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Tilly 20.10.2014 04:25

Licht fürs Rennrad, wie hell?
 
Hallo,

ich hab mal Frage zum Licht am Rennrad.
Wie hell sollte es sein? Lux, Lumen oder worauf muss ich achten?
Ich will in meinem alten Stahlross ein Nabendynamo mit einer festen
Lampe installieren und möchte wissen wie hell es sein mindestens sollte.

Tilly

captain hook 20.10.2014 09:09

Zitat:

Zitat von Tilly (Beitrag 1088908)
Hallo,

ich hab mal Frage zum Licht am Rennrad.
Wie hell sollte es sein? Lux, Lumen oder worauf muss ich achten?
Ich will in meinem alten Stahlross ein Nabendynamo mit einer festen
Lampe installieren und möchte wissen wie hell es sein mindestens sollte.

Tilly

Heller ist besser. Mehr sehen ist besser als weniger sehen. Jedenfalls wenn Du da fährst, wo es wirklich dunkel ist.

Thorsten 20.10.2014 09:10

Wenn du was kaufst, würde ich vom Preis-Leistungs-Verhältnis eine Busch+Müller Cyo IQ Premium nehmen. In der Bucht von Händlern für 50 € zu kriegen und bringt 80 Lux (wichtig dabei: die Version ohne "R" wie Rückstrahler! Mit "R" snd es nur 60 Lux).

Superpimpf 20.10.2014 09:37

Ich würd auch sagen heller ist besser ;)

Ich hab eine bumm cyo (noch ohne Premium) und damit kann man bekannte Strecken schon ganz vernünftig fahren*. Vor allem haben die eine ordentliche hell-dunkel Grenze, so dass man Gegenverkehr nicht blendet. Ich find es immer furchtbar wenn man nachts irgendwo lang fährt und da kommt jemand mit einer normal runstrahlenden Lampe entgegen, wo 80% des Lichts nach oben verschwinden und man selbst deswegen nichts mehr sieht.

*Mit einer 2000 Lumen Chinafunzel muss man allerdings zugeben, dass der Lichtschein der cyo komplett überstrahlt wird.

Andique 20.10.2014 11:08

http://www.amazon.de/Supper-Fahrrad-...e+fahrradlampe

3800 Lumen für 29,88 Euro

Preis-Leistung ist OK

drullse 20.10.2014 11:11

Zitat:

Zitat von Andique (Beitrag 1088968)
http://www.amazon.de/Supper-Fahrrad-...e+fahrradlampe

3800 Lumen für 29,88 Euro

Preis-Leistung ist OK

Der TE schrieb:

Zitat:

Nabendynamo mit einer festen Lampe
...

Kona1248 20.10.2014 11:37

http://www.sigmasport.de/de/produkte...punkt=features

ich fahre diese Lampe, der Akku hält fast ewig,

liebe Grüße

drullse 20.10.2014 11:41

Zitat:

Zitat von Kona1248 (Beitrag 1088982)
http://www.sigmasport.de/de/produkte...punkt=features

ich fahre diese Lampe, der Akku hält fast ewig,

liebe Grüße

Das ist lustig - mal sehen, wieviele Akkulampen dem TE noch angeboten werden, die er dann an seinen NABENDYNAMO anschließen kann. :Lachen2:

MattF 20.10.2014 12:06

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1088984)
Das ist lustig - mal sehen, wieviele Akkulampen dem TE noch angeboten werden, die er dann an seinen NABENDYNAMO anschließen kann. :Lachen2:

Dann lädt man halt mit dem Nabendynamo den Akku, wo ist das Problem :Lachanfall:

StanX 20.10.2014 12:13

Zitat:

Zitat von Andique (Beitrag 1088968)
http://www.amazon.de/Supper-Fahrrad-...e+fahrradlampe

3800 Lumen für 29,88 Euro

Preis-Leistung ist OK

3800 Lumen hat die sowieso nicht. Ich habe mal meine 2000 Lumen China Lampe gemessen (Auch Cree L6 LEDs) die kam auf ca 1000 Lumen (Lux/m) Hell ist das natürlich trotzdem.

crazy 20.10.2014 12:49

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1088984)
Das ist lustig - mal sehen, wieviele Akkulampen dem TE noch angeboten werden, die er dann an seinen NABENDYNAMO anschließen kann. :Lachen2:

So'n China-Taschenlampen-Ding mit ~500 lumen (geschätzt im Lupine-Vergleich) habe ich dem Mädel neulich an den Dynamo gebaut. Einfach den "alten" Lampenkorpus nehmen, dort Platine mit LED rein, ggf. noch den Reflektor dazu, fertig; da sie ursprünglich mit AAA-Batterien lief mache ich mir spannungstechnisch weniger Sorgen.

