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Rundfunkabzocke
Ich habe vor einigen Monaten von der Rundfunkabzocke ein Schreiben bekommen, dass ich ihnen über 350 Euro schulde, da ich die letzten 100000 Schreiben von den Blutsaugern ignoriert habe.
Ich schrieb ich hätte keine Kohle, worauf man mir Ratenzahlen anbot. Ich habe dann 2-3 Raten bezahlt und es dann wieder schleifen lassen, da ich den Verein am Liebsten nix zahlen würde. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass ich den offenen Betrag SOFORT zu zahlen hätte. Was passiert wenn ich das nicht mache, sondern einfach erstmal 50 Euro überweise? Können sie trotzdem gerichtlich gegen mich vorgehen? Am Liebsten würde ich die Zahlung vollkommen verweigern, aber ich will nicht plötzlich ein Eintrag in die Schufa bekommen wegen sowas. |
http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm
lese mal hier nach von einem Bekannten weis ich die sind sehr hartnäckig, aber Schufa Eintrag ist wohl nicht zu befürchten. |
Wenn du ein Autoradio und/oder einen Fernseher besitzt, wirst du nicht drumrum kommen. Da muss man durch.
In der Zeit, als ich keinen Fernseher besaß, habe ich nur den Autoradiobeitrag gezahlt (obwohl ich nur CDs hörte). Auch damals waren die sehr hartnäckig bezüglich Fernseher, aber ich hatte wirklich keinen. |
@ Jens die Sachlage hat sich da erheblich geändert. Man zahlt pro Haushalt. Autoradio ; TV alles völlig Wumpe- jeder zahlt- leider.
http://www.freenet.de/finanzen/nachr...96_993562.html |
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Ich habe noch nicht mal vor einen auf Totalverweigerer zu machen, aber ich komme so kaum über die Runden und kann denen nicht mal eben 350 Euro überweisen, bzw WERDE ich es auch nicht. Daher meine Frage, ob die modernen Wegelagerer, wenn man erstmal einen Fuffi überweist, trotzdem gerichtlich vorgehen können, oder ob das so schnell nicht geht? @Franky: danke für den Link. Werde ich mir mal reinziehen.:) |
ok, war ich nicht up to date :cool:
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http://www.gutefrage.net/frage/ab-wa...robleme-schufa
@Lui, das bitte noch mal lesen. Interessiert mich selbst wie die Gerichtsbarkeit hier ist. Kann wohl doch schnell zu einem Schufa Eintrag kommen. |
Ich gehe davon aus, dass ein Betteln um Ratenzahlung die einzige Option ist.
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So oder so habe ich die Kohle nicht. Der Gerichtsvollzieher kann ja meinen Müll mitnehmen.:Lachen2: |
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Falls das auf Dich zutrifft, Lui -> schreib mir einfach. |
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Nein, ich bin freiberuflicher Trickfilmer. Da hat man wahrscheinlich weniger als ein Hartz IV Empfänger nachdem man Miete, Krankenkasse, Steuern usw gelatzt hat.:Lachen2:
Ich will mit Ämtern grundsätzlich nichts zu tun haben. Es reicht, dass ich micht mit dem Finanzamt auseinander setzen muss. Mir ging es wie gesagt nur darum zu wissen, ob ich, wenn ich 50 Euro zahle(was ich gerade überwiesen habe), trotzdem ein Gerichtsschreiben/Schufaeintrag bekommen kann, weil ich icht die gesamte Summe sofort zahle. Sollte ich gegen das Schreiben eventuell Einspruch erheben? |
Moin Moin!
Ich unterstelle in der Ratenvereinbarung gibt es einen Hinweis auf sofortige Zahlung Gesamtbetrag bei Nichteinhalten der Vereinbarung. Die seinerzeitige Vereinbarung lebt nicht wieder auf durch Deine Ratenzahlung. Das geht nur durch eine erneute Teilzahlungsvereinbarung. Sollte die GEZ die säumigen Beträge gerichtlich geltend machen (Mahnbescheid), findet sich der (Negativ-)Eintrag umgehend in Deiner Schufa-Auskunft. Damit bist Du drei Jahre nach Erledigung des Mahnverfahrens kreditunwürdig; so lange wird das Merkmal beauskunftet. Banken etc, die sich eine Schufaauskunft einholen erkennen den Eintrag jedoch auch nach Löschung noch einen viel längeren Zeitraum. Das Risiko solltest Du im Hinblick auf die 350,00 nicht eingehen. Die Daten (Mahnverfahren) werden öffentlich im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes hinterlegt und die Schufa sammelt diese Daten dort ein bzw. bekommt sie durch die GEZ direkt gemeldet. Als Selbständiger solltest Du auch bedenken, dass die Negativmerkmale auch Einfluss auf die Bonitätsbewertung gewerblicher Auskunfteien haben. Heinrich |
Wenn Du die 50 Euro zahlst, zeigst Du auf jeden Fall, dass Du zahlungswillig bist.
