusst keinen offiziellen Protest eingelegt, weil die jeweiligen Rennen durch die Fehlentscheidungen gelaufen waren und ein Protest allenfalls die Fehlentscheidungen aktenkundig gemacht hätte, den betroffenen Kampfrichtern eventuell geschadet, mir (bzw. meinem Sohn) aber faktisch nicht genutzt hätte)

holly79 12.08.2015 17:29

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1156198)
Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.

Danke, aber soweit waren wir auch schon. Es geht mehr um die praktische Anwendung.
Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1156231)
Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.

Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden.

Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht.

Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung...

Ich kann deinen Argumenten folgen, sehe es aber ein wenig anders. Da ich im meinem Fall mit dem Zustandekommen der Disqualifikation nicht einverstanden bin und beim Schiedsgericht es nicht so lief wie es sollte, möchte ich die nächst höhre Instanz wahrnehmen. Dazu gibt es diese nun einmal auch. Das es keine öffentlichen Entscheidungen gibt, macht die Sache nun nicht einfacher, aber meine Beistand wird es schon richten.
Zitat:

Zitat von popolski (Beitrag 1155956)
Du hast demnach nach dem WK Einspruch eingelegt?
Um was geht es dabei? Gegen was willst du einsprechen? Wenn es dabei um eine Tatsachenentscheidung geht, so ist diese nicht anfechtbar.

Ach ja und ich habe nicht gegen die Tatsache selber Einspruch erhoben.

DasOe 12.08.2015 18:18

Zitat:

Zitat von holly79 (Beitrag 1156240)
Danke, aber soweit waren wir auch schon. Es geht mehr um die praktische Anwendung.

Ich verstehe Dein Problem nicht.

Du hast 4 Wochen Zeit.
Du legst schriftlich dar um was es geht und begründest das Ganze.
Dann schickst Du das Schreiben per Einschreiben an die HTV Geschäftsstelle.

HTV-Geschäftsstelle Nord
Themen: Startpässe, Allgemeines
Beate Riedl
Zwischen den Krämen 4
34560 Fritzlar
Tel.: 056 22 / 79 99 45
Fax.: 056 22 / 79 99 46

Vorsitzender des Verbandsgerichts in Hessen ist Bernd Emanuel.

Urteile von Verbandsgerichten werden den beteiligten Parteien zugestellt und sonst niemand. Beschreibe Deinen Fall so gut Du kannst und verzichte auf den sonstigen juristischen Schnickschnack, gerade wenn Du eine Juristin an der Hand hast. Es geht um Amateursport und nicht um Strafrecht.


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