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frimipiso 23.06.2014 13:32

Tegernsee-Triathlon
 
Hi,

ich habe gerade folgende Nachricht von unserem Verein bekommen:

Wichtige Informationen zum

TEGERNSEE TRIATHLON 2014
KUHSEE-Triathlon 2014 in Friedberg

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Der Tegernsee Triathlon hat für 2014 keine Genehmigung seitens des BTV, Bezirk Oberbayern, beantragt. Trotz monatelanger, intensiver Abstimmungen zwischen dem Tegernseer Cheforganisator, dem BTV-Vizepräsidenten und dem Bezirk Oberbayern lehnte der Ausrichter eine Zusammenarbeit zwischen Verband und dem Tegernseer Organisations-Team ab. Der BTV und der Bezirk Oberbayern bedauern dies.

Beim Tegernseer Triathlon am 6. Juli 2014 und beim Kuhsee-Triathlon am 27.07.2014 handelt es sich somit um eine sportrechtlich

NICHT genehmigte Veranstaltung.


Was heißt das für die Teilnehmer?

1. Die DTU Startpassinhaber, die beim Tegernseer Triathlon starten, haben über Ihren Startpass keinen Versicherungsschutz.

2. Auch nicht Startpassinhaber, die mit ansonsten mit dem Erwerb einer Tageslizenz das Startrecht erwerben, sind ebenso nicht versichert durch den BTV/DTU, da beim Tegernsee Triathlon keine Tageslizenz erworben werben kann.

3. Es sind beim Tegernsee Triathlon keine lizenzierten Kampfrichter von BTV anwesend, die den gesamten Wettkampf überwachen und für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind. Ein Einspruch nach der DTU- Sportordnung ist nicht möglich.

4. Sperre von Athleten: DTU Startpassinhaber, die bei einer sportrechtlich nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, können für die Dauer von bis zu 9 Monaten gesperrt werden, das heißt, dass ihr DTU –Startpass entzogen werden kann (siehe DTU-Sportordnung § E6). Sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.)


Gruss,

Jens

P.S.: In der Region scheint so einiges schiefzugehen (siehe auch Schlierseetriathlon oder Zugspitzlauf).

tomcat 23.06.2014 16:33

In den Teilnahmebedingungen stand (zumindest als ich mich angemeldet habe), schon drin, dass es sich „ ... um eine reine Breitensportveranstaltung …“ handele und, dass diese „ … nicht bei dem BTV oder der DTU angemeldet ...“ wäre. Insofern (für mich) keine Überraschung.

War das letztes Jahr auch schon so?

Aber: Ernst gemeinte Frage: Was bedeutet denn das nun für mich als Nicht-Startpassinhaber? (Die möglichen Konsequenzen seitens DTU für Startpassinhaber einmal außen vor gelassen).
VG
Tomcat

cfexistenz 23.06.2014 16:40

Falls du mit dem Rad in die Bande der Zieleinfahrt donnerst, damit das Ziel umreisst welches wiederrum auf einen Öllaster kippt, der dann in den Tegernsee rollt und ausläuft musste die ganze Geschichte selbst zahlen, insofern sowas nicht von deiner Versicherung abgedeckt ist.

Es kommt halt einfach drauf an was deine Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung abdeckt oder ob sie eventuelle "Wettkämpfe" ausschließt. Bei Autoversicherungen ist das in der Regel so, dass man keinen Versicherungsschutz hat, wenn man mit dem privat Kfz an Rennen teilnimmt.

tomcat 23.06.2014 17:30

OK, ich werde also aufpassen und auf Öllaster achten. :Lachen2:

Was ist aber, wenn ich als Zuschauer beim Zujubeln aus Versehen das Ziel umreiße und dadurch den Öllaster in den See werfe?

Schon klar – es kommt schon auf meinen Versicherungsschutz an.

Und das hier ist auch klar (aus den Teilnahmebedingungen): „Die Veranstalter oder deren Vertreter und Beauftragte haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Tegernsee Triathlon und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.“

Aber: Gibt es beim Öllaster-in-den-See-werfen-Szenario einen versicherungsrechtlichen Unterschied, ob ich teilnehme oder nicht?

Was ich meine: Stehe ich als teilnehmender Nicht-Startpassinhaber mit einem Bein im Knast? Muss ich also z.B. damit rechnen, die medizinische Behandlung bei Unfall selber bezahlen zu müssen, weil es keine „offizielle Triathlon-Veranstaltung“ ist?

