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Schlecht gesicherte Wettkampfstecke....
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Happy Birthday an den Athleten, das hätte weitaus übler ausgehen können. :(
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uih.... Das hätte auch wesentlich schlimmer ausgehen können.
Siehe Löwentriahtlon am vergangenen Wochenende in Hachenburg: http://www.loewentriathlon.de/news/ |
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können... Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth passiert. Die Strafverfolgung läuft. Bis denne, Michael |
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen). Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen! |
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M. |
Interessant wird zumindest in Roth die Auslegung des öffentlichen Verkehrsraums, ohne den ja nun ein Verkehrsunfall im strafrechtlichen Sinn gar nicht stattfinden kann.
Ist die Radstrecke nicht gesperrt und nur eine bestimmte Anzahl an Leuten hat Zugang hierzu? Und diese Leute sind doch auch noch namentlich durch Startnummer und Meldung bekannt. Demnach kann es eigentlich kein öffentlicher Verkehrsraum sein |
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Interessant finde ich auch die Reaktion des Autofahrers, der sich nur um sein Auto sorgt:( |
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Offensichtlich war die Strecke nicht voll gesperrt und daher war mit Gegenverkehr zu rechnen. |
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Ich hätte sicherlich ähnlich reagiert - sowohl als Autofahrer, als auch als Rennteilnehmer. Für die, die in Dänemark an Wettkämpfen teilnehmen, linke ich hier mal zu einer der Regeln, die u.a. bei der Teilnahme an Wettkämpfen in Dänemark zu beachten sind. Nichts verstanden? Tja, dein Problem. Da steht nämlich nicht zu in der Ausschreibung, erst recht nicht auf Englisch oder Deutsch. Problematik (und das würde möglicherweise auch in anderen Ländern gelten - oder eben auch nicht...): In Dänemark dürfen nur "Repräsentanten" des Veranstalters (also abgesehen von der Polizei und der "Heimwehr") den Verkehr regeln, sofern diese auf einem entsprechenden Kursus des Verbandes gewesen sind und sich entsprechend ausweisen können. Ausserdem müssen sie Warnwesten mit einer bestimmten Aufschrift tragen. In diesem Fall müssen sich die Verkehrsteilnehmer nach den Anweisungen richten. Steht also nur ein freiwilliger Helfer ohne Kursus und Warnjacke mit Aufschrift dort, brauchen sich die Verkehrsteilnehmer nicht danach zu richten. Wie in aller Welt soll ich das als Wettkampfteilnehmer erkenne können, ob sich der Verkehr danach richten kann oder muss? Mir ist es gerade erst am Samstag passiert, dass ich in einer Linkskurve beinahe von einem Wagen torpediert worden wäre, der nicht warten wollte, obwohl dort 2 Helfer versuchten, den Verkehr zu regeln und ihn am Weiterfahren zu hindern. Die waren auf keinem Kursus, also mein Problem... Die Regeln und Sicherheitsbestimmungen sollten einfach mehr zum Schutz von ALLEN Teilnehmern umgesetzt werden. Bei der Challenge Danmark in ein paar Tagen wird die Radstrecke nicht abgesperrt sein. Zum Glück kenne ich den Kurs einigermassen, auch mögliche Gefahrenstellen... Bis denne, Michael |
Keine Ahnung was in der Ausschreibung steht, schaut aber so aus als ob die Straße nicht gesperrt ist?!
