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Verbot von Vorderrädern über 75mm Felgenhöhe ab 2016? (Nein)
Mir wurde heute von der Aussage eines KR berichtet, der angekündigte haben soll, dass ab 2016 Vorderräder über 75/80mm in D verboten sein sollen.
Weiss jemand mehr? Kann sich jemand vorstellen, wie viele 808er VR in D rum fahren, die an nächstem Jahr nur noch als wand schmuck herhalten dürfen??? |
Das wäre ja krass, Alta. :( Da könnte ich mein 90mm VR knicken. Wegen dem UCI-Quatsch hab ich schon genug Kohle ausgegeben und Teile abgesägt.
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Mit welcher Begründung? Mein Trispoke ist garantiert windanfälliger als ein 90er Vorderrad...
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Wobei dies wieder dafür spricht, dass das bloß für Draftingrennen gilt, wo ja Scheiben verboten sein. Thorsten? Matwot? |
Naja, vorne sind sie bei allen Rennen verboten.
In den ITU-Regeln, die ja bereits Vorgriffe auf 2016 enthalten (Windschattenfreigabe für Altersklassenrennen auf der Sprintdistanz ab 20106), konnte ich auf die Schnelle nichts finden und die nationalen Verbände befinden sich ja eher in dem Versuch einer Anpassung ans internationale Regelwerk als im Versuch, abweichende Regelungen zu erschaffen. Hast du dir den Namen gemerkt, den er auf seiner Lizenz trug oder war das nur eine weitergegebene Information? Wer mal das internationale Regelwerk lesen möchte: http://www.triathlon.org/about/downl...petition_rules |
Hi Thorsten.
Die Info kam von mir, wurde uns heute gesagt, da ein Teamkollege so ein VR fährt und da meinte der Kollege, dass er sich schon mal nach etwas neuem umschauen kann. Nein, den Namen hab ich mir nicht gemerkt, kurz vor dem Start hat man dann doch andere Dinge im Kopf - oder auch nicht - so viel Hirn hat der gemeine Triathlet ja net im Wettkampf..... Nopogobiker |
fangen die jetzt langsam an zu Spinnen ?? Erst das Verbot von Scheibenbremsen und nun wollen die vorne hohe Laufräder verbieten :confused:
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Ergebnis: bin ich langsam und unerfahren, darf ich mit MTB und Scheibenbremsen starten, bin ich schnell und erfahren, darf ich nicht mit Rennrad und Scheibenbremsen starten. Auf meine Frage wie mein Crosser einzuordnen ist, hatte er dann keine Antwort mehr :Lachanfall: Nopogobiker |
Gut, dann sollen se Nägel mit Köpfen machen und nicht hin und her eiern...
Ab jetzt gilt so ein Rad - zusätzlich müssen (!) noch Felgenbremsen und es darf (!) eine Schaltung montiert werden. Fertig :): xxx Nein, keine Klickpedalen.. |
Kann ich mir nur in bestimmten Rennformaten Vorstellen.
Im Einzelzeitfahren sehe ich da keinen nachvollziehbaren Grund. |
Wenn so etwas kommen sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass die weitestverbreiteten Räder (808 mit 81 mm etc.) betroffen sind. Die alten 1080er können sie gerne verbieten, die bringen ja keinen Vorteil und sind nur windanfälliger.
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Herzlichen Glückwunsch zu deinem "Ergebnis". Habe vorhin schon mit Julia E. gechattet und unseren Liga-Startern telefoniert :Nee:. Muss ja ein riesiges Schild gewesen sein, dass ihr alle nicht gesehen habt ;). |
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Wie soll das gehen, dann sind ja zig VR Felgen für den Müll...
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Wen interessierts von den Funktionären? |
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Ich sähe überhaupt keinen Anlass für so eine Regel. Gab es Probleme?