VG
tomcat

NBer 23.06.2014 17:37

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1052839)
......... Muss ich also z.B. damit rechnen, die medizinische Behandlung bei Unfall selber bezahlen zu müssen, weil es keine „offizielle Triathlon-Veranstaltung“ ist? .....

das kann passieren. normale versicherungen decken normale risiken ab, dazu zählt sicherlich kein wettkampfschwimmen im gewühl, radrennenfahren im öffentlichen straßenverkehr und wettlaufen im ermüdeten zustand.

cfexistenz 23.06.2014 19:07

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1052841)
das kann passieren. normale versicherungen decken normale risiken ab



Bei meiner Auslandskranken- und -unfallversicherung über meine VISA Gold steht auch ausdrücklich drin: Versicherungssschutz entfällt bei

- Motorisierten Veranstaltungen, bei denen es auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- Unzumutbare Risiken in der Freizeit eingegangen werden (z.B. Skifahren abseits der markierten Pisten)
- Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Flutkatastrophen, Vulkanausbrüche oder Sturm

und mein persönlicher Favorit der wirklich so drin steht:

- beim Benutzen von Raumfahrzeugen, die die Grenze der Erdatmosphäre überschreiten (d.h. höher als 100 km fliegen)

In wie weit Triathlon zu Extremsport zählt ist natürlich Ermessenssache. Man müsste da eben mit argumentieren, wie gut der Veranstalter die Radstrecke absperrt, ob er genug Helfer einsetzt oder Sanitäter vor Ort sind, DLRG etc.

aurinko 23.06.2014 20:45

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1052810)
In den Teilnahmebedingungen stand (zumindest als ich mich angemeldet habe), schon drin, dass es sich „ ... um eine reine Breitensportveranstaltung …“ handele und, dass diese „ … nicht bei dem BTV oder der DTU angemeldet ...“ wäre. Insofern (für mich) keine Überraschung.

War das letztes Jahr auch schon so?

Ja, zumindest ist der Wettkampf noch nie (sprich in den letzten 3-4 Jahren, wo ich mich dafür interessiere) auf der Seite des BTV aufgeschienen.

Wenn man keine Lizenz hat, braucht man auch keine Tageslizenz lösen.

Hafu 23.06.2014 22:25

Die Thread-Überschrift ist falsch.

Der Tegernsee-Triathlon wäre mit Sicherheit vom Verband genehmigt worden, wenn sie es denn beantragt hätten.

Wir feuen uns in Bayern über jede reguläre Veranstaltung, von denen es glücklicherweise mehr als genug gibt.

Tatsächlich hat der Organisator im vergangenen Jahr schon keine Abgaben gezahlt, nichtsdestoweniger aber seinen Wettkampf von den ehrenamtlich tätigen Verbandskampfrichtern überwachen und leiten lassen.

Das was die Event-Agentur, die den Tegernsee-Triathlon mit Gewinnerzielungsabsicht organisiert, fabiriziert ist Trittbrettfahren auf dem derzeitigen Triathlon-Boom, der maßgeblich auf der jahrelangen ehrenamtlichen Arbeit von Verbänden fußt, die ja für die Ausbildung von Übungsleitern, Jugendsport- und leistungssportförderung, Entwicklung des komplexen Regelwerks etc. verantwortlich sind.

Der Tegernsee-Triathlon wurde übrigens bis 2012 vom SF Gmund unter der Federführung von Georg Ruck 15 Jahre lang als ordentlich sportrechtlich angemeldete und versicherte Veranstaltung organisiert. Die aktuellen Probleme tauchten erst mit dem Wechsel der Organisation zu einer Event-Agentur auf.

Hafu 23.06.2014 22:38

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1052887)

...
In wie weit Triathlon zu Extremsport zählt ist natürlich Ermessenssache. Man müsste da eben mit argumentieren, wie gut der Veranstalter die Radstrecke absperrt, ob er genug Helfer einsetzt oder Sanitäter vor Ort sind, DLRG etc.

Helfer bei regulären Triathlonveranstaltungen, die gleichzeitig Mitglieder im Sportverein sind, genießen Haftpflicht-, Unfallversicherungs- und erweiterten Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung.

Das Schreiben, das jetzt an die bayerischen Vereine rausgegangen ist, dient auch dazu zu informieren, dass der ARAG-Sportversicherungsschutz für Helfer bei dieser Veranstaltung am Tegernsee selbstverständlich aufgrund der Rahmenbedingungen nicht gegeben ist. Ob man auf eigenes Risiko zum Gelingen einer solchen Veranstaltung beiträgt muss dann jeder potenzielle Helfer für sich selbst entscheiden.

frimipiso 23.06.2014 23:49

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1052977)
Die Thread-Überschrift ist falsch.

Der Tegernsee-Triathlon wäre mit Sicherheit vom Verband genehmigt worden, wenn sie es denn beantragt hätten.

Wir feuen uns in Bayern über jede reguläre Veranstaltung, von denen es glücklicherweise mehr als genug gibt.

Tatsächlich hat der Organisator im vergangenen Jahr schon keine Abgaben gezahlt, nichtsdestoweniger aber seinen Wettkampf von den ehrenamtlich tätigen Verbandskampfrichtern überwachen und leiten lassen.

