![]() |
Licht fürs Rennrad, wie hell?
Hallo,
ich hab mal Frage zum Licht am Rennrad. Wie hell sollte es sein? Lux, Lumen oder worauf muss ich achten? Ich will in meinem alten Stahlross ein Nabendynamo mit einer festen Lampe installieren und möchte wissen wie hell es sein mindestens sollte. Tilly |
Zitat:
|
Wenn du was kaufst, würde ich vom Preis-Leistungs-Verhältnis eine Busch+Müller Cyo IQ Premium nehmen. In der Bucht von Händlern für 50 € zu kriegen und bringt 80 Lux (wichtig dabei: die Version ohne "R" wie Rückstrahler! Mit "R" snd es nur 60 Lux).
|
Ich würd auch sagen heller ist besser ;)
Ich hab eine bumm cyo (noch ohne Premium) und damit kann man bekannte Strecken schon ganz vernünftig fahren*. Vor allem haben die eine ordentliche hell-dunkel Grenze, so dass man Gegenverkehr nicht blendet. Ich find es immer furchtbar wenn man nachts irgendwo lang fährt und da kommt jemand mit einer normal runstrahlenden Lampe entgegen, wo 80% des Lichts nach oben verschwinden und man selbst deswegen nichts mehr sieht. *Mit einer 2000 Lumen Chinafunzel muss man allerdings zugeben, dass der Lichtschein der cyo komplett überstrahlt wird. |
http://www.amazon.de/Supper-Fahrrad-...e+fahrradlampe
3800 Lumen für 29,88 Euro Preis-Leistung ist OK |
Zitat:
Zitat:
|
http://www.sigmasport.de/de/produkte...punkt=features
ich fahre diese Lampe, der Akku hält fast ewig, liebe Grüße |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Kosten: Um die 6 Taler für die Lampe und bissi basteln. Demnächst wollte ich selbiges mit nem Cree-6-Doppelstrahler probieren. Mal gucken. :) |
Ist mir schon klar, dass das ein theoretischer Wert ist, der in der Praxis nie erreicht wird.
Aber als 3/4 Stadionflutlicht reicht es allemal. Aber Achtung: KEINE STVZO-ZULASSUNG |
Zitat:
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)? |
Zitat:
Wenn die die Ansprüche mit entsprechender Begründung kürzt, muß die Differenz im Zweifelsfalle eingeklagt werden. |
Zitat:
Zitat:
|
Moin,
Zitat:
Die "paar Euro", die das im Ernstfall kosten würde, wären aber wie bei vielen anderen Fragen, welche die StVo für den spochtlichen Radfahrer (Radweg ja/nein usw.) so aufwirft, nicht meine Hauptsorge. Sorgen würde ich mir eher um die Rechtsstreitigkeiten machen, die entstehen, wenn es mal wirklich geknallt haben sollte. Sprich: Irgend ein Verstoß gegen die StVo ist ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung, falls es sonst richtig teuer - beispielsweise wegen Verletzungen - für die werden würde... Viele Grüße, Christian |
Zitat:
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an. Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird :) |
Zitat:
Hab mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass ein zu hellen, nicht zugelassenes Licht auch kein Argument bei einem Unfall sein kann, wo Du selber beschädigt wirst. Da hätte er Dich ja um so eher sehen müssen. Problematischer dürfte das zu helle Licht bei einer Blendung anderer Teilnehmer sein und wenn es da knallt und man Dich nachvollziehbar dafür drann bekommt. Naja, ich mach mir da ehrlich gesagt nicht so ins Hemd. Jeder zweite Autofahrer lässt sein Aufblendlicht an wenn er so einen dämlichen Radfahrer sieht und trotz zu heller Lampe tun Autofahrer oft so, als ob sie einen nicht hätten sehen können. Bei Gegenverkehr dreh ich die Lampe leicht nach unten oder schirm den Kegel leicht mit der Hand ab. Außerdem fahr ich auf der Straße eh nur auf niedrigster Stufe. Volles Flutlicht nur im Wald oder auf ner Abfahrt. |
Moin,
Zitat:
Viele Grüße, Christian |
Zitat:
Hab trotzdem keine Lust deswegen zB ein Wildschwein nicht rechtzeitig zu sehen. |
Danke,
Viel geschrieben zur STVO und Akkulampen. Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben. Ich hab jetzt auch Akkulicht, das absolut Hell ist, aber nach 1,5St ist der Akku platt. Mit dem Rad fahre ich oft zur Arbeit und habe keine Lust mehr auf Akku. So, also 80Lux ist das Ding fürs Rennrad? Danke noch mal für Eure Meinungen. Tilly |
Zitat:
|
Zitat:
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal. |
Zitat:
Ich bin mir durchaus sicher, dass es viele Kollegen gibt, die es mit der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen nicht so genau nehmen, aber viel kommt auch vom hören-sagen. |
Meinem Freund haben sie die Lampe vorübergehend abgenommen.
Durfte er sich dann am nächsten Tag wieder abholen. Sein Kollege (anderer Tag, anderer Ort) durfte seine Lampe mitnehmen, aber nicht anmachen, also Rad nachhause schieben, weil er ja kein Licht hatte. ;) |
Meiner Erfahrung nach ist die Polizei zufrieden, wenn das Rad überhaupt beleuchtet ist. Viele fahren ja selbst in der größten Dunkelheit unbeleuchtet durch die Lande.
