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Gefängnis für Doper: Das Ende des Profi-Radsports in Deutschland?
Ist das neue Gesetz, das Doping mit bis zu drei Jahren Gefängnis unter Strafe stellt, das Ende des professionellen Radsports in Deutschland?
Der professionelle Radsport ist eine internationale Angelegenheit. Deutsche Radprofis bestreiten ihre Rennen ganz überwiegend im Ausland. Dort gelten laxere Regeln. Dem Buchstaben nach gibt es zwar in Frankreich und Italien eine Strafbarkeit von Doping, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Profisportler tatsächlich wegen Doping eingesessen wäre. Die wenigsten Radprofis sind wohlhabende Stars. Für die meisten ist es eine elende Lohnfahrerei mit einem unglaublichen Leistungsdruck. Bringst Du Deine Leitung nicht, warten bereits 10 andere Radrennfahrer, die gerne Deinen Platz im Team hätten. Es sind arme Schweine. Geld wird im Radsport überwiegend an anderer Stelle verdient. Wenn man jetzt als Fahrer um der bloßen Konkurrenzfähigkeit willen am Ende noch im Knast landet, wird sich jeder deutsche Radprofi die Frage stellen müssen, ob die Nachteile dieses Berufs nicht doch überwiegen. In einer gerechten Welt würden alle sauber fahren. In der echten Welt hat man im professionellen Radsport als sauberer Fahrer meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach sehr schlechte Karten, zumindest dann, wenn man auch etwas Geld verdienen will. Und zwar so viel, dass es den enormen Aufwand und die Härte dieses Lebenswegs, der bereits in der Jugend sehr konsequent beschritten werden muss, und als Mittdreißiger zu Ende geht, lohnt. Eines möchte ich gleich vorwegnehmen: Ich bin strikt gegen Doping, auch im professionellen Radsport, der als Broterwerb von Grubenarbeitern viel Älter ist als der olympische Gedanke des Fairplay. Wenn das neue Gesetz hilft, Doping zu verringern, hat es meine Unterstützung. Es war längst überfällig, viel zu lange haben uns offensichtliche Betrüger verarscht. Nur für den deutschen Profi-Radsport sehe ich schwarz. Zumindest solange nicht die anderen Nationen für gleiche Bedingungen sorgen. Wie seht Ihr das? Grüße, Arne |
Geht mir genauso!
Werden wohl einige deutsche Pros ins Ausland ziehen und nur noch "sauber" deutschen Boden betreten!!! Allerdings finde ich das Strafmaß viel zu hoch. Pädophile und Vergewaltiger kommen da ja manchmal sogar besser bei weg. Für mich ist dieses Gesetz völlig übers Ziel hinaus geschossen. Aber was solls! |
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Hypothetisches Beispiel: Profi mit deutschem Pass, der dauerhaft in , sagen wir, Spanien lebt und bei einem Rennen in China positiv getestet wird: wird das dann in Deutschland verfolgt werden können/müssen? m. |
Prinzipiell finde ich es sehr gut, dass endlich versucht wird, Doping mehr verfolgen (und bestrafen) zu können. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wieviel dieses Gesetz bringt.
Grund: In einer guten Doku (bei Arte oder so) wurde der Weg junger Radprofis beschrieben, vor allem wie man in Doping reinrutscht. Ich fand es sehr beängstigend, wie junge Talente in den Sport reingezogen werden und praktisch dann, wenn sie keine alternative Lebensplanung mehr haben (großer Fehler, aber die sind jung), wird ihnen Doping "nahegelegt". Von Vertrauenspersonen. "Macht ja jeder so, daher isses nicht schlimm". Oder eben eine Beendigung ihres (Profi)Daseins - ohne Alternative... Ich glaube, diese jungen Sportler werden auch von einer möglichen Gefängnisstrafe in diesem (für sie ausweglosen) Moment nicht abgeschreckt. Nichtsdestotrotz - dieses Gesetz ist ein guter Anfang, evt werden tatsächlich einige Sportler abgeschreckt, evt einige andere härter bestraft, und ganz evt unser Sport wieder sauberer. Zudem, das Strafmaß ist hoch, allerdings wird es, wie in anderen Bereichen im Strafrecht, ja nicht bei einem ersten Vergehen gleich voll ausgeschöpft. Da wird sich in der Rechtssprechung auch beim Doping eine Abstufung finden (müssen), sodass auch weiterhin zuerst ein Warnschuss kommt (ggf "nur" eine Sperre bei Erstvergehen), und nur bei Wiederholungstätern erfolgt eine Gefängnisstrafe. Aber sie kann erfolgen! -> Abschreckung. Und vor allem kann systematischen Doping härter bestraft werden. Ich bin gespannt... |
Die Doku war glaube ich die folgende (kann grad nicht reinschauen):
Druck, Doping, Depressionen - Spitzensportler packen aus. Gibt es bei Youtube bestimmt noch zum anschauen. |
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Pädophilie ist per se nicht strafbar, jeder darf mögen, was er mag. Ausleben ist eine andere Sache... |
ich denke es ist wichtig, dass der Sachverhalt Doping aus der reinen Sportecke rauskommt und strafrechtlich relevant wird, weil damit ganz andere Ermittlungs- und Sanktionierungsmöglichkeiten einhergehen. Wie hoch dann eine mögliche Gefängnisstrafe ausfällt, ist dann eigentlich nachrangig.