Das was die Event-Agentur, die den Tegernsee-Triathlon mit Gewinnerzielungsabsicht organisiert, fabiriziert ist Trittbrettfahren auf dem derzeitigen Triathlon-Boom, der maßgeblich auf der jahrelangen ehrenamtlichen Arbeit von Verbänden fußt, die ja für die Ausbildung von Übungsleitern, Jugendsport- und leistungssportförderung, Entwicklung des komplexen Regelwerks etc. verantwortlich sind.

Der Tegernsee-Triathlon wurde übrigens bis 2012 vom SF Gmund unter der Federführung von Georg Ruck 15 Jahre lang als ordentlich sportrechtlich angemeldete und versicherte Veranstaltung organisiert. Die aktuellen Probleme tauchten erst mit dem Wechsel der Organisation zu einer Event-Agentur auf.

Danke für die Insiderinfo. Mich nervt an diesem ganzen Herumgeschachere wie auch beim Schlierseetriathlon und beim Zugspitzlauf, dass tolle etablierte Veranstaltungen gefährdet werden.

Ich hoffe, der TT findet statt. Es ist für mich der einzige Triathlon, an dem ich dieses Jahr teilnehme.

Es würde mich mal interessieren, was der Hauptsponsor Audi von solchen Merkwürdigkeiten hält.

Alteisen 24.06.2014 06:16

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1052977)

Das was die Event-Agentur, die den Tegernsee-Triathlon mit Gewinnerzielungsabsicht organisiert,

Der Tegernsee-Triathlon wurde übrigens bis 2012 vom SF Gmund unter der Federführung von Georg Ruck 15 Jahre lang als ordentlich sportrechtlich angemeldete und versicherte Veranstaltung organisiert. Die aktuellen Probleme tauchten erst mit dem Wechsel der Organisation zu einer Event-Agentur auf.

Ehe wir wieder über Event-Agenturen schimpfen, die schon allein wegen des Finanzamtes eine Gewinnerzielungsabsicht haben müssen, frage ich mich, warum es der SF Gmund nach 15 Jahren eingestellt hat.

Da Abgaben ja inzwischen sehr veranstalterfreundlich sind. halte ich es allerdings für eine Dummheit der Agentur die Veranstaltung nicht anzumelden. Schon wenige Teilnehmer mehr würden die Zusatzkosten decken.

Hafu 24.06.2014 06:37

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1053012)
Ehe wir wieder über Event-Agenturen schimpfen, ...

Ich schimpfe nicht über die Event-Agenturen, sondern einzig und allein in diesem Fal über Evotion Events Ag, die für diese Veranstaltung verantwortlich zeichnen und über die gleich geartete Situation in Augsburg mit dem Kuhseetriathlon (hier steht die KM-Sports-Agentur mit Katja Maier dahinter).

Es gibt in keinem Bundesland mehr professionelle Veranstalter als in Bayern und die Zusammenarbeit des Bayerischen Triathlonverbandes beispielsweise mit Wechselszene (Chiemsetriathlon, Schlierseetriathlon), dem ebenfalls profeesionell veranstaltetem Ingolstädter Triathlon (Gerhard Budy) oder auch der Challenge Roth klappt problemlos.

Die Verbandsabgaben (€ 1,50 pro Teilnehmer bei Sprintdistanzen und €2 bei Kurzdistanzen) sind auch mehr als moderat und man darf nicht übersehen, dass dem auch unmittelbare direkte Verbandsleistungen gegenüberstehen. Neben der Versicherung freiwilliger Helfer aus Vereinen sowie der Teilnehmer sind dies inbesondere die ehrenamtlich tätigen Kampfrichter.

Welchen sportlichen Wert ein Wettkampf haben soll, bei dem niemand über die Einhaltung von Regeln wacht, ist mir schleierhaft.

Hafu 24.06.2014 06:48

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1053012)
..., frage ich mich, warum es der SF Gmund nach 15 Jahren eingestellt hat.
....

Der SF Gmund hat die Veranstaltung nicht eingestellt sondern der langährige Organisator des alten Tegernsetaltriathlon Georg Ruck hat die Organisation aus Altersgründen abgegeben.
Die Helfer des SF Gmund sind nach wie vor das Rückgrat der Veranstaltung und deren freiwillige und unentgeltliche Arbeitsleistung sorgt entscheidend dafür, dass mit dem Event Profit erzielt werden kann.

