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PattiRamone 15.04.2015 09:49

Willkommen in der Fahrbahnmitte!
 
Interessanter Artikel... aber ist das praxinah?

Ich kann mir schon den "Hass" einiger Autofahrer vorstellen.
Wo fahrt ihr so? :)

http://www.urbanist-magazin.de/2014/...mitte-na-klar/

Franco13 15.04.2015 10:09

Mach ich auch so und ich habe den Eindruck, daß die Autofaher dann im Durchschnitt wirklich mehr Abstand zu mir halten.

Duafüxin 15.04.2015 10:22

Mach ich manchmal so. Wenn zB zum wiederholten Male sich Autos vorbeiquetschen bei Gegenverkehr anstatt zu warten bis sie regelkonform überholen dürfen.
Das wiederum führt zu putzigen Situationen. Kurz vor unserer Wohnung ist eine langgezogene Rechtskurve mit durchgezogener Linie. Der wird natürlich regelmäßig missachtet und wenn dann plötzlich ein Auto von vorne auftaucht, ist der Radfahrer der Erste, der abgedrängt wird. Fährt man da in der Mitte, überholen an der Stelle weniger, was zu Wutanfällen der nachfolgenden Autofahrer führt, die alle das Überholverbot ignorieren würden. Zu allem Überfluß muss ich in dieser Rechtskurve auch noch links abbiegen :Cheese:

Nobodyknows 15.04.2015 10:25

Zitat:

Zitat von HenryHell (Beitrag 1125444)
Interessanter Artikel...

Eine Aufzählung von Paragrafen und Urteilen.
Mit Sicherheit ein guter Ansatz für die Förderung von mehr Verständnis zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern...zumindest in Deutschland wo viele eine Rechtschutzversicherung haben. ;)



Gruß und Happy riding!
N. :Huhu:

Hafu 15.04.2015 10:48

Der Artikel ist praxisgerecht!

Ich fahre seit Jahren so ähnlich, wenn auch nicht direkt in der Fahrbahnmitte (ich will Autofahrer durchaus nicht bewusst provozieren, wie es in manchen Untertönen des Artikels rüberzukommen scheint), aber eben auch nicht ganz rechts.

Ich mache die Fahrbahn für überholende Autos in der Regel bewusst so eng, dass sie bei Gegenverkehr nicht überholen können, sondern eben wie im verlinkten Text beschrieben auf eine Lücke im Gegenverkehr warten müssen (und dann auch in der Lage sind, einen Sicherhheitsabstand zum überholten Radfahrer zu gewährleisten).

Dass man damit natürlich nicht alle Probleme mit Autofahrern löst und es trotzdem einige wenige Autofahrer geben, die einen extra eng überholen, muss einem dabei klar sein. Es sind aber unter dem Strich weniger sehr enge Überholvorgänge, als wenn man von vornherein ganz rechts fahren würde.

Ein weiter in dem Text nicht erwähntes Argument, ist, dass man bei mehr Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand im Falle von engen Überholvorgängen durch Busse oder LKWs man notfalls ein Stück nach rechts (während des Überholvorgangs) ausweichen kann und so den Abstand zum überholenden KFZ links erhöhen kann, wenn man rechts noch Spielraum hat.

captain_hoppel 15.04.2015 11:13

werde ich auch mal versuchen. Aber wie groß wird die Huperei im Feierabendverkehr sein? ;-)

brandiruns 15.04.2015 11:22

Ich fahre auch immer mit Abstand zum Rand, aber nicht ganz in der Mitte. Es ist echt lustig, angehupt wurde ich noch nie & das überholen ist sicherer geworden.

Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Viele Grüße,
der Brandi

Duafüxin 15.04.2015 11:26

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)

Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Viele Grüße,
der Brandi

Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

tandem65 15.04.2015 11:34

Zitat:

Zitat von HenryHell (Beitrag 1125444)
Interessanter Artikel... aber ist das praxinah?