Internationale Waffengleicheit wäre sicherlich zu begrüßen, aber lieber selber was machen als auf die anderen zu warten. Und die auf uns. und wir auf die .... und am Ende macht keiner was. |
Hab ich gestern in den Nachrichten richtig mitbekommen, dass im Rahmen des Gesetzentwurfes die Beweispflicht umgekehrt würde, also der Betroffene seine Unschuld beweisen muss?
Die Unschuldsvermutung abzuschaffen fände ich absolut untragbar. Das passt vielleicht wunderbar in das heutige Medienecho bei fast allen Sportveranstaltungen (ausser natürlich den Lieblingssportarten, bei denen Doping nicht möglich ist), aber das geht doch in die völlig falsche Richtung! |
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Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird. |
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Ich will die Unterschiede aber nicht in diesem Thread näher erörtern. Vermutlich liegen sie ohnehin auf der Hand. Entscheidende Punkte dürften die Tatsache sein, dass es einen sauberen Radsport zu keiner Zeit gegeben hat, die vielen Renntage pro Jahr und der Zwang, ein Team finden zu müssen (im Gegensatz zu Einzelsportlern). Grüße, :Blumen: Arne |
Ich würde auch erstmal abwarten, in welcher Form das Gesetz den Bundestag passiert und wie dann auch die tägliche Rechtspraxis in der tatsächlichen Anwendung aussieht.
Soweit ich weiß muss ein handwerklich sauber konzipiertes Straf-Gesetz einen maximalen Strafrahmen vorgeben. In welchen Fällen dann dieser Strafrahmen auch tatsächlich von Gerichten genutzt wird steht auf einem ganz anderen Papier. Dass in dem Gesetz die Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln aufgenommen wurde ist auf jeden Fall mehr als zu begrüßen, denn es eröffnet im Kampf gegen Doping ganz andere Möglichkeiten. Ohne Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln könnte ein Staatsanwalt nie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei einem begründet verdächtigen Profi-Sportler beantragen, denn im Antrag zu einer solchen Durchsuchung muss man ja erstmal genau darlegen, was man zu finden glaubt oder hofft. |
Wenn es dann in Zukunft keine deutschen Profis mehr gibt, wäre zumindest bewiesen, dass alle anderen dopen. Wäre doch auch schon mal was. :Huhu:
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Bereits heute sind übrigens über das Arzneimittelgesetz Gefängnisstrafen für Besitz, Handel, Verabreichung etc von Arzneimitteln zum Dopingzwecken gesetzlich geregelt. Bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Warum wird jetzt so getan, als ob nun plötzlich dramatische Verschärfungen beim Strafmaß eingeführt werden, die die Sichtweise bei "betroffenen" Personen verändern?!
Ich prophezeie: Es wird sich garnix ändern. |
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Der Besitz von Dopingmitteln (auch "harter" Mittel wie Epo oder Wachstumshormon durch Profisportler war bei der bisherigen Gesetzeslage legal, solange die Menge nicht allzu groß war und der Sportler auf "Eigenbedarf" plädieren konnte) Ermittlungen und Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz konnten bislang nur veranlasst werden, wenn der dringende Verdacht (bzw. im Falle Sanktion: Beweis) bestand, dass ein gewerbsmäßiger Handel mit Dopingpräparaten stattfand. Die wenigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich bislang mit der Bekämpfung von Doping befassten (in Bayern gibt es seit Jahren eine, in vielen anderen Bundeländern allerdings nicht) haben seit Jahren nach einem Antidopinggesetz gerufen, dass ihnen einen genaueren Rechtsrahmen für ihre Ermittlungsbefugnisse gibt. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass ein Staatsanwalt mit abgeschlossenem Jurastudium, entsprechenden Noten (sonst wäre er kein Staatsanwalt) und einer jahrelangen Spezialisierung auf die Verfolgung von Doingfällen ohne Grund nach dem Gesetzgeber ruft, wenn die bisherige Rechtslage nichts zu wünschen übrig lassen würde. |
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.
Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht. |
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Wer nur von träumt macht sich natürlich nicht strafbar, ich sprach selbstverständlich vom Ausleben!!! |
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2b. entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff erwirbt oder besitzt,
Wenn ich es nich erwerben und nicht besitzen darf zu Dopungzwecken, dann dürfte auch ein Selbstverwendung schwer fallen. Gut, in §6 bezieht man sich wieder auf "nicht geringe Mengen" (2a) 1Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll. Nunja. Ich behaupte mal, wenn man wollte, hätte man mit den alten Gesetzen auch schon was anfangen können. Wollte man aber nicht. Wenn man aber nicht will, hilft auch ein neues Gesetz nichts. |
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Schaut man seitwärts des Radsportes, interessiert mich die Umsetzung sehr. Das Gesetz kommt aus der gleichen Richtung wie die Fördermillionen die dem deutschen Volke zu Ruhm und Ansehen bei Sportveranstaltungen verhelfen sollen. Ich will ja jetzt nicht von Staatsdoping reden, aber mir erscheint die Geschichte etwa wie der Versuch, den Teufel mit Belzebub auszutreiben... |
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Und damit niemand spekulieren muss, was vielleicht in dem Gesetzentwurf drinsteht, hier der komplette Text:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Do...ublicationFile |
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Und das verbessert die Chancen für saubere Fahrer. |
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Nur halt mit was anderem. N(noch n)icht nachweisbarem. Irgendwo grad dieser Tage nen Artikel über Gen-Doping gelesen. Da gibts richtige Bastelkästen. Keine Nachweismöglichkeit. Das lässt sich doch im Spitzensport niemand entgehen. Beim Radfahren so wenig wie anderswo. Wer was anderes glaubt, ist in meinen Augen ein Träumer. |
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Ich finde es prinzipiell gut, wenn Doping im Beruf per Gesetz verboten und bestraft wird.
Aber konsequenter Weise muß man dann beispielsweise auch Doping am Arbeitsplatz mittels Psycho-Enhancement verbieten. Oder Schönheits-OPs bei Models und Schauspielern. |
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Letzt endlich ist das aber nichts anderes als der Anbau von Gen Pflanzen, beim Menschen geht es genau so einfach. |
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Was eindeutig zu erkennen ist, dass im EZF die Tendenz ganz klar zur Spezialisierung geht, d.h. dass die besten Einzelzeitfahrer eher schwer sind und sehr gezielt auf eine rund einstündige Maximalbelastung hin trainieren und bei den großén Rundfahrten in der gesamtwertung meist keine große Rolle spielen, weil sie mit ihrer Spezialisierung im Gebirge auf Pässen zuviel Zeit verlieren. Wenn man sich dagegen die 90er-Jahre ansieht, da war ein typischer Einzelzeitfahrer wie Indurain auch im Gebirge einer der schnellsten und ein Bergspezialist wie Pantani konnte auch bei Einzelzeitfahren der Tour de France als unter 60kg-Hänftling Top-Plazierungen im EZF erreichen. Eigentlich bis zur Einführung der Blutpässe waren die besten Rundfahrer auch bei Tour und Giro-Zeitfahren gleichzeitig die besten Einzelzeitfahrer und dass dies mittlerweile nicht mehr so ist, werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird. Dass er tatsächlich sauber ist glaube ich natürlich nicht, denn dafür sind einfach an den Schalthebeln (Trainer, Teamleiter, Funktionäre) immer noch die alten und damit falschen Leute an der Macht, in deren Köpfen die alten Denkmuster vorherrschen. |
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Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten: Verboten ist Doping danach nur, wenn ich dabei in der Absicht handele, mir "ohne medizinische Indikation bei einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen". Das heißt, erlaubt ist es immer noch bei entsprechender medizinischer Indikation oder z.B. bei Bodybuildern, solange sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!). |
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Wiggins ist IMHO bei Betrachtung seiner Gesamtkarriere viel mehr Einzelzeitfahrspezialist und Bahnfahrer als Rundfahrtspezialist, trotz seines Erfolgs bei der Tour 2012. Und Froome... naja. Die von der UCI erlaubte Benutzung eines oralen Cortison-Präparats ( tägl 40mg davon) während der WADA-Code eigentlich unmissverständlich nur Sprays oder Infiltrationen im Zusammenhang mit Wettkämpfen erlaubt, ist auch mit TUE ein Skandal und eigentlich ein klarer Verstoß gegen den WADA-Code und damit auch ein weiterer Beweis, dass die meisten Entscheidungsträger im Radsport einfach noch nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben. |
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Du bist Jurist? ich hab' schon gewartet, dass sich hier mal echte Fachleute in unsere "Laiendiskussion" einschalten, weil die Beurteilung und weiterführende Interpretation eines Gesetzentworfes rein anhand der darin enthaltenenen Formulierungen ziemlich schwierige Materie darstellt. |
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Sollte man das Doping eines Bodybuilders, der nicht an Wettkämpfe teilnimmt, strafrechtlich in Ruhe lassen oder nicht? Im übrigen danke Frank65, für deine Erläuterungen.:Blumen: |
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