NBer 24.06.2014 07:49

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053015)
.....Welchen sportlichen Wert ein Wettkampf haben soll, bei dem niemand über die Einhaltung von Regeln wacht, ist mir schleierhaft.

es kommt natürlich auf den wettkampf an, im extremfall aber einen sehr geringen. ein fall aus unserer gegend: da ist der mehrfache sieger der veranstaltung immer an die zweite wechselzone rangerollt, vom rad gesprungen und losgelaufen. das allein in die wechselzone reinrollende rad wurde dann von der frau aufgefangen und weggeräumt. auf der laufstrecke hat der kollege dann auch gerne mal vor dem eigentlichen wendepunkt umgedreht, was auch von nachfolgenden athleten gesehen wurde. aber keine möglichkeit des einspruchs, der entscheidung, da natürlich kein wettkampfgericht vorhanden war. damit mussten die teilnehmer der veranstaltung dann einfach mal leben.

eNTe 24.06.2014 07:56

Hier in NRW gibt es wohl auch wieder Probleme. Der Möhnesee Triathlon ist laut NRWTV nicht genehmigt, Verbandsabgaben etc. werden aber bei Anmeldung durchaus kassiert.

http://www.nrwtv.de/index.php/aktuel...-am-02-08-2014

http://www.moehnesee-triathlon.de/in...p?article_id=8

Kasrwatzmuff 24.06.2014 08:20

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053015)
Die Verbandsabgaben (€ 1,50 pro Teilnehmer bei Sprintdistanzen und €2 bei Kurzdistanzen) sind auch mehr als moderat und man darf nicht übersehen, dass dem auch unmittelbare direkte Verbandsleistungen gegenüberstehen. Neben der Versicherung freiwilliger Helfer aus Vereinen sowie der Teilnehmer sind dies inbesondere die ehrenamtlich tätigen Kampfrichter.

Als Ausrichter einer kleinen VD in Hessen können wir ein Lied über die Verbandsabgaben singen. Von wegen 1,50 bis 2,00 € pro Starter.

Hier ist mal der Link zur Gebührenordnung des HTV: http://www.hessischer-triathlon-verb..._pdf_91145.pdf

NBer 24.06.2014 08:44

Zitat:

Zitat von Kasrwatzmuff (Beitrag 1053043)
Als Ausrichter einer kleinen VD in Hessen können wir ein Lied über die Verbandsabgaben singen. Von wegen 1,50 bis 2,00 € pro Starter.....

ich bin jetzt zu faul, nach der abgabenordnung von bayern zu googeln. aber seit 1-2 jahren bestimmt jeder landesverband die abgaben selbst. da kanns durchaus unterschiede zwischen hessen und bayern geben.

Hafu 24.06.2014 09:04

Zitat:

Zitat von Kasrwatzmuff (Beitrag 1053043)
Als Ausrichter einer kleinen VD in Hessen können wir ein Lied über die Verbandsabgaben singen. Von wegen 1,50 bis 2,00 € pro Starter.

Hier ist mal der Link zur Gebührenordnung des HTV: http://www.hessischer-triathlon-verb..._pdf_91145.pdf

Ich kenne die Abgabenordnung in Hessen. Ich finde, dass dort gerade kleine Veranstaltungen gegenüber den Großevents tendenziell benachteiligt sind, aber das müssen letztlich die dortigen Mitgliedsvereine entscheiden. Eine Abgabenordnung wird ja nicht einfach von oben herab verfügt, sondern muss vom Verbandstag demokratisch abgesegnet werden.
Du kannst mir glauben, dass die Abgaben, die ich für Bayern genannt habe (und die für kleine Veranstaltungen mit 80 Teilnehmern genauso wie für Events mit 1000 Teilnehmern gelten) die korrekten sind.

Kasrwatzmuff 24.06.2014 09:06

Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.

Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html

Kasrwatzmuff 24.06.2014 09:14

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053067)
Ich kenne die Abgabenordnung in Hessen. Ich finde, dass dort gerade kleine Veranstaltungen gegenüber den Großevents tendenziell benachteiligt sind, aber das müssen letztlich die dortigen Mitgliedsvereine entscheiden. Eine Abgabenordnung wird ja nicht einfach von oben herab verfügt, sondern muss vom Verbandstag demokratisch abgesegnet werden.
Du kannst mir glauben, dass die Abgaben, die ich für Bayern genannt habe (und die für kleine Veranstaltungen mit 80 Teilnehmern genauso wie für Events mit 1000 Teilnehmern gelten) die korrekten sind.

Im Endeffekt geht es ja auch nicht nur um die 7% des Startgeldes pro Teilnehmer. Teuer werden die Veranstaltungen ja auch erst durch Gebühren für Tageslizenzen, Wettkampfrichter usw.

Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).

NBer 24.06.2014 09:24

Zitat:

Zitat von Kasrwatzmuff (Beitrag 1053078)
......Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).

hier vermixt du aber munter kosten von startern und veranstaltern.
fakt ist, dass es keine veranstaltung gibt, die sich rein über die startgelder finanzieren lassen würde. insofern sind die meisten veranstaltungen sogar zu billig.
theoretisch sollte man einen wettkampf sogar nur veranstalten, wenn die gesamten kosten der veranstaltung bereits ohne die startgelder im sack sind (sponsoren, sachleistungen, die nicht bezahlt werden brauchen usw). und die startgelder dann als gewinn für den verein verbuchen. das motiviert dann auch die vereinsmitglieder zu helfen, wenn am ende was für den verein dabei rumkommt. aber sicherlich sind ganz ganz viele veranstaltungen nullsummenspiele, wo sich am ende ausgaben und einnahmen gerade so decken........und das ist dann echtes engagement der verantwortlichen für den triathlonsport und nicht hoch genug zu würdigen.

alpinerunner 24.06.2014 09:26

Hi,

ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich

"um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung"

handelt.