Als Alltagsradler ist es immer wieder interessant zu sehen wie viel Angst viele Freizeitradler vor sich selbst haben. Weshalb sollte ich da als Autofahrer, das bin ich viel häufiger als mir lieb ist, einen Hass bekommen?
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.
Ich habe es nicht selten, daß morgens ein Sattelzug 4-5km hinter mir rumeiert bis er überholen kann. Ich bedanke mich dann üblicherweise beim Überholvorgang.

kullerich 15.04.2015 11:34

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Wo? Das würde die Benutzungspflicht aufheben, wenn nicht gleichzeitig auf der Straße auch ein solches Limit ist (nur straßenbegleitende Radwege sind benutzungspflichtig :) )

Steppison 15.04.2015 11:35

Ich habe vor Jahren, als ich in die "Großstadt" gezogen bin, mein Fahrverhalten auf Straßen geändert. Wenn ich die armen Würste sehe, die am Randstein kratzen und dann von fast allen durch enges überholen bedrängt werden, dann habe ich dafür kein Verständnis. Die Sraßenverkoehrsordnung regelt klar, dass ich als Radfahrer zum rechten Fahrbahnrand, insbesondere wenn dort parkende oder haltende Auots stehen, eine Abstand einhalten muss. Vor allem durch unvorsichtige Fahrer geöffnete Türen sind ja fast ausschließlich mein Problem. Ich muss ja Abstand halten.

Somit hat es sich ergeben, dass ich in der Regel ca. 1 m vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahre, und bei Schlaglöchern die volle Fahrbahnbreite nutze. An engen Kreuzungen / Ampeln stelle ich mich in die Mitte, damit nicht noch einer vorrollt und dann mit Vollgas losfährt, während sie dem Gegenverkehr schon ausweichen müssen.

Seitdem ist es entspannter, LKW's und Transporter fahren gar nicht mehr vorbei, Autos auch deutlich weniger auf schmalen Straßen in Wohngebieten. Die Dummen gibt es ja immer.

Wer am rechten Rand fährt verliert. (Das kann man auch doppeldeutig auslegen.)

MarcoZH 15.04.2015 11:36

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Ich stelle es mir unlustig vor, wenn ich im Auto dir mit 35 hinterher bummle weil ich wegen dem Gegenverkehr nicht überholen kann und du dermassen weit vom Rand weg bist, während sich daneben ein herrenloser Radweg befindet.
MEIN huben und fluchen hättest du auf sicher, obwohl ich die Probleme der Radfahrer ja zu Genüge kenne. Es sollte ein Miteinander auf der Strasse stattfinden und kein "so fahr ich, denn nur so fühl ich mich wohl".

tandem65 15.04.2015 11:37

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Um eine Mitschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei einem Unfall zu bekommen bedarf es keines Tempolimits!:Huhu:

Andreundseinkombi 15.04.2015 11:39

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1125482)
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?

Interessante Frage, da bin ich sehr auf die Antwort gespannt wie das da rechtlich aussieht!

tandem65 15.04.2015 11:39

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...

Da möchte ich widersprechen. Die Radwegbenutzungspflicht sollte allgemein fallen!:cool:

Franco13 15.04.2015 11:44

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125484)
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.

Da ist der Artikel leider ungenau geschrieben. Natürlich meint der Autor nicht, das man auf der Mitte der Fahrbahn fahren soll, sondern auf der Mitte seines Fahrstreifens. Wenn man auf der Mitte der Fahbahn fährt, dann hat man schon weniger als 1m Abstand zum Gegenverkehr, wie soll da noch einer Ordnungsgemäß überholen?

holger-b 15.04.2015 11:45

Den seitlich Abstand von einem Meter halte ich obligatorisch. Einmal wegen der im Artikel erwähnten Gründen. Zweitens, da ganz am Rad der ganze Dreck sich ansammelt. Dort holt man sich auch am schnellsten einen Platten.