Das ist auf jeden Fall besser als völlig verweigern. Vielleicht kannst Du die Ratenzahlung damit wieder aufleben lassen, ist bestimmt Kulanzsache. Allerdings scheinen viele skrupellos mit Verweigerung durch zu kommen. Ich habe für einen Geschäftsmann aus meiner Stadt einen mehrseitigen Prospekt entworfen (mit mehrfacher Bildbearbeitung). Der schuldet mir seit 2 Jahren 900 Euro. Mit Anwaltshilfe habe ich einen Titel und 3x war der Gerichtsvollzieher bei ihm, hat ihn aber nicht angetroffen. Nun ruht es und ich habe das Nachsehen. Der Typ hat sich zu 90% nach China abgeseilt und freut sich wahrscheinlich wie ein Schneekönig. Ähnlich ging es mir mit einem Mietnomaden (der sogar im Knast gelandet ist), aber fass mal einem nackten Mann in die Tasche. Wo ist er hin nach Entlassung? Er wäre ja blöd wenn er plötzlich arbeitet und jahrelang Schulden abträgt. Geld für einen Anwalt habe ich nicht mehr übrig... Soviel am Rande... Liebe Grüße Marion |
Hallo Marion, es mag sein, dass viele mit Verweigern durchkommen, bzw. man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, der OP hier will aber weder nach China auswandern noch in den Knast.
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Irgendwie sind für mich das Nazi Methoden. Alleine dass ich der GEZ angeblich Geld schulde obwohl ich die Sender gar nicht schaue. Ich schaue nur Sky TV, DVDs, Youtube usw.
Wird Zeit, dass ich wieder nach Südamerika ziehe. Mich kotzt das in Deutschland langsam an. Mein jetziger Kommentar bezieht sich übrigens darauf, dass eventuell meine ganze Existenz gefährdet ist auf Jahre weil ich diesen Wic***rn von der GEZ meine hartverdiente Kohle nicht in den Rachen werfen will(also in Bezugs auf Silbermonds Post). Das macht mich gerade mega aggro. Für manche sind 350 vielleicht Peanuts aber für mich nicht. Ich habe das beste Schufa Scoring(Rating?) oder wie man das nennt, da ich mir sonst nie was zu schulden kommen lasse. was mich gerade mega fuchst ist, dass man wegen so einem Drecksverein wie GEZ auf einmal zum Bürger dritter Klasse werden kann, wenn man deren Schutzgeld nicht zahlt. |
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Stelle ich mir nicht nur wegen der Rundfunkgebühren sinnvoll vor ... |
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Das wäre so als würde einer zum Triathleten sagen, willst du nicht einen "normalen" Sport betreiben mit dem Unterscheid, dass mir mein Job wahrscheinlich mehr bedeutet als den meisten Triathleten Triathlon. Ich bin ja ansonsten zufrieden. Viel Geld vedienen ist nicht alles im Leben, abgesehen davon, dass ich weder verschuldet bin, noch im Mietrückstand und ich zahle meine Steuern. Ich bin knapp aber nicht verschuldet, weil ich mir nichts zulege was ich mir nicht leisten kann. GEZ habe ich mir aber nicht zugelegt. Die Gebühren erinnern mich wie diese Wegelagerer, die am Wegesrand im Mittelater standen um einen auszurauben. Ich wollte ja nur wissen, ob man in die Schufa kommt, wenn man den Wegelagerern nicht sofort die Kohle gibt, und ob lieber man Einspruch erheben soll. |
Ist es nicht so, dass, wenn man durch die Erwerbstätigkeit unter dem Mindestsatz bleibt, dass man Anspruch auf Unterstützung hat? Meinte ich mal gehört zu haben ...
Und wenn Dein Einkommen unter Hartz4 ist - Bist Du sicher, dass Du da wirklich GEZ-zahlungspflichtig bist? |
Ich denke, dass Silbermond recht hat. Und du solltest auf jeden Fall den Dialog mit der GEZ (oder wie die jetzt heißen) suchen, um eine erneute Ratenzahlung zu erreichen. Andernfalls wirst DU die Konsequenzen dafür tragen müssen. Man muss bei weitem nicht alle Gesetze gut finden, aber sich trotzdem dran halten.