1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist!

2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können.

Viele Grüße
Alpinerunner

Hafu 24.06.2014 09:34

Zitat:

Zitat von Kasrwatzmuff (Beitrag 1053078)
Im Endeffekt geht es ja auch nicht nur um die 7% des Startgeldes pro Teilnehmer. Teuer werden die Veranstaltungen ja auch erst durch Gebühren für Tageslizenzen, Wettkampfrichter usw.

Und gerade bei kleinen Veranstaltungen vergrault man in meinen Augen damit immer mehr die Leute, die nur mal in die Sportart Triathlon schnuppern möchten. Denn über die Verbandsgebühren hinaus kosten (fast) alle anderen Dinge auch noch Geld (Ampeln abschalten, Ausnahmegenehmigungen für die Radstrecke usw.).

Also erstmal: Triathlon boomt! In Deutschland, in Europa und weltweit steigen die Teilnehmerzahlen. Wir haben in Bayern in den Schüler- und Jugendklassen z.b. doppelt soviel Teilnehmerzahlen wie noch vor drei Jahren.
Triathlon ist derzeit auch für den Nachwuchs (der für die Langfristperspektive einer Sportart besonders wichtig ist) einfach sexy. Allzu viele Teilnehmer werden also anscheinend von den Abgaben nicht vergrault.:Huhu:

Wer nurmal in die Sportart Triathlon reinschnuppern möchte, der macht dies normalerweise über eine Sprint- bzw. Volksdistanz und dafür muss keine Tageslizenz gelöst werden. Es bleiben also bei fairen Veranstaltern wirklich nur 1,50€ Verbandsabgaben übrig.

Matthias75 24.06.2014 09:37

Zitat:

Zitat von Kasrwatzmuff (Beitrag 1053070)
Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.

Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html

Du meinst:

Zitat:

§ 1.1 Die Begriffe: - Triathlon
- Duathlon
- Paratriathlon
- Wintertriathlon
- Aquathlon
- Swim and Run
dürfen nur Veranstalter und Ausrichter in Anspruch nehmen, die diese Veranstalter- und Ausrichterordnung sowie die Sportordnung der DTU einhalten und deren Veranstaltung durch die DTU und/oder einer ihrer Mitgliedsverbände genehmigt ist.
Die Veranstaltungsordnung der DTU ist einem Veranstalter, der nicht Mitglied in der DTU ist, vermutlich ziemlich egal.

Matthias

tomcat 24.06.2014 09:39

@Hafu: Danke für die Informationen.

Jetzt aber noch mal zum Thema Versicherung, ich habe es als Laie und „Breitensportler“ immer noch nicht so wirklich kapiert und evtl. ist das anderen auch nicht ganz klar:

Szenario: Ich (kein Vereinsmitglied) stürze ohne Fremdverschulden mit Radl, verletzte mich, beschädige ein fremdes Auto und mein Radl ist hin.

1.) Passiert mir das beim Training, dann zahlt meine Krankenkasse meine Behandlungskosten, meine Haftpflicht den Schaden am fremden Auto und wenn ich eine Super-Duper-Deluxe-Schadensversicherung hätte, dann bekäme ich noch nen neuen Carbonrenner – alles klar, oder?

2.) Passiert mir das Gleiche beim Rennen mit Tageslizenz: Wer zahlt das dann? Holen sich das meine Versicherungen beim Veranstalter? Oder deckt eine „offizielle“ Veranstaltung meinen Versicherungsfall ab?

3.) Und wie ist dieses Szenario nun, bei einer nicht-angemeldeten Veranstaltung wie dem Tegernsee-Tri?

Danke für Eure Antworten.

VG
Tomcat

Kasrwatzmuff 24.06.2014 09:50

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1053084)
hier vermixt du aber munter kosten von startern und veranstaltern.
fakt ist, dass es keine veranstaltung gibt, die sich rein über die startgelder finanzieren lassen würde. insofern sind die meisten veranstaltungen sogar zu billig.

Mit dem Fakt liegst Du falsch. Unsere Veranstaltung gibt es bereits seit 1985 und genauso lange decken wir unsere Ausgaben über die Startgelder. Dies liegt auch daran, dass es in unserer Gegend nicht möglich ist, für einen "kleinen" Triathlon einen "großen" Sponsor an Land zu ziehen. Die wenigen Sponsoren, die wir haben, unterstützen ausschließlich unsere Startnummerntombola vor der Siegerehrung.