Wenn dem so ist sehe ich die Schuld fast ausschließlich beim Athleten. Was dem VA vorhalten kann ist das die Kreuzung nicht durch einen Streckenposten oder Schilder die die Athleten auf die Gefahrenstelle aufmerksam machen gesichert ist. Ein einfacher A Aufsteller mit der aufschrift rechts halten hätte den Unfall wohl verhindert. Die Reaktion des Autofahrers fand ich zu erst auch seltsam, IMHO steht dieser aber unter Schock und es sind ja auch noch andere Personen die sich gleich um den Athleten kümmern vor Ort. |
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Der Fahrer steigt aus und fragt ob was passiert sei. Ich erwiderte: Nein scheint alles gut zu sein. Er entgegnete mir dann nur mit: Schwachsinn, der Kotflügel ist doch verbeult!!! Schönen Dank aber auch... Auch wenn der Radfahrer die Kurve ziemlich geschnitten hat, der Autofahrer kam da mit einigem Zug rum. Sieht nicht danach aus, dass der da erst angefahren ist. Abgesperrt war die Strecke ja offensichtlich nicht, der Athlet trägt aber mindestens eine Mitschuld. Den Auszug aus der Ausschreibung "Respecter le code de la route" übersetze ich mir mal frei als "Straßenverkehrsordnung beachten". Das hat der Athlet durch befahren der linken und somit Spur des Gegenverkehrs nicht getan. |
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Das Auto kommt zwar recht plötzlich und unvermutet daher. Das täuscht aber glaube ich da man nicht damit rechnet das ein Auto kommt. Wäre es eine ganz normal Verkehrssituation fährt das Auto ganz normal und alltäglich um die Kurve. Schau dir das Video mal in Einzelbildern an, dann wirst du sehen dass das Auto beim Aufprall so gut wie steht. Der Autofahrer also sogar auf Sicht gefahren ist und sein Fahrzeug rechtzeitig zum stehen gebracht hat, was man vom Radfahrer nicht behaupten kann. So gesehen ist der Radfahrer in ein "stehendes" Hindernis geprallt, wie man da die Schuld bei anderen suchen kann verstehe ich nicht ganz?! |
Zu dem Fall in Roth nochmal :
Wenn hinter(!!) mir es knallt ich absteigen und helfe warum werde ich dann als Verursacher geführt?! Sorry aber da stimmt doch was nicht,oder!? |
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In diesem Falle für mich gut nachvollziehbar. |
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Das meine ich doch: hier geht doch erstmal um die Klärung des Sachverhalt.
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Zum Video:
Wir kennen die Wettkampfordnung jetzt nicht. Ich kann jetzt aber nur von meinen bisherigen Wettkämpfen. In Höchstadt wurde in der Ausschreibung explizit auf die Einhaltung der STVO hingewiesen ( http://www.medwork-triathlon.de/wett...ausschreibung/ ) und in Gera war die Radstrecke komplett abgesperrt (eine Autospur der B2). Okay, habe eben geguckt, in Roth wird auch darauf hingewiesen ( http://www.challenge-roth.com/files/...h_ vFINAL.pdf auf dt.). Sieht also erstmal nach Hauptschuld beim Radfahrer aus, der die Strecke durch das Schneiden der Kurve verkürzen wollte und damit aufs Auto draufgeknallt ist. Allerdings fehlen uns für genauere Einschätzungen zuviele Infos. Zu der Roth-Geschichte: ich bin mir nicht sicher, ob ich die Story richtig verstehe. Eine andere Teilnehmer ist ihm ans Hinterrad gefahren und sie ist deswegen gestürzt? Er hat dann angehalten und ihr geholfen? Das ist wirklich ein interessanter Punkt, wie sich da die STVO verhält. Allerdings müsste man auch hier die Umstände genauer kennen. Da ja Windschattenfahren nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie konnte die Fahrerin hinter ihm überhaupt auf sein Hinterrad auffahren? Zeugen gibt es ja offenbar genug. Hat er unerwartet gebremst? Falls ja, Schuld der Auffahrerin, denn sie muss entsprechend fahren, um ausweichen oder bremsen zu können. War sie einfach unachtsam und ist aufgefahren? Auch ihre Schuld. Dass die Polizei das untersucht, okay. Das muss sie auch. Aber dass die Frau - die dem ersten Anschein nach die Hauptschuld trägt - ihn auch noch belangen will, ist lächerlich. Aber vermutlich muss sie es aus eigenem finanziellen Interesse tun. Was dann wiederum traurig ist, denn genau aus dem Grund hat man ja seine Versicherung... |
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Es ist ausserhalb von Deutschland völlig üblich, dass die WK Strecke nicht (komplett) gesperrt ist und das Rennen im Strassenverkehr läuft. Das schlägt sich teilweise direkt in recht günstigen Startgebühren nieder. Sieht aus als hätte der bedauernswerte Kamerad bei der Wettkampfbesprechung geschlafen.