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Im Prinzip stellt die "Zwangsabgabe" die Einzahlung in eine Solidargemeinschaft dar. In einer solchen ist es egal ob oder wie viel man Nutzen raus zieht. Eine teure Bergung aus einem verunfallten Auto mit anschließender Heilbehandlung lässt sich auch jeder gerne bezahlen. Sowas kann auch mal die eibezahlte Summe überschreiten. Ich vermute du wirst nicht um die Zahlung herum kommen. Ebenso bin ich mir sicher, dass du nicht das höchste Scoring hast. Da werden positive Merkmale fehlen. Das ist ein sehr komplexes System. So jetzt ist genug auf den TE eingedroschen. Ich bin im übrigen auch kein Freund von Zwangsabgaben. Marode Politiker auf Intendantensesseln etc. |
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Was hat denn das mit Rundfunkabzocke zu tun?? ARD/ZDF hat schliesslich eine Werbeabteilung womit sie Mlliarden verdienen. Private sind auch nur auf Werbeeinnahmen angewiesen. Zitat:
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Ja, die "Zwangsabgabe" ist von unseren demokratisch gewählten Gremien gültig beschlossen, von daher muss man sie zahlen und kann zur Änderung die bekannten Kanäle bespielen.... Und ja, ich halte ein Rundfunk- und Fernsehangebot, das nicht nur der Marktmacht gehorcht, für sehr sinnvoll. |
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@ Lui
Moin Moin! Du verkennst meines Erachtens die Situation in der Du Dich befindest. Egal was Du von der GEZ-Gebühr hältst, Du bist zahlungspflichtig und das ist Dir spätestens seit Zugang der Mahnungen bekannt. Wundere Dich also nicht, wenn die GEZ die ihr per Gesetz zustehenden Beiträge einzieht, bzw. einklagt. Ansonsten steht Dir der Gang durch die Instanzen ja frei. Ich habe bei Erhebung der Haushaltsabgabe der GEZ per Einschreiben mitgeteilt, dass ich Zahlung unter Vorbehalt leiste bis zur endgültigen Klärung Rechtsanspruch durch BVG. Das hilft mir zwar nicht gegen die Zahlungspflicht, habe mir dadruch den Weg der Rückforderung freigehalten, sollte das BVG so entscheiden. Du glaubst Dein Schufa-Score zu kennen? Da muss ich leider lachen. Du kennst vielleicht den Score-Wert Deiner Selbstauskunft, hingegen nicht den Schufa-Scorewert mit den Finanzdienstleister arbeiten. Heinrich |
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Ich finde es grundsätzlich in Ordnung wenn ich für Öffentlich rechtliche Medien einen Obolus entrichte. ich schaue eh nicht viel aber vom Privatfernsehen bekomme ich sofort Kopfweh. Was nicht in Ordnung ist, ist dass es ja im Grunde eine nicht als solche deklarierte Steuer ist, da die Gebühren ja nun zwingend pro Haushalt zu entrichten sind und zwar ohne dass ein Empfangsgerät dafür vorhanden sein muss. Außerdem ist die Abgabe als Fixbetrag unfair, besser wäre eine Abgabe prozentual zum Einkommen. Es besteht außerdem die Möglichkeit sich von der Abgabe befreien zu lassen. Dafür musst du jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. (Allerdings hast du ja genug Geld um dir SKY zu leisten. Das wäre z.B. mir zu teuer) Eine Frage noch: Wie ist es dir möglich in deiner wirtschaftlichen Situation Triathlon zu machen? Schon die Startgebühren sind ein großer Posten, dagegen sind doch die Rundfunkgebühren ein Nasenwässerchen. |
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Ich persönlich sehe das ähnlich wie der Rest hier auch. Wenn ich mir SKY leisten kann, dann kann ich auch GEZ Gebühren zahlen. Diese Gebühr, zumindest seit der Aufteilung auf die Haushalte, ist gar nicht so verkehrt. Somit gibt es zumindest zwei Sender die nicht den Marktforschungen folgen und ein teils interessantes Nebenprogramm gestalten können. Desweiteren kannst du dir den Gang vor weitere Instanzen glaube ich sparen. Wenn die GEZ die ihr gesetzlich zustehenden Gebühren bereits mehrmals angemahnt und das nun auch mit einem Mahnbescheid getan hat, bleibt dir nichts über aus zu zahlen. |
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Ich finde den Beitrag übrigens völlig in Ordnung, ich sehe regelmäßig Öffentlich Rechtliche und höre Radio, da kann ich auch den Beitrag zahlen. Und dass sooo viele, die sich darüber aufregen, ausschließlich Privat-TV und Radio hören, kann ich irgendwie auch nicht glauben, ist wohl so wie mit der BILD ... |
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Früher konnte man seinen Fernsehanschluss abschalten lassen um seinen guten Willen zu beweisen, heute braucht niemand mehr einen Fernsehanschluss weil man von jedem Handy aus übers Internet fernsehen kann. Und du schaust gar nie eine Sendung auf einem ÖR Sender. Auch kein Sport, Nachrichten niemals im Autoradio weil der Sender einfach am besten rein kommt? Mich selber nervt es auch einen Betrag für ÖR auszugeben der höher ist als mein kompletter restlicher Medienkonsum inkl. DVD, Kinobesuche usw. ich schätze einen einstellige Anzahl Stunden pro Jahr nutze ich aber auch und somit werde ich wohl oder üben auch zahlen müssen. Wenn es technisch möglich wäre, die ÖR Sender komplett von Fernseher, Autoradio und aus dem Internet zu verbannen, könnte ich aber gut damit leben. Nachrichten krieg ich aus dem Internet, Sport mach ich selber statt im Fernsehen zu schauen und Unterhaltung hol ich mir lieber per VOD, DVD, Youtube oder aus ähnlichen Quellen was mir gefällt. |
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Mich äergern die GEZ-Gebühren auch.Meine Tochter studiert und wohnt in einer WG.