Weil wir seit ein paar Jahren die Strecken etwas kürzer angeben, entfällt zumindest die Tageslizenz. Man kann nämlich kaum einem "Just-for-fun-Starter" plausibel erklären, warum er 16,00 € für eine Tageslizenz bezahlen soll.

Um alle Ausgaben abzudecken, benötigen wir etwa 50 Starter, die je 20,00 € Startgeld zahlen. Eine zusätzliche Einnahme ergibt sich durch den Verkauf von Speisen und Getränken.

Ich glaube auch, dass leider zu viele Sportler nicht wissen, welcher finanzielle und personelle Aufwand hinter einer Triathlonveranstaltung steckt. Anders lassen sich viele abfällige Kommentare über die Veranstaltung mMn nicht erklären.

Kasrwatzmuff 24.06.2014 10:02

Was die versicherungsrechtlichen Fragen angeht, so haben wir als Verein folgende Erfahrung gemacht:

Als wir vor 5 Jahren unseren ersten Halbmarathon veranstaltet haben, hatten wir keine Genehmigung vom HLV. Von Seiten des Verbandes haben wir dann die Auskunft erhalten, dass bei einer nicht genehmigten Veranstaltung grundsätzlich der Veranstalter und nicht eine eventuelle Versicherung haftet.

Das sollte beim Triathlon ja eigentlich auch so sein, oder?

Hafu 24.06.2014 10:09

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1053098)
Du meinst:



Die Veranstaltungsordnung der DTU ist einem Veranstalter, der nicht Mitglied in der DTU ist, vermutlich ziemlich egal.

Matthias

Die Veranstalterordnung der DTU ist kein Gesetz, aber die Legitimität von Veranstalterabgaben an die Verbände und das Monopol der Verbände ist seit vergangenem Jahr vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach einem jahrelangen Rechtsstreit bestätigt worden:

http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf


Der Veranstalter des Kölntriathlons hatte gegen dieses Monopol geklagt und Kartellbeschwerde eingelegt und diese Beschwerde wurde abgewiesen. Es lohnt sich auch die Urteilsbegründung durchzulesen, in der das Gericht explizit noch einmal bestätigt, dass die Sportverbände zur Finanzierung ihrer am Gemeinwohl orientierten Aufgaben auf die Einnahmen durch Veranstalterabgeben angewiesen und diese legitim sind (ca. ab Seite 10 im oben verlinkten Dokument).

Matthias75 24.06.2014 10:18

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053117)
Die Veranstalterordnung der DTU ist kein Gesetz, aber die Legitimität von Veranstalterabgaben an die Verbände und das Monopol der Verbände ist seit vergangenem Jahr vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach einem jahrelangen Rechtsstreit bestätigt worden:

http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf

Bezweifel' ich ja nicht und ich finde die Abgaben ja auch sinnvoll. Mein Kommentar war rein auf den Wortlaut des Paragraphen bezogen, den Kasrwatzmuff genannt hat, der so interpretiert werden könnte, dass die DTU anderen prinzipiell verbieten kann, ihre Wettkämpfe "Triathlon", "Duathlon" etc. zu nennen. Das wird denke ich wohl nicht funktionieren.

Unabhängig davon natürlich sehr schade, dass eine in der Vergangenheit doch recht beliebte Veranstaltung mit einem solchen Verhalten seitens des Veranstalters runtergewirtschaftet wird. Sieht gerade nicht so rosig aus für die Triathlonwettkämpfe in der Region Tegernsee/Schliersee :( .

Matthias

tomcat 24.06.2014 10:52

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1053121)
...

Unabhängig davon natürlich sehr schade, dass eine in der Vergangenheit doch recht beliebte Veranstaltung mit einem solchen Verhalten seitens des Veranstalters runtergewirtschaftet wird.
...

Matthias

Ist das so?
Ich war noch nicht beim Tegernsee Tri. Ich sehe bei der Starterliste ne Menge Leute und auf der Webpage relativ prominente Sponsoren-Logos. Nicht falsch verstehen: Ich schätze die Arbeit der Verbände und v.a. der Vereine. Ich kann mir auch vorstellen, dass solche Veranstaltungen mittel- und langfristig dem Triathlon eher schädlich sind. Aber für den Moment scheint die Rechnung der Veranstalter für den Tegernsee doch aufzugehen - oder übersehe ich was?

tomcat

Hafu 24.06.2014 10:55

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1053121)
... Sieht gerade nicht so rosig aus für die Triathlonwettkämpfe in der Region Tegernsee/Schliersee :( .

Matthias

Mit dem Schlierseetriathlon gibt es von Verbandsseite keine Probleme. Die Veranstaltung ist regulär angemeldet und genehmigt und Gemeinde und Hauptsponsor stehen hinter dem neuen Veranstalter. Ich bin mir sicher, dass der Wettkampf am 2.August reibungslos über die Bühne geht (und werde selbst dort am Start sein).