Zitat:

Alles in allem bist du breiter als du denkst. Nämlich so breit wie die ganze Fahrspur, wenn man noch die genannten 1,5m Abstand einrechnet, die Autos links von dir einhalten sollen.
Das sollte den Autofahrern viel bewusster gemacht werden. Erlebe es einfach zu oft das ein Außenspiegel knapp an meinem Lenker vorbeisaust.

tandem65 15.04.2015 11:55

Zitat:

Zitat von MarcoZH (Beitrag 1125489)
Ich stelle es mir unlustig vor, wenn ich im Auto dir mit 35 hinterher bummle weil ich wegen dem Gegenverkehr nicht überholen kann und du dermassen weit vom Rand weg bist, während sich daneben ein herrenloser Radweg befindet.

Hast Du es schon mal mit Yoga oder Meditation versucht?;)
Ein guter Radweg wird auch von Rennradfahrern benutzt. Insofern, fluchen geht in Ordnung aber bitte über den Geiz der Behörden. ;) :Cheese: Darüberhinaus ist es mir noch nicht untergekommen daß ein PkW nicht halbwegs zeitnah überholen konnte. Da können ja schon deutlich kleinere Lücken im Gegenverkehr genutzt werden als bei Sattelzügen. Insofern spräche das für mich gegen Deine Ausgeglichenheit. :Blumen:

drullse 15.04.2015 11:57

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125492)
Die Radwegbenutzungspflicht sollte allgemein fallen!:cool:

Das ist sie doch 1997...

tandem65 15.04.2015 12:01

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1125494)
Da ist der Artikel leider ungenau geschrieben. Natürlich meint der Autor nicht, das man auf der Mitte der Fahrbahn fahren soll, sondern auf der Mitte seines Fahrstreifens. Wenn man auf der Mitte der Fahbahn fährt, dann hat man schon weniger als 1m Abstand zum Gegenverkehr, wie soll da noch einer Ordnungsgemäß überholen?

Auch die StVO schreibt von Fahrbahnen und nicht von Fahrstreifen. In die Falle wäre ich auch fast getappt. Ich habe mich schon auch auf das bezogen was Du jetzt als Fahrstreifen bezeichnet hast. Auch da ist die Mitte eher bei 1,5m-1,75m zu suchen. Das wäre ja schon a bisserl mehr als 1m.

MarcoZH 15.04.2015 12:01

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125501)
Hast Du es schon mal mit Yoga oder Meditation versucht?;)

:Cheese: Beides nicht, fühle mich von Natur aus sehr ausgwogen und ruhig :Lachen2:

Die >35km/h Fahrt muss man auch nicht zwingend auf dem Radweg mit dichtem Verkehr machen. Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.

tandem65 15.04.2015 12:04

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1125502)
Das ist sie doch 1997...

Quelle!

tandem65 15.04.2015 12:12

Zitat:

Zitat von MarcoZH (Beitrag 1125507)
Die >35km/h Fahrt muss man auch nicht zwingend auf dem Radweg mit dichtem Verkehr machen. Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.

Ich habe nicht von freier Fahrbahn geschrieben. Nur kann ich auch nach Jahrelanger Übung durch oder über auf Radwegen parkende KfZ fahren. Ich bin ebensowenig in der Lage mir die Radwegeführung bei RTF's oder all meinen Touren zu merken. Im Zweifelsfalle fahre ich da eben auch mal auf der Fahrbahn. Manchmal ist es auch so daß ich mich da ärgere weil ich eine Auffahrt verpasst habe. Das fällt aber eben auch in die Rubrik schlechter Radweg, wenn nicht klar ist wo gefahren werden soll und wie der Zugang dazu gedacht ist.
Was davon hat jetzt mit freier Fahrbahn, in dem Sinne wie Du es sicherlich gemeint hast, zu tun?

deirflu 15.04.2015 12:14

Zitat:

Zitat von MarcoZH (Beitrag 1125507)
Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.