Die Wg muss auch die Gebühren bezahlen, obwohl keine ein Einkommen hat. Die Mitbewohnerin bezieht Bafög und muss nichts zahlen,also verteilt sich die Gebühr auf die anderen beiden Studenten. Ich zahle also nicht nur für meinen Aushalt Gebühren, auch für meine Tochter. Das find ich ziemlich doof. Hilft Dir natürlich nicht.:Huhu: |
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Da könntense mal schön sehen, was die Leute tatsächlich für ihren Mist bezahlen würden, wenn die Zahl der Abos in die Knie geht. Ich hab schon ne leise Ahnung, wieso dies nie kommen wird, solang nicht irgendne Brechstangenaktion ins Spiel kommt. (Silbermond hats erwähnt, BVG müsste erstmal die rechtliche Grundlage, auf der das aktuelle 'Gebühren'modell (angeblich) basiert, kippen) Wennst heute ne Firma gründen wolltest, die mit dem gleichen Modell wie die ÖR Einkünfte erzielen sollte: viel Spass, würde nie und nimmer ne rechtliche Grundlage aufzutreiben sein, auf der sowas funktioniert. Über diesen Rundfunkstaatsvertrag ausm letzten Jahrhundert nachm Krieg brauchen wir an dieser Stelle nicht diskutieren. Nur: solange die Lemminge schön weiter die Schwänze einziehen und zahlen (wenngleich vielleicht mit Murren) statt mal richtig Tabula Rasa zu machen, wird sich garantiert nix ändern. Ich bin gespannt, wie das mit diesem Gutachten weitergeht. Angesichts des sensationellen Ergebnisses ist es in meinen Augen relativ ruhig. Ging mal durch Facebook, wenns ein Vierteljahr zurückliegen würde statt vor zwo Wochen veröffentlich worden zu sein, würde sich in diesem Fred wahrscheinlich schon niemand mehr dran erinnern... |
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Andere Meinung (also als die die GEZ wäre erledigt :-) ): https://www.mimikama.at/allgemein/hat-die-gez-sich/ |
Das wird nicht die letzte Instanz gewesen sein, die über die Vollstreckung in dieser Form entscheidet.
Es schadet auf jeden Fall nicht, dass das Thema GEZ weiter diskutiert wird. Muss mal schauen, wie die Öffentlich-Rechtlichen über das Urteil berichten, falls überhaupt. ;) |
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Schau mal, worüber der Knabe sonst noch so schreibt.... Generell gabs da wohl jüngst die Entscheidung vom LG Tübingen, aber die bezieht sich lediglich darauf, dass die GEZ/Beitragszentrale sich bisher diesbezüglich verhalten hat wie ne Behörde, die eine andere Behörde bittet, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Nun wurde festgestellt, dass der Beitragsservice aber keine Behörde ist und dementsprechend auch keine andere Behörde um Amtshilfe bitten kann. Es ändert sich also zukünftig nur der Weg, wie sie ihre Kohle eintreiben wenn jemand nicht freiwillig zahlt. Es ändert sich hingegen nix an der Beitragspflicht, der (imho und da bin ich nicht alleine) ungerechten Bemessung selbiger sowie der idiotischen Grundlage (Wohnung/Firmensitz) aufgrund derer sie erhoben wird. Ein winziger Sieg auf nem Nebenkriegsschauplatz sozusagen. |
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