Hierzulande gilt in der Regel bei Strecken mit Begegnungsverkehr. "Überfahren der Fahrbahnmitte" - "Rote Karte" |
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Es handelt sich ja auch nicht um irgendeinen AK-Starter... Der Knabe heißt Gaël Le Bellec...der startet nicht zum ersten Mal bei einem Duathlon...Duathlon-Langdistanz-Weltmeister 2014 beim Powerman in Zofingen |
In Zofingen darf man die Fahrbahnmitte auch nicht überqueren, aber macht man ja doch schon mal. ;)
Viel komischer finde ich warum er die Kurve schneiden will, obwohl es gerade aus geht :confused: |
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Noch mal zum Video. Der Autofahrer fährt sicher nicht verkehswidrig in den Verlauf der Straße, allerdings hat er doch sicher vorher den Motorradfahrer und den vorausfahrenden Radfahrer gesehen. Die sind ja kurz vor dem Unfall ebenfalls durch die Kurve gefahren. Ein vorausschauender Fahrer hätte ggf. vorher auf der Bremse gestanden und hätte sich vergewissert, dass nichts mehr nachkommt. Aber wie auch immer, formal gesehen trägt der Radfahrer die Hauptschuld. Ich persönlich mag mich aber nicht davon freisprechen, dass mir das nicht passiert wäre. Allerdings wäre ich lange nicht so schnell gewesen :-) |
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Dem Autofahrer kann man aus meiner Sicht kaum einen Vorwurf machen. Woher soll er wissen, dass da ein Radrennen stattfindet, deren Teilnehmer sich nicht an die Verkehrsegeln halten? Schau mal in die Straße rein, aus der der Autofahrer kam. Da steht kein Hinweisschild, kein Ordner, nichts. Und ob er aus der Perspektive vorher sehen konnte, dass die Radfahrer und der Motorradfahrer zusammengehören und da ein Rennen läuft, wage ich zu bezweifeln. Sicherer wäre es gewesen, wenn 1. ein Streckenposten an der Ecke gestanden hätte und/oder 2. ein deutliches Hinweisschild auf ein Radrennen aufgestellt worden wäre 3. an einem solch unübersichtlichen Punkt die Streckenführung bspw. mit Pylonen in der Fahrbahnmitte auf die rechte Fahrbahnseite beschränkt worden wäre. Aus meiner Sicht eine sehr unglückliche Streckensicherung und natürlich ein Fehlverhalten des Teilnehmers. Der Streckenposten wäre aus meiner Sicht unbedingt nötig, weil die Straße sehr eng ist. Ein größeres Fahrzeug hätte vielleicht vor der Kurve soweit ausgeholt, dass es auf die Gegenfahrbahn gekommen wäre und auch die regelgerecht fahrenden Teilnehmer gefährdet hätte. M. |
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Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben? Ich beobachte das Verhalten in WK zwar auch ,allerdings ist es schon sehr merkwürdig und auch lebensmüde in meinen Augen. Wenn man schnell fahren will ohne zu schauen, muss man nicht absgesperrte WK meiden, alles andere ist letztlich Selbstmord oder man muss zu dem Risiko was man eingeht stehen und nicht hinterher meckern. |
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Das unerlaubte entfernen vom Unfallort ist sicher das weitaus interessantere. Wobei ich denke daß die Startnr. ja offensichtlich bekannt war und daher die Personalien bekannt waren. Insofern dürfte auch das unerlaubte entfernen vom Unfallort nicht zu schwer gewichtet worden sein. Ich frage mich gerade ob der Triathlet Staffelradfahrer und die Unfallbeteiligte zufällig Anja Beranek war? |
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Behaupte ich nicht! Wo hast Du das gelesen? Zitat:
Da bin ich nicht anderer Meinung. Zitat:
Aber gut, hinterher sind immer alle schlauer und kommen mit "hätte,wäre,wenn". Da nehme ich mich gar nicht raus. Unfälle passieren, weil eben nicht alles perfekt und vorhersehbar läuft. Gut, dass im konkreten Fall nicht mehr geschehen ist. In diesem Sinne bin ich nun vorerst hier raus. Unfallfreie Fahrt wünscht N. |