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Sind halt schon dutzendfach Gliedmaßen abgetrennt worden bei Unfällen... :Huhu: |
Würde das Verbot auch Tri- oder Fourspokes mit einer Felgenhöhe unter 75 mm betreffen? VG
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Fahr halt mal vernünftig, verdammt! |
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Mal ernsthaft: erinnert sich noch jemand an den Gurkenhobel, den einer aus nem Spinergy gebaut hat? Da kann ich ja noch verstehen, dass man skeptisch ist aber Räder wie das HED3, Xentis oder das Pro Fourspoke? Wie Arne fällt mir kein vernünftiger Grund für so ein Verbot hoher Felgen vorne oder dieser Mehrspeichenräder ein. |
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Außer man behauptet, dass die 80+ LR zu aerodynamisch sind. Aber dann müsste man alles Aeromaterial verbieten, weil da ja nun auch nicht überall gleichstand herrscht. Man nähert sich in großen Schritten dem Schwachsinn der UCI an bzgl Stundenweltrekord, die das inzwischen zum Glück erkannt und geändert haben. |
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Ich kenne bei der aktuellen Felgendiskussion keine detaillierten Hintergründe, aber ich vermute stark, dass es um eine seit Monaten hinter den Kulissen schwelende Diskussion geht, welche Rahmen und welche Laufräder bei Rennen mit Windschattenfreigabe zugelassen sind.
Die daraus entstehendene Regelunklarheiten haben mir auch schon viele Stunden an Recherche und Überzeugungsarbeit gekostet, weil uns kurz vor dem zweiten Bundesliga-Start unseres Ligateams die Info erreicht hat, dass ausgerechnet die Rahmen unseres Ligateams (Fuji transonic; mit diesen bestritt das Team NetApp 2014 die komplette Tour de France)) im Triathlon verboten seien, weil sie keine Diamantform aufweisen. Wegen dieser Regeldiskussionen bin ich mittlerweile notgedrungen "Experte" für UCI, ITU und DTU-Regeln, was Materialvorschriften für Windschattenrennen anbelangt. Das ITU-Regelwerk hat -was Rahmenform und Laufradvorschriften für Rennen mit Windschattenfreigabe betrifft- wortwörtlich die entsprechenden Formulierungen des UCI-Regelwerkes übernommen. Daher gilt: was bei der UCI verboten ist, ist auch bei der ITU in Rennen mit Windschattenfreigabe verboten. Was bei der UCI erlaubt ist, ist auch bei der ITU in Rennen mit Windschattenfreigabe erlaubt. Was Rennen ohne Windschattenfreigabe, als klassische Triathlonrennen anbelangt, haben aber die ITU und DTU weiterhin eigene Vorschriftem, die sich von den UCI-Vorschriften für Zeitfahrrennen deutlich unterscheiden. |
Um jetzt auch noch On-topic zurück zu kommen:
Alle Vorder- (und Hinter-)Räder, die sich auf folgender Liste befinden, sind bei Rennen mit windschattenfreigabe erlaubt: http://www.uci.ch/mm/Document/News/R..._Engli sh.pdf Da finden sich z.B. auch Zipp 808-Laufräder ebenso wie SRAM S80-Laufräder. Felgen größer aös 2,5 cm Felgenhöhe, die sich nicht auf dieser Liste befinden, die also keinen entsprechenden Zertifizierungsprozess durchlaufen haben, sind schon jetzt (bei Rennen mit Windschattenfreigabe) verboten (egal ob als Vorder- oder Hinterräder), allerdings wird dies in Deutschland in der Regel nicht überprüft. Bei Rennen ohne Windschattenfreigabe gelten wie gesagt andere Regeln und da gibt es auch nicht die enge Verzahnung zwischen UCI- und ITU-Regelwerk. |
Nachgefragt ...
Also - es gibt schwammige, unpräzise Überlegungen, dass etwas in die Richtung kommen könnte. Ob es generell gelten sollte, ob es nur analog einem Scheiben-Hinterrad-Verbot bei besonderen Windbedingungen zum Tragen kommt oder vielleicht auch ganz unterbleibt, lässt sich aus dem bislang von höherer Stelle formulierten Aussagen in keinster Weise sicher ableiten :Blumen:. Für Zipp 1080er Vorderräder würde ich jetzt keine unbedingte Kauf- oder Verkaufsempfehlung aussprechen. Momentan eher auf halten! |
Gibt es jemanden, der schon länger dabei ist als ich und mal erklären kann wie es historisch dazu kam, dass Leute ohne eigenes Scheibenrad damit anfingen zu behaupten, dass diese bei Wind Probleme machen würden?