Kosten: Um die 6 Taler für die Lampe und bissi basteln.

Demnächst wollte ich selbiges mit nem Cree-6-Doppelstrahler probieren. Mal gucken.

:)

Andique 20.10.2014 12:51

Ist mir schon klar, dass das ein theoretischer Wert ist, der in der Praxis nie erreicht wird.

Aber als 3/4 Stadionflutlicht reicht es allemal.

Aber Achtung: KEINE STVZO-ZULASSUNG

Hafu 20.10.2014 13:53

Zitat:

Zitat von Andique (Beitrag 1089005)
...

Aber Achtung: KEINE STVZO-ZULASSUNG

Auch wenn es hier OT ist, aber das Argument taucht im Zusammenhang mit Beleuchtung am Rad sehr oft auf (sei es hier im forum oder auch in Produktbeschreibungen) und da ich seit vergangenem Jahr auch mit "illegalen Lampen" am Rad unterwegs bin und auch wenn ich die Rechtslage und den Hintergrund mit Blendgefahr des Gegenverkehrs etc. kenne, hier die Frage:

Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

tandem65 20.10.2014 14:09

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

Die Polizei winkt Dich mit Blinklichter... üblicherweise durch. Spannend wird die Frage bei Unfallschäden in der Nacht wenn die Unfallkosten für die Versicherung die eine relevante Größe erreichen.
Wenn die die Ansprüche mit entsprechender Begründung kürzt, muß die Differenz im Zweifelsfalle eingeklagt werden.

rainhart87 20.10.2014 14:13

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

Zeige mit ein einziges Rennrad das der StVZO entspricht. Das beginnt ja schon mit dieser mit Klickies einfach nicht vereinbaren Regelung:
Zitat:

Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

chris.fall 20.10.2014 14:18

Moin,

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

wenn ich mir die Kontrollrate bei Verstößen gegen das andere Ende des vorgeschriebenen Helligkeitsspektrums - also gegen die mindestens 50% der Blindschleichen, die hier in Browntown ohne Licht rumeiern - so ansehe, würde ich mal tippen, dass die Chance auf ein Ticket wegen zu heller Beleuchtung gegen Null tendiert.

Die "paar Euro", die das im Ernstfall kosten würde, wären aber wie bei vielen anderen Fragen, welche die StVo für den spochtlichen Radfahrer (Radweg ja/nein usw.) so aufwirft, nicht meine Hauptsorge. Sorgen würde ich mir eher um die Rechtsstreitigkeiten machen, die entstehen, wenn es mal wirklich geknallt haben sollte. Sprich: Irgend ein Verstoß gegen die StVo ist ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung, falls es sonst richtig teuer - beispielsweise wegen Verletzungen - für die werden würde...


Viele Grüße,

Christian

noam 20.10.2014 14:29

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?


Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.



Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird :)

captain hook 20.10.2014 14:31

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Auch wenn es hier OT ist, aber das Argument taucht im Zusammenhang mit Beleuchtung am Rad sehr oft auf (sei es hier im forum oder auch in Produktbeschreibungen) und da ich seit vergangenem Jahr auch mit "illegalen Lampen" am Rad unterwegs bin und auch wenn ich die Rechtslage und den Hintergrund mit Blendgefahr des Gegenverkehrs etc. kenne, hier die Frage:

Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

Probleme hatte ich noch keine. Bin noch nie angehalten worden und fahre schon ewig sowas.

Hab mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass ein zu hellen, nicht zugelassenes Licht auch kein Argument bei einem Unfall sein kann, wo Du selber beschädigt wirst. Da hätte er Dich ja um so eher sehen müssen.

Problematischer dürfte das zu helle Licht bei einer Blendung anderer Teilnehmer sein und wenn es da knallt und man Dich nachvollziehbar dafür drann bekommt.

Naja, ich mach mir da ehrlich gesagt nicht so ins Hemd. Jeder zweite Autofahrer lässt sein Aufblendlicht an wenn er so einen dämlichen Radfahrer sieht und trotz zu heller Lampe tun Autofahrer oft so, als ob sie einen nicht hätten sehen können.