Ich bin mir auch sicher, dass wir den Tegernseetriathlon im nächsten Jahr zurück ins Boot holen werden, weil wir letztlich die besseren Argumente haben und auch das Landkreisamt Miesbach als kommunale Genehmigungsbehörde signalisiert hat, den Verband in seinen berechtigten Anliegen zu unterstützen.

Nur für 2014 besteht nunmal die Problematik und darüber müssen halt potenzielle Starter und Helfer der Veranstaltung informiert sein.

tomcat 24.06.2014 11:10

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053136)
...

Nur für 2014 besteht nunmal die Problematik und darüber müssen halt potenzielle Starter und Helfer der Veranstaltung informiert sein.

Sorry jetzt noch mal für mich Dummie: welche Problematik besteht für mich als teilnehmender Breitensportler?

- nicht konsequentes und offizielles Einhalten der Regeln der DTU wg. Fehlen von Kampfrichtern oder nicht gut ausgebildeten Kampfrichtern. (Finde ich schlimm, wenn z.B. Einsteiger die Drafting-Problematik gar nicht erfahren.)

- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?

maifelder 24.06.2014 11:45

Zitat:

Zitat von alpinerunner (Beitrag 1053085)
Hi,

ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich

"um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung"

handelt.

1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist!

2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können.

Viele Grüße
Alpinerunner

zu 1: das sportrechtliche hat nichts mit der behördlichen Genehmigung zu tun

zu 2: ja, muss der Athlet. Das ist kein Knebelvertrag, man darf sich nicht überall die Rosinen rauspicken, entweder STartpass mit all seinen Nachteilen oder gar keinen Startpass beantragen. Annehmlichkeiten von beiden, geht nicht.

Hafu 24.06.2014 11:46

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1053142)
Sorry jetzt noch mal für mich Dummie: welche Problematik besteht für mich als teilnehmender Breitensportler?

- nicht konsequentes und offizielles Einhalten der Regeln der DTU wg. Fehlen von Kampfrichtern oder nicht gut ausgebildeten Kampfrichtern. (Finde ich schlimm, wenn z.B. Einsteiger die Drafting-Problematik gar nicht erfahren.)

- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?

Einen Überblick über die ARAG-Sportversicherung gibt es hier:

http://www.blsv.de/blsv/vereinsservi...sicherung.html

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßem Sportbetrieb", also bei jeder ordentlich beantragten und genehmigten Veranstaltung (beim Tegernseetriathlon 2014 also nicht) und umfasst Haftpflicht, Unfall-, Rechtsschutz- und Krankenversicherungsschutz.

Um deinen Krankenversicherungsschutz brauchst du dir keine Sorgen machen: die gesetzliche Krankenversicherung zahlt (aktuell) auch bei grob fahrlässigem Verhalten also auch bei erlittenen Schäden bei einer ungenehmigten Veranstaltung. Bei privaten Krankenversicherungen könnte es aber u.U. schon Probleme geben.

Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.

Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.

Hier würde ich stark vermuten, dass private Haftpflicht- (ebenso wie auch private Unfallversicherungen) eine Leistungspflicht ablehnen würden, da du mit der freiwilligen Wettkampfteilnahme eine potenziell unfallträchtige Situation bewusst in Kauf genommen hast.

maifelder 24.06.2014 11:46

Zitat:

Zitat von tomcat (Beitrag 1053142)

- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?

Ja der, der sich auf dem Startpass ergibt.

tomcat 24.06.2014 12:28

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1053157)
...

Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.

Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.
...

Hm, danke. Da liegt also tatsächlich der Hund begraben. Tegernsee Triathlon schließt ja bei den Teilnahmebedingen explizit die Haftung aus. Wenn also was passiert, dann darf ich das privat/selbst ausfechten und im Zweifel die Schäden selber zahlen, selbst wenn ich zu 100% unschuldig bin.

pioto 24.06.2014 12:47

Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?

Hafu 24.06.2014 13:29

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1053178)
Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?

Richtig.
Die ARAG greift auch für vereinsgebundenen Sport (also offizielles von Übungsleitern angeleitetes Vereinstzraining) und vereinsgebundene Wettkämpfe (alle sportrechtlich genehmigten Veranstaltungen). Für diese Art der Sportausübung ist kein Startpass erforderlich. Das gilt auch für alle (regulären) Sprintdistanzen, wenn man Mitglied in einem BLSV-Verein ist, der beim BTV gemeldet ist.

Allerdings füllt der DTU-Startpass noch Versicherungs-Lücken beim privaten Triathlontraining und ab zwei Wettkämpfen/ Jahr von denen einer mind. eine Mitteldistanz ist, kommt er ja auch billiger als die Summe der Tageslizenzen.

