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Überholen dritte Reihe
Ist "Überholen in der dritten Reihe" nach den aktuellen Regeln und der gängigen Praxis erlaubt, verboten oder teilweise geduldet?
Falls ja, welche Vorausetzungen gibt es jeweils für Strafen bzw. Erlaubnis? Sorry, für noch eine Umfrage, aber auch hier sehe ich Aufklärungsbedarf:Blumen: Ich bin aber optimitisch für ein baldiges windschattenfreies :Cheese: Finish :cool: |
Ich bin auf die weitere Entwicklung gespannt, besonders ob weitere Kampfrichter auch so abstimmen, wie bereits ein mir bekannter.:Huhu:
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Wann gibt es die Auflösung?
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wie kann man unter Einhaltung der STVO in 3ter Reihe überholen? :Lachanfall:
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Bisher sind wir uns einig, dass wir uneinig sind:Cheese: Die Frage scheint also nicht ganz so verkehrt gewesen zu sein:Lachen2: . Ich sehe dringenden Aufklärungsbedarf. Wie sollen wir über härtere Strafen für echte "Lutscher" reden, wenn nicht einmal die Willigen wissen, wie sie sich regelkonform verhalten sollen?:confused: Ich freue mich aber über jede ehrlich gemeinte Bemerkungen, nur so kommen wir weiter:Blumen: . |
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Sorry, fast vergessen. Es wäre super, wenn die geahndeten Fälle knapp geschildert werden könnten:Blumen: .
Gab es besondere Gründe(durchgezogener Mittelstrich, Gefährdung Gegenverkehr...)? |
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Aber bei welchem Triathlon stehen uns mehr als 1 Fahrspur zur Verfügung, im besten Falle auch mal 2. Wenn Du bedenkst, dass die Windschattenbox 3X10m ist, ist kein Überholen in 3ter Reihe möglich. |
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Ich kenne einige Veranstaltungen, bei denen zumindest abschnittsweise 2 Fahrspuren zur Verfügung stehen. Wieso soll dort der Platz nicht genutzt werden? Einig sollten wir sein, dass die Windschattenbox -innerhalb der festgelegten Fristen- durchfahren werden darf. |
Ich bin ein Fall mit Karte. Wenn es wegen Drafting gewesen sein sollte, hätte man geschätzte 20 Mann mit Karte bedenken müssen: Bei der Einfahrt beim IM nach Frankfurt rein tricherte es sich dermaßen zusammen, dass ich in die 3te Reihe ausgewichen bin.
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Ich bin ja nicht allwissend, daher interessiert mich die Beantwortung dieser Fragen:
1. Wo steht in der StVO, dass es nur ein Fahrzeug pro Fahrspur geben darf? 2. Wo steht in der SpO, dass man die Windschattenbox des Überholten nicht befahren darf? Ich habe mal "kein Anspruch ohne Anspruchsgrundlage" und "keine Strafe ohne Gesetz" gelernt. Wenn mir jemand diese nennen kann ("ich finde aber, dass ..." zählt nicht), bin ich gerne seiner Meinung. http://rewikompakt.net/anspruch-ansp...e-gegenrechte/ http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege Nur wenn der Veranstalter es in den geltenden Regeln EXPLIZIT verboten hat, in dritter Reihe zu überholen, sind die Punkte erfüllt. Ansonsten eher nicht (wenn nicht noch jemand was rauskramt). |
es steht doch im Regelwerk, daß man beim Überholen die Windschattenbox schnell zu durchqueren hat, ergo darf man sie befahren, ergo ist auf einer breiten Straße mehr als genug Platz um in dritter Reihe zu überholen. Ich war auf vielen Wettkämpfen bei denen die gesamte Straße gesperrt ist, warum sollte man dann nicht auch die gesamte Fahrbahn nutzen?
Ich kenne das Verbot zum Überholen in dritter Reihe nur aus den Wettkampfeigenen Regeln, die bei der Besprechung erläutert werden und idR auch auf der website stehen. Ein Verbot mit mehreren Fahrzeugen in einer Spur zu fahren gibt es meines Wissens nicht. Wenn es einem möglich ist unter Einhaltung der Sicherheitsabstände innerhalb einer Fahrspur zu bleiben, so ist dies sogar bei durchgezogener Linie legal. So lernte ich mal in der Fahrschule. |
Ich hatte schon Rennen (beispeilsweise City-Triathlon Frankfurt), da musste ich in dritter Reihe überholen, um überhaupt einigermaßen den Puls oben zu halten.:cool:
Da ich damit niemanden gefährdete, habe ich das auch gemacht. Es gab aber auch einen KR, der meinte, ich sollte abwarten, bis alle vor mir mit dem Überholen fertig sind. Lustiger Kerl!:) |
Zum Autofahren:
Ich kann mich noch 100%ig daran erinnern wie mein Fahrlehrer in der Fahrschule (das war vor 12 Jahren) erklärt hat, dass bei ausreichend breiter Straße auch zwei Autos auf einer Spur nebeneinander fahren können. So ist sogar bei durchgezogener Fahrlinie (die viele ja als Überholverbot interpretieren) ein Überholen gestattet, solange eben die Linie nicht überfahren wird. Seit den 12 Jahren könnte sich die StVO natürlich geändert haben, ich glaub's in diesem Fall aber eher nicht. |
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Ich habe keine Ahnung was da einen Lachanfall auslösen kann.:Huhu: :Blumen: |
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Der Fahrstreifen ist 2,75m-3,75m breit. Wie breit ein Fahrstreifen (nicht die Strasse) in Frankfurt ist, musst Du selbst beim Straßenbauamt erfragen. Die Windschattenbox ist 3mX10m, dazu bitte den von den Radfahrer immer vehement eingeforderten erforderlichen Seitenabstand von 1,5m einrechnen. Würde ich aus reinem Selbstschutz bei den Fahrkünsten mancher Triathleten unbedingt einhalten. Wenn zur Wettkampfstrecke mehr als ein Fahrstreifen gehört, sieht das anders aus. Unter Einbeziehen dieser Faktoren ist doch ein Überholen in 3ter Reihe nicht möglich, oder? Oder habe ich da einen Denkfehler? Habe in Frankfurt auch schon in 3, 4 und 5ter Reihe überholt, zum Glück kannten mich meine KR-Kollegen und haben mich nur mündlich verwarnt und angelächelt. |
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Gut, nach Ironman-Regeln darf man das anscheinend theoretisch nicht, interessiert aber wohl praktisch kaum jemanden, weil es einfach unrealistisch ist. Und über die 1,5 m Abstand könnte man auch noch diskutieren. M.E. stehen die nicht in der StVO, sondern basieren nur auf Gerichtsentscheidungen und beziehen sich vermutlich nur auf überholende Autos. Ansonsten wäre Radfahrern auf praktisch allen Radwegen das Überholen verboten. |
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Dass man etwas generell erst mal darf heißt ja nicht, dass man das überall machen muss, wenn etwas anderes dagegen spricht. Wenn es in der Ausschreibung oder auf der Wettkampfbesprechung verboten wird, ist das dann natürlich eindeutig. Genauso wie das Untersagen, die Gegenfahrbahn zu nutzen. |
Hi Maifelder,
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Ebenso ergibt sich nicht aus der StVO ein Verbot die die Gegenfahrbahn zu nutzen. Das können natürlich Behörden verlangen und es kann in der Sportordnung festgelegt werden. An der Behördenentscheidung können wir nichts ändern. An der Sportordnung schon. |
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Ok, in der Praxis ist es ziemlich unklar, aber es scheint doch relativ selten geahndet zu werden.
Jetzt die allesentscheidente Frage:Cheese: : Wie hätten wir es gern? Sind wir uns einig, dass Überholen in dritter Reihe, ohne dass jemand gefährdet wird, bei Einhaltung der STVO erlaubt sein sollte oder gibt es Gegenstimmen? Falls ja, bitte melden:Huhu: . Wenn es zuviele werden sollten, gibts halt doch noch mal eine Umfrage:Lachen2: . Wenn wir diesen Punkt geklärt haben, können wir an unseren Wunschzettel/Richtlinien gehen. @Hafu:Blumen: oder wer sonst am Verbandstag der DTU teilnehmen wird: Es wäre nett, an passender Stelle unser Anliegen der aktuell unklaren Regelauslegung vorzubringen.:Blumen: Vielleicht besteht ja eine Bereitschaft die Wettkampfordnung zu ergänzen oder wenigstens eine gemeinsame Richtlinie zu erstellen. Gerne lasse ich mich auch aufklären, wie es von offizieller Seite gesehen wird. Wir sind das VolkO:-) . |
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