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Roth-Starter konnte wegen Scheibenbremsen nicht starten? (Doch)
Hallo Roth-Starter,
habt Ihr auch die wiederholten Durchsagen in T1 vor dem Rennen gehört? Es wurde darin ein Starter aufgerufen, sich kurzfristig ein anderes Rad zu besorgen, da seine Scheibenbremsen nicht regelkonform seien. Es schien sich um einen Starter aus dem Ausland zu handeln. Ein Start mit den Scheibenbremsen sei laut Durchsage nicht möglich. Um mich herum vernahm ich jeweils verständnisloses Kopfschütteln seitens der anderen Starter. Eine Disqualifikation vorab sei völlig überzogen. Weiß jemand, ob die Kampfrichter das tatsächlich durchgezogen haben? Ich kann’s ja kaum glauben. Grüße, Arne |
Ich weiß es in dem Fall nicht, in Bamberg eine Woche zuvor (gleiche Kampfrichter) wurde ein Athlet deswegen nach dem Rennen disqualifiziert. Allerdings durfte er starten und seinen Wettkampf machen.
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Mir ist nur die folgende Regelung bekannt: "Die Bremshebel müssen nach hinten ragen"
In der DTU Sportordung findet sich auch nichts dazu, die gilt doch so auch in Roth wenn ich nicht falsch liege: http://www.dtu-info.de/home/news/reg...ordnungen.html |
Die DTU-Regeln verweisen auf die STVO und die Regeln der UCI. Aus diesem Dickicht ergibt sich nach meiner Kenntnis das Verbot für Scheibenbremsen. Das Verbot dieser Bremsen soll aber demnächst aufgehoben werden. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
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Dann ist es natürlich einigermaßen sinnfrei den Athleten damit überhaupt antreten zu lassen. |
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Kann ich mir nicht vorstellen. Das Team Garwood z.B. fuhr am Sonntag Scheibenbremsen. Wie auf den Bildern zu sehen ist.
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Wenn es allerdings allein der Sicherheitsaspekt ist, der für das Verbot angeführt wird, dann finde ich es schwachsinnig den Athleten, den Drullse ins seinem Posting erwähnte, überhaupt starten zu lassen. So war mein Posting gemeint :) |
Alles sind gleich, manche gleicher
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Warum durfte er das Rad am Tag zuvor überhaupt Einchecken?
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Kann natürlich auch sein, dass der KR beim Einchecken die Regel nicht kannte und der auf dem Motorrad dann schon - ich weiß es nicht. |
Scheibenbremsen sind nach aktuellem Reglement bei Windschattenrennen verboten (Bundesligarennen, Elite-Meisterschaften mit Windschattenfreigabe), da auch die UCI sie dort derzeit nicht erlaubt.
Bei Crosstriathlons (Katrin Müller letztes Jahr in Zittau Weltmeiosterin mit Scheibenbremsen! ), bei Wintertriathlons und bei allen Rennen mit Windschattenverbot sind sie eigentlich erlaubt. bei den letzten Deutschen Meisterschaften im Wintertriathlon (dort übrigens sogar mit Windschattenfreigabe) war ich glaube ich der einzige Athlet der Top 20, der keine Scheibenbremsen hatte, da ich halt mit einem relativ alten ungefederten Bike am Start war. irgendwas müssen die Kampfrichter in Roth da durcheinander gebracht haben. |
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Wenn ich mit einem Rennrad mit Scheibenbremse zu einem Rennen mit Windschattenverbot komme darf ich nicht starten. Wenn ich aber ein MTB, Cross- oder Trekkingbike habe darf ich im gleichen Rennen starten. Ist es dann nicht mehr gefährlich??? :confused: Wenn ich es ganz genau nehmen würde, müsste man Fragen wo gehören die TT´s dazu!? :confused: |
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Bei Kindertriathlons, bei denen bis Jugend B in der regel Rennräder verboten sind und die meistens auf asphaltierten Straßen stattfinden, treten in der Regel 80% aller Kinder mit Mountainbikes mit Scheibenbremsen an. Wenn man sich heutzutage ein Mountainbike kaufen will, ist es nahezu unmöglich, ein qualitativ hochwertiges Bike mit felgenbremsen zu finden. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesem Jahr bis jetzt Disqualifikationen von Kindern, die mit Scheibenbremsen Triathlons bestritten haben, gegeben hat. Wenn aber bei Kindern, für die naturgemäß Eltern und Verband eine besondere Fürsargepflicht haben, die angebliche Verletzungsgefahr durch die scharfkantigen Bremsscheiben keine Rolle spielt, mit welcher Argumentation sind dann die Scheibenbremsen bei einem Erwachsenen der in Roth startet verboten? Wie bereits geschrieben: bei Ligarennen ist die Regelauslegung in gewisser Weise nachvollziehbar, bei Renen mit Windschattenverbot kann man über eine solche Regelung nur den Kopf schütteln, wenn beim Crosstriathlon, wo man fast in jedem Rennen stürzt oder bei Schülertriathlons die scharfkantigen Bremsscheiben plötzlich keine Rollen spielen. |
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Schilda lässt grüßen. |
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Gerade in BW sind die KR eigentlich dazu angehalten worden, diese Regelung sagen wir einmal sehr lässig umzusetzen.
Praktisch bedeutet das, bei ETU/ITU Rennen wird sie durchgesetzt, sonst nicht. Roth ist was das Regelwerk angeht sowieso ein heilloses Chaos.... |
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Das Pärchen, dass mit dem Tandem unterwegs war hatte auch Scheibenbremsen an ihrem Rad. Als ich diese überholte wunderte ich mich darüber, da ich hier vor einigen Wochen schonmal was über diese Regel gelesen hatte.
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In den Startunterlagen wurde meines Erachtens sehr übersichtlich dargestellt, welche Regeln abweichend von den DTU-Regeln gelten. Es waren drei: • MP3-Player erlaubt • Strafrunde bei Drafting • Disqualifikation bei Littering Beziehst Du Dich auf diese drei Punkte oder gibt es da noch mehr? Grüße, :Blumen: Arne |
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Ich habe am Samstag auch die Durchsagen gehört.
Ich dachte mir noch, was ist, wenn er gar nicht mehr vor Ort ist ? Erst lassen sie ihn einchecken und am Sonntag 2h vor dem Rennen sagen sie ihm dann, dass er nicht starten darf ??? Am Sonntag im Rennen habe ich dann 2 MTB´s und ein Triarad mit Scheibenbremsen überholt. Ich gehe davon aus, dass er starten durfte. |
Ist der Grund für das noch bestehende Verbot der Scheibenbremsen bei der UCI nicht, das die Bremsen sich nicht gut dosieren lassen und damit beim Windschattenfahren eine höhere Sturzgefahr für die hinteren Fahrer besteht? Damit erklärt sich doch auch das Verbot durch die DTU bei Windschattenrennen.
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Meines Wissens gab es in Roth (zumindest) zwei Starter mit Scheibenbremsen, die nicht zugelassen waren. Und die somit nicht starten durften.
Je einen bei den Einzelstartern und Staffeln. Bei den Staffeln hatte der Radfahrer auch recht schnell "klein beigegeben". Die fehlende UCI-/DTU-"Zulassung" kann allerdings nicht der alleinige Grund sein, weshalb hier so auf einen "Austausch" des Rades/der Bremsen gedrungen wurde. (Sicherheitsbedenken??) Sollen sich doch lt. Aussagen von am Samstag eingesetzten Karis auch zwei (?) Räder mit noch nicht zugelassenen Laufrädern ("frisch von der Mailänder Radmesse") befunden haben. Und die wurden/durften nicht wirklich "reklamiert" (werden). |
Ich stell mir gerade vor ich käme aus Australien und dann dürfte ich wegen der Scheibenbremse nicht starten. Auf meine Reaktion wär ich da mal gespannt.....:)
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So werfe ich noch mal kurz folgendes wieder in den Raum:
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Das ist eine Schrott-Regel und ich hoffe, dass die TK ihren intra-saisonalen Schnellschuss über den Winter wieder korrigiert.
Warum sollen sich die Triathleten an die Regeln der ewig rückständigen UCI-Typen klammern? Regelt es selbst im triathletischen Interesse, verschanzt euch nicht hinter vorgeschobenen Sicherheitsbedenken und konstruiert keine Analogien, wo keine sind ("Road-Races" versus "Radfahren beim Triathlon" - bei Windschattenfreigabe ist noch ein Rest von Ähnlichkeit vorhanden, bei Windschattenverbot aber sowas von gar nichts). Dass die bayrischen Kampfrichter weiter (übers Ziel hinaus) schießen können als andere, hat man ja auch an den Helm-Auswüchsen der letzten Jahre in Roth gesehen. |
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a) ich starte b) xxx |
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Ich meine z.B., dass bei der UCI alle Fahrradbauteile ausdrücklich genehmigt sein müssen, oder? Zumindest bei Rahmen, Gabeln und Laufrädern bin ich sicher. |
Wo steht eigenlich das Beambikes erlaubt sind? Ich hab bei der DTU und bei der ITU nichts gefunden, dass diese erlaubt sind. Oder zählt her wieder der sehr schwammig formulierte Punkt 40.7 Sportordnung?
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Ich habe die Durchsage am Samstag auch gehört. Am Sonntag aber nicht mehr. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Athlet noch vor Ort war.
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Hi an alle,
Es gab bei zwei Athleten Diskussionen mit einem übereifrigem Wettkampfrichter, aber es gab keine Disqualifikation. LG felix |
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Ungebrandete Aero-Laufräder, die ja durchaus weit verbreitet sind (z.B. No-Name-China-Carbonfelgen vom lokalen Bike-Shop um die Ecke custommade aufgebaut) sind verboten. Selbst ein eigentlich zugelassenes Zipp404-Laufrad, von dem die Aufkleber entfernt worden sind, wurde da letztes Jahr schon abgelehnt und der betroffene Athlet musste sich schwitzend nach Ersatz-Standardlaufrädern umsehen. PlanetX-Laufräder z.B. werden wie selbst aufgebaute NoName-.China-LAufräder behandelt und sind auch nicht zugelassen (sofern die Felge höher als 2,5cm ist) |
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