Wenn dir das klar ist, verstehe ich nicht warum dich ein Radfahrer auf der Straße aufregt?!

In AT gibt es ja keine Radwegbenutzungspflicht, leider glauben aber all zu viele Autofahrer das es eine solche gibt.
Bin aber trotzdem immer wieder mal auf Radwegen unterwegs da es dort halt viel entspannter ist und schon wenig außerhalb der Stadt sind die meisten kaum befahren.

Generell wissen halt viele Autofahrer nicht wo ein Radfahrer fahren darf und wo nicht bzw was erlaubt und was verboten ist, hier stößt man oft auf Halbwissen.

Sogar mein Vater hat bis vor ein paar Jahren noch geglaubt das der weiße Seitenstreifen auf Landstraßen die Fahrbahn für Fahrräder ist?!
Und spricht man mit anderen, vor allem aus der Generation die jetzt in der 50-70er sind, kommen oft so skurrile Meinungen zu Tage.

Das nicht alles was Radfahrer so machen erlaubt ist, ist klar und das manche bewusst provozieren auch. Idioten gibt es halt auf beiden Seiten.

Ich selbst fahre auch mit einem Meter Abstand zum Fahrbahnrand, hat sich über die Jahre einfach bewährt.

drullse 15.04.2015 12:16

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125508)
Quelle!

Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?

brandiruns 15.04.2015 12:21

Die Radwegebenutzungspflicht ist nicht 1997 gefallen, da wurde gerichtlich nur beschlossen, dass die Kommunen mal prüfen sollen, ob wirklich alle Radwege benutzungspflichtig bleiben sollen (oder so ähnlich). Da wurde soweit ich weiß gesagt, dass nur benutzbare Radwege auch nutzungspflichtig sind, aber wer definiert das denn?

Bei uns im Kreis gibt es gute und schlechte Radwege, gute nutze ich auch im Training, schlechte eher nicht. Wobei die meisten begleitend zu ner Landstraße sind, da will ich auch nicht unbedingt auf der Straße fahren, da sind mir die Differenzgeschwindigkeiten zu hoch. Schlimm finde ich es aber IMMER, wenn es nur EINEN Radweg gibt und ich dann auf der "falschen" Fahrbahnseite den Radweg nutzen soll, das ist echt grausam und saugefährlich, da werden Radfahrer dann schon extrem benachteiligt, gerade wenn es ums abbiegen geht. :-/

Deutschland ist eben kein Radland und wird es vermutlich auch nie werden...

brandiruns 15.04.2015 12:22

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1125514)
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?

http://www.adfc.de/verkehr--recht/re...utzungspflicht

"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
"

einzelstueck 15.04.2015 12:25

Zitat:

Zitat von holger-b (Beitrag 1125495)
Das sollte den Autofahrern viel bewusster gemacht werden. Erlebe es einfach zu oft das ein Außenspiegel knapp an meinem Lenker vorbeisaust.

+1

letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.

Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.

Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.

tandem65 15.04.2015 12:41

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1125514)
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?

Dir scheint es allerdings neu zu sein, daß Verkehrszeichen 237 einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist. Dementsprechend sind Radwege im allgemeinen nicht benutzungspflichtig. Die entsprechend gekennzeichneten schon.:Huhu: :Blumen:

Voldi 15.04.2015 12:44

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125518)
http://www.adfc.de/verkehr--recht/re...utzungspflicht

"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
"

Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.

captain_hoppel 15.04.2015 12:56

und ich Naivling dachte noch, dass es hier einfach um die Benutzung der Fahrbahnmitte geht bzw. gehen soll^^

keane 15.04.2015 13:01

Zitat:

Zitat von einzelstueck (Beitrag 1125521)
+1

letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.

Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.

Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.


Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.

maksibec 15.04.2015 13:07

Zitat:

Zitat von Steppison (Beitrag 1125488)
Wer am rechten Rand fährt verliert. (Das kann man auch doppeldeutig auslegen.)

:Blumen:

In Wien pinseln sie jetzt immer mehr Mehrzweckstreifen an den rechten Fahrbahnrand. Die muss man dann als Radfahrer benutzen (Ausnahme Rennradler im Training), Kfz und Konsorten dürfen sie nutzen. Zwei große Probleme: sie drängen mich weiter nach rechts als ich sonst fahren würde und sie drängen ganz, ganz viele Radelnde in die Dooring Zone. Autsch.

drullse 15.04.2015 13:13

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125524)
Dir scheint es allerdings neu zu sein, daß Verkehrszeichen 237 einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist. Dementsprechend sind Radwege im allgemeinen nicht benutzungspflichtig. Die entsprechend gekennzeichneten schon.:Huhu: :Blumen:

Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.

rainhart87 15.04.2015 13:23

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1125536)
Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.

Dafür gibt es ja auch noch das hier:

Stahlhase 15.04.2015 13:28

Zitat:

Zitat von keane (Beitrag 1125529)
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.

Deckt sich n i c h t mit meinen Erfahrungen. Ich fahre auch deutlich auf der Strasse, 80 cm. Faustregel: Du wirst mit dem gleichen Abstand den Du selbst zur Strassenseite hälst überholt, machst Du Dich schmal wirst Du eng überholt....

Hafu 15.04.2015 14:05

Zitat:

Zitat von keane (Beitrag 1125529)
... Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.

Wo wohnst du und wieviele km trainierst du pro Jahr?

(klingt nach einer perfekten Welt, von der ich gar nicht wusste, dass es die noch gibt;) ?

tandem65 15.04.2015 14:20

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1125536)
Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.

Sorry, aber jetzt verstehe ich überhaupt nicht was Du uns mitteilen willst. Was würde wodurch ausgeschlossen?
Ein Radweg würde jedenfalls durch wegfall der Benutzungspflicht nicht weniger Sinnhaft.

Rhing 15.04.2015 14:23

Zitat:

Zitat von Voldi (Beitrag 1125525)
Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.

... und deshalb ist es irreführend, davon zu sprechen, dass "die Radwegebenutzungspflicht" aufgehoben sei. Denn im normalen Sprachgebrauch sind das die mit den blauen Schildern.

Rhing 15.04.2015 14:25

Zitat:

Zitat von keane (Beitrag 1125529)
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.

Ich hab die umgekehrte Erfahrung gemacht. Es hilft im übrigen, ein bisschen zu "Pendeln", wenn man hört, dass sich ein Auto nähert. "Mitte" des Fahrstreifens ist das nicht. Ich mach's so wie Hafu.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1125467)
Ich mache die Fahrbahn für überholende Autos in der Regel bewusst so eng, dass sie bei Gegenverkehr nicht überholen können, sondern eben wie im verlinkten Text beschrieben auf eine Lücke im Gegenverkehr warten müssen (und dann auch in der Lage sind, einen Sicherhheitsabstand zum überholten Radfahrer zu gewährleisten).

Dass man damit natürlich nicht alle Probleme mit Autofahrern löst und es trotzdem einige wenige Autofahrer geben, die einen extra eng überholen, muss einem dabei klar sein. Es sind aber unter dem Strich weniger sehr enge Überholvorgänge, als wenn man von vornherein ganz rechts fahren würde.

Ein weiter in dem Text nicht erwähntes Argument, ist, dass man bei mehr Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand im Falle von engen Überholvorgängen durch Busse oder LKWs man notfalls ein Stück nach rechts (während des Überholvorgangs) ausweichen kann und so den Abstand zum überholenden KFZ links erhöhen kann, wenn man rechts noch Spielraum hat.



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