MatthiasR 24.06.2014 14:41

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1053178)
Wie ist es eigentlich, wenn man Mitglied in einem Sportverein ist, aber keinen Startpass hat? Über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) ist man doch auch bei der ARAG versichert, oder nicht?

Zufälligerweise hat unser Vereinpräsi gerade heute (!) eine Mail zu diesem Thema rumgeschickt. Ich denke er hat nichts dagegen, wenn ich es hier reinkopiere:

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Hallo zusammen,

jetzt mal ein Thema, mit dem man sich normalerweise lieber nicht beschäftigt.

Da aus verschiedenen Richtungen Fragen zum bestehenden Versicherungsschutz an mich gestellt wurden, habe ich mich nochmal mit diesem Thema befasst und mit der ARAG Sportversicherung gesprochen. Hier zusammengefasst die Ergebnisse. Ich gebe das mit meinen eigenen Worten wieder. 100%-ige Garantie auf Korrektheit besteht also nicht.

Was ist versichert:

Der Versicherungsschutz besteht aus vier Komponenten:
• Haftpflichtversicherung: Wenn ein Mitglied einen Schaden verursacht, bezahlt diesen die Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
• Unfallversicherung: Falls ein Mitglied einen Unfall erleidet, bekommt das Mitglied eine Entschädigung. Betrifft allerdings nur körperliche Schäden.
• Rechtsschutz: Zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegen andere.
• Krankenversicherung: Greift aber erst nach allen anderen bestehenden Krankenversicherungen (vermutlich also sehr selten)
Generell gilt immer, dass eine evtl. bestehende private Vorsorge vorrangig greift.

Wann sind die Mitglieder versichert:

Die Antwort auf diese Frage ist unerwartet kompliziert:
• Generell sind alle sportlichen Aktivitäten abgesichert, nicht nur die abteilungsspezifischen. Eingeschlossen sind also z.B. auch Fußball, Tennis etc.
• Aber: Die Sportaktivität muss vom Verein "angeordnet" sein. Angeordnet bedeutet entweder ein offiziell kommunizierter regelmäßiger Trainings-Termin, oder ein im Vorfeld (auch kurzfristig) allen Vereinsmitgliedern bekannt gemachter Trainingstermin (z.B. über unseren Mailverteiler).
Beispiel 1: Unsere regelmäßigen Schwimmtermine im Weiherhofbad und Sonnenbad -> abgesichert
Beispiel 2: Rad-, Lauf-, Ski, Hallentraining, sofern zuvor über den Verteiler kommuniziert -> abgesichert
Beispiel 3: Wir machen ein Fußballturnier mit anschließender Grillfeier -> abgesichert
Beispiel 4: Zwei Mitglieder verabreden sich privat (nicht über den Verteiler) -> nicht abgesichert
Beispiel 5: Ein Mitglied dreht alleine eine Feierabendrunde mit dem Rad -> nicht abgesichert
• Sonderfall Tria-Startpassinhaber: Startpassinhaber sind auch bei allen privaten Einzelunternehmungen abgesichert. Hier allerdings nur bei den Tria-spezifischen Sportarten Schwimmen, Laufen, Radfahren, Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf
Fazit:
• Möglichst alle Trainingstermine einen Tag vorher über den Verteiler schicken
• Wer Wert auf erweiterten Versicherungsschutz legt, sollte sich einen Startpass zulegen, auch wenn sich das vielleicht alleine aufgrund der Ersparnis an Tageslizenzen nicht lohnt
• Skilangläufer sind bei privatem Skitraining nicht versichert, es sei denn, sie haben einen Tria-Startpass
• Wer sowieso ausreichend privat vorgesorgt hat, braucht das alles nicht.
Option (wäre was für die Mitgliederversammlung): Wenn wir Mitglied im Badischen Radsport-Verband werden, sind die Mitglieder automatisch auch bei allen privaten Radausfahrten versichert. Kostet allerdings pauschal 150 EUR/Jahr plus 10 EUR pro Mitglied.
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Wir haben außer der Triathlon- noch eine Skilanglaufabteilung, was die Skilanglauf-Hinweise erklärt.

Ein Mitglied hat noch darauf hingewiesen, dass insbesondere die inkludierte Rechtsschutzversicherung für ihn schon sehr nützlich war. Im Gegensatz zu Haftpflicht- und Krankenversicherung hat das ja nicht jeder privat (ich z.B.).

Gruß Matthias

longtrousers 24.06.2014 14:46

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1053221)

Wann sind die Mitglieder versichert:

Die Antwort auf diese Frage ist unerwartet kompliziert:

• Sonderfall Tria-Startpassinhaber: Startpassinhaber sind auch bei allen privaten Einzelunternehmungen abgesichert. Hier allerdings nur bei den Tria-spezifischen Sportarten Schwimmen, Laufen, Radfahren, Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf

Also Tegernseeer Triathlon ist auch versichert :confused: :confused:


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