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Nach vorne gerichtete Lenkerendschalthebel waren früher auch extrem gefährlich! - sind es jetzt aber nicht mehr...:confused:
Wir nähern uns immer mehr der UCI an! Wenn das so weiter geht (s. auch den thread "Unerlaubte Hilfe", höre ich mit Triathlon auf und mach was, wo man wieder von vorne anfangen kann/was noch nicht jeder macht...:( |
Ich habe bei der DTU nachgefragt. Die Sache ist eine Ente, ein solches generelles Verbot ist nicht geplant und es wird auch nicht darüber nachgedacht.
Jedoch: "Laufräder mit hohen Felgenränder (speziell Vorderräder) sollen ähnlich zu den Scheibenrädern behandelt werden. Scheibenräder können lt. SpO vom TD / EL bei ungünstiger Witterung verboten werden. Wurde ja in dem einen oder anderen Magazin auch so beschrieben. Das ist unter dem Punkt "Sicherheit der Athleten" zusehen. TD / EL sollen sich frühzeitig mit der Wettervorhersage beschäftigen und dann entsprechend mit dem Veranstalter zusammen arbeiten und entscheiden, um die Sicherheit zu gewährleisten." Ob man zukünftig bei windigen Bedingungen sicherheitshalber mit zwei Vorderrädern unterschiedlicher Felgenhöhe anreisen muss, weiß ich derzeit nicht. Grüße, Arne |
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2012 wurden beim Indeland-Triathlon, welcher auf Teilen der Radstrecke sehr windanfällig ist, wegen der Witterung hochprofilige Vorderräder verboten. |
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Ich lach mich schlapp! |
Ich habe nochmals bei der DTU nachgefragt, mit der Bitte um eine Präzisierung.
Welche Felgenhöhen sind konkret davon betroffen und welche nicht? Wie viele Tage oder Stunden vor dem Wettkampf wird das entschieden? Grüße, Arne |
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Solange mir keiner vom implizit geltenden Regelwerk der UCI, der StVO, jw.org usw. eine entsprechende Regel zeigen kann, halte ich das für Kampfrichterwillkür. Grüße, Arne |
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Vermutlich ist das Hawaii-Scheibenverbot auch von keiner anderen Sportordnung als der Ironman-eigenen gedeckt. Andersrum die MP3-Player-Erlaubnis in Roth auch nicht. |
In St. Peter Ording sind Scheibenräder auch bei extremen Wind verboten. Meiner Meinung nach gibts da aber auch nie Diskussionen, denn Wind in St. Peter ist wirklich Wind und da fliegst Du mit der Scheibe einfach mal glatt vom Deich. Für Hochprofil vorne gilt natürlich das selbe.
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Wie meinst Du das, "es gilt dasselbe"?
Für das Verbot von Scheibenrädern gibt es eine Regel in der Sportordnung der DTU, für das Verbot von Hochprofilfelgen nicht. Oder meintest Du es im Sinne von Lidl, dass also der Veranstalter eine Sonderregel im Vorfeld kommuniziert hat? |
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Ich habe Scheibenräder auch mehrfach auf Lanzarote und Wales eingesetzt, z.T. (z.B. Wales 2011) bei Windbedingungen die alles übertroffen haben was ich bis dahin im Wettkampf oder Training erfahren haben. Bei bedingungen, bei denen man eine Scheibe hinten nicht fahren kann, kann man überhaupt nicht radfahren! (ein 80mm-Vorderrad würde ich aber bei vorhergesagtem sehr starkem Wind aus den oben gemachten Erfahrungen heraus nicht mehr fahren wollen). |
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Jetzt ist anscheinend erst mal mit einem "Wischiwaschi" ;) -Schreiben was rausgegangen und in dem Moment hört ein Athlet einem Kampfrichter, der davon spricht, ein einziges mal (fast, ein "ggf." wurde überhört) zu :dresche :Lachen2:. |
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