Hi Nordhein,
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Dieser Fall würde fast einen eigenen Thread verdienen. Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten. Die staatsanwaltlchen Ermittlungen werden vermutlich eingestellt werden; allerdings kann es nachdem sich das Unfallopfer ja anwaltlich vertreten lässt zu zivilrechtlichen Forderungen kommen wie Erstattung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Frage ist halt, ob das wirklich so wie geschildert abgelaufen ist oder ob das nur seine persönliche Wahrnehmung der Ereignisse im Rückblick war und ob er nicht doch nach Einschätzung von Unfallzeugen ziemlich schnell weitergefahren ist, ohne sich richtig um das Unfallopfer zu kümmern. Aber ich will hier eigentlich nicht spekulieren. Gehen wir einfach mal davon aus, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie wie es seitens deines Landsmannes im obigen Link geschildert wurde. Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt). Auf diesen inkludierten Versicherungsschutz durch die ARAG hätte das Team Challenge deinen Landsmann eigentlich hinweisen sollen, denn die Challenge Roth ist ja keine wilde Sportveranstaltung sondern offiziell genehmigt und mit umfassenden Versicherungsschutz für alle Teilnehmer und Helfer ausgestattet. Ich weiß nicht wie die Fristen für die Meldung eines solchen Unfalls liegen, aber vielleicht ist es noch nicht zu spät. Schreib doch deinem Landsmann, er soll den Unfall von 2014 auch jetzt noch an die ARAG melden und sich umfassend über seine Rechte beraten lassen. Zwecks besserer Kommunikation kann das ja evt. auch sein deutscher Anwalt übernehmen. |
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Selbst bei abgesperrter Strecke darf man eigentlich nicht fahren wie es viel tun. Eigenes Risiko dann aber. :( |
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Der Titel ist "schlecht gesicherte Wettkampfstrecke" und diese Strecke ist schlecht gesichert. Wir können dies also verurteilen und gleichzeitig es uns als Warnung einbrennen.
Wer jetzt wie schuld hat, wie das Fahrrad und das Wetter war finde ich eher nebensächlich. |
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Aber wie schon geschrieben, wäre in dem Fall die Sicht beider Seiten interessant. Die Fahrerin wird ihm ja nicht stumpf ins Hinterrad gefahren sein. Ich vermute eher, dass es sich um eine seitliche Berührung handelte, verursacht durch einen Schlenker einer der beiden Beteiligten. Fraglich auch, wie sich zwei Radfahrer bei halbwegs guten Willen windschattenfrei fahren zu wollen, derart nah kommen können. gut, er schreibt, dass es am Anfang der Radstrecke war und er in einer Gruppe (!) gefahren ist. Gehört aber nicht in diese Diskussion, da in Roth die Strecke eigentlich gut gesichert ist. M. |
Hallo allerseits,
ohne jetzt auf alle Einzelheiten eingehen zu wollen nur folgende Gedanken: Die Darstellung des Athleten ist seine persönliche Darstellung, die verletzte Athletin schwebte tagelang in Lebensgefahr und musste mit dem Helikopter nach Nürnberg geflogen werden, sie kann sich bis heute nicht an den Hergang erinnern. Wer von beiden wen berührt hat und es dann zum Sturz kam ist demnach, zumindest für mich, ungeklärt. Es gibt bis heute keinen Wettkampfrichter, der sich erinnern kann, von einem Athleten an der Unfallstelle angesprochen worden zu sein. Persönlich ist es zumindest verwunderlich, weil ein Wettkampfrichter sich garantiert die Startnummer aufgeschrieben hätte, bevor man dem Athleten erlaubt hätte weiterzufahren. Die Veranstaltung unterliegt der STVO und dies schon die letzten 30 Jahre, dies geht sowohl aus den