Ich kenne niemanden, der wegen einer "nicht-STVO"-Lampe angehalten wurde. Wird man zum "Blender", könnte ich mir vorstellen, dass man auch mal angehalten wird. Hab mir kürzlich die B+M iq speed premium (ist ne Akkulampe ;) ) zugelegt, zwei Strahler drauf, macht 100 Lux. Recht für die Straße absolut aus. |
Sind die akkulampen überhaupt langlebig? Insbesondere die Chinalampen?
|
Hi,
ich habe mich für Akku (USB-Ladung/Ersatzakku) entschieden weil ich zwischen den Räder wechseln will. Das ganze in einem, weil ich auch keinen externen Akku haben will weil es das handling mühsam macht. Vorne: Lezyne Megadrive 300-1200Lumen (150.-) mit Ersatzakku Hinten: Komet Moon 30Lumen (25.-) Habe die erste Nachfahrt und schon ein paar heftige Nebelfahrten hinter mir und bin sehr zufrieden. Überhaut das Komet Moon ist sehr fein, hat einen Stroposkopmodus denn man nur übersieht wenn man schläft, beim Rücklicht bin ich paranoid weil da sehe ich nicht was daher kommt... Die Lezyne hält im Mischbetrieb (300-1000Lumen) 2.5h mit einem Akku, das reicht mir, habe ja noch einen 2ten mit. |
@Polizei:
Habe in einem österreichischen Forum vor kurzem gelesen, das wenn die Lampe nicht StVo konform ist, der Unfallgegner nachweisen muss das eine StVo konforme Lampe den Unfall verhindert hätte. Bei zu starken Lampen fällt mir da nur das Blendargument ein... |
Zitat:
Mit Schadensregulierung hat die Polizei ja nichts am Hut. Ist und bleibt ja ein weit verbreiteter Irrtum. Die Polizei stellt nur die Sachlage fest und ahndet die zum Unfall führenden Ordnungswidrigkeiten, die begangen wurden. Es kann ja durchaus passieren, dass zwei Unfallgegner beide was falsch gemacht haben, allerdings zivilrechtlich die Schadensersatzregelung voll zu Lasten eines Unfallbeteiligten geht. Gerade bei Unfällen zwischen nicht gleichgestellten Verkehrsteilnehmern kommt so etwas vor. |
Völlig OT: Ich war letzten Winter mal wieder mit dem Mountainbike unterwegs. Bin mit zwei Chinafunzeln (Lenker + Helm) auf einem Feldweg zun nah gelegenen Wald gefahren. Der mir entgegenkommende Traktor ist 150m vor mir aufs Feld ausgewichen. Wie mir der Bauer sagte, dachte er, da landet ein Flugzeug :Cheese:
Ganz im Ernst: Die würde ich bei voller Leistung nicht auf der Straße verwenden, maximal abgedimmt. |
Zitat:
|
Hallo,
ich fahre seit ein paar Jahren die SON Edelux Lampe und bin sehr zufrieden. Sehr schönes Licht und hat sogar eine Zulassung. Und selbst diese Lampe empfinden viele Leute als zu hell im Gegenverkehr. Ich habe dazu den Dynamo von Shimano und nicht von SON. Angesprochen wurde ich schon sehr oft auf das helle Licht und das auch oft von der Polizei. :) Klar können die Jungs einem so ein Teil auch sicherstellen/ beschlagnahmen. Wird aber wohl nur im Extremfall passieren ( Unfall oder ähnliches ) Und da ist es wohl besser das Teil hat eine Zulassung. Somit stehen die Chancen sehr hoch sein Rad schnell zurück zu bekommen. |
Zitat:
|
Zitat:
Nein, die Polizei verbietet nichts. Das macht der Gesetzgeber. Die Exekutive setzt nur die Gesetze durch. Straftaten nach den Legalitätsprinzip und OWi's nach dem Opportunitätsprinzip also nach pflichtgemäßen Ermessen. Sicherstellen ist durchaus möglich um die Fortsetzung des Verstoß' zu unterbinden. Sicherstellen heißt ja nicht, dass du es nicht wieder bekommst. Dazu müsste was eingezogen werden und das kann/darf kein Polizist. |
Zitat:
|
[quote=Tilly;1089050]Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben./QUOTE]
Nimm dir nen beliebigen Nabendynamo der aktuellen Charge und nen BUMM Lumotec Fly IQ. Kost weniger als ein Luxos und macht immer noch das beste Licht! Aufm Papier hat der Luxos zwar mehr Lux, Lumen oder was auch immer, auch der Eyc, aber das Lichtfeld macht den Unterschied und das ist beim Fly immer noch unübertroffen. Zitat:
Zitat:
(Heut mittag hab ich kurz drüber nachgedacht, dich anzurufen, obst Zeit für nen Kaffee hast. Bin dann aber doch lieber zügig aufgebrochen. Zum Glück...!) |
Heute am Abend wieder durch die Stadt mit dem ECO mode der Megadrive.
Wirklich hell genug das dich sicher keiner übersieht und bis jetzt hat sich keiner beschwerd das es blended (Wenn es würde hätte mich hier in Wien sicher schon ein netter Autofahrer freundlich darauf hin gewissen :)) Man merkt das man früher gesehen wird... @Polizei: Lieber am Leben mit einer gescheiten Lampe und dafür mal Strafe gezahlt, wobei ich das auch für unwahrscheinlich halte... Wenn wer mit einem >2000lumen Strahler voll aufgedreht unterwegs ist darf er sich halt nicht wundern wenn er aufgahalten wird :) |
Zitat:
Ja ich ,aber es ist schon 15 Jahre her , Habe ich eine Schriftliche Ermahnung und durfte das Rad nach Hause schieben Als mündliche Ermahnung : " Hömma wenn wir dich nochmal erwischen über rote Ampeln weiter fahren oder mit solche Lampen rumfahren ,werden wir dein Rad einkassieren ! " |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:14 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.