Bei Gegenverkehr dreh ich die Lampe leicht nach unten oder schirm den Kegel leicht mit der Hand ab. Außerdem fahr ich auf der Straße eh nur auf niedrigster Stufe. Volles Flutlicht nur im Wald oder auf ner Abfahrt.

chris.fall 20.10.2014 14:55

Moin,

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1089033)
Probleme hatte ich noch keine.
(...)
Naja, ich mach mir da ehrlich gesagt nicht so ins Hemd.

jede Wette: Die Winkeladvokaten einer Versicherung versuchen, dem zu hell beleuchteten Radfahrer zumindest eine Teilschuld rein zu drücken, sobald der Schadensfall nur hoch genug ist. Sie haben ja auch schon mehrfach versucht - z.T. auch erfolgreich - Radfahrern eine Teilschuld für ein Verhalten rein zu drücken, das gar nicht gegen irgend eine Rechtsvorschrift verstoßen hat. Ich meine das Nichttragen eines Helms...


Viele Grüße,

Christian

captain hook 20.10.2014 15:01

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 1089044)
Moin,



jede Wette: Die Winkeladvokaten einer Versicherung versuchen, dem zu hell beleuchteten Radfahrer zumindest eine Teilschuld rein zu drücken, sobald der Schadensfall nur hoch genug ist. Sie haben ja auch schon mehrfach versucht - z.T. auch erfolgreich - Radfahrern eine Teilschuld für ein Verhalten rein zu drücken, das gar nicht gegen irgend eine Rechtsvorschrift verstoßen hat. Ich meine das Nichttragen eines Helms...


Viele Grüße,

Christian

Ich nehme an, dass es genau so kommen wird.

Hab trotzdem keine Lust deswegen zB ein Wildschwein nicht rechtzeitig zu sehen.

Tilly 20.10.2014 15:07

Danke,
Viel geschrieben zur STVO und Akkulampen. Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben.
Ich hab jetzt auch Akkulicht, das absolut Hell ist, aber nach 1,5St ist der Akku platt. Mit dem Rad fahre ich oft zur Arbeit und habe keine Lust mehr auf Akku.
So, also 80Lux ist das Ding fürs Rennrad?

Danke noch mal für Eure Meinungen.

Tilly

Duafüxin 20.10.2014 15:13

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1089032)
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.



Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird :)

In Bonn wurde vor ein paar Jahren schon ordentlich Licht eingesackt, was nicht der STVO entsprach.

Hafu 20.10.2014 15:35

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1089051)
In Bonn wurde vor ein paar Jahren schon ordentlich Licht eingesackt, was nicht der STVO entsprach.

Gerücht oder selbst erlebt?

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.

noam 20.10.2014 15:54

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089057)
Gerücht oder selbst erlebt?

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.

Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. Wenn dieser nicht einverstanden ist, muss sich der Beamte die Beschlagnahme durch einen Richter anordnen lassen. Und dann ist hier die Frage, ob nicht ein Foto der Lampe ein gleich geeignetes Mittel bei kleinerem Grundrechtseingriff ist und damit die Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig ist. :)


Ich bin mir durchaus sicher, dass es viele Kollegen gibt, die es mit der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen nicht so genau nehmen, aber viel kommt auch vom hören-sagen.

Duafüxin 20.10.2014 15:55

Meinem Freund haben sie die Lampe vorübergehend abgenommen.
Durfte er sich dann am nächsten Tag wieder abholen.

Sein Kollege (anderer Tag, anderer Ort) durfte seine Lampe mitnehmen, aber nicht anmachen, also Rad nachhause schieben, weil er ja kein Licht hatte. ;)

Maris 20.10.2014 15:57

Meiner Erfahrung nach ist die Polizei zufrieden, wenn das Rad überhaupt beleuchtet ist. Viele fahren ja selbst in der größten Dunkelheit unbeleuchtet durch die Lande.
Ich kenne niemanden, der wegen einer "nicht-STVO"-Lampe angehalten wurde. Wird man zum "Blender", könnte ich mir vorstellen, dass man auch mal angehalten wird.

Hab mir kürzlich die B+M iq speed premium (ist ne Akkulampe ;) ) zugelegt, zwei Strahler drauf, macht 100 Lux. Recht für die Straße absolut aus.

Rocket-Racoon 20.10.2014 16:02

Sind die akkulampen überhaupt langlebig? Insbesondere die Chinalampen?

coffeecup 20.10.2014 16:04

Hi,
ich habe mich für Akku (USB-Ladung/Ersatzakku) entschieden weil ich zwischen den Räder wechseln will. Das ganze in einem, weil ich auch keinen externen Akku haben will weil es das handling mühsam macht.

Vorne: Lezyne Megadrive 300-1200Lumen (150.-) mit Ersatzakku
Hinten: Komet Moon 30Lumen (25.-)

Habe die erste Nachfahrt und schon ein paar heftige Nebelfahrten hinter mir und bin sehr zufrieden.

Überhaut das Komet Moon ist sehr fein, hat einen Stroposkopmodus denn man nur übersieht wenn man schläft, beim Rücklicht bin ich paranoid weil da sehe ich nicht was daher kommt...

Die Lezyne hält im Mischbetrieb (300-1000Lumen) 2.5h mit einem Akku, das reicht mir, habe ja noch einen 2ten mit.

coffeecup 20.10.2014 16:06

@Polizei:
Habe in einem österreichischen Forum vor kurzem gelesen, das wenn die Lampe nicht StVo konform ist, der Unfallgegner nachweisen muss das eine StVo konforme Lampe den Unfall verhindert hätte.

Bei zu starken Lampen fällt mir da nur das Blendargument ein...

noam 20.10.2014 16:42

Zitat:

Zitat von coffeecup (Beitrag 1089069)
@Polizei:
Habe in einem österreichischen Forum vor kurzem gelesen, das wenn die Lampe nicht StVo konform ist, der Unfallgegner nachweisen muss das eine StVo konforme Lampe den Unfall verhindert hätte.

Bei zu starken Lampen fällt mir da nur das Blendargument ein...


Mit Schadensregulierung hat die Polizei ja nichts am Hut. Ist und bleibt ja ein weit verbreiteter Irrtum. Die Polizei stellt nur die Sachlage fest und ahndet die zum Unfall führenden Ordnungswidrigkeiten, die begangen wurden. Es kann ja durchaus passieren, dass zwei Unfallgegner beide was falsch gemacht haben, allerdings zivilrechtlich die Schadensersatzregelung voll zu Lasten eines Unfallbeteiligten geht. Gerade bei Unfällen zwischen nicht gleichgestellten Verkehrsteilnehmern kommt so etwas vor.

falk99 20.10.2014 17:07

Völlig OT: Ich war letzten Winter mal wieder mit dem Mountainbike unterwegs. Bin mit zwei Chinafunzeln (Lenker + Helm) auf einem Feldweg zun nah gelegenen Wald gefahren. Der mir entgegenkommende Traktor ist 150m vor mir aufs Feld ausgewichen. Wie mir der Bauer sagte, dachte er, da landet ein Flugzeug :Cheese:

Ganz im Ernst: Die würde ich bei voller Leistung nicht auf der Straße verwenden, maximal abgedimmt.

noam 20.10.2014 17:22

Zitat:

Zitat von falk99 (Beitrag 1089081)
Völlig OT: Ich war letzten Winter mal wieder mit dem Mountainbike unterwegs. Bin mit zwei Chinafunzeln (Lenker + Helm) auf einem Feldweg zun nah gelegenen Wald gefahren. Der mir entgegenkommende Traktor ist 150m vor mir aufs Feld ausgewichen. Wie mir der Bauer sagte, dachte er, da landet ein Flugzeug :Cheese:

Ganz im Ernst: Die würde ich bei voller Leistung nicht auf der Straße verwenden, maximal abgedimmt.

du solltest deine Kette mal schmieren, wenn dein MTB einen krach macht wie nen Triebwerk :)

roadrunner65 20.10.2014 19:45

Hallo,
ich fahre seit ein paar Jahren die SON Edelux Lampe und bin sehr zufrieden. Sehr schönes Licht und hat sogar eine Zulassung. Und selbst diese Lampe empfinden viele Leute als zu hell im Gegenverkehr. Ich habe dazu den Dynamo von Shimano und nicht von SON. Angesprochen wurde ich schon sehr oft auf das helle Licht und das auch oft von der Polizei. :)
Klar können die Jungs einem so ein Teil auch sicherstellen/ beschlagnahmen. Wird aber wohl nur im Extremfall passieren ( Unfall oder ähnliches ) Und da ist es wohl besser das Teil hat eine Zulassung. Somit stehen die Chancen sehr hoch sein Rad schnell zurück zu bekommen.

coparni 20.10.2014 19:48

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1089032)
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.



Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird :)

Ich würde behaupten, dass fast jeder Polizist seit Änderung einen Dienstunterricht hatte bei dem er gelernt, das u. a. eine Ladestandsanzeige und ein Prüfzeichen vorhanden sein muss. Allerdings wird auch fast jeder nicht genauer nachschauen weil das Problem eher die ganzen Studenten sind, die gar kein Licht an ihrer Stadtmühle haben. So gesehen sind die meisten Polizisten froh, dass überhaupt ein Licht dran ist. Gibt natürlich auch Kniebohrer oder auch Radfahrer die darum betteln ein Bußgeld zu zahlen und dann ist u. U. jeder Verstoß willkommen.

coparni 20.10.2014 19:57

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089057)
Gerücht oder selbst erlebt?

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.


Nein, die Polizei verbietet nichts. Das macht der Gesetzgeber. Die Exekutive setzt nur die Gesetze durch. Straftaten nach den Legalitätsprinzip und OWi's nach dem Opportunitätsprinzip also nach pflichtgemäßen Ermessen. Sicherstellen ist durchaus möglich um die Fortsetzung des Verstoß' zu unterbinden. Sicherstellen heißt ja nicht, dass du es nicht wieder bekommst. Dazu müsste was eingezogen werden und das kann/darf kein Polizist.

coparni 20.10.2014 20:01

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1089062)
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. ...

Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geht genauso. Zumindest nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz PAG. Auch ohne Einverständnis und zur Not auch mit Gewalt bzw. unmittelbaren Zwang (muss vorher angedroht werden).

sybenwurz 20.10.2014 20:41

[quote=Tilly;1089050]Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben./QUOTE]

Nimm dir nen beliebigen Nabendynamo der aktuellen Charge und nen BUMM Lumotec Fly IQ. Kost weniger als ein Luxos und macht immer noch das beste Licht!
Aufm Papier hat der Luxos zwar mehr Lux, Lumen oder was auch immer, auch der Eyc, aber das Lichtfeld macht den Unterschied und das ist beim Fly immer noch unübertroffen.


Zitat:

Zitat von rainhart87 (Beitrag 1089030)
Zeige mit ein einziges Rennrad das der StVZO entspricht. Das beginnt ja schon mit dieser mit Klickies einfach nicht vereinbaren Regelung:

Gibt welche, die man um die Pedalachse schnallen kann.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

Prinzipiell wirste eher nicht angehalten, weil du Licht am Rad hast...

(Heut mittag hab ich kurz drüber nachgedacht, dich anzurufen, obst Zeit für nen Kaffee hast. Bin dann aber doch lieber zügig aufgebrochen. Zum Glück...!)

coffeecup 20.10.2014 21:17

Heute am Abend wieder durch die Stadt mit dem ECO mode der Megadrive.

Wirklich hell genug das dich sicher keiner übersieht und bis jetzt hat sich keiner beschwerd das es blended (Wenn es würde hätte mich hier in Wien sicher schon ein netter Autofahrer freundlich darauf hin gewissen :))

Man merkt das man früher gesehen wird...

@Polizei: Lieber am Leben mit einer gescheiten Lampe und dafür mal Strafe gezahlt, wobei ich das auch für unwahrscheinlich halte...
Wenn wer mit einem >2000lumen Strahler voll aufgedreht unterwegs ist darf er sich halt nicht wundern wenn er aufgahalten wird :)

uruman 20.10.2014 21:45

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)

Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?


Ja ich ,aber es ist schon 15 Jahre her , Habe ich eine Schriftliche Ermahnung und durfte das Rad nach Hause schieben
Als mündliche Ermahnung : " Hömma wenn wir dich nochmal erwischen über rote Ampeln weiter fahren oder mit solche Lampen rumfahren ,werden wir dein Rad einkassieren ! "

Schleichfloh 20.10.2014 22:20

Zitat:

Zitat von falk99 (Beitrag 1089081)
Völlig OT: Ich war letzten Winter mal wieder mit dem Mountainbike unterwegs. Bin mit zwei Chinafunzeln (Lenker + Helm) auf einem Feldweg zun nah gelegenen Wald gefahren. Der mir entgegenkommende Traktor ist 150m vor mir aufs Feld ausgewichen. Wie mir der Bauer sagte, dachte er, da landet ein Flugzeug :Cheese:

Ganz im Ernst: Die würde ich bei voller Leistung nicht auf der Straße verwenden, maximal abgedimmt.

:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:


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