Anmeldeunterlagen, letzten Informationen und dem Briefing am Samstag hervor. Sich dahinter zu verstecken, man kenne die STVO nicht, ist für mich fadenscheinig. Wenn ich über die Grenze fahre werde ich auch nicht explizit von einem Zöllner über die zugrunde liegende Ordnung aufgeklärt, gleichwohl unterliege ich Ihr automatisch. Was ich damit sagen möchte: Bei der ganzen Geschichte gibt es eine Darstellungsweise, aber keine Zeugen. Stutzig macht mich allerdings, dass ich vor wenigen Wochen von besagtem Athleten angerufen werde und mir der Vorschlag unterbreitet wird, wir sollen für alle seine Kosten aufkommen oder er geht an die Presse, ein paar Tage später bekommen wir dann noch eine Zahlungsaufforderung von seinem Anwalt. Dies lasse ich jetzt einfach unkommentiert. LG Felix |
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Ich habe mir den Beitrag des Athleten jetzt nochmal komplett durchgelesen. Im Kern geht es doch gar nicht um die StVO, sondern um die Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Um das Entfernen vom Unfallort geht es nur am Rande. Insofern ist seine Argumentation auch etwas dünn. Er reitet z.B. auf dem Rechtsfahrgebot herum, ohne dass dies einen direkten Zusammenhang mit dem Unfall hat. Wenn ich seine Darstellung richtig verstehe, passieren Unfälle im Wettkampf einfach bzw. gehören bei der Maße an Athleten dazu und sollten nicht strafrechtlich verfolgt werden. also ein rechtsfreier Raum, in dem maximal die Triathlonregeln gelten. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch in jedem anderen Land entsprechende Ermittlungen angestellt werden würden. Das verfahren wäre ja auch eingeleitet worden, wenn er stehen geblieben wäre. Außerdem steht nirgends, dass ermittelt wird, weil er nicht rechts gefahren ist. Also viel Aufregung seinerseits ohne dass es direkt mit dem Thema zu tun hat. Wenn, könnte man allenfalls anmerken, dass das Thema "Fahrerflucht" bzw. "bei Unfall auf Polizei warten" vielleicht in das Racebook gehört. M. |
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Was mich auch in dem Blog-Eintrag des dänischen Athleten störte und weshalb ich vermute, dass der Unfall sich nicht so zugetragen hat, wie seitens des Athleten geschildert, war der fehlende Hinweis, dass er sich nach Beendigung des Wettkampfes nach dem weiteren Schicksal der Athletin erkundigt und sie im Krankenhaus besucht hat: das ist -komplett unabhängig von einer Schuldfrage- eigentlich ein Muss, wenn man in einen Crash verwickelt war, von dem man weitere Folgen nicht mitbekommen hat. Und was natürlich fast schon den Charakter einer Posse hat, ist die Aussage des dänischen Athleten, dass die Polizei sich im Telefongespräch seine e-mail-Adresse nur mit einem "Trick" erschlichen hat (wenn Telefonnummer und Name bekannt sind, dann ist Ermittlung der Postanschrift für eine Ermittlungs-Behörde auch ohne Hilfe des Betroffenen kein Problem) und dann auch noch die Frechheit besessen hat, ihm eine mail auf Deutsch zu schreiben.:( :confused: Bei jedem Auslandsvergehen bekommt man offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei in der jeweiligen Amtssprache (und gerade in Dänemark dürfte es besonders leicht sein, sich das übersetzen zu lassen, wo vermutlich jeder zweite ohnehin gut deutsch kann). |
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Was ich sagen will: Es wäre in meinen Augen einfacher, mehr im Racemanual zu erklären, z.B. inwieweit die "Verkehrsteilnehmer" verpflichtet sind, den Anweisungen derer, die den Verkehr regulieren, folgen müssen. Und hierbei denke ich nicht nur an Challenge-Veranstaltung, sondern alle Triathlonveranstaltungen. Bis